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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
DECKBLATT Leistungsverzeichnis
Gewerk Fenster und Fassaden
Baumaßnahme Neubau Dreifachsporthalle
Kempten
Lindauerstraße
Kempten
Bauherr KKU Kemptener
Kommunalunternehmen
Kaufbeurer Straße 15
87437 Kempten
Angebotssumme ungeprüft, € geprüft, €
Gesamt, (netto): ...................................... ......................................
Mehrwertsteuer: ...................................... ......................................
Gesamt, (brutto): ...................................... ......................................
Der Bieter:
...................................... ......................................
Ort, Datum Unterschrift und Stempel
DECKBLATT
1.0 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN GEWERK FASSADE 1.0 Ergänzende allgemeine Anforderungen:
Gegenstand dieser Beschreibung sind die Fassadenarbeiten, Metallbauarbeiten, Verglasungsarbeiten, Sonnenschutz- / bzw. Blendschutzarbeiten sowie Holzbauarbeiten in Bezug auf die vorgelagerten Lisenenkonstruktion.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die komplette und fachgerechte Planung, Herstellung, Lieferung und Montage der beschriebenen und oder in den Plänen ersichtlichen Bauteile und Konstruktionen mit Unterkonstruktionen einschließlich aller für eine fachgerechte Arbeit erforderlichen Zubehör und Anschlussteile.
Grundlage des Angebots und der auszuführenden Leistungen, ist das Leistungsverzeichnis und alle im Anlageverzeichnis beschriebenen Unterlagen und Gutachten. Bei doppelten oder widersprüchlichen Beschreibungen ist der AG bzw. die ausschreibende Stelle vor Angebotsabgabe rechtzeitig zu informieren.
1.1 Leistungsbeschreibung und Projektierung:
Die der Leistungsbeschreibung beiliegenden Detailzeichnungen/Leitdetails gemäß Inhaltsverzeichnis/ Planliste, definieren die formalen und technischen Mindestanforderungen an die Grundkonstruktionen. Fenster- und Fassadenübersichten, dienen zur Darstellung der Aufteilung, der Öffnungsarten sowie der Ermittlung der erforderlichen Querschnitte.
Grundsätzlich ist im Angebotspreis eine nach "Den anerkannten Regeln der Technik" , vollumfänglich funktionstüchtige Fassade unter Beachtung aller Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung u/o behördlicher Auflagen zu berücksichtigen.
Den Ausschreibungsunterlagen sind Leitdetails beigefügt. Diese Planunterlagen sind keinesfalls Konstruktions-/ Werkstatt- oder Montagepläne. Sie dienen als Ergänzung zur Planung des Architekten und Objektplaners. Die in der Ausschreibung und auf den Plänen der Architekten enthaltenen Details sind exemplarische Leitdetails mit statischen und bauphysikalischen Mindestanforderungen für die Regeldetails der Fassaden. Abmessungen der vorgegebenen Konstruktionen sind gemäß den Details sowie der Beschreibung des Leistungsverzeichnisses für die Fassade einzuhalten.
Für die gesamten Fassaden einschließlich der Profilierung/ Abmessungen/ Aufteilung/ Öffnungsrichtungen/ Öffnungsweiten der Rahmenkonstruktion und den Füllelementen der Fassade stellen die Pläne des Architekten die gewünschte architektonische Ausdrucksweise dar. Die technischen und bauphysikalischen Mindestanforderungen sowie die Festlegung des geforderten Qualitätsniveau für die verschiedenen Grundbauteile der Fassaden, der Verglasungen, der unterschiedlichen Materialien und Oberflächenbehandlungen sind ebenfalls der Planung des Objektplaners/Architekten und den ergänzenden Gutachten vorrangig zu entnehmen.
Alle dargestellten Bauteile auf den Fassadenplänen und den Details des Architekten sind Teil der ausgeschriebenen Leistungen, die vom Bieter in seinem Angebot zu berücksichtigen sind. In den Leitdetails der Fassade sind Randgewerke teilweise symbolisch dargestellt. Für die Ausführung gilt dabei vorrangig die Planung des Objektplaners und Architekten.
Querschnittsänderungen bedürfen, wenn statisch erforderlich, der Genehmigung des AG. Die Ergebnisse der statischen Berechnung des Auftragnehmers sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und berechtigen später nicht zu Mehrkostenforderungen.
Die Werk- und Montageplanung muss auf Grundlage von einer fortzuführenden Ausführungsplanung eigenständig vom Fassadenbauer vollumfänglich in Abstimmung mit dem Architekten entwickelt werden.
1.2 Konstruktionssystem
Der Ausschreibung liegen die Konstruktionsmerkmale der gängigen Systemhersteller zugrunde. Die Profil-, Zubehör-, Dichtungs- und Beschlagsauswahl, muss jedes Konstruktionssystem innerhalb der Systemzulassung des Systemherstellers erfolgen.
1.3 Muster:
1.3.1 Fassadenmuster-Regelfassade:
- hier nicht zutreffend -
1.3.2 Handmuster:
Als Vorbemusterung sind für die maßgebenden Konstruktionen folgende Bauteile zu bemustern:
- 0,5m lange Profilmuster aller sichtbaren Fassadenprofile, einschl. Oberflächen
- Oberflächenmuster, Grenzmuster
- Glasmuster aller zu Ausführung kommenden Typen, sofern die Glasdicke und g-Werte variieren.
- Beschläge und Griffe.
- Textilmuster für Sonnenschutz.
- Holzlisenen
- Holzoberfläche innen für Stützenverkleidung West (Holzart beispielsweise Fichte)
- 0,5m Esche-Sockelleiste
Nach festgelegter Bemusterung sind diese einzulagern und die Grenzmuster sind dem Bauherr zu übergeben.
Die Muster sind vom Bieter im Titel "verschiedenes" anzubieten.
1.4 Prüfungen / Zertifikate:
1.4.1 Nachweis der feuchte technischen Anforderungen im Baukörperanschlussbereich.
Bei der Wärmedämmung eines Bauteils ist stets darauf zu achten, dass die dampfdichten Materialien auf der warmen Seite und die dampfdurchlässige auf der kalten Seite angebracht werden. Baukörperanschlüsse sind fachgerecht abzudichten.
Die Abdichtung der Fenster-, Türe- und Fassadenelemente zum Baukörper ist mit Bauabdichtungsfolien bzw. abgekanteten Blechprofilen einschließlich geeigneter dauerelastischer Versiegelungen/Hinterlegungen inkl. Vorfüller, zu angrenzenden Bauteilen herzustellen.
Lage und Anordnung von Dampfsperren und Folien müssen wärme- und feuchte technischen Erfordernissen entsprechen.
Alle Flächen der Fassade müssen entkoppelt, gedämmt und abgedichtet werden, damit an keiner Stelle (Flächen, Ecken, Randbereiche, Deckenbereiche, Fußpunkte etc.) unzulässiges Tau- bzw. Kondensatwasser anfällt.
Der AN hat die Erfüllung der in den Bauphysikalischen Gutachten geforderten Mindestanforderungen hinsichtlich der wärme- und feuchtetechnischen Forderungen für die Baukörperanschlüsse durch eine Temperaturfeldberechnung mit graphischem Isothermenverlauf durch die Anschlussausbildung nachzuweisen. Diese Berechnungen sind für alle relevanten Bereiche der Fassadenanschlüsse und z.B. im Bereich der Betonbrüstungen zu erstellen und müssen von Bauphysiker geprüft und freigegeben werden.
Den Nachweisen muss der Verlauf der 12,6°C-Isotherme als Schimmelpilzkritische innere Oberflächentemperatur (DIN 4108-2) zu entnehmen sein. Über eine Isothermenverlaufsberechnung ist der Temperaturfaktor fRsi gemäß Bauteilkatalog nach den vorgaben der EN ISO 10211-2 zu ermitteln.
Die Kosten für die Berechnung des Temperaturfaktors fRsi, sowie die graphische Darstellung des Isothermenverlaufs, ist vom Bieter im Titel "verschiedenes" anzubieten.
1.4.2 Qualitätssicherung bei der Entwicklung zu Konstruktion, Fertigung, Montage
Der AN muss die in der DIN EN 1090 Teil 1 bis 3 geregelten Maßnahmen der Qualitätssicherung und Nachweisführung beachten.
Diese Dokumente sind mit den Dokumentations- / Revisionsunterlagen einzureichen.
Fremdüberwachung durch Fassade-Systemgeber, Zertifizierungsstellen
Der AN hat für die Metallbau-Bauteile und Verglasungen, welche er nicht selbst entwickelt, prüft und testet oder für die er Metallbau-, Fenster- oder Fassaden-Systemkonstruktionen verwendet, die Verarbeitungsvorschriften des oder der Systemgeber einzuhalten.
Um die Einhaltung dieser Vorschriften sicherzustellen, muss der oder müssen die Systemgeber Fertigung und Montage der Metallbau-, Fenster- oder Fassaden-Systemkonstruktionen überwachen.
Diese Kontrollen müssen während der Fertigung im Betrieb und während der Montage auf der Baustelle unangemeldet erfolgen. Die Ergebnisse müssen protokolliert und dokumentiert werden, eine Kopie ist an den Auftraggeber zu übergeben.
Der AN hat grundsätzlich für alle Produkte und Systeme der vertraglichen Leistungen entsprechende Prüfzeugnisse bezüglich Luft- und Schlagregendichtigkeit, Schalldichtigkeit, U-und G-Werte, CE-Konformitäts-Kennzeichnungen und technische Daten während der Werkstatt- und Montageplanung dem Auftraggeber zur Genehmigung vorzulegen.
Alle Kosten, welche durch die oben genannten Maßnahmen entstehen, sind von dem Bieter in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht separat vergütet.
1.4.3 Prüfstand / Nachweise:
Für Sonder-Fassadenelemente sind frühzeitig Bauteil-Prüfungen im Prüfstand eines nationalen, anerkannten, notifizierten Instituts durchzuführen. Hierbei sind insbesondere folgende Anforderungen nachzuweisen.
- Schlagregendichtigkeit
- Luftdurchlässigkeit
- Windwiderstandsfähigkeit
- Schallschutzanforderungen
1.4.4 Wärmetechnischer Nachweis des Wärmebrückenzuschlags
Vom Auftragnehmer ist im Rahmen der Fassadenplanung ein Nachweis über den mittleren Wärmebrückenzuschlag - gemäß Zuschlag im Bauteilkatalog für das entsprechende Bauteil - durch die Befestigung vor Ausführung der Fassade dem Auftraggeber vorzulegen. Hierbei ist der punktbezogene Wärmedurchgangskoeffizient für die verwendeten Konsolen nach dem 3D- Berechnungsverfahren der DIN EN ISO 10211 zu berechnen und mit der jeweils flächengemittelten Anzahl zu multiplizieren.
1.4.5 DGNB-Anforderungen:
Mehraufwand für die Zuarbeit zur DGNB/QNG-Zertifizierung. Die Leistungen umfassen die in den "ZTV DGNB-Zertifizierung" aufgeführten Aufgaben und sind vollumfänglich ohne Ausschlüsse zu kalkulieren.
Die spezifischen Anforderungen an die Materialien sind ebenfalls in den "ZTV DGNB-Zertifizierung" (Kriterienmatrix) formuliert.
Die Anforderungen gemäß den "ZTV DGNB-Zertifizierung / Bauökologisches-Pflichtenheft" sind zu berücksichtigen und in der separaten LV-Position im Titel "Verschiedenes" anzubieten.
1.4.6 Anforderungskatalog - PHI-Energiesparhaus:
Beim vorliegenden Projekt handelt es sich um ein Energiesparhaus, nach der Definition des Passivhaus-Institutes/Darmstadt, kurz PHI.
Die Berechnung erfolgt auf Basis des Passivhaus-Projektierungspakets, kurz PHPP. Dieses Nachweisverfahren bedeutet eine deutliche Erhöhung der bisherigen Anforderungen nach GEG und aufgrund der Zertifizierung hohe Anforderungen an die Qualitätssicherung der Leistungen durch Planer und Handwerker.
Für dieses Projekt gelten die Anforderungen, die im nachfolgenden Katalog detailliert beschrieben sind. Sie basieren auf den vom PHI definierten allgemeinen Anforderungen. Bei Bedarf können sie diese allgemeinen Anforderungen unter dem folgenden Link finden: https://passiv.de/downloads/03_zertifizierungskriterien_gebaeude_de.pdf
Wesentliche Kriterien dieses PHI-Energiesparhauses sind
Heizwärmebedarf = 30 kWh/(m²a)
Nutzkältebedarf = 30 kWh/(m²a)
PER-Bedarf = 75 kWh/(m²a)
Gebäudeluftdichtheit n50 = 0,40 1/h
Hochgedämmte Hülle
Wärmebrückenfreies und luftdichtes Bauen
Hocheffiziente Lüftung mit hohem Wärmebereitstellungsgrad
Hocheffiziente Heiz-, Kühl- und Warmwassersysteme (Erzeugung und Verteilung)
Sehr hoher Komfort im Winter und Sommer (thermische Behaglichkeit, Luftqualität, Tageslicht, Vermeidung von Überhitzung, Vermeidung von zu trockener und zu feuchter Luft, Feuchteschutz)
Zertifizierungen und Förderungen jeglicher Art:
Für das Projekt sind Zertifizierungen (PHI-Zertifizierung, Klimaaktiv-Zertifizierung, DGNB-Zertifizierung, LEED-Zertifizierung, Green Building-Zertifizierung, usw.) und Förderungen (KfW, BAFA, Energiebonus Bayern, lokale Förderung durch die Gemeinde, usw.) vorgesehen. Jeder AN verpflichtet sich dazu, die dafür notwendigen Unterlagen, vollständig und zeitnah dem Passivhausplaner (oder dem anderen dafür zuständigen Ingenieurbüro) zur Verfügung zu stellen und im Sinne der Förderung/Zertifizierung zu handeln.
PHI-Zertifizierung:
Die Erfüllung der PHI-Zertifizierung und der entsprechenden Anforderungen ist Vertragsbestandteil aller Planer und ausführenden Firmen.
Dies bedeutet eine unabhängige Prüfung der Planung und Ausführung seitens eines externen, durch das Passivhausinstitut akkreditierten, Prüfers.
Für die ausführenden Firmen ist vor allem zu beachten, dass zu allen angebotenen passivhausrelevanten Komponenten und Produkten entsprechende technische Datenblätter oder Nachweise vorzulegen sind (z.B. Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit, Wärmebereitstellungsgrad Lüftung nach PHI, Glaskennwerte oder Fensterkennwerte mit Prüfzertifikat nach PHI, IfT oder einer unabhängigen Stelle).
DIN / EN / ISO / unabhängige Richtlinien:
Im Anforderungskatalog der Passivhaus-Projektierung des Passivhausplaners werden mehrmals EN-Normen bzw. ISO-Normen und selten unabhängige Richtlinien erwähnt. Es gelten auf jeden Fall die Mindestanforderungen der entsprechenden DIN. Sollte keine gleichwertige DIN vorhanden sein oder die Anforderungen im Anforderungskatalog strenger sein, gelten die angegebenen Anforderungen.
Im Zweifelsfall ist eine Abstimmung mit dem Passivhausplaner erforderlich.
Dauerhaft luftdichte Bauteile:
Sämtliche Außenbauteile müssen dauerhaft luftdicht ausgeführt werden. Die Stelle der luftdichten Ebene muss bauphysikalisch unbedenklich sein und mit dem Passivhausplaner abgestimmt werden. Es sind geeignete bzw. erprobte Lösungen im ganzen Gebäude konsequent umzusetzen. Die luftdichten Ebenen sind mit geeigneten Klebemitteln dauerhaft luftdicht ineinander überzuführen.
Durchführungen durch die Gebäudehülle:
Sämtliche Durchführungen durch die Gebäudehülle (z.B. Lüftung, Heizung, Sanitär, Elektro) sind nach DIN 4108-7 und DIN 18015-5 dauerhaft luftdicht wieder anzuschließen. Diese Anschlüsse werden auf der Baustelle mittels einer Luftdichtheitsmessung nach DIN 13829 bzw. DIN EN ISO 9972 geprüft. Des Weiteren müssen Dämmungen an Rohrleitungen (z.B. Entlüftungen über Dach) bis zur Winddichten Ebene geführt werden und an dieser sowie an der Luftdichten Ebene angeschlossen werden.
Luftdichtheitsmessung:
Die Ausführung des Gebäudes wird messtechnisch in Form von Luftdichtheitsmessungen von Musterräumen, sowie des Gesamtgebäudes begleitet.
Die Luftdichtheit des Gesamtgebäudes wird durch einen Drucktest überprüft. Zum Schutz der Konstruktion (Vermeidung von Feuchteeintrag in die Bauteile) und um Einsparungen an anderen Stellen zu ermöglichen (Dämmstärken, Technik, usw.) werden hohe Anforderungen an die Luftdichtheit gestellt:
Durch Drucktest nach [EN 13829 - Verfahren A] bzw. [EN ISO 9972 - Verfahren 1] nachgewiesene Luftdichtheit bei 50 Pa Druckdifferenz im Unter- und Überdruck
n50 = 0,40 1/h.
Hinweis Luftdichtheitsmessungen:
Die Kosten der ersten Rohbau- bzw. Musterraummessung und eine Messung im fertigen Zustand werden durch den AG getragen. Sollten aufgrund von Leckagen weitere Nachmessungen notwendig sein, so werden die Kosten dafür dem verursachenden AN angerechnet.
Teilnahme an bauseitigen Luftdichtheitsmessungen:
Bei der Durchführung der Luftdichtheitsmessung durch einen vom AG Beautragten ist die zeitweise Anwesenheit eines Bauleiters oder befugten Vorarbeiters des relevanten AN, um Ursachen von Leckagen schnell erkennen und ggf. Maßnahmen zur Nachbesserung abstimmen zu können.
Dazu sind zwei Termine einzuplanen:
Musterraummessung, Dauer ca. 2 Std.
Abschließende Messung, Dauer ca. 2 Std.
Schulungen für ausführende Firmen:
Vor Beginn der Ausführung wird eine Passivhaus-Einweisung der ausführenden Firmen stattfinden (Dauer ca. 2 Std.) Dies ist erforderlich für einen besseren Planungs- und Bauablauf und eine Sensibilisierung der Firmen auf die Qualitätssicherung. Die Teilnahme ist mindestens für den zuständigen Vorarbeiter und Bauleiter verpflichtend. Die Einweisungen werden vom Passivhausplaner durchgeführt.
Wärmebrückenzuschlag:
Es werden folgende Anforderungen an die Wärmebrückenfreiheit des Gesamtgebäudes gestellt:
für opake Bauteile und Komponenten: Wärmebrückenzuschlag = 0,010 W/(m²K)
für Fenster, Türen usw.: siehe Kapitel "Fenster/Türen/PR-Fassaden/Oberlichter"
Die Anforderungen beziehen sich auf die gesamte thermische Hüllfläche von 8225 m².
Jedes Gewerk ist dazu verpflichtet, die betreffenden Komponenten und Anschlüsse mit dem Passivhausplaner abzustimmen.
Abweichungen von geplanten Details:
Sollten Abweichungen von bereits geplanten Details, welche die thermische/luftdichte Hülle betreffen, vom betreffenden ausführenden Gewerk als notwendig oder zielführender erachtet werden, sind diese vor einer Umsetzung mit dem Passivhausplaner abzustimmen.
Befestigungen durch gedämmte Bauteile:
Grundsätzlich sind die bauteilspezifischen Anmerkungen im Kapitel "Anforderungen an die opaken Bauteile" in der Passivhaus-Projektierung des Passivhausplaners zu beachten.
geringe Lasten (z.B. Außenbeleuchtung, Dachwasserabläufe, Briefkasten):
Es sind Hartschaummontageelemente oder thermisch optimierte Befestigungsmittel zu verwenden.
mittlere Lasten (z.B. Sonnenschutz, Absturzsicherung, Geländer, kleine Vordächer, Markisen, Regenfallrohre mit potenziell erhöhter mechanischer Belastung usw.):
Es sind thermisch getrennte Befestigungskonsolen, belastbare Montageelemente mit geringer Wärmeleitfähigkeit oder thermisch getrennte Schrauben zu verwenden.
hohe Lasten (z.B. Fassadenleiter, Stahlstütze auf Flachdach, usw.):
Es sind hochbelastbare Elastomerlager zu verwenden. Die Dicke, die Position und die Anzahl der thermischen Trennungen sind mit dem Passivhausplaner abzustimmen.
sehr hohe Lasten (z.B. Balkone, Wände, Vordächer):
Die Lösungen sind im Einzelfall mit dem Passivhausplaner abzustimmen.
Bei Isokörben sind Produkte mit einer Dicke von 12 cm zu verwenden.
Inhomogene Bauteile:
Bei inhomogenen Bauteilen wie z.B. Holzrahmenkonstruktionen, bestimmte Dachkonstruktionen oder Springböden in Sporthallen spielen Dimensionierung und Achsabstände von Sparren, Trägern, Riegeln und Pfosten eine wichtige Rolle, da deren Anteil einen wesentlichen Einfluss auf den U-Wert der entsprechenden Bauteile ausüben kann. Eine entsprechende Ausführungsplanung/Tragwerksplanung ist daher vorzulegen.
Freigaben und Prüfungen - ausführende Firmen:
Sämtliche verwendeten Lösungen und Komponenten, die der Erfüllung der gestellten Anforderungen dienen, sind von den ausführenden Firmen vor Ausführungsbeginn mit dem Passivhausplaner abzustimmen, damit die Qualität der Komponenten mit der zugrunde liegenden Berechnung abgeglichen werden kann. Die zur Prüfung notwendigen Unterlagen und Nachweise (Datenblätter, Berechnungen, usw.) sind dem Passivhausplaner rechtzeitig vorzulegen.
Bei Abweichungen vom Standard der ausgeschriebenen Komponenten muss die Übereinstimmung mit den Vorgaben der Planung mittels eines Gleichwertigkeitsnachweises nachgewiesen werden. Eine Wertung kann nur dann erfolgen, wenn die Gleichwertigkeit vom zuständigen Planer geprüft und bestätigt werden kann.
Die Anforderungen gemäß Anforderungskatalog - PHI-Energiesparhaus sind zu berücksichtigen und in der separaten LV-Position im Titel "verschiedenes" anzubieten.
1.5 Ausführungsunterlagen
Weitere Grundlagen für die Ausführung sind Ausführungsunterlagen des AN, die der AN in Eigenverantwortung und entsprechend der gewählten Produkte hinsichtlich der technischen, fachlichen Richtigkeit und DGNB-Anforderungen zu erstellen hat.
Bei den nachfolgend beschriebenen Forderungen handelt es sich um erweiterte Planungsleistungen, welche über das Maß der Nebenleistungen (VOB/C) gemäß ATV DIN 18299 und den Ergänzungen der einzelnen Leistungsbereiche -in den ATV DIN 18300 bis DIN 18459- hinaus gehen.
Darüber hinaus sind die Leistungsnachweise gemäß der Bauproduktenrichtlinie im Zuge der Planung an den AG/Bauherren bzw. dessen Erfüllungsgehilfen zu übergeben. Die Leistungserklärung muss in gedruckter Form zur Verfügung gestellt werden. Der Lieferant ist gemäß BauPVO in der Bringschuld der Leistungserklärungen.
1.5.1 Konstruktionsunterlagen des AN:
Der AN hat nach Auftragserteilung folgende mit CAD erstellte Planunterlagen an den AG/Bauherren bzw. dessen Erfüllungsgehilfen zu liefern:
Sämtliche Detail-, Werkstatt- und Montagepläne die zur Prüfung und Herstellung der geforderten Leistungen einschließlich originalgetreuer Darstellung angrenzender Gewerke wie z.B. Rohbau, Sonnenschutz, Verkabelungen, Dachabdichtungen, Außenanlagen usw.. Die Schnittstellen sind hierbei vom AN zu koordinieren bzw. abzustimmen.
Übersichts- / Positionspläne aller Fassadenseiten im Maßstab 1:100
Übersichten, Fassadenteilansichten, im Maßstab 1:20 bzw. 1:10.
Detailschnitte, Fassadenanschlüsse im Maßstab 1:1 bzw. max. 1:5
Die Werkstatt- und Montageplanung ist vom AN an de AG als PDF-Datei zur Genehmigung einzureichen. Die Werkstatt- und Montageplanung ist vollständig vermasst und beschriftet in geeigneten Maßstäben bzw. oben stehenden vorgaben zu erstellen. Die Darstellung umfasst sämtliche Bauteile, Schichtenaufbauten, Detailpunkte, Anschlüsse, Fügungen, Verbindungsmittel sowie Dimension und Lage der Aussparungen und Fräsungen. Generell müssen vollständige Zeichnungen mit folgenden Angaben zur Prüfung vorgelegt werden:
- Eindeutige Materialbezeichnungen mit Herstellerangabe
- Maße- und Blechdicken
- Einbau und Einbaufolge
- Profile
- sämtliche Oberflächenbearbeitungen/ Beschichtungen
- Befestigung, Verankerungen, Schrauben, Dübel
- Verglasungsprodukt einschließlich bauphysikalischen und sicherheitstechnischen Eigenschaften
- Dichtungsprofile
- Dichtungsstoffe
- Beschläge
- angrenzende Bauteile
- Einbauort
- Schallschutