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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 Vorbemerkungen, Allgemeines,
Sicherungsmaßnahmen
1
Vorbemerkungen, Allgemeines,
Sicherungsmaßnahmen
Allgemeine Informationen zur Baustelle
Bestandteil der geplanten Baumaßnahme bei dem Gebäude
Haus 19 der Hoschschule Stralsund sind folgende
wesentlichen Arbeiten:
- Erneuerung und Instandsetzung Fenster und Außentüren
- Instandsetzung Fassade
- Instandsetzung Attika Gebäude
- Verstärkung der Dachtragkonstruktion
- Instandsetzung Dachabdichtung und Anschlüsse
- Instandsetzung der Lüftungsanlage Dach / 2. OG
- erforderliche Gerüstbauarbeiten
Die Leistungen sind in mehreren Losen ausgeschrieben.
Für die Baumaßnahme wird durch den AN Los 1 (BE,
Fassade, Putz, Rohbau, Abbruch) eine gemeinsame
Baustelleneinrichtungsfläche unterhalten. Die Fläche
befindet sich auf direkt an das Hasu 19 angrenzenden
Flächen der Hochschule, die Zufahrt erfolgt von der
vorhandenen Straßen des Hochschulgeländes.
Bauwasser und Baustrom:
- Bauwasser wird durch den AG am Objekt bereit gestellt
- es werden Baustromverteiler unterhalten (1x auf dem
Dach und 1 x je Etage im Innenbereich)
Die Ausführung erfolgt unter laufendem Schulbetrieb der
Hochschule, das Objekt Haus 19 wird jedoch für die
Arbeiten komplett freigezogen. Die Angabe in der
Baubeschreibung zur Ausführung sind zu beachten,
Erschwernisse sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Der beiliegende Ablaufplan ist zwingend einzuhalten,
die erforderlichen Werkstattplanungen und
Materialbestellungen sind durch den Auftragnehmer
rechtzeitig zu veranlassen (entsprechend Bauablauf).
Randbedingungen der Ausführung:
- Freizug Gebäude 27. - 28. KW 2025
- Baubeginn: ab 27. KW 2025
Bauzaun und Gerüstbau ab 27. KW 2025
weiterer Ablauf nach Bauablaufplan
- Fertigstellung: 29.05.2026
Die vorhandene Möblierung wird durch den Nutzer nach
den Erfordernissen der Baustelle beräumt. Dabei ist zu
beachten, dass dies nur abschnittsweise erfolgen kann.
Die Bereiche werden beräumt und die Möbel in
benachbarten Räumen des Geschosses eingelagert.
Technische Spezifikationen
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder
gleichwertig, immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
Leitungsbestand
Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die
Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. beim
AG anhand der Bestandspläne und der dazu ergangenen
Anweisungen zu unterrichten.
Besondere Bedingungen der Baustelle,
Vertragsbedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen sind bei der Kalkulation
zu berücksichtigen und werden Vertragsbestandteil.
Für die zulässigen Arbeitszeiten gelten die
gesetzlichen Regelungen. Der Samstag ist grundsätzlich
als Arbeitstag anzusetzen.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
1. Allgemeine Hinweise
1.1 Diese nachfolgenden Vorbemerkungen sind
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV.
1.2 Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die
Angaben im Leistungsverzeichnis.
1.3 Der Bieter bestätigt, daß die aufgeführten
Lohnstundensätze unter Beachtung der preisrechtlichen
Vorschriften ermittelt worden sind und die üblichen
Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten.
Mit den Lohnstundensätzen sind u.a. abgegolten:
- Erschwerniszulagen
- Tariflohn bzw. tatsächlich gezahlter Lohn
- Zuschläge für vom Auftragnehmer zu vertretende
Überstunden, Nacht-, Sonn-, Feiertagsarbeit
- Entgelt für übliche Wegezeiten
- Lohnnebenkosten (z.B. Auslösung, Fahrgeld, Personal
transportkosten, Verpflegungszuschuß,
Übernachtungskosten)
- Aufsichtspersonal, sofern nicht gesondert auszuweisen
- Sozialaufwand (Arbeitgeberanteil)
- Gemeinkosten der Baustelle
- allgemeine Geschäftskosten
- vermögensbildende Maßnahmen
- Vorhaltekosten für Werkzeug und Kleingeräte
- Wagnis und Gewinn
Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann
vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart werden.
Die Stundennachweise sind täglich zu führen und
innerhalb von drei Werktagen zur Bestätigung
vorzulegen.
Die vom Auftragnehmer vorgelegten Stundenlohnzettel
sind durch den Auftraggeber unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von sechs Werktagen ab Zugang, an den
Auftragnehmer zurückzugeben. Diese Frist gilt auch für
etwaige Einwendungen, die der Auftraggeber gegen die
Leistungsangaben auf den Stundenlohnzetteln erheben
will.
1.4 Mit den Preisen ist die komplette Leistung
abgegolten,falls in den besonderen Hinweisen oder den
Leistungs- beschreibungen nichts anderes zum Ausdruck
kommt.
Das gilt auch für Vermessungsleistungen, soweit sie der
Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistungen zu
erbringen hat.
Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und
gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Im
Zweifel gelten zur Abgrenzung von Neben- und Besonderen
Leistungen die ATV DIN 18299 ff (VOB/C).
Nicht abgegolten sind:
- Kosten für das Herstellen der Baufreiheit, wenn es
sich nicht um Nebenleistungen handelt,
- Kosten für zusätzliche Aufbereitung bauseits
gestellten Materials.
1.5 Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen
Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch
dann, wenn der Auftragnehmer selbst nicht bestätigte
Gegenangebote abgibt oder Kurzfassungen verwendet.
1.6 Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das
gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und
Einheitspreis fehlerhaft (z.B. durch Rechen- oder
Eingabefehler) ist.
1.7 Der Auftragnehmer hat die Vereinbarung von Preisen
für nicht im Vertrag vorgesehene Leistungen vor der
Ausführung anzubieten; versäumt er dies, setzt der
Auftraggeber marktübliche Preise nach billigem Ermessen
ein, falls es sich um noch nicht beschriebene
Leistungen handelt.
1.8 Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die
Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen.
1.9 Für Aufmaß und Abrechnung gelten - falls in den
Abrechnungshinweisen oder im Leistungsverzeichnis nicht
anders geregelt ist - die Bestimmungen der DIN 18299 ff
(VOB/C).
1.10 Die vom Auftragnehmer verwendeten
Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des
Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um
Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden.
Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet
werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von
seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese
bleiben unberührt.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang und sind an
keine Form gebunden.
Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der
Auftragnehmer an, daß diese Regelungen
Vertragsbestandteil werden.
2. BESONDERE HINWEISE
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich betrifft alle
Bauleistungen.
DIN 18299 - Allgemeine Regeln für Bauarbeiten jeder Art
-gilt als Grundlage.
2.2 Vorleistungen und Baufreiheit
Der Auftraggeber stellt entsprechend den Planunterlagen
ein Gelände für die Baustelleneinrichtung nur in dem
beschriebenen beengten Baufeld zur Verfügung (sh.
beiliegender Baustelleneinrichtungsplan).
Die erforderlichen oder entsprechend den örtlichen
Gegebenheiten notwendigen zuätzlichen BE-Flächen und
Lagerflächen hat sich der AN selbst zu beschaffen,
Kosten sind in die Einheitspreise einzurechenn.
2.3 Gegenstand der Baustelleneinrichtung
Der Auftragnehmer hat sämtliche Nebenleistungen
entsprechend DIN 18299 in die Einheitspreise
einzurechnen. Vom AG werden gestellt:
- Bauwasseranschluss auf der BE-Fläche
- Baustromverteiler auf dem Dach und im Gebäude
- Baustellen WC
2.4 Kostenabgrenzung
Das Vorlegen eines Baustelleneinrichtungsplanes ist mit
den Preisen abgegolten. Das gilt auch für den Fall, daß
mehrere Pläne für unterschiedliche Bauphasen
erforderlich sind.
In den Preis einzurechnen sind die Gebühren im
Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung, soweit sie
nicht vom Auftraggeber zu tragen sind.
2.5 Abfallbeseitigung
Eigenes Rest- und Abbruchmaterial ist vom Auftragnehmer
kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften
über die Entsorgung von Sondermüll sind zu beachten.
2.6 Verbindung zu anderen Gewerken
Die Nutzung der Teile der Baustelleneinrichtung muß
über die gesamte Bauzeit für alle am Bau beteiligte
Auftragnehmer gewährleistet sein.
2.7 Allgemeine Angaben zur Ausführung
Vor Einrichten der Baustelle ist bei Notwendigkeit oder
Forderung des AG ein Baustelleneinrichtungsplan zu
erstellen und dem Auftraggeber zur Genehmigung
vorzulegen.
Die Einrichtung der Baustelle ist so vorzunehmen, daß
die Ver- und Entsorgungsleitungen der Baumaßnahme
rechtzeitig und ohne Behinderung verlegt werden können.
Nach Beendigung der Bauarbeiten und Beseitigung der
Baustelleneinrichtung ist der ursprüngliche Zustand
wieder herzustellen.
Vorhandene Grenzsteine sind mit Beginn der Arbeiten im
Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der
Baustelleneinrichtung zu sichern.
3. Sonstiges
Der AG behält sich vor einzelne Positionen der
ausgeschriebenen Leistung selbst bzw. durch einen von
Ihm Beauftragten ausführen zu lassen. Der AN erhält
dadurch keinen Vergütungsanspruch für diese Leistungen.
Besichtigung der Baustelle
Dem Bieter wird im Rahmen der Angebotsabgabe empfohlen,
die örtlichen Verhältnisse und die
Zufahrtsmöglichkeiten zu besichtigen. Nachforderungen
aufgrund der Unkenntnis der Örtlichkeit werden nicht
anerkannt. Die Baustellenzufahrt erfolgt über die
Straße Zur Schwedenschanze Stralsund und die Straßen
auf dem Gelände der Hoschule Stralsund (sh. beliegender
Übersichts - Baustelleneinrichtungsplan).
Allgemeine Informationen zur Baustelle
1. 1 Allgemeines
1. 1
Allgemeines
2 Abbrucharbeiten
2
Abbrucharbeiten
2. 1 Abbruch Attika incl. Dämmung und obere
Abdichtung
2. 1
Abbruch Attika incl. Dämmung und obere
Abdichtung
2. 2 Abbruch Flachdachabdichtung (Gründach)
incl. Dämmung
2. 2
Abbruch Flachdachabdichtung (Gründach)
incl. Dämmung
3 Flachdachabdichtung
3
Flachdachabdichtung
3. 1 Instandsetzung Flachdach / Dach mit
Bekiesung
3. 1
Instandsetzung Flachdach / Dach mit
Bekiesung
3. 2 Anschlüsse an Einbauten
3. 2
Anschlüsse an Einbauten
3. 3 Verblechungen / Verkleidungen
3. 3
Verblechungen / Verkleidungen
4 Attikaabdeckung, Metallverkleidungen,
incl. Dämmung und Abdichtung
4
Attikaabdeckung, Metallverkleidungen,
incl. Dämmung und Abdichtung
4. 1 Attikaabdeckung, Dämmung und Abdichtung
4. 1
Attikaabdeckung, Dämmung und Abdichtung
5 Abfall, Entsorgungskosten
5
Abfall, Entsorgungskosten
5. 1 Entsorgungskosten
5. 1
Entsorgungskosten
6 Lastverteilungsplatten Dach,
Unterkonstruktion/Tragkonstruktion
6
Lastverteilungsplatten Dach,
Unterkonstruktion/Tragkonstruktion
6. 1 Werkstattplanung
6. 1
Werkstattplanung
6. 2 Abbruch vorhandene Lastverteilerplatten
6. 2
Abbruch vorhandene Lastverteilerplatten
6. 3 Fertigteilplatten Auflager für
Technische Ausrüstung
6. 3
Fertigteilplatten Auflager für
Technische Ausrüstung
6. 4 Tragkonstruktion in Dämmebene
6. 4
Tragkonstruktion in Dämmebene
7 Sonstiges, Ausstattung
7
Sonstiges, Ausstattung
7. 1 Dachausstieg Lichtkuppel
7. 1
Dachausstieg Lichtkuppel
7. 2 Laufwege auf dem Dach
7. 2
Laufwege auf dem Dach
8 Sonstiges, Stundenlohnarbeiten
8
Sonstiges, Stundenlohnarbeiten
8. 1 Stundenlohnarbeiten
8. 1
Stundenlohnarbeiten
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