Abbruch- & Erdarbeiten
FRE / DTE / CPW -H.01-03- 54 gef. MW / ME
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung und allgemeine Vorbemerkungen Miu Hinweis zum Gesamt-LV: AG - Auftraggeber AN - Auftragnehmer o.glw. - oder gleichwertig IB - Ingenieurbüro (x) - gültig () - ungültig 1.1 Grundstück, Bauwerk und Besonderheiten der Baustelle 'Allgemeine Beschreibung siehe Anlagen zum LV. ' Die Energie- und Wasserversorgung der Baustelle wird vom AG erstellt und vorgehalten. Die Verbrauchskosten der Energie- und Wasserversorgung der Baustelle wird über die Bauumlage dem AN berechnet (siehe Deckblatt der Ausschreibung). Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt ist täglich zu entsorgen. Die entsprechenden Behältnisse und Kippgebühren werden über die Bauumlage dem AN berechnet (siehe Deckblatt der Ausschreibung). 1.2 Allgemeine Grundlagen des Angebotes Die Baustelleneinrichtung ist in die jeweiligen Positionen einzurechnen, sie wird nicht gesondert vergütet, falls im LV nicht anders beschrieben. Die Baustelle muss ständig mit einem deutschsprachigen Polier besetzt sein. Die als Anlage beiliegenden Pläne sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind von Ihnen zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam klar zu stellen. Sollten Sie bei den ausgeschriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaftlichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten. 1.3 Termine Abgabetermin des Angebotes siehe beiliegendes Deckblatt. Die Angaben entsprechen dem derzeitigen Terminplan und werden definitiv bei der Auftragserteilung mit dem AN festgelegt. Die Arbeiten sind ohne Unterbrechungen auszuführen. Hinweis: Verschiebt sich der Baubeginn oder verschiebt sich der Bauablauf in einzelnen Bauabschnitten, aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, so verschiebt sich der Bauablauf parallel. Mehrkosten hieraus werden nicht vergütet. Schlechtwetter im üblichen Umfang ist in in der Bauzeit enthalten ( VOB Regelung). Andere Arbeitsunterbrechungen aus höherer Gewalt führen nur dann zu einer Bauzeitverlängerung, wenn 5 AT Unterbrechung überschritten werden. 1.4 Qualität und Eigenprüfung Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden. Bei unseren Auftragnehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik und zu unserer Zufriedenheit auszuführen. Die Qualitätskontrolle erfolgt mit der nesseler app n.core. Mängel und Restleistungen werden über diese app erfasst und elektronisch an den MIU übermittelt. Die Mängel sind zeitnah zu beheben und in der app freizumelden. Dies ist eine geschuldete Nebenleistung. 1.5 Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen ( neben den Ausführungszeichnungen) a) Technische Vorbemerkungen b) Leistungsverzeichnis mit Anlagen c) VOB/B, DIN 1961, Ausgabe '2019 ' d) VOB/C, Ausgabe '2019 ' e) Technische Vorschriften für Bauleistungen - Bauordnungsrechtliche Bestimmungen, - Unfallverhütungsvorschriften, - Werksvorschriften für die Verarbeitung der Werkstoffe in den jeweils zur Abnahme gültigen Fassungen Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum Zeitpunkt der Abnahme gültig sind, berücksichtigt werden. Dies bestätigt der Bieter ausdrücklich rechtsverbindlich durch die Unterschrift dieses Angebotes. 1.6 SiGe-Plan Der für die Baustelle erstellte SiGe-Plan ist einzuhalten. Die Gefährdungsanalysen und die Unterweisungsprotokolle für die Baustelle sind dem SiGeKo und der Bauleitung vor Arbeitsbeginn vorzulegen. 1.7 Preisstellung Die Angebotspreise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer ist am Schluß der Nettoangebotssumme hinzuzurechnen. Alle Positionen verstehen sich als komplette fertige Leistungen, einschließlich Nebenarbeiten, auch wenn sie nur mit einem Kurztext beschrieben sind. Es ist die 'Komplettleistung 'zu kalkulieren. Für abhandengekommene oder beschädigte Materialien, Leistungen und Geräte wird vom Auftraggeber kein Ersatz geleistet. 1.8 Nebenleistung Die angebotenen Leistungen gelten einschließlich aller Nebenleistungen nach DIN 18299, falls nichts gegenteiliges in den Vorbemerkungen bzw. Positionstexten erwähnt ist. Darüberhinaus sind folgende Nebenleistungen zu beachten. Als Nebenleistung gilt auch das Herstellen von Schnur- gerüsten für die Anbringung von Vermessungsmarken durch den Vermesser. Das Abladen, Lagern und Fördern der Baustoffe auf der Baustelle ist mit den Einheitspreisen abgegolten, wenn nichts anderes im Leistungsverzeichnis vorgeschrieben ist. Das Einweisen und das Auf- und Abladen aller Materialien, Schalungen und Geräten von LKW´s zur Baustellenversorgung ist einzukalkulieren. Es ist genügend Personal für die Lade- und Entladetätigkeit einzuplanen, so dass keine unnötige LKW Wartezeit ensteht . Das Umstapeln von Material und Geräten zur Schaffung von Stellflächen für Kräne, Betonpumpen, Anlieferung von Material etc. ist in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Auch das mehrmalige Umlagern ist enthalten ( siehe auch Punkt 1.23). Hierbei sind Flucht- und Verkehrswege ständig freizulassen. Die im BE Plan ausgewiesenen Stellflächen sind zu beachten. Dazu gehört auch das tägliche Öffnen und Schließen des Bauzaunes. Die Reinigung der Schalung sofort nach dem Ausschalen und vor dem Rücktransport. Die Reinigung aller sonstigen zur Verfügung gestellten Arbeitsgeräte, Absturzsicherungen, Gerüste, Transportbehätnisse, Container und Maschinen. 1.9 PSA und Kleingeräte Kleinwerkzeug und PSA (persönliche Schutzausrüstung) hat der AN selber zu stellen, dies betrifft auch die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (Gurte etc.). Kleingeräte wie Bohrmaschinen, Schleifhexen, Stichsägen o. ä. können dem AN gegen Unterschrift zur Verfügung gestellt werden. Bei Verlust haftet der AN mit dem Neupreis. 1.10 Vermessung Die Einheitspreise berücksichtigen das Einhalten der Konstruktionsmaße der Bauteile, ausgehend vom gegebenen Meterriss und Achsmaßen nach VOB. Auf der Baustelle werden zur Vermessung elektrooptische Tachymeter eingesetzt (Hilti-Pos o. ä.) Die Referenzpunkte werden durch den AG angelegt. Die Arbeiten für das Abstecken der benötigten Messpunkte, durch den AN, zum Anlegen der Bauteile ist in den Einheitspreisen enthalten. Das Einmessen der vertikalen Bauteile hat zusammenhängend für alle vertikalen Bauteile nach der Betonage der Decke zu erfolgen. Die Lagerung von Materialien oder Schalung auf der Decke darf erst nach Beendigung der Einmessarbeien erfolgen. 1.11 Fassaden-Gerüste Das Auf- , Abbauen und Unterhalten von Fassadengerüsten ist Sache des AG. Das Fassadengerüst wird nach der Arbeitsraumverfüllung erstellt. Die Absturzsicherung am Kellerdeckenrand zum Arbeitsraum erstellt der AN ( Siehe 1.13) Beschädigungen oder Verschmutzungen an Gerüstmaterial sind vom AN zu verantworten soweit sie nicht dem normalen Verschleiß unterliegen. betonreste auf den gerüsten sind sofort zu entfernen. 1.12 Sauberkeit auf der Baustelle Der Arbeitsplatz ist täglich besenrein zu verlassen, die Abfälle sind sortiert in den entsprechend vorgehaltenen Containern zu entsorgen, d. h. der Transport zwischen Abfallentstehung und Abfallcontainer ist vom AN durchzuführen. Spätestens 4 Wochen nach Deckenbetonage ist die darunterliegende Etage ausbaufertig zu übergeben. Ausbaufertig bedeutet: Vermörtelung der Spannstellen, Entfernung aller Betongrate Stahlbetonbauteilen, verschiebesichere Abdeckung der Deckendurchbrüche, Entfernung aller Rohbaumaterialien. Fertigstellung der Leibungen bei Mauerwerk, Betonkosmetik bei Fehlstellen im Stahlbeton, Beseitigung von Fehlstellen und offenen Stoßfugen beim Mauerwerk. 1.13 Absturzschutz/Arbeitsgerüste Die für alle Rohbauarbeiten ( auch Bewehrungsarbeiten, Leerrohrverlegung oder Ähnlichem in Decken und Wänden , etc. ) nötigen Arbeitsgerüste oder Absturzsicherungen, auch an allen Betonierkanten und Tagesfeldfugen, sind für die jeweilige Bauzeit vom AN herzustellen und bis zum Abschluss der Arbeiten zu unterhalten ( Einschränkung siehe unter 1.11). Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise der Schal- und Betonierpositionen einzurechnen ( Nebenleistung im Sinne der VOB) Absturzschutz für Ausbaufirmen nach der Erstellung der Rohbauleistungen werden, nur nach gesonderter Beauftragung durch den AG, vergütet. Der Einsatz von Hebebühnen, fertigen Bewehrungsgerüsten etc. fallen unter diesem Absatz und sind pfleglich nach Herstellervorgaben zu behandeln. 1.14 Aussparungen Das Aussparen und spätere Schließen aller Öffnungen für Rüsthölzer, Balkenauflager und Reinigungsöffnungen etc. ist im Einheitspreis enthalten. Dies gilt nur für das eigene Gewerk. Das Schließen von Aussparungen für TGA-Gewerke etc. wird gesondert vergütet. 1.15 Arbeitszeit Die tägliche Arbeitszeit sowie Samstagsarbeit wird nach den Erfordernissen des Vertragsterminplans geregelt. Die jeweiligen Kolonnen werden durch einen deutsch- sprachigen Vorarbeiter oder Werkpolier besetzt. Der durch die örtliche Bauleitung vorgegebene Arbeits- ablauf ist unbedingt einzuhalten. Sollte aus Bauzeitgründen ein 2-Schicht-Betrieb notwendig sein, so führt dies nicht zu zusätzlichen Vergütungsansprüchen des AN. 1.16 Aufmaß Das Aufmaß ( prüfbar mit Aufmaßplänen) ist mindestens monatlich durchzuführen und dem ver- antwortlichen Bauleiter des AG zur Anerkennung und Prüfung vorzulegen. Ohne Aufmaß besteht kein Vergütungsanspruch. 1.17 außervertragliche Arbeiten Sollten Arbeiten auszuführen sein, die nicht im Leistungsverzeichnis beschrieben sind, so sind diese vor Ausführung festzustellen und gesondert anzubieten. Mit der Ausführung der Arbeiten ist erst nach Beauftragung durch den AG, dem Grunde nach, zu beginnen. Bedarfspositionen und Einheitspreispositionen sind nur nach gesonderter Beauftragung durch den AG auszuführen und vergütungspflichtig. 1.18 Wartezeiten Eventuell anfallende Wartezeiten auf die zur Verfügung gestellten Hebegeräte oder andere Hilfsmittel werden nicht vergütet. Geräte- und Maschinenreparaturen im normalen Umfang und die damit verbundenen Wartezeiten führen nicht zu Mehrvergütung und nicht zu zusätzlicher Bauzeit. 1.19 Erklärung Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung Der Bieter erklärt hiermit, daß er Mitglied seiner Berufsgenossenschaft ist und im Auftragsfalle die Verpflichtung der beschäftigten Person sowie die Verantwortung zur Befolgung der zur Verhütung von Unfällen erlassenen Vorschriften zu tragen hat. Desweiteren bestätigt der Bieter, dass er ausreichend versichert ist. Die erforderlichen Nachweise hat der AN spätestens bei der Vergabeverhandlung vorzulegen. 1.20 Teilkündigung Der Auftraggeber behält sich vor einzelne Positionen oder Bauabschnitte aus dem Leistungsverzeichnis selber auszuführen oder entfallen zu lassen bzw. anderweitig zu vergeben. Daraus stehen dem Auftragnehmer keine Entschädigungsansprüche zu. 1.21 Bürgschaften Der AG fordert vom AN bei Vorlage der Schlussrechnung eine Sicherheitsleistung nach § 17 VOB/B in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme für die Dauer von 5 Jahren. Diese Sicherheitsleistung kann durch eine Bürgschaft, einer deutschen Bank oder eines deutschen Kautionsversicherers gestellt werden. Die Bürgschaft muss den Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit und Vorausklage gemäß §770 Abs. 1, §771 BGB und den Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Abs. 2 BGB - soweit die Forderungen nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind enthalten. Hinweis: Beim Gewerk Erdarbeiten wird die o. g. Bürgschaft nur auf die Nettoauftragssumme der Arbeiten Verfüllen und Verdichten gefordert. 1.22 Wartungs- und Bestandsunterlagen siehe Technische Vorbemerkungen '(X) 'entfällt 1.23 Lean-Management Die Baustelle wird gegebenenfalls mit Hilfe des Lean-Management durchgeführt. Vor Baustellenstart findet eine Vorab-Infoveranstaltung statt. Wärend der Bauausführung findet täglich, vormittags, eine Taktstatus-Besprechung von ca. 10-15 Minuten Dauer zwischen Polieren, Vorarbeitern und ggf. Bauleitung statt. Wöchentlich findet eine ca.1-stündige Taktabsicherungs-Besprechung zwischen Bauleitern und Polieren statt in der die Arbeitsziele und Schwierigkeiten auf der Baustelle ausgetauscht und Lösungsmöglichkeiten gemeinsam ausgearbeitet werden. Ebenfalls wird eine Vorausschau der nächsten 2-Wochen erstellt. Die in den Taktstatusbesprechungen und in den Taktabsicherungsbesprechungen neu erarbeiteten Termine und Ziele sind für den weiteren Bauablauf verbindlich. Die ursprünglichen Meilensteine des Vertrages sind weiterhin maßgebend und ändern sich nur nach gesonderter vertraglicher Vereinbarung. Diese Veranstaltungen und Besprechungen sind für den AN teilnahmepflichtig und sind im Sinne der VOB eine Nebenleistung. Die Teilnehmer des AN, an den Lean-Besprechungen , sind auskunfst- und weisungsbefugt. Die in den Logistikplänen ausgewiesen Flächen sind verbindlich zu nutzen ( siehe auch Punkt 1.8). Das Lean-Konzept sieht auch vor, dass die fertiggestellten Arbeitsbereiche ( Betonage der Decke eines jeweiligen Abschnittes unmittelbar nach dem Ausschalen) gereinigt werden. Anschließend erfolgt die Mängelbeseitigung. Hierfür ist genügend Personal zeitnah einzuplanen. ............................................................................. Ort / Datum / Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift Stand 03-2021
Baubeschreibung und allgemeine Vorbemerkungen Miu
