Mauer-, Putz- und Estricharbeiten
Elisabeth-Christinen-Schule
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Baubeschreibung ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG 1. Grundstück Das Grundstück Lindenberger Straße 12, 13156 Berlin, befindet sich im Pankower Ortsteil Niederschönhausen im Norden des Schlossparks Schönhausen. Das heterogene unmittelbare bauliche Umfeld besteht aus Ein- und Zweifamilienhäusern aus den 20-/ 30er Jahren, 4-5 geschossige Zeilenbauten mit Geschosswohnungsbau, weiteren Schul- und Vorschuleinrichtungen im Süden sowie großflächige Gewerbenutzungen im Westen und Norden des Grundstücks. Das Grundstück hat eine Größe von 9.949 m² und wird im Liegenschaftskataster unter folgender Bezeichnung geführt: Flurstück 265, Flur 149, Gemarkung Pankow, Bezirk Pankow, Grundbuch-Blatt 2403N. Im Süden, Westen und Nord-Osten grenzen Wohnbaugrundstücke an das Grundstück, im Norden bildet die Blankenburger Straße, im Osten die Lindenberger Straße die Grenze des Grundstücks. An der Lindenberger Straße befindet sich die Zufahrt zum Grundstück. Zwischen den bestehenden Gebäuden Schule und Sporthalle liegt in Verlängerung der Rolandstraße eine öffentliche Durchwegung, die erhalten werden soll; entlang der Durchwegung bestehen Leitungsrechte. Das Grundstück ist überwiegend eben; die Geländeoberkante beträgt im Bestand ca. 44,68 - 45,04 m NHN. Im Bereich der geplanten Erweiterung finden sich unter max. 1,80m mächtigen Auffüllungen (humos durchsetzte Sande mit geringen Bauschuttanteilen) mitteldicht bis dicht gelagerte Mittel- und Feinsande. Der zu erwartende höchste Grundwasserstand (zeHGW) beträgt 43,9 m NHN; die zum Zeitpunkt der Baugrunduntersuchung Mitte 2019 angetroffenen Grundwasserstände betrugen 41,16 bis 41,81 m NHN. 2. Bestehende Bebauung Auf dem Grundstück befindet sich ein zu Beginn der 1970er Jahren errichtetes Schulgebäude sowie südlich der verlängerten Rolandstraße eine zeitgleich errichtete Sporthalle. Bei dem Schulgebäude mit einer Bruttogrundfläche von ca. 760 m2 auf insgesamt 5 Ebenen handelt es sich um einen Typenschulbau in Stahlbeton-Skelettbauweise im Konstruktionssystem "SK Berlin". Der ca. 66 m lange und ca. 10,30 breite Hauptbaukörper besteht aus insgesamt 17 Achsen im Abstand von 3,60m bzw. 4,80m. Die Geschosshöhe beträgt 3,30m. Die Schule wurde im Februar 2019 leer gezogen. Bei der Sporthalle handelt es sich ebenfalls um einen Typenbau (VT-Falte). In den Jahren 1999/2000 erfolgte eine Grundsanierung. Die Sporthalle bleibt während der Rohbauarbeiten am Schulgebäude in Betrieb und wird erst während der Ausbaubauphase des Schulgebäudes für Sanierungsarbeiten geschlossen. 3. Geplante Maßnahmen Das bestehende Schulgebäude wird bis auf das Tragwerk des Rohbaus zurückgebaut; der Vorbau an der Süd-Ost-Seite des Gebäuderigels, der ein Treppenhaus sowie sanitäre Anlagen aufnimmt, wird komplett über alle fünf Etagen zurückgebaut. An die Stelle des Vorbaus trítt ein ebenfalls 5-geschossiger Anbau, der Flächen des Allgemeinen Unterrichts in den Obergeschossen und Flächen für Mensa/ Mehrzweck im EG/ 1.OG aufnimmt. BGF Bestand: 3.450 m2 BGF Erweiterung: 2.460 m2 BRI Bestand: 12.230 m2 BRI Erweiterung: 9.580 m2 Bestand und Erweiterung je fünf Vollgeschosse: Das derzeitige Souterrain des Bestandes wird freigestellt und zum vollwertigen Erdgeschoß aufgewertet, der Anbau nimmt die Ebenen des Bestands auf. Geschosshöhe je 3,30 m Gebäudehöhe ca. 17,00 m über Gelände Die Außenhülle der Sporthalle wird durch eine vorgehängte hinterlüftete Fassade und einen neuen Dachaufbau energetisch ertüchtigt; im Gebäudeinneren werden die Oberflächen der Halle einschließlich Prallwand erneuert; die Umkleidebereiche im Obergeschoss erhalten eine mechanische Lüftung mit Wärmerückgewinnung. BGF Sprthalle: 1.000 m2 BRI Sporthalle: 5.500 m2 Die Außenanlagen werden auf dem gesamten Grundstück neu angelegt; die Erschließung, drei behindertengerechte Stellplätze sowie eine Feuerwehrstellfläche werden an der Lindenberger Staße angelegt; die öffentliche Durchwegung bleibt erhalten. 4. Zu- und Abfahrten Für die Dauer der Baustelle werden vom Gewerk Baustelleneinrichtung bzw. Freimachen die beiden im Bestand vorhandenen Zufahrten von der Lindenberger Straße und von der Rolandstraße aus als provisorische Baustellenzufahrt ausgebaut. Im Bereich des zukünftigen Pausenhofes zur Lindenberger Straße wird eine Stellfläche für Mannschaftscontainer, Materialcotainer usw. vorbereitet, es werden im Baufeld Baustraßen für die Be- und Entladung hergestellt. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 1. Sicherheits- und Gesundheitsschutz Entsprechend der Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) vom 10.Juni 1998 (BGI. I S. 1283) hat der Bauherr für diese Baumaßnahme einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe-Ko) beauftragt. Die vom SiGeKo erstellte Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation ist Vertragsbestandteil und gilt für diese Baustelle. Sie kann auf der Baustelle eingesehen werden. Für alle, sich aus der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation ergebenden Leistungen des Unternehmers und deren Umsetzung während der gesamten Bauzeit, erfolgt keine gesonderte Vergütung. Die Kosten hierfür sind in die Angebotspreise einzurechnen! Der AN hat alle zur Sicherung der Baustelle nach den gesetzlichen Unfallverhütungs- vorschriften erforderlichen Maßnahmen unter eigener Verantwortung auszufüllen oder zu veranlassen. Den Anordnungen des verantwortlichen Bauleiters im Sinne der LBO sowie des verantwortlichen SiGe-Ko ist auch in