Vorbemerkungen zu Erdarbeiten Vorbemerkungen zu Erdarbeiten: 1) Bodenklassifizierung: siehe auch Bodengutachten 2) Anmerkung: In den folgenden Einzelpositionen ist unter dem Begriff Kippe oder Entsorgung zu verstehen: A: Bei Aushub-, Schutt- und Abfallmassen eine jeweils zugelassene und geordnete Deponie. B: Bei aufbereitungsfähigem Material eine genehmigte Wiederaufbereitungsanlage. Die Zuführung zu der jeweils erforderlichen Anlage liegt in der Verantwortung des AN. Werden bei der Aufnahme von Boden o.ä. Schadstoffe festgestellt, ist der AG unver- züglich zu informieren. Diese Schadstoffe sind in Abstimm- ung mit dem AG einer Sondermüll-Deponie zuzuführen. Die entstehenden Mehrkosten werden vergütet. Dies trifft besonders zu, wenn in den nachfolgenden Positionen nicht bereits auf die o. g. Schadstoffe hingewiesen wird oder die evtl. vorhandene chemische Deklarationsanalyse die Schad- stoffgehalte eindeutig beschreibt. 3) Es gelten folgende Richtlinien/Verordnungen, jeweils in der aktuellsten Fassung: DIN Normen: DIN 18300, DIN 18196, DIN 18007, DIN 4123, DIN 4124 Bodenentsorgung: LAGA Boden 2004 Deponieverordnung (DepV) Ersatzbaustoffverordbnung (EBV) Abfallverzeichnisverordnung (AVV) Hinterfüllen und Überschütten: Ersatzbaustoffverordbnung (EBV) Bei Erdarbeiten im Straßenbau: Erdarbeiten               gem. ZTVE-STB 94, Trageschichten        gem. ZTVT-STB 95, Bit. Deckschichten   gem. ZTVBIT-STB 84/90 Ergänzend zu den o. g. ATV´s gelten alle in der VOB/B, VOB/C aufgeführten Normen und DIN-Vorschriften als vereinbart. 4) In den EP´s sind einzurechnen: Lieferung aller Materialien, Gestellen und Vorhalten aller erforderlichen Arbeitsgeräte, sowie die entsprechenden Transporte und Kippgebühren. Für die im folgenden ausgeschriebenen Erdarbeiten sind Baugruben mit senkrechten Grabenwänden oder mit Böschungen ohne besondere Vergütung einzukalkulieren. Hilfsbaustraßen für den AN, welche für die Herstellung der Erdarbeiten gemäß Leistungsverzeichnis erforderlich sind. Reinigung von Fahrzeugen / Baumaschinen sowie öffentlichen Verkehrswegen / Straßen mit geeignetem Gerät (z.B. Reifen- waschanlage, Kehrmaschine) 5) Erd- und Verbauarbeiten: Die Festlegung der Aushubarbeiten erfolgt nach DIN 4124 bzw. nach den Unfall-Verhütungs-Vorschriften der TBG. Die Bodenklassen / Homogenbereiche werden nach DIN 18300 begutachtet. Grabensohle nach Angabe des AG und nach DIN 4033 abgleichen (ohne besondere Vergütung). 6)Weiterverwendung des Aushubbodens Die Weiterverwendung des Aushubbodens erfolgt in Abstimmung mit der Bauleitung. Nicht verdichtungs- fähigen Boden und verdrängte Bodenmassen ohne Zwischenlagerung abfahren. Die Abrechnung erfolgt nach m3 fester Masse oder Wiegescheinen (Umrech- nungsfaktor 1 m3 = 2,0 to). 7) Hinterfüllen und Überschütten Baugruben nach dem Merkblatt über das Zufüllen von Leitungsgräben lagenweise verfüllen und verdichten. 8) Abrechnung Für die Abrechnung der Position "Baugrubenaushub, Abfuhr + Entsorgung LAGA Z0" erfolgt grundsätzlich nach Geländeaufmaß in m3 fester Masse. Das Geländeaufmaß ist durch den AN eigenverantwortlich im eingebauten / gewachsenen bzw. verdichteten Zustand des Bodens zu erstellen. Abrechnung der Entsorgungszulagen: 1. Entsorgungszulagen > LAGA Z0 in €/to: Abrechnung gemäß Wiegescheinen. 2. Entsorgungszulagen > LAGA Z0 in €/m3: Abrechnung gemäß Wiegescheinen mit dem Umrech- nungsfaktor 1 m3 = 2,0 to. 9) Besonderer Hinweis zur Entsorgung von Boden und Bauschutt Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im nachfolgenden LV abgefragten Positionen für die Entsorgung von Bodenaushub oder Bauschutt ausschließlich gemäß den abfalltechnischen Einstufungen des Bodengutachters abgerechnet werden. Die Einstufungen erfolgen nach folgenden Regelwerken (in der aktuellsten Fassung): - LAGA Boden 2004 - Deponieverordnung (DepV) - Ersatzbaustroffverordnung (EBV) Im Auftragsfalle werden keine Mehrkosten aufgrund von abweichenden Annahmekriterien der Annahmestellen oder daraus resultierenden höheren Transportkosten akzeptiert. Es wird daher dringend empfohlen, dass durch den Bieter schon bei der Angebotskalkulation die Analysenberichte (falls vorhanden) bei den in Frage kommenden Annahmestellen vorgelegt werden, um eine sichere Preiskalkulation der Entsorgung zu gewährleisten. 10) Dokumentation Für den Bodenaushub ist eine komplett nachvollziehbare Dokumentation der Entsorgungswege (mit Liefer- oder Wiegescheinen) nach Abschluss der Erdarbeiten an den AG zu übergeben. Dies gilt insbesondere für nicht gefährliche Abfälle nach AVV (ASN 17 05 04).
Vorbemerkungen zu Erdarbeiten
01 Abbrucharbeiten
01
Abbrucharbeiten
01.0010 Abbruch Stahlbeton + entsorgen - EBV RC-1 Stb-Bauteile (Stahlbeton) verschiedener Dicken abbrechen, zerkleinern, aufladen und entsorgen. Das Abbruchmaterial wird Eigentum des AN und ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Abbruchschutt: Klassifizierung nach EBV: RC-1
01.0010
Abbruch Stahlbeton + entsorgen - EBV RC-1
E
885,008
m3
01.0020 Abbruch Stahlbeton + entsorgen - LAGA Z1.2 Stb-Bauteile (Stahlbeton) verschiedener Dicken abbrechen, zerkleinern, aufladen und entsorgen. Das Abbruchmaterial wird Eigentum des AN und ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Abbruchschutt: Klassifizierung nach LAGA Bauschutt: Z1.2
01.0020
Abbruch Stahlbeton + entsorgen - LAGA Z1.2
E
885,008
m3
01.0030 Abbruch Stahlbeton + zwischenlagern Stahlbeton verschiedener Dicken mit Bagger abbrechen, aufladen und zur Wiederauf- bereitung auf dem Baugelände zwischen- lagern. Förderweg ca. 120m
01.0030
Abbruch Stahlbeton + zwischenlagern
885,008
m3
01.0040 Bauschutt von Miete aufnehmen, abfahren ents. EBV RC-1 Bauschutt / Abbruchmaterial von Miete aufnehmen, verladen, abfahren und entsorgen. Das Abbruchmaterial wird Eigentum des AN und ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Abbruchschutt: Klassifizierung nach EBV: RC-1
01.0040
Bauschutt von Miete aufnehmen, abfahren ents. EBV RC-1
E
885,008
m3
01.0050 Bauschutt von Miete aufnehmen, abfahren ents. LAGA Z1.2 Bauschutt / Abbruchmaterial von Miete aufnehmen, verladen, abfahren und entsorgen. Das Abbruchmaterial wird Eigentum des AN und ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Abbruchschutt: Klassifizierung nach LAGA Bauschutt: Z1.2
01.0050
Bauschutt von Miete aufnehmen, abfahren ents. LAGA Z1.2
E
885,008
m3
01.0060 Abbruch Rohrleitung Steinzeug bis DN 250 + entsorgen Grundleitung bis DN 250, Material: Steinzeug ausbauen und ordnungsgemäß entsorgen,einschl. dem ordnungsgemäßen Verschluss des im Erdreich verbleibenden Rohrendes
01.0060
Abbruch Rohrleitung Steinzeug bis DN 250 + entsorgen
75,00
m
01.0070 vorhandenen Kanal verdämmen u. verschließen vorhandenen Kanal fachgerecht verdämmen u. verschließen.
01.0070
vorhandenen Kanal verdämmen u. verschließen
1,00
pau
01.0080 Abbruch Kanalschacht incl. Fund. + ents. h=3,0m Kanalschacht einschließlich Fundament ausbauen und ordnungsgemäß entsorgen. Bauteile: Schacht inkl. Dom, Ausgleichsringe, Deckel, Bodenteil, Steigeisen Breite bis ca. 1,0 m Kanalhöhe bis ca. 3,0 m
01.0080
Abbruch Kanalschacht incl. Fund. + ents. h=3,0m
5,00
Stk
## Bodenplatte Bestand Bereich Haus 1 perforieren
## Bodenplatte Bestand Bereich Haus 1 perforieren
01.0090 Kernbohrung Stahlbeton DN 150 Kernbohrung DN 150 in Stahlbeton bis 40 cm tief, bei einer Stahleinlage bis 12 mm, herstellen.
01.0090
Kernbohrung Stahlbeton DN 150
1.166,00
cm
01.0100 Kernbohrung Stahlbeton DN 300 Kernbohrung DN 300 in Stahlbeton bis 40 cm tief, bei einer Stahleinlage bis 12 mm, herstellen.
01.0100
Kernbohrung Stahlbeton DN 300
E
1.166,00
cm
01.0110 Sägeschnitte bis 40 cm in Stahlbeton Wd. Sägeschnitte in Stahlbeton bis 40 cm tief, bei einer Stahleinlage bis 12 mm, herstellen.
01.0110
Sägeschnitte bis 40 cm in Stahlbeton Wd.
19,08
m2
02 Baufeldräumung
02
Baufeldräumung
02.0010 Baufeld von Büschen roden und entsorgen Baufeld von Büschen roden und anfallendes Häckselgut ordnungsgemäß entsorgen.
02.0010
Baufeld von Büschen roden und entsorgen
684,00
m2
03 Aushub von Baugruben und Flächenaushub
03
Aushub von Baugruben und Flächenaushub
03.0010 Baugrubenaushub, Bkl. 3-5, ents. BM-0 gem. EBV, b5,5m Boden für Baugrube profilgerecht lösen und laden, Grobplanum herstellen und Aushubmaterial entsorgen. Ausführung: 'im Randbereich geböscht ' Bodenprofil: 'ohne / mit 3% Gefälle ' Abmessungen: Sohle l x b: 'verschieden ' Aushubtiefe: 'bis 5,5 'm Bodenklasse 3 bis 5 Toleranz Planum: lt. DIN18202, Tabelle3, Zeile 1 Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-0 Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen < 10 Vol.-% Bodenmaterial OHNE Störstoffe (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
03.0010
Baugrubenaushub, Bkl. 3-5, ents. BM-0 gem. EBV, b5,5m
1.923,535
m3
03.0020 Baugrubenaushub, Bkl. 3-5, ents. LAGA Z0, b5,5m Boden für Baugrube profilgerecht lösen und laden, Grobplanum herstellen und Aushubmaterial entsorgen. Ausführung: 'im Randbereich geböscht ' Bodenprofil: 'ohne / mit 3% Gefälle ' Abmessungen: Sohle l x b: 'verschieden ' Aushubtiefe: 'bis 5,5 'm Bodenklasse 3 bis 5 Toleranz Planum: lt. DIN18202, Tabelle3, Zeile 1 Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung nach LAGA M20 Boden '2004 ' (s.u.): Z0 LAGA: Technischen Regeln Mitteilung Nr. 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen", Ausgabe '2004 ' Abschnitt II.1.2 Boden
03.0020
Baugrubenaushub, Bkl. 3-5, ents. LAGA Z0, b5,5m
E
1.923,535
m3
03.0030 Baugrubenaushub, Bkl. 3-5, auf Miete lagern, b5,5m Boden der Baugrube profilgerecht lösen, Aushub- material fördern und zur Wiederverwertung auf der Baustelle lagern, Grobplanumum herstellen, Förderweg:       ca. '120 'm Lagerplatz 'Abstimmung mit Bauleitung ' Ausführung: 'im Randbereich geböscht ' Bodenprofil: 'ohne / mit 3% Gefälle ' Abmessungen: Sohle l x b: 'verschieden ' Aushubtiefe: 'bis 5,5 'm Bodenklasse 3 bis 5 Toleranz Planum: lt. DIN18202, Tabelle3, Zeile 1
03.0030
Baugrubenaushub, Bkl. 3-5, auf Miete lagern, b5,5m
E
1.923,535
m3
03.0040 Bodenmaterial von Miete aufnehmen, abfahren ents. EBV BM-0 Boden von Miete aufnehmen und laden, abfahren, Aushubmaterial entsorgen. Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-0 Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen < 10 Vol.-% Bodenmaterial OHNE Störstoffe (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
03.0040
Bodenmaterial von Miete aufnehmen, abfahren ents. EBV BM-0
E
1.923,535
m3
03.0050 Bodenmaterial von Miete aufnehmen, abfahren ents. LAGA Z0 Boden von Miete aufnehmen und laden, abfahren, Aushubmaterial entsorgen. Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung nach LAGA M20 Boden '2004 ' (s.u.): Z0 LAGA: Technischen Regeln Mitteilung Nr. 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen", Ausgabe '2004 ' Abschnitt II.1.2 Boden
03.0050
Bodenmaterial von Miete aufnehmen, abfahren ents. LAGA Z0
E
1.923,535
m3
03.0060 Zulage Aushub Ausbildung Rampe Neigung 1:8 LKW Herstellung einer temporären Rampe mit einer Neigung von ca. 1:8 als Zulage zur Hauptposition des Erdaushubes. Rampenfahrbahnbreite: ca. 6 m Abgerechnet wird die Grundfläche der Rampe auf der Baugrubensohle inkl. seitlicher Böschungen von ca. 45-60°.
03.0060
Zulage Aushub Ausbildung Rampe Neigung 1:8 LKW
E
500,00
m2
03.0070 Sicherung der Böschungen mittels Folie Sicherung der Böschungen gegen Abrutschen mittels Folie gemäß geotechnischen Bericht. Einschl. Befestigung und Unterhalt der Folie bis zur Wiederverfüllung des Arbeitsraumes. Vor dem Verfüllen des Arbeitsraumes ist die Folie zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
03.0070
Sicherung der Böschungen mittels Folie
291,00
m2
04 Entsorgungszulagen Bodenaushub
04
Entsorgungszulagen Bodenaushub
04.0010 Zulage Entsorgung Boden BM-0* gem. EBV Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes zu den Positionen BM-0 gem. EBV - Baugruben- / Flächenaushub - Fundament- / Schachtaushub - Unterfangungsaushub - Bohrgut Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-0* Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen < 10 Vol.-% Bodenmaterial OHNE Störstoffe (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
04.0010
Zulage Entsorgung Boden BM-0* gem. EBV
E
1,00
to
04.0020 Zulage Entsorgung Boden BM-F0* gem. EBV Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes zu den Positionen BM-0 gem. EBV - Baugruben- / Flächenaushub - Fundament- / Schachtaushub - Unterfangungsaushub - Bohrgut Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-F0* Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen 10 bis max.50 Vol.-% Bodenmaterial mit nur vernachlässigbaren Anteilen an Störstoffen (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
04.0020
Zulage Entsorgung Boden BM-F0* gem. EBV
E
1,00
to
04.0030 Zulage Entsorgung Boden BM-F1 gem. EBV Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes zu den Positionen BM-0 gem. EBV - Baugruben- / Flächenaushub - Fundament- / Schachtaushub - Unterfangungsaushub - Bohrgut Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-F1 Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen 10 bis max.50 Vol.-% Bodenmaterial mit nur vernachlässigbaren Anteilen an Störstoffen (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
04.0030
Zulage Entsorgung Boden BM-F1 gem. EBV
E
1,00
to
04.0040 Zulage Entsorgung Boden BM-F2 gem. EBV Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes zu den Positionen BM-0 gem. EBV - Baugruben- / Flächenaushub - Fundament- / Schachtaushub - Unterfangungsaushub - Bohrgut Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-F2 Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen 10 bis max.50 Vol.-% Bodenmaterial mit nur vernachlässigbaren Anteilen an Störstoffen (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
04.0040
Zulage Entsorgung Boden BM-F2 gem. EBV
E
1,00
to
04.0050 Zulage Entsorgung Boden BM-F3 gem. EBV Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes zu den Positionen BM-0 gem. EBV - Baugruben- / Flächenaushub - Fundament- / Schachtaushub - Unterfangungsaushub - Bohrgut Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-F3 Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen 10 bis max.50 Vol.-% Bodenmaterial mit nur vernachlässigbaren Anteilen an Störstoffen (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
04.0050
Zulage Entsorgung Boden BM-F3 gem. EBV
2.912,00
to
04.0060 Zulage Entsorgung Boden DepV DK 0 Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes zu den Positionen Z0 / BM-0 - Baugruben- / Flächenaushub - Fundament- / Schachtaushub - Unterfangungsaushub - Bohrgut Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung des Bodenmaterials nach DepV 2009 (in der aktuellsten Fassung): DK 0 mit Fremdbestandteilen < '10 '% oder gewachsenen Boden ohne Fremdbestandteile
04.0060
Zulage Entsorgung Boden DepV DK 0
E
1,00
to
04.0070 Zulage Entsorgung Boden DepV DK I Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes zu den Positionen Z0 / BM-0 - Baugruben- / Flächenaushub - Fundament- / Schachtaushub - Unterfangungsaushub - Bohrgut Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung des Bodenmaterials nach DepV 2009 (in der aktuellsten Fassung): DK I mit Fremdbestandteilen < '10 '% oder gewachsenen Boden ohne Fremdbestandteile
04.0070
Zulage Entsorgung Boden DepV DK I
E
1,00
to
04.0080 Zulage Entsorgung Boden DepV DK II Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes zu den Positionen Z0 / BM-0 - Baugruben- / Flächenaushub - Fundament- / Schachtaushub - Unterfangungsaushub - Bohrgut Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung des Bodenmaterials nach DepV 2009 (in der aktuellsten Fassung): DK II mit Fremdbestandteilen < '10 '% oder gewachsenen Boden ohne Fremdbestandteile
04.0080
Zulage Entsorgung Boden DepV DK II
E
1,00
to
04.0090 Zulage Entsorgung Boden LAGA Z1.1 Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes zu den Positionen Z0 - Baugruben- / Flächenaushub - Fundament- / Schachtaushub - Unterfangungsaushub - Bohrgut Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung nach LAGA M20 Boden '2004 ' (s.u.): Z1.1 mit Fremdbestandteilen < '10 '% oder gewachsenen Boden ohne Fremdbestandteile LAGA: Technischen Regeln Mitteilung Nr. 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen", Ausgabe '2004 ' Abschnitt II.1.2 Boden
04.0090
Zulage Entsorgung Boden LAGA Z1.1
E
1,00
to
04.0100 Zulage Entsorgung Boden LAGA Z1.2 Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes zu den Positionen Z0 - Baugruben- / Flächenaushub - Fundament- / Schachtaushub - Unterfangungsaushub - Bohrgut Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung nach LAGA M20 Boden '2004 ' (s.u.): Z1.2 mit Fremdbestandteilen < '10 '% oder gewachsenen Boden ohne Fremdbestandteile LAGA: Technischen Regeln Mitteilung Nr. 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen", Ausgabe '2004 ' Abschnitt II.1.2 Boden
04.0100
Zulage Entsorgung Boden LAGA Z1.2
E
1,00
to
04.0110 Zulage Entsorgung Boden LAGA Z2 Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes zu den Positionen Z0 - Baugruben- / Flächenaushub - Fundament- / Schachtaushub - Unterfangungsaushub - Bohrgut Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung nach LAGA M20 Boden '2004 ' (s.u.): Z2 mit Fremdbestandteilen < '10 '% oder gewachsenen Boden ohne Fremdbestandteile LAGA: Technischen Regeln Mitteilung Nr. 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen", Ausgabe '2004 ' Abschnitt II.1.2 Boden
04.0110
Zulage Entsorgung Boden LAGA Z2
E
1,00
to
05 Entsorgungszulagen Bauschutt
05
Entsorgungszulagen Bauschutt
05.0010 Zulage Entsorgung Bauschutt EBV RC-2 Zulage für die Entsorgung des Abbruchmaterials / Bauschutt zu den Positionen RC-1 Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 1: RC-2
05.0010
Zulage Entsorgung Bauschutt EBV RC-2
E
1,00
to
05.0020 Zulage Entsorgung Bauschutt EBV RC-3 Zulage für die Entsorgung des Abbruchmaterials / Bauschutt zu den Positionen RC-1 Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 1: RC-3
05.0020
Zulage Entsorgung Bauschutt EBV RC-3
E
1,00
to
05.0030 Zulage Entsorgung Bauschutt DepV DK 0 Zulage für die Entsorgung des Abbruchmaterials / Bauschutt zu den Positionen Z1.2 / RC-1 Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung des Bodenmaterials nach DepV 2009 (in der aktuellsten Fassung): DK 0
05.0030
Zulage Entsorgung Bauschutt DepV DK 0
E
1,00
to
05.0040 Zulage Entsorgung Bauschutt DepV DK I Zulage für die Entsorgung des Abbruchmaterials / Bauschutt zu den Positionen Z1.2 / RC-1 Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung des Bodenmaterials nach DepV 2009 (in der aktuellsten Fassung): DK I
05.0040
Zulage Entsorgung Bauschutt DepV DK I
E
1,00
to
05.0050 Zulage Entsorgung Bauschutt DepV DK II Zulage für die Entsorgung des Abbruchmaterials / Bauschutt zu den Positionen Z1.2 / RC-1 Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung des Bodenmaterials nach DepV 2009 (in der aktuellsten Fassung): DK II
05.0050
Zulage Entsorgung Bauschutt DepV DK II
E
1,00
to
05.0060 Zulage Entsorgung Bauschutt LAGA Z2 Zulage für die Entsorgung des Abbruchmaterials / Bauschutt zu den Positionen Z1.2 Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung nach LAGA Bauschutt: Z2
05.0060
Zulage Entsorgung Bauschutt LAGA Z2
E
1,00
to
06 Aushub von Fundamenten
06
Aushub von Fundamenten
06.0010 Fundament- / Schachtaushub, Bkl 3-5, ents BM-0 gem. EBV, tbis2,0m Boden ab Baugrubensohle für Aufzugsunter- fahrten, Fundamente oder Schächte profilge- recht bis zur tragfähigen Bodenschicht oder Fundament-Unterkante lösen und laden, Aushubmaterial entsorgen Ausführung: 'im Randbereich geböscht ' Aushubtiefe: 'bis 2,0 'm Bodenklasse 3 bis 5 Toleranz Planum: lt. DIN18202, Tabelle3, Zeile 1 Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-0 Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen < 10 Vol.-% Bodenmaterial OHNE Störstoffe (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
06.0010
Fundament- / Schachtaushub, Bkl 3-5, ents BM-0 gem. EBV, tbis2,0m
E
1,00
m3
06.0020 Fundament- / Schachtaushub, Bkl 3-5, ents LAGA Z0, tbis2,0m Boden ab Baugrubensohle für Aufzugsunter- fahrten, Fundamente oder Schächte profilge- recht bis zur tragfähigen Bodenschicht oder Fundament-Unterkante lösen und laden, Aushubmaterial entsorgen Ausführung: 'im Randbereich geböscht ' Aushubtiefe: 'bis 2,0 'm Bodenklasse 3 bis 5 Toleranz Planum: lt. DIN18202, Tabelle3, Zeile 1 Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung nach LAGA M20 Boden '2004 ' (s.u.): Z0 LAGA: Technischen Regeln Mitteilung Nr. 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen", Ausgabe '2004 ' Abschnitt II.1.2 Boden
06.0020
Fundament- / Schachtaushub, Bkl 3-5, ents LAGA Z0, tbis2,0m
E
1,00
m3
06.0030 Fundament- / Schachtaushub, Bkl 3-5, auf Miete lagern, tbis2,0m Boden ab Baugrubensohle für Aufzugsunter- fahrten, Fundamente oder Schächte profilge- recht bis zur tragfähigen Bodenschicht oder Fundament-Unterkante lösen und laden, auf Baustelle transportieren und auf Miete lagern. Förderweg:       ca. '120 'm Lagerplatz 'Abstimmung mit Bauleitung ' Ausführung: 'im Randbereich geböscht ' Aushubtiefe: 'bis 2,0 'm Bodenklasse 3 bis 5 Toleranz Planum: lt. DIN18202, Tabelle3, Zeile 1
06.0030
Fundament- / Schachtaushub, Bkl 3-5, auf Miete lagern, tbis2,0m
E
1,00
m3
06.0040 Fundament- / Schachtaushub, Bkl3-5, seitl. lagern, einbauen u Verdichten tbis2,0 Boden ab Baugrubensohle für Fundamente / Schächte lösen, auch getrennt nach Schichtmaterial seitlich lagern und nach Beendigung der Fundamentarbeiten gelagerten Boden wieder einbauen und ver- dichten Ausführung: 'im Randbereich geböscht ' Bodenklasse 3 bis 5 Aushubtiefe: bis'2,0 'm Toleranz Planum: lt. DIN18202, Tabelle3, Zeile 1 Breite des Aushubs an Fundamentbreiten ange- passt.
06.0040
Fundament- / Schachtaushub, Bkl3-5, seitl. lagern, einbauen u Verdichten tbis2,0
E
1,00
m3
## Tiefergründung Haus 3
## Tiefergründung Haus 3
06.0050 Aushub für Tiefergründung, Bkl 3-5, ents BM-0 gem. EBV, tbis2,5m Boden ab Fundamentsohle für Tiefergründung profilgerecht bis zur tragfähigen Bodenschicht lösen und laden, Aushubmaterial entsorgen. Ausführung: 'im Randbereich geböscht mit 60 bis 85° ' Aushubtiefe: 'bis 2,5 'm Bodenklasse 3 bis 5 Toleranz Planum: lt. DIN18202, Tabelle3, Zeile 1 Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-0 Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen < 10 Vol.-% Bodenmaterial OHNE Störstoffe (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
06.0050
Aushub für Tiefergründung, Bkl 3-5, ents BM-0 gem. EBV, tbis2,5m
58,00
m3
06.0060 Aushub für Tiefergründung, Bkl 3-5, ents LAGA Z0, tbis2,5m Boden ab Fundamentsohle für Tiefergründung profilgerecht bis zur tragfähigen Bodenschicht lösen und laden, Aushubmaterial entsorgen. Ausführung: 'im Randbereich geböscht mit 60 bis 85° ' Aushubtiefe: 'bis 2,5 'm Bodenklasse 3 bis 5 Toleranz Planum: lt. DIN18202, Tabelle3, Zeile 1 Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung nach LAGA M20 Boden '2004 ' (s.u.): Z0 LAGA: Technischen Regeln Mitteilung Nr. 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen", Ausgabe '2004 ' Abschnitt II.1.2 Boden
06.0060
Aushub für Tiefergründung, Bkl 3-5, ents LAGA Z0, tbis2,5m
E
58,00
m3
06.0070 Aushub für Tiefergründung, Bkl 3-5, auf Miete lagern, tbis2,5m Boden ab Fundamentsohle für Tiefergründung profilgerecht bis zur tragfähigen Bodenschicht lösen und laden, auf Baustelle transportieren und auf Miete lagern. Förderweg:       ca. '120 'm Lagerplatz 'Abstimmung mit Bauleitung ' Ausführung: 'im Randbereich geböscht mit 60 bis 85° ' Aushubtiefe: 'bis 2,5 'm Bodenklasse 3 bis 5 Toleranz Planum: lt. DIN18202, Tabelle3, Zeile 1
06.0070
Aushub für Tiefergründung, Bkl 3-5, auf Miete lagern, tbis2,5m
E
58,00
m3
07 Tragschicht / kapillarbrechende Schicht unter Bopla
07
Tragschicht / kapillarbrechende Schicht unter Bopla
07.0010 Geotextil unter Schotterflächen GRK 3 Geotextil liefern und mit Stoßüberdeckung unter der Baustrasse und Schotterflächen verlegen, um ein Durchdrücken des Unter- bodens zu verhindern. Geotextilrobustheitsklasse: GRK ³ 3 Überlappungsverluste sind einzurechnen. Abgerechnet wird die abgedeckte Fläche.
07.0010
Geotextil unter Schotterflächen GRK 3
917,00
m2
07.0020 Natursteinschotter 0/35 liefern, einbauen, verdichten Natursteinschotter der Körnung 0/35 liefern, lagenweise einbauen und verdichten. Einbauort: unter Bodenplatte Es kann auch eine vergleichbare, alternative Körnung angeboten werden. Ggf. Angabe alternative Körnung durch Bieter:
07.0020
Natursteinschotter 0/35 liefern, einbauen, verdichten
413,10
m3
07.0030 Füllkies 0/32 liefern, flächig einbauen + verd. (Bodenaustausch) Füllkies 0/32 oder gleichwertiges Material liefern und flächig als Bodenaustauschmaterial in die Baugrube einbauen und lagenweise in Lagen (max. 30 cm) bis zu einer Proctordichte von 100% verdichten.
07.0030
Füllkies 0/32 liefern, flächig einbauen + verd. (Bodenaustausch)
2.113,90
m3
07.0040 Feinplanum herstellen, incl. Nachverdichtung Feinplanum im Bereich der Gebäude zur Auf- nahme der Sauberkeitsschicht der Boden- platten herstellen. Ebenheit: innerhalb einer 4 m langen Mess- latte bis 2 cm Sollhöhe: ± 2 cm Abweichung Einschl. Nachverdichtung.
07.0040
Feinplanum herstellen, incl. Nachverdichtung
917,00
m2
07.0050 Lastplattendruckversuch, Prüfprotokoll Prüfungen zur Ermittlung der Verdichtungs- bzw. Tragfähigkeitswerte mittels Lastplatten- druckversuch durch unabhängigen Baugrund- gutachter durchführen, Prüfprotokolle in drei- facher Ausfertigung. Geforderter Verdichtungsgrad DPr. : 100 % Einschl. dem erforderlichen Gegengewicht zur Versuchsdurchführung.
07.0050
Lastplattendruckversuch, Prüfprotokoll
6,00
Stk
08 Arbeitsraumverfüllung
08
Arbeitsraumverfüllung
08.0010 Arbeitsraumverfüllung Fundamente, Schächte Füllkies Füllkies oder gleichwertiges Material liefern und in die Arbeitsräume der Fundamente und Schächte einbauen und lagenweise (max.40 cm) bis zu einer Proctordichte von 100% verdichten.
08.0010
Arbeitsraumverfüllung Fundamente, Schächte Füllkies
E
1,00
m3
08.0020 Arbeitsraumverfüllung Baugrube Füllkies Füllkies oder gleichwertiges Material liefern und in die Arbeitsräume der Baugrube ein- bauen und lagenweise in Lagen (max. 40 cm) bis zu einer Proctordichte von 100% verdichten.
08.0020
Arbeitsraumverfüllung Baugrube Füllkies
300,00
m3
09 Erdarbeiten Außenanlagen
09
Erdarbeiten Außenanlagen
09.0010 Flächenaushub, Bkl. 3-5, ents. BM-0 gem. EBV, b5,5m Boden im Bereich Außenanlagen flächig abtragen profilgerecht lösen und laden, Grobplanum herstellen und Aushubmaterial entsorgen. Ausführung: 'im Randbereich geböscht ' Bodenprofil: 'ohne / mit 3% Gefälle ' Abmessungen: Sohle l x b: 'verschieden ' Aushubtiefe: 'bis 5,5 'm Bodenklasse 3 bis 5 Toleranz Planum: lt. DIN18202, Tabelle3, Zeile 1 Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-0 Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen < 10 Vol.-% Bodenmaterial OHNE Störstoffe (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
09.0010
Flächenaushub, Bkl. 3-5, ents. BM-0 gem. EBV, b5,5m
E
1,00
m3
09.0020 Flächenaushub, Bkl. 3-5, ents. LAGA Z0, b5,5m Boden im Bereich Außenanlagen flächig abtragen profilgerecht lösen und laden, Grobplanum herstellen und Aushubmaterial entsorgen. Ausführung: 'im Randbereich geböscht ' Bodenprofil: 'ohne / mit 3% Gefälle ' Abmessungen: Sohle l x b: 'verschieden ' Aushubtiefe: 'bis 5,5 'm Bodenklasse 3 bis 5 Toleranz Planum: lt. DIN18202, Tabelle3, Zeile 1 Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung nach LAGA M20 Boden '2004 ' (s.u.): Z0 LAGA: Technischen Regeln Mitteilung Nr. 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen", Ausgabe '2004 ' Abschnitt II.1.2 Boden
09.0020
Flächenaushub, Bkl. 3-5, ents. LAGA Z0, b5,5m
E
1,00
m3
09.0030 Flächenaushub, Bkl. 3-5, auf Miete lagern, b5,5m Boden im Bereich Außenanlagen flächig abtragen profilgerecht lösen, Aushubmaterial fördern und zur Wiederverwertung auf der Baustelle lagern, Grobplanumum herstellen, Förderweg:ca. '120 'm Lagerplatz 'Abstimmung mit Bauleitung ' Ausführung: 'im Randbereich geböscht ' Bodenprofil: 'ohne / mit 3% Gefälle ' Abmessungen: Sohle l x b: 'verschieden ' Aushubtiefe: 'bis 5,5 'm Bodenklasse 3 bis 5 Toleranz Planum: lt. DIN18202, Tabelle3, Zeile 1
09.0030
Flächenaushub, Bkl. 3-5, auf Miete lagern, b5,5m
E
1,00
m3
09.0040 Eigungsversuch Bodenverbesserung inkl. Prüfbericht Eigungsversuch für die Festlegung der erford- erlichen Zugabemengen von Weißfeinkalk und / oder Kalk - Zement - Gemisch für die Stabilisierung / Verfestigung des Bodens fachgerecht ausführen und mit dem Boden- gutachter abstimmen. Inkl. Probenahme, Transport zum Labor. Probemenge ca. 100 – 300 kg Boden, ca. 10 – 20 kg Bindemittel und ca. 20 – 50 Liter Wasser Untersuchungen an Bodenprobe ohne Bindemittel: - Bodenansprache, Wassergehalt und Korndichte - Korngrößenverteilung und Zustandsgrenzen - Proctordichte und optimaler Wassergehalt - Glühverlust und schädliche Bestandteile Untersuchungen am Boden-Bindemittel- Gemisch: - Probenvorbereitung / -mischung - Proctorversuch / optimaler Wassergehalt - Einaxiale Druckfestigkeit oder CBR-Versuch - Berechnung des erforderlichen Bindemittelgehalts Inkl. Dokumentation aller Ergebnisse der Eignungsversuche inkl. Beurteilung und Bewertung in einem Prüfbericht.
09.0040
Eigungsversuch Bodenverbesserung inkl. Prüfbericht
E
1,00
pau
09.0050 Probefelder 3 Stk anlegen, Tragfähigkeit prüfen Eigungsversuche mittels 3 Stk Probefelder für die Festlegung der erforderlichen Zugabemengen von Kalk - Zement - Gemisch für die Stabilisierung / Verfestigung des Bodens fachgerecht ausführen und mit dem Bodengutachter abstimmen. 3 Probefelder anlegen inkl. Einfräsen von Kalk-Zement- Mischbinder, inkl. Liefern von Bindemittel. 3 Probefelder mit den jeweiligen Bindemittel-Zugabe- mengen 3% , 4% und 5%. Dicke (verbesserte Bodenschicht) und Flächengröße der Felder sind in Abstimmung mit dem Bodengutachter so anzulegen, dass hier durch den AN repräsentative statische Lastplattendruckversuche durchgeführt werden können. Gegengewicht (z.B. Bagger) für die Lastplattendruckversuche ist durch den AN zu stellen. Inkl. Dokumentation aller Ergebnisse der Eignungsversuche inkl. Beurteilung und Bewertung in einem Prüfbericht.
09.0050
Probefelder 3 Stk anlegen, Tragfähigkeit prüfen
1,00
pau
09.0060 Boden abtragen, transp., einbauen, "kalken", verdichten Grundsätzlich sind bei dieser Leistung alle Vorgaben im Bodengutachten IB Kramm 27.09.2021 zu beachten (siehe vor allem Kapitel 8.2 "Herstellung des Bodenabtrages und Bodenauftrages" auf S.13) Boden im Abtragsbereich des Baufeldes profilgerecht lösen und laden, auf der Baustelle transportieren (Transportweg bis ca. 400 m), im Auftragsbereich lagenweise wieder einbauen (Einbaulagen im unverdichteten Zustand d = 0,35 m), Kalk-Zement-Mischbinder einfräsen und die Einbaulage nachfolgend sofort mit einer schweren Walze (≥ 15 to) ausgiebig verdichten. Folgende Verdichtungswerte sind auf den Lagen des vergüteten Bodens nach Abstimmung mit IB Kramm (Bodengutachter) einzuhalten: unterste Lage vergüteter Boden: Ev2-Wert: ≥ 45 MN/m² Zwischenlagen vergüteter Boden: Ev2-Wert: ≥ 60 MN/m² oberste Lage vergüteter Boden: Ev2-Wert: ≥ 80 MN/m² Lieferkosten Kalk-Zement-Mischbinder werden separat vergütet. Im Abtragsbereich Grobplanum herstellen. Der Bodenabtrag besteht i.W. aus Schicht 3 (Lösslehm), teilweise wird örtlich auch Schicht 2 (Auffüllung) abgetragen. Bodenklassen 3 bis 4 nach DIN 18300 (siehe Bodengutachten S. 10) Aufgrund seiner bautechnischen Empfindlichkeit muss der Bodenabtrag in seinem natürlichen, erdfeuchten Zustand möglichst am gleichen Tag wieder eingebaut werden. Er darf bei der Umlagerung nicht stark vernässt werden, weshalb der Bodenabtrag und Bodenauftrag bei anhaltend nasser Witterung unterbrochen werden muss.
09.0060
Boden abtragen, transp., einbauen, "kalken", verdichten
156,00
m3
09.0070 Kalk-Zement-Bindemittel einfräsen d=30cm Kalk-Zement-Mischbinder auf unterster Aushubsohle im Abtrags- und im Auftragsbereich flächig einfräsen und die Fläche nachfolgend sofort mit einer schweren Walze (≥ 15 to) ausgiebig verdichten. Dicke der nach dem Fräsen vergüteten Bodenschicht 30 cm Die Vorgaben im Bodengutachten sind zu beachten, vor allem Punkt 8.4 und 9, Seite 19/20. Lieferkosten Kalk-Zement-Mischbinder werden separat vergütet.
09.0070
Kalk-Zement-Bindemittel einfräsen d=30cm
917,00
m2
09.0080 Kalk-Zement-Bindemittel liefern Kalk-Zement-Bindemittel zur Baustelle liefern und abladen Hinweise zum Bindemittel: Nach Erfahrungswerten wird die Zugabe von rd. 3% bis 5% Mischbinder mit jeweils 50% Kalk- und Zementanteil notwendig. Die genaue Zugabemenge und die Kalk- und Zementanteile sind vor Baubeginn noch verbindlich durch Eignungsversuche (wird separat vergütet) zu ermitteln.
09.0080
Kalk-Zement-Bindemittel liefern
43,11
to
09.0090 Zulage Bodenprofilierung Gefälle (Planung Außenanlagen) Bereits imZuge der Bodenumlagerung und -vergütung ist das in den Außenanlagen auf OKG geplante Gefälle herzustellen. Erschwerniszulage für das Herstellen eines Gefälles im Grobplanum. Nachverdichtung ist in der Position zur Bodenumlagerung einzurechnen. Abrechnung pro m2.
09.0090
Zulage Bodenprofilierung Gefälle (Planung Außenanlagen)
917,00
m2
09.0100 Füllkies 0/32 liefern, flächig einbauen + verd. (Bodenaustausch) Füllkies 0/32 oder gleichwertiges Material liefern und flächig als Bodenaustauschmaterial in die Baugrube einbauen und lagenweise in Lagen (max. 30 cm) bis zu einer Proctordichte von 100% verdichten.
09.0100
Füllkies 0/32 liefern, flächig einbauen + verd. (Bodenaustausch)
398,40
m3
10 Schwergewichtswand herstellen
10
Schwergewichtswand herstellen
10.0010 Aushub Pilgerschritt Greifer, Bkl 3-5, ents. BM-0 gem. EBV, tbis3,1m Boden im Pilgerschrittverfahren mittels Greifer ausschachten zur Herstellung einer Schwergewichtswand. Bodenmaterial profilgerecht bis zur UK Schwergewichtswand lösen und laden, Aushubmaterial abfahren und entsorgen. Dicke der Wand (Aushubbreite Graben) = 1,2 m Aushubtiefe bis ca. 3,1 m Der (abschnittsweise) Einbau des Betons wird separat vergütet. Ausführung: 'senkrechte Schachtung mit Greifer ' Bodenklasse 3 bis 5 Toleranz Planum: lt. DIN18202, Tabelle3, Zeile 1 Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-0 Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen < 10 Vol.-% Bodenmaterial OHNE Störstoffe (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
10.0010
Aushub Pilgerschritt Greifer, Bkl 3-5, ents. BM-0 gem. EBV, tbis3,1m
156,24
m3
10.0020 Aushub Pilgerschritt Greifer, Bkl 3-5, ents. LAGA Z0, tbis3,1m Boden im Pilgerschrittverfahren mittels Greifer ausschachten zur Herstellung einer Schwergewichtswand. Bodenmaterial profilgerecht bis zur UK Schwergewichtswand lösen und laden, Aushubmaterial abfahren und entsorgen. Dicke der Wand (Aushubbreite Graben) = 1,2 m Aushubtiefe bis ca. 3,1 m Der (abschnittsweise) Einbau des Betons wird separat vergütet. Ausführung: 'senkrechte Schachtung mit Greifer ' Bodenklasse 3 bis 5 Toleranz Planum: lt. DIN18202, Tabelle3, Zeile 1 Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung nach LAGA M20 Boden '2004 ' (s.u.): Z0 LAGA: Technischen Regeln Mitteilung Nr. 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen", Ausgabe '2004 ' Abschnitt II.1.2 Boden
10.0020
Aushub Pilgerschritt Greifer, Bkl 3-5, ents. LAGA Z0, tbis3,1m
E
156,24
m3
10.0030 Aushub Pilgerschritt Greifer, Bkl 3-5, auf Miete lagern, tbis3,1m Boden im Pilgerschrittverfahren mittels Greifer ausschachten zur Herstellung einer Schwergewichtswand. Bodenmaterial profilgerecht bis zur UK Schwergewichtswand lösen und laden, auf Baustelle transportieren und auf Miete lagern. Dicke der Wand (Aushubbreite Graben) = 1,2 m Aushubtiefe bis ca. 3,1 m Der Beton wird bauseits unmittelbar nach dem Aushub abschnittsweise eingebaut. Ausführung: 'senkrechte Schachtung mit Greifer ' Bodenklasse 3 bis 5 Toleranz Planum: lt. DIN18202, Tabelle3, Zeile 1 Förderweg (bis zur Miete):ca. '120 'm Lagerplatz 'Abstimmung mit Bauleitung '
10.0030
Aushub Pilgerschritt Greifer, Bkl 3-5, auf Miete lagern, tbis3,1m
E
156,24
m3
10.0040 bauseits gelieferten Beton im Pilgerschrittverfahren einbauen Beton (bauseits geliefert) im Pilgerschrittverfahren mittels Bagger unmittelbar nach Ausschachtung (separat in Vorposition) in den Graben einbauen zur Herstellung der Schwergewichtswand. Dicke / Breite der Wand = 1,2 m Tiefe der Wand bis ca. 3,1 m
10.0040
bauseits gelieferten Beton im Pilgerschrittverfahren einbauen
137,088
m3
10.0050 Stampfbeton liefern, im Pilgerschrittverfahren einbauen Stampfbeton liefern und im Pilgerschrittverfahren mittels Bagger unmittelbar nach Ausschachtung (separat in Vorposition) in den Graben einbauen zur Herstellung der Schwergewichtswand. Dicke / Breite der Wand = 1,2 m Tiefe der Wand bis ca. 3,1 m
10.0050
Stampfbeton liefern, im Pilgerschrittverfahren einbauen
E
137,088
m3
11 Baustraßen für BE
11
Baustraßen für BE
11.0010 Geotextil unter Schotterflächen GRK 3 Geotextil liefern und mit Stoßüberdeckung unter der Baustrasse und Schotterflächen verlegen, um ein Durchdrücken des Unter- bodens zu verhindern. Geotextilrobustheitsklasse: GRK ³ 3 Überlappungsverluste sind einzurechnen. Abgerechnet wird die abgedeckte Fläche.
11.0010
Geotextil unter Schotterflächen GRK 3
E
1,00
m2
11.0020 Herstellen Baustrasse mit Unterbau, RCL 60/120 Herstellen einer temporären Baustrasse - aus RCL-Schotter 60/120 - einschl. Grobplanum als Auflager für das Geotextil (Geotextil wird separat vergütet) - einschl.Unterhaltung und Nachbesserung während der Bauzeit.
11.0020
Herstellen Baustrasse mit Unterbau, RCL 60/120
408,00
m3
11.0030 Herstellen Baustrasse mit Unterbau, RCL 0/45 Herstellen einer temporären Baustrasse - aus RCL-Schotter 0/45 - einschl. Grobplanum als Auflager für das Geotextil (Geotextil wird separat vergütet) - einschl.Unterhaltung und Nachbesserung während der Bauzeit.
11.0030
Herstellen Baustrasse mit Unterbau, RCL 0/45
E
408,00
m3
11.0040 Aufnehmen und Abfahren der vorgenannten Baustrasse Aufnehmen und Abfahren der vorgenannten Baustrasse. Das Material wird Eigentum des AN und ist zu entsorgen.
11.0040
Aufnehmen und Abfahren der vorgenannten Baustrasse
408,00
m3

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