Bezug auf die Sicherheit auf der Baustelle Folge zu leisten. Der AN hat zur Verhütung von Arbeitsunfällen im Zusammenhang mit einer Leistung alle erforderlichen Maßnahmen, Anordnungen und Vorleistungen zu treffen, die den Bestimmungen der UVV "Allgemeine Vorschriften" und den für Ihn sonstigen geltenden UVV- Vorschriften und den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Dies gilt insbesondere auch für die vom AN eingesetzten Arbeitskräfte. Schutzausrüstung ist in ausreichender Anzahl auf der Baustelle vorzuhalten. Arbeitskräfte des AN, welche dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können von der Baustelle verwiesen werden. Vorhandene Schutzabdeckungen, Geländer oder Ähnliches, die zu Durchführung der Arbeiten vorübergehend entfernt werden müssen, sind wieder ordnungsgemäß herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden. Vor Beginn der Arbeiten hat der beauftragte Unternehmer die ausführenden Mitarbeiter über die Gefahren auf der Baustelle und im Baubereich zu unterrichten und einzuweisen. Der schriftliche Nachweis darüber ist der Bauüberwachung unaufgefordert vorzulegen. Die Regelungen des Sicherheits- und Gesundheitsplans, der Baustellensicherheits- ordnung und der Baustellenbrandschutzordnung sind zu beachten, auf die DGUV Vorschrift 38 wird besonders hingewiesen. 2. Zufahrten, Lager- und Arbeitsflächen Zufahrten siehe Punkt 4 der allgemeinen Baubeschreibung. Der Auftragnehmer hat vor Beginn seiner Arbeiten die Möglichkeiten der Materialanlieferung und Lagerung zu klären. Lagerräume sind auf der Baustelle nur begrenzt vorhanden. Das Parken in der BE ist verboten. Anfallender Bauschutt und Verschmutzungen sind während der Bauarbeiten jeweils sofort nach Beendigung des Arbeitsganges zu von der Baustelle abzutransportieren. Sollten dem AG im Zuge der Baumaßnahme Kosten für Reinigungs- bzw. Müllbeseitigungsarbeiten entstehen, werden diese nach dem Verursacherprinzip an alle AN verteilt. Der Umlageschlüssel wird nach Beauftragung der einzelnen Gewerke bekanntgegeben. 3. Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung ist so vorzunehmen, dass ein reibungsloser Ablauf der Gesamtbaumaßnahme gewährleistet wird. Die Baustelleneinrichtung muss der Größenordnung des Bauvorhabens angepasst sein und eine termingerechte, fachgerechte und bauablaufoptimale Abwicklung des Bauvorhabens ermöglichen. Das Anpassen der gesamten Baustelleneinrichtung an die Erfordernisse der einzelnen Bauabschnitte, durch Umsetzen, Ergänzen, Auf- und Abbauen sind Bestandteil der Leistung und werden nicht gesondert vergütet. Der AG stellt keine Lagerräume im Gebäude zur Verfügung. Der AG stellt keine Mannschaftsunterkünfte, Poliercontainer o.ä. zur Verfügung. Im Rahmen der nachfolgend benannten Leistungspositionen ist jeweils der Bedarf für die eigenen Belange einzukalkulieren. Wohnunterkünfte dürfen im Rahmen der Baustelleneinrichtung nicht aufgestellt werden, Übernachtungen auf der Baustelle sind untersagt. Elektroanschlüsse für die eigene BE sind von dem vom AG zur Verfügung gestellten Anschlußpunkt aus selbst zu erbringen. Statische Berechnungen für den Nachweis der Standsicherheit von Baustelleneinrichtungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen und werden nicht gesondert vergütet. Die Nutzung sowie die Zuwegung des Baugrundstücks für die Baustelleneinrichtung darf nur in dem von Auftraggeber bzw. Bauüberwachung genehmigten Umfang erfolgen. Die Baustelle ist arbeitstäglich nach Abschluß der Arbeiten verkehrssicher zu verschließen. Der AG behält sich die Einsetzung eines Sicherheitsdienstes zur Zugangsüberwachung vor. Alle Schutzvorrichtungen wie Schutzgerüste, Schutzgeländer, Abdeckungen usw. sind nach den gültigen Unfallverhütungsvorschriften während der gesamten Bauzeit für die eigene Leistung ordnungsgemäß herzustellen, zu liefern, zu montieren und vorzuhalten. Verunreinigungen von Verkehrsflächen und Schäden an Gehweg- und Fahrbahnbefestigungen, verursacht durch am Bau beteiligte Firmen, sind durch die Verursacher auf eigene Kosten sofort und laufend zu beseitigen. Container- und Lagerplätze werden grundsätzlich durch die Bauleitung zugewiesen (Flächen sind begrenzt); eine Lagerung im öffentlichen Raum und außerhalb der Baustelleneinrichtung vorgesehenen Flächen ist nicht erlaubt bzw. liegt in der Verantwortung des AN (Genehmigungen, Anträge, Gebühren und dergl.). Die Baustelle ist in der gesamten Bauzeit in einem aufgeräumten Zustand zu halten. Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. 4. Planunterlagen Grundlage der Ausschreibung ist die Ausführungsplanung des AG. Der AG stellt dem AN diese Unterlagen in zur Ausführung freigegebener Fassung rechtzeitig vor Ausführung der jeweiligen Leistungsteile zur Verfügung (1x Papier und 1x PDF-Datei). 5. Dokumentation der Bautätigkeit für die Sanierung und Erweiterung der Elisabeth-Christinen-Schule, für die folgend beschriebenen Leistungen: - Abnahme und Zustandsfeststellungen (als Kopie) - Fachunternehmererklärung, Fachbauleitererklärung - Bautagesberichte im Original - Bedienungs-, Wartungs- und Pflegeanleitungen - Protokolle über durchgeführte Prüfungen / Nachweise im Original - Übereinstimmungserklärung - Werkstatt- und Montageplanung (sofern gefordert) Unterlagen in Form von: Kopien, Handskizzen, in maßstäblichen Zeichnungen, alle je 3-fach in Papier, digitale Unterlagen 2-fach auf CD in PDF oder TIF mit min. 200 DPI, Am Ende der Bauzeit: Zusammenstellung aller Revisionsunterlagen und o.a. Unterlagen, mit Inhaltsverzeichnis, Übergabe an den AG spätestens 10 (Werk-)Tage vor der Schlußabnahme. Diese Leistung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. 6. Schädliche Umwelteinwirkungen (Lärm, Erschütterungen und Staub) sind entsprechend dem Stand der Technik zu vermeiden bzw. auf ein Mindestmaß zu beschränken (§22 Bundes-Immissionsschutzgesetz, BImSchG). Folgende Lärmimmissionswerte sind im Umfeld der Baustelle einzuhalten: tags: 07:00 bis 20:00 Uhr 55 dB(A) nachts: 20:00 bis 07:00 Uhr 40 dB(A) Der Immissionswert gilt im Nachtzeitraum als überschritten, wenn eine oder mehrere Geräuschspitzen den Wert um mehr als 20 dB(A) überschreiten. Lärm erzeugende Bauarbeiten dürfen nachts (20:00 bis 07:00 Uhr) nicht durchgeführt werden. 7. Terminplan Es wird vom AG über die Ecktermine zur Ausschreibung hinaus spätestens zur Anlaufberatung ein Bauablaufplan übergeben. Der Ausführungszeitraum ist entsprechend den Ausschreibungsunterlagen zu kalkulieren. Vor Ausführungsbeginn hat der beauftragte Unternehmer einen darauf aufbauenden genauen Feinablaufplan für die eigene Leistung in 2-facher Ausfertigung vorzulegen und durch den AG und die BÜ genehmigen zu lassen. 8. Vermessung Durch den AG werden folgende Vermessungsleistungen ausgeführt: - ein Höhenpunkt außerhalb des Baufeldes - Absteckung der Hauptachsen Alle weiteren Vermessungsleistungen zur Erfüllung der nachfolgend beschriebenen Leistung sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 9. Bautagesberichte Vom AN ist werktäglich ein Bautagebuch zu führen, das Bautagebuch ist wöchentlich der örtlichen Bauüberwachung zur Unterschrift vorzulegen und eine Kopie zur Dokumentation zu übergeben. 10. Es werden in der Regel wöchentliche Baubesprechungen zur Koordinierung der am Bau befindlichen Gewerke durchgeführt. Der AN ist während der Ausführung seiner Leistung zur Teilnahme an diesen Besprechungen verpflichtet. Bei Nichtteilnahme an den Baubesprechungen, trotz Erfordernis und Aufforderung durch die Objektüberwachung kann eine Aufwandsentschädigung für erhöhten Koordinierungsaufwand von 50,- Euro zzgl. Mehrwertsteuer je Baubesprechung als Einbehalt geltend gemacht werden. 11. Technologisch bedingte Unterbrechungen der Arbeiten und absehbare witterungsbedingte Erschwernisse berechtigen nicht zu Nachforderungen. 12. Es dürfen nur Gerüste erstellt und benutzt werden, die der einschlägigen DIN/EN und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen bzw. allgemein behördlich zugelassen sind. Für Gerüste, die nicht der Bauweise gemäß Gerüstordnung DIN 4420 entsprechen, hat der AN auf der Baustelle eine geprüfte statische Berechnung bzw. die vollständige allgemein behördliche Zulassung bereitzuhalten. 13. Tagelohnarbeiten Zusätzliche im Leistungsverzeichnis nicht erfasste Arbeiten, sowie Tagelohnarbeiten sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Bauherrn oder Architekten auszuführen. Führt der Auftragnehmer die Arbeiten ohne vorherige Abstimmung und Genehmigung aus, erfolgt hierfür keine Vergütung. Stundenrapporte sind täglich der Bauleitung vorzulegen. Verzögern sich die Bauarbeiten oder kommt es zu Unterbrechungen, die der Bauherr nicht zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer für das Vorhalten von Geräten sowie die Baustelle betreffenden Löhne und Gehälter keine Vergütung erhalten. 14. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Vorleistungen anderer Unternehmer, die sein Gewerk tangieren, auf Eignung zu überprüfen. Bei Unstimmigkeiten ist die Bauleitung umgehend zu informieren, andernfalls übernimmt er die Haftung für hierdurch evtl. entstehende Schäden. 15. Der Auftragnehmer hat vor Baubeginn einen bevollmächtigten Vertreter und Fachbauleiter für die Baustelle zu benennen. Er ist verpflichtet, die Baustelle mit geeignetem fachlichem Personal zu besetzen. Der Auftraggeber kann ihm nicht geeignet erscheinende Personen ablehnen und deren Ersatz schnellstens verlangen. REGELUNG ZU VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN Allgemein: Der Auftragnehmer ist für die eigene Baustelleneinrichtung selbst verantwortlich, der entstehende Aufwand ist in die Leistungspositionen einzukalkulieren. Der Auftraggeber wird im Rahmen der Baustelleneinrichtungsplanung Flächen zur Aufstellung von Mannschaftscontainern, Materialcontainern usw. ausweisen und entsprechend vorbereiten. Der jeweilige Bedarf an Stellplätzen ist jeweils kurzfristig nach Auftragserteilung mit der Objektüberwachung des Bauherren abzustimmen. Baustrom und -wasser: Der AG stellt Bauwasser- und Baustromverteiler, an Punkten gemäß BE-Plan zur Verfügung. Als Baustromversorgung wird ein Anschlußwert von 150 kW vorgehalten. Die Anschlussleistung am Kranverteilerschrank betragen 87 kVA. Vom AN sind alle weiteren erforderlichen Anschlüsse zu veranlassen, zu verlegen, zu unterhalten und rückzubauen. Baubeleuchtung: Es werden vom AG nach geschossweiser Fertigstellung der Rohbauarbeiten die Hauptwege, Flure und Treppenhäuser provisorisch beleuchtet. Alle darüber hinausgehenden Beleuchtungen von Arbeitsplätzen, Lagerplätzen usw. sind durch den AN selbst ohne zusätzlichen Vergütungsanspruch vorzunehmen. Telefonanschlüsse und sonstige Anschlüsse für die Baubelange sind vom Auftragnehmer selbst auf seine Kosten zu veranlassen und zu betreiben. Der Rückbau liegt gleichfalls im Verantwortungsbereich des AN. Bereitstellung von Sanitärräumen: Durch den Auftraggeber bzw. durch das Gewerk Baustelleneinrichtung werden in einer provisorischen Containeranlage für alle Beteiligten Sanitärräume kostenfrei zur Verfügung gestellt und unterhalten. Dies ist bei der Kalkulation der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen.
Allgemeine Baubeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Die angebotenen Arbeiten sind gem. den Allgemeinen Bestimmungen sowie den Technischen Ausführungsbestimmungen der VOB, den entsprechenden Herstellerrichtlinien sowie den neuesten DIN-Vorschriften auszuführen. Der Bieter kann sich vor Angebotsabgabe von der Örtlichkeit und den Gegebenheiten an der Baustelle informieren. Alle Leistungen sind einschl. dem erforderlichen Material anzubieten, es sei denn es ist im Ausschreibungstext besonders erwähnt, dass das Material beigestellt wird. Alle Transportkosten für Material und Geräte bis an und innerhalb der Baustelle sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Für die Baustellensicherung während der Dauer seiner Arbeiten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen und den Auflagen, auch durch sein Personal, ist der Unternehmer selbst verantwortlich. Die Verkehrssicherung auf dem Baugelände obliegt dem AN. Durch die Bauarbeiten verschmutzte oder beschädigte öffentliche Bereiche sind unverzüglich zu säubern und Instand zu setzen. Die Verantwortung für die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften usw. obliegt alleine dem AN. Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Arbeitnehmer und der Verkehrswege auf der Baustelle sowie Dritten gegenüber sind für die gesamte Bauzeit, also bis zur Übergabe des Bauwerks, zu liefern, vorzuhalten, instand zu halten und wieder zu beseitigen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber das Recht vor, jederzeit einen technischen Aufsichtsbeamten einer Berufsgenossenschaft oder des Gewerbeaufsichtsamtes zur Beratung einzuschalten. Etwaige durch die Überprüfung und Beratung auftretende Kosten für notwendige Um- und Abänderungen sowie die Ergänzung der Schutzvorrichtungen gehen zu Lasten des AN. Bereits fertig gestellte Leistungen Dritter, wie Installationen, Beschichtungen von Heizkörpern, Türen, Holzbauteile, Treppen, Beläge etc. sind vom Auftragnehmer gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen. Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen. Für den Transport und die Lagerung auf der Baustelle sind die notwendigen Flächen, wie u.a. Transport-und Verkehrswege, sowie die Lagerplätze vom AN vorzuhalten und nach Beendigung der Arbeiten ordnungsgemäß wieder zu übergeben. Der AG ist von jeglichen Forderungen Dritter freizustellen. Es dürfen nur Gerüste erstellt und benutzt werden, die der einschlägigen DIN/EN und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen bzw. allgemein behördlich zugelassen sind. Für Gerüste, die nicht der Bauweise gemäß Gerüstordnung DIN 4420 entsprechen, hat der AN auf der Baustelle eine geprüfte statische Berechnung bzw. die vollständige allgemein behördliche Zulassung bereitzuhalten. Zusätzliche im Leistungsverzeichnis nicht erfasste Arbeiten, sowie Tagelohnarbeiten sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Bauherrn oder Architekten auszuführen. Führt der Auftragnehmer die Arbeiten ohne vorherige Abstimmung und Genehmigung aus, erfolgt hierfür keine Vergütung. Stundenrapporte sind täglich der Bauleitung vorzulegen. Verzögern sich die Bauarbeiten oder kommt es zu Unterbrechungen, die der Bauherr nicht zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer für das Vorhalten von Geräten sowie die Baustelle betreffenden Löhne und Gehälter keine Vergütung erhalten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Vorleistungen anderer Unternehmer, die sein Gewerk tangieren, auf Eignung zu überprüfen. Bei Unstimmigkeiten ist die Bauleitung umgehend zu informieren, andernfalls übernimmt er die Haftung für hierdurch evtl. entstehende Schäden. Der Auftragnehmer hat vor Baubeginn einen bevollmächtigten Vertreter und Fachbauleiter für die Baustelle zu benennen. Er ist verpflichtet, die Baustelle mit geeignetem fachlichem Personal zu besetzen. Der Auftraggeber kann ihm nicht geeignet erscheinende Personen ablehnen und deren Ersatz schnellstens verlangen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Der Auftragnehmer trägt während der Bauzeit für die auszuführenden Arbeiten sowie die Einhaltung der Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften die volle Verantwortung.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen ANGABEN ZU STOFFEN UND BAUTEILEN Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben. Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durch Geruch hervorrufen. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG Lage und Transportwege Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: Erdgeschoss - 1.Obergeschoss ESTRICHARBEITEN Allgemeines Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Ergibt sich bei der Überprüfung, dass geplante Estrichdicken nicht eingehalten werden können, darf erst nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung die Leistung weiter ausgeführt werden. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo die Misch- und Fördereinrichtungen aufgestellt werden können, ohne andere am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu behindern. Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren u. dgl. verschlossen sind und dass Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt werden. Bei der Verwendung von Fassadenaufzügen oder sonstigen Fördereinrichtungen ist die Fassade einschließlich der Öffnungen vor Verschmutzung zu schützen. Die dazu erforderlichen Leistungen sind Bestandteil der Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers. Bereits fertig gestellte Leistungen Dritter, wie Installationen, Beschichtungen von Heizkörpern, Türen, Holzbauteile, Treppen, Beläge etc. sind vom Auftragnehmer gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen. Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen. Für den Bodeneinstand von nach dem Estrich einzubauenden Zargen sind Türöffnungen entsprechend auszusparen. Nach erfolgtem Einbau der Zargen ist der Estrich in diesem Bereich fachgerecht zu schließen. Aussparungen sind zu schalen. Fertiggestellte Estrichflächen sind abzusperren, das benötigte Absperrmaterial hat der Auftragnehmer zu stellen. Zementestriche, bei denen die Gefahr des Aufschüsselns besteht, sind für einen Zeitraum von mindestens 2 Wochen ab Verlegung mit einer Kunststofffolie abzudecken. Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie bis zur Verlegung des Oberbodens die üblichen Belastungen des Baubetriebs ohne Schaden aufnehmen kann. Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Zum Nachweis ist ein Hygrometer aufzustellen. Fugen Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen, die die Funktion der Fugen beeinträchtigen, freizuhalten. Notwendige Fugen sind nach einem Fugenplan anzulegen. Die einzelnen Felder sind ohne Arbeitsunterbrechung herzustellen. Bewehrungen sind bei Bewegungsfugen zu unterbrechen. Dämmungen Randstreifen dürfen durch den Auftragnehmer nicht vor der Verlegung der Bodenbeläge entfernt werden. Die Randstreifen werden von den Auftragnehmern für die Bodenbelagarbeiten entfernt. Erkennt der Auftragnehmer Umstände, die die Schalldämmung beeinträchtigen können, hat er die Bauleitung darüber zu informieren. Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen, Trennschienen u. dgl. dürfen keine starre Verbindung mit dem Estrich besitzen; sie sind mit Dämmstreifen zu ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem Estrich zu schützen. Dämmschichten sind an im Fußbodenaufbau befindlichen Rohrleitungen kantengerade zu verlegen. Eine akustische Entkopplung ist zu garantieren. Rohrbefestigungen dürfen keinen Schall auf die Decke übertragen. Bevor durch den Einbau des Estrichs die Dämmung verdeckt wird, muss die Leistung durch die Bauleitung abgenommen werden. INNENPUTZARBEITEN Allgemeines Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen. Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen. Fenster, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile und sonstige unmittelbar angrenzende Bauteile sind abzukleben. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen und müssen sich rückstandfrei entfernen lassen. Vor dem Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten. Ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen. Kontakte von Kupfer und frischem Mörtel sind zu vermeiden. Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Zum Nachweis ist ein Hygrometer aufzustellen. Höhenbezugspunkte (Meterrisse) dürfen nicht überputzt werden und sind ggf. auszusparen, sofern nicht spezielle, überputzbare Markierungsplaketten vorhanden sind. Alle Elektrodosen, Auslässe und später freizulegenden Einbauteile sind zu kennzeichnen oder es ist zu veranlassen, dass sie vor dem Putzen gekennzeichnet werden. Sie sind nach dem Putzen freizulegen; die Dosen sind sauber anzuarbeiten und von Mörtel zu reinigen. Wandputz darf keine unmittelbare Verbindung zu Treppenläufen und Treppenpodesten haben, wenn Maßnahmen zum Trittschallschutz vorgesehen sind. Rohre, Einbauten u. dgl. sind durch Ausbildung elastischer Fugen, z.B. durch Ummantelung, vom Putz zu trennen, wenn mit Bewegungen oder thermischen Längenänderungen zu rechnen ist. Innenputz ist bis auf die Rohdecke zu führen. Mörtelreste sind unbedingt von der Rohdecke vor der Erhärtung zu entfernen. Bei Abnahme der Putzarbeiten sind die geputzten Räume besenrein zu übergeben.
Technische Vorbemerkungen
01 Estricharbeiten
01
Estricharbeiten
01.__.0010 Untergrund reinigen, grobe Verschmutzung Untergrund von groben Verschmutzungen wie Bauschutt, Ölrückständen etc. trocken reinigen und angefallenen Schmutz beseitigen.
01.__.0010
Untergrund reinigen, grobe Verschmutzung
18,00
0,00
01.__.0020 Betonüberstände entfernen Betonüberstände und sonstige Unebenheiten für die Aufnahme der Estrichkonstruktion entfernen.
01.__.0020
Betonüberstände entfernen
18,00
0,00
01.__.0030 Untergrundvorbereitung, Risse Risse im Beton-Untergrund des Estrichs durch Aufkratzen oder Einschneiden vergrößern und entstauben, kraftbündiger Rissverschluss mit Kunstharz. Falls nötig Rissverdübelung durch einzelne Querschnitte und Einlegen von Stahlstiften. Angeb. Fabrikat Kunstharz:
01.__.0030
Untergrundvorbereitung, Risse
5,00
m
0,00
01.__.0040 Bituminöse Abdichtung, Bodenfeuchte, G 200 S4 Abdichtung für Estrich gegen Bodenfeuchte, lose verlegt, Nähte verschweißt, aus einer Lage Bitumenschweißbahn. Abdichtungsbahn an den Wänden über Estrichhöhe. Bauteil : Stahlbetonbodenplatte Material: G200 S4 Wassereinwirkungsklasse: W1-E Angeb. Fabrikat :
01.__.0040
Bituminöse Abdichtung, Bodenfeuchte, G 200 S4
24,00
0,00
01.__.0050 Wärmedämmung, EPS, 20 mm, WLG 035 Polystyrol-Hartschaumplatten, einlagig, als Wärmedämmung unter Estrich. Dämmung:EPS Anwendungsgebiet:DEO WLG:035 Druckbelastbarkeit:ds Plattendicke:20 mm Angeb. Fabrikat :
01.__.0050
Wärmedämmung, EPS, 20 mm, WLG 035
15,00
0,00
01.__.0060 Wärmedämmung, EPS, 80 mm, WLG 035, Eingang Halle Polystyrol-Hartschaumplatten, einlagig, als Wärmedämmung unter Estrich. Dämmung:EPS Anwendungsgebiet:DEO WLG:035 Druckbelastbarkeit:ds Baustoffklasse:B1 Brandverhalten:E Plattendicke:80 mm Einbauort: Eingang Sporthalle Detail: DT 109 Angeb. Fabrikat :
01.__.0060
Wärmedämmung, EPS, 80 mm, WLG 035, Eingang Halle
3,00
0,00
01.__.0070 Randstreifen, PE, Standard, 8/100 mm Randdämmstreifen an allen aufgehenden Bauteilen zur Vermeidung von starren Verbindungen. Material:PE Dicke:8 mm Höhe:100 mm
01.__.0070
Randstreifen, PE, Standard, 8/100 mm
32,00
m
0,00
01.__.0080 Trittschalldämmung, EPS, WLG 040, 20-2 mm Dämmplatten unter Estrich, als Trittschalldämmung. Dämmung: EPS-Trittschalldämmung Baustoffklasse: B1 Anwendungsgebiet: DES WLG: 040 Schalltechn. Eigenschaft: sm Plattendicke: 20-2 mm Angeb. Fabrikat:
01.__.0080
Trittschalldämmung, EPS, WLG 040, 20-2 mm
15,00
0,00
01.__.0090 Dampfsperre, PE-Folie, 0,2 mm Dampfsperre für Estrich aus Kunststofffolie mit 10 cm Überlappung lose verlegen, im Randbereich und an aufgehenden Bauteilen befestigen. Folie: PE, 0,2 mm Angeb. Fabrikat :
01.__.0090
Dampfsperre, PE-Folie, 0,2 mm
22,00
0,00
01.__.0100 Zementestrich schwimmend, C30, F5, d=60 mm Zementestrich als schwimmender Estrich, auf vorhandene Trenn- oder Dämmschicht, als Nutzschicht mit geglätteter Oberfläche, für Beschichtung geeignet. Material (DIN 18560): CT-C30-F5-S60 Druckfestigkeit: C30 Biegezugfestigkeit: F5 Estrichdicke: 60 mm Beschichtung:
01.__.0100
Zementestrich schwimmend, C30, F5, d=60 mm
15,00
0,00
01.__.0110 Zementestrich schwimmend, C30, F5, d=80 mm, Eingang Halle Zementestrich als schwimmender Estrich, auf vorhandene Trenn- oder Dämmschicht, als Nutzschicht mit geglätteter Oberfläche, für Beschichtung geeignet. Material (DIN 18560): CT-C30-F5-S80 Druckfestigkeit: C30 Biegezugfestigkeit: F5 Estrichdicke: 80 mm Einbauort: Eingang Sporthalle Detail: DT 109 Beschichtung :
01.__.0110
Zementestrich schwimmend, C30, F5, d=80 mm, Eingang Halle
3,00
0,00
01.__.0120 Estrich im Gefälle, Zulage Estrich im Gefälle verlegen; als Zulage. Neigung: 2%
01.__.0120
Estrich im Gefälle, Zulage
1,50
0,00
01.__.0130 Bodeneinlauf, bauseitig, anarbeiten Fußbodeneinlauf in Estrich einarbeiten. Oberfläche passgenau, für nachfolgend bauseitige Abdichtung. Evtl. Nachjustieren des bauseitigen Einbauteils sowie Anarbeiten im Gefälle. Estrichart:Zementestrich Aussparungsgröße:bis 0,1 m² Gefälle:2%
01.__.0130
Bodeneinlauf, bauseitig, anarbeiten
1,00
St
0,00
01.__.0140 Zementestrich, Mehr-/Minderstärke 5 mm Differenzpreis für je 5 mm Mehr- bzw. Minderstärke des Zementestrichs.
01.__.0140
Zementestrich, Mehr-/Minderstärke 5 mm
18,00
0,00
01.__.0150 Zementestrich, Mehr-/Minderstärke 10 mm Differenzpreis für 10 mm Mehr- bzw. Minderstärke des Zementestriches.
01.__.0150
Zementestrich, Mehr-/Minderstärke 10 mm
18,00
0,00
01.__.0160 Trennfuge, Türbereich, in Estrich Trennfuge als Arbeitsfuge in schwimmenden Estrich im Türbereich zur akustischen Trennung bei wechselnden Belägen, inkl. Trennung der Dämmschichten, mit Fugenprofil aus Edelstahl. Mit erhöhten Anforderungen an die Maßtoleranz. Fugenbreite: bis 10 mm Profilhöhe: ca. 85 mm Angeb. Fabrikat :
01.__.0160
Trennfuge, Türbereich, in Estrich
2,00
m
0,00
01.__.0170 Bewegungsfuge, elastisch, Alu-Winkel, in Estrich Bewegungsfuge im Estrich, bestehend aus: -Fugenband, bis 70/20, mit Epoxidharz verkleben und an Bauteile anschließen -beidseitigen Alu-Winkeln ca. 60/40 mm -elastischer Vergussmasse Angeb. Fabrikat:
01.__.0170
Bewegungsfuge, elastisch, Alu-Winkel, in Estrich
5,00
m
0,00
01.__.0180 Anschlüsse nachträglich, Estrich Nachträgliches Herstellen von Anschlüssen an angrenzende Bauteile, soweit dies vom Auftraggeber nicht zu vertreten ist.
01.__.0180
Anschlüsse nachträglich, Estrich
5,00
0,00
01.__.0190 Abdecken von Estrichflächen mit Platten Abdecken des noch nicht belagreifen Estrichs mit Plattenmaterial. Inkl. Rückbau und Entsorgung Nur auf Anweisung der örtlichen Bauleitung.
01.__.0190
Abdecken von Estrichflächen mit Platten
18,00
0,00
02 Putzarbeiten
02
Putzarbeiten
02.__.0010 Schutzmaßnahmen Schutz der angrenzenden Bauteile (Fenster, Fensterbänke, Rohböden, Türen, haustechnische Installationen, Sichtbetonbauteile etc.) durch Abkleben mit Abdeckfolie bzw. Malervlies, einschließlich der restlosen Entfernung und Entsorgung, für alle auszuführenden Putz- und Spachtelarbeiten.
02.__.0010
Schutzmaßnahmen
P
1,00
psch
0,00
02.__.0020 Untergrund reinigen, grober Schmutz Untergrund als Vorbereitung für die Innenputzarbeiten von Staub und losen Verschmutzungen befreien. Bauteil : Wand Untergrund : Stahlbeton, Mauerwerk
02.__.0020
Untergrund reinigen, grober Schmutz
70,00
0,00
02.__.0030 Grundierung, Wandfläche Grundierung als Putzgrundvorbehandlung auf Betonflächen im Innenbereich. Bauteil: Wand Putzgrund: Stahlbeton, Mauerwerk Angeb. Fabrikat :
02.__.0030
Grundierung, Wandfläche
70,00
0,00
02.__.0040 Schlitz verputzen, bis 10 cm² Schlitz für Installationen mit mit geeignetem Mörtel verputzen, Oberfläche an vorhandenen Putz angleichen. Bauteil : Wand Untergrund : Stahlbeton, Mauerwerk Schlitzgröße: bis 10 cm²
02.__.0040
Schlitz verputzen, bis 10 cm²
15,00
m
0,00
02.__.0050 Schlitz verputzen, bis 20 cm² Schlitz für Installationen mit mit geeignetem Mörtel verputzen, Oberfläche an vorhandenen Putz angleichen. Bauteil : Wand Untergrund : Stahlbeton, Mauerwerk Schlitzgröße: bis 20 cm²
02.__.0050
Schlitz verputzen, bis 20 cm²
10,00
m
0,00
02.__.0060 Schlitz verputzen, bis 30 cm² Schlitz für Installationen mit mit geeignetem Mörtel verputzen, Oberfläche an vorhandenen Putz angleichen. Bauteil : Wand Untergrund : Stahlbeton, Mauerwerk Schlitzgröße: bis 30 cm²
02.__.0060
Schlitz verputzen, bis 30 cm²
10,00
m
0,00
02.__.0070 Gipsputz, 1-lagig, Q3, d=15mm, Wand Gipsputz, einlagig, im Innenbereich, geeigent für matten Anstrich, inkl. Ausbildung und Anarbeitung an Kanten, Ecken usw. Putzgrund: Mauerwerk, Stahlbeton Mörtelart: B1 (P IV) Oberflächenqualität:Q3 Oberfläche: eben geglättet Druckfestigkeit: > = 2 N/mm² Putzdicke: 15 mm Bauteil: Wände Angeb. Fabrikat:
02.__.0070
Gipsputz, 1-lagig, Q3, d=15mm, Wand
30,00
0,00
02.__.0080 Gipsputz, 1-lagig, Q3, d=15mm, Leibung, t= bis 0,25m Gipsputz, einlagig, im Innenbereich, geeigent für matten Anstrich, inkl. Ausbildung und Anarbeitung an Kanten, Ecken usw. Putzgrund: Mauerwerk, Stahlbeton Mörtelart: B1 (P IV) Oberflächenqualität:Q3 Oberfläche: eben geglättet Druckfestigkeit: > = 2 N/mm² Putzdicke: 15 mm Bauteil: Leibungen Leibungstiefe: bis ca. 0,25 m Angeb. Fabrikat:
02.__.0080
Gipsputz, 1-lagig, Q3, d=15mm, Leibung, t= bis 0,25m
47,00
m
0,00
02.__.0090 Kalkzementputz, 1-lagig, Q2, d=15mm, Wand, gefliest Kalkzementputz, einlagig, geeignet für Fliesen, inkl. Ausbildung und Anarbeitung an Kanten, Ecken usw. Putzgrund: Stahlbeton, Mauerwerk Mörtelart: GP (Normalputzmörtel) Festigkeitsklasse: CS II (P II) Oberflächenqualität:Q2 Oberfläche: abgezogen Druckfestigkeit: ≥ 2 N/mm² Putzdicke: 15 mm Bauteil: Wände mit Fliesen Angeb. Fabrikat :
02.__.0090
Kalkzementputz, 1-lagig, Q2, d=15mm, Wand, gefliest
15,00
0,00
02.__.0100 Kalkzementputz, 1-lagig, Q2, d=15mm, Leibung, t= bis 0,25m Kalkzementputz, einlagig, im Innenbereich, inkl. Ausbildung und Anarbeitung an Kanten, Ecken usw. Putzgrund: Stahlbeton, Mauerwerk Mörtelart: GP (Normalputzmörtel) Festigkeitsklasse: CS II (P II) Oberflächenqualität:Q2 Oberfläche: abgerieben und gefilzt Druckfestigkeit: ≥ 2 N/mm² Putzdicke: 15 mm Bauteil: Leibungen Leibungstiefe: bis ca. 0,25 m
02.__.0100
Kalkzementputz, 1-lagig, Q2, d=15mm, Leibung, t= bis 0,25m
17,00
m
0,00
02.__.0110 Kalkzementputz, 1-lagig, Q2, d=15mm, Leibung, t=1,10m Kalkzementputz, einlagig, im Innenbereich, inkl. Ausbildung und Anarbeitung an Kanten, Ecken usw. Putzgrund: Stahlbeton, Mauerwerk Mörtelart: GP (Normalputzmörtel) Festigkeitsklasse: CS II (P II) Oberflächenqualität:Q2 Oberfläche: abgerieben und gefilzt Druckfestigkeit: ≥ 2 N/mm² Putzdicke: 15 mm Bauteil: Leibungen Leibungstiefe: 1,10 m
02.__.0110
Kalkzementputz, 1-lagig, Q2, d=15mm, Leibung, t=1,10m
10,00
m
0,00
02.__.0120 Kantenprofil, verzinkt, Innenputz Kantenprofil, runde Kopfform, aus verzinktem Stahlblech für nicht auffällige Kanten im Innenbereich, Befestigungsmittel nach Wahl des Auftragnehmers. Putzdicke: 15 mm
02.__.0120
Kantenprofil, verzinkt, Innenputz
20,00
m
0,00
02.__.0130 Kalkzementputz Kleinfläche, bis 0,50 m² Kalkzementputz für Kleinflächen, an Wänden. Putzgrund:Mauerwerk Mörtelart:gemäß vorheriger Positionen Putzdicke:15 mm Flächengröße:bis 0,50 m²
02.__.0130
Kalkzementputz Kleinfläche, bis 0,50 m²
5,00
St
0,00
02.__.0140 Kalkzementputz Kleinfläche, bis 1,00 m² Kalkzementputz für Kleinflächen, an Wänden. Putzgrund:Mauerwerk Mörtelart:gemäß vorheriger Positionen Putzdicke:15 mm Flächengröße:0,50 bis 1,00 m²
02.__.0140
Kalkzementputz Kleinfläche, bis 1,00 m²
5,00
St
0,00
02.__.0150 Gipsputz Kleinfläche, bis 0,50 m² Gipsputz für Kleinflächen, an Wänden. Putzgrund:Mauerwerk Mörtelart:gemäß vorheriger Positionen Putzdicke:15 mm Flächengröße:bis 0,50 m²
02.__.0150
Gipsputz Kleinfläche, bis 0,50 m²
5,00
St
0,00
02.__.0160 Gipsputz Kleinfläche, bis 1,50 m² Gipsputz für Kleinflächen, an Wänden. Putzgrund:Mauerwerk Mörtelart:gemäß vorheriger Positionen Putzdicke:15 mm Flächengröße:1,00 bis 1,50 m²
02.__.0160
Gipsputz Kleinfläche, bis 1,50 m²
5,00
St
0,00
02.__.0170 Gipsputz Kleinfläche, bis 2,65 m² Gipsputz für Kleinflächen, an Wänden. Putzgrund:Mauerwerk Mörtelart:gemäß vorheriger Positionen Putzdicke:15 mm Flächengröße:1,50 bis 2,65 m²
02.__.0170
Gipsputz Kleinfläche, bis 2,65 m²
5,00
St
0,00
02.__.0180 Mehrstärke 5 mm, Putz, innen Mehrpreis je 5 mm Mehrstärke für Innenputz. Putzart: gem. Hauptpos.
02.__.0180
Mehrstärke 5 mm, Putz, innen
30,00
0,00
03 Mauerarbeiten
03
Mauerarbeiten
03.__.0010 Brüstung mit KS- MW aufmauern, H= 37 cm Brüstung mit KS- MW aufmauern. Inkl. aller Anschlüsse zur Bestandswand Wanddicke:15 cm Brüsttungshöhe:37 cm Steinfestigkeitsklasse: 12 N/mm² Rohdichteklasse: 1,4 kg/dm³ Bauteil:Außenwand Format:nach Wahl des Bieters Einzellängen: 2,165 m2 Stück 2,18 m1 Stück 1,09 m1 Stück 2,07 m1 Stück Gesamtlänge: ca. 9,70 m
03.__.0010
Brüstung mit KS- MW aufmauern, H= 37 cm
3,60
0,00
03.__.0020 Wandöffnungen in AW mit KS Mauerwerk schließen Wandöffnungen in EG Außenwand, Nordfassade mit KS Mauerwerk 15 cm ausmauern. Inkl. aller Anschlüsse zur Bestandswand Wanddicke:15 cm Höhe:ca. 1,26 m Steinfestigkeitsklasse: 12 N/mm² Rohdichteklasse: 1,4 kg/dm³ Bauteil:Außenwand Format:nach Wahl des Bieters Einzelgrößen: 1,12 m x 1,26 m= 1,42 m² 2,07 m x 1,26 m= 2,61 m² 1,07 m x 1,26 m= 1,35 m² 1,09 m x 1,26 m= 1,38 m² 1,975 m x 1,26 m= 2,49 m²
03.__.0020
Wandöffnungen in AW mit KS Mauerwerk schließen
5,00
St
0,00
03.__.0030 Zwischenraum, Fassade und MW- Wand schließen Zwischenraum, zwischen Fassade und MW- Wand schließen. Inkl. Anschlüsse an Bestandsmauerwerk herstellen. KS- Mauerwerk: 24 cm Breite: ca. 28,5 cm Höhe: ca. 2,90 m Steinfestigkeitsklasse: 12 N/mm² Rohdichteklasse: 1,4 kg/dm³ Einbauort: zwischen Raum B 003c und B 003 d
03.__.0030
Zwischenraum, Fassade und MW- Wand schließen
2,90
m
0,00
04 Stundensätze
04
Stundensätze
04.__.0010 Stundensatz Meister Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Meister
04.__.0010
Stundensatz Meister
5,00
h
0,00
04.__.0020 Stundensatz Vorarbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Vorarbeiter
04.__.0020
Stundensatz Vorarbeiter
5,00
h
0,00
04.__.0030 Stundensatz Fachwerker Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Fachwerker
04.__.0030
Stundensatz Fachwerker
5,00
h
0,00
04.__.0040 Stundensatz Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Helfer
04.__.0040
Stundensatz Helfer
5,00
h
0,00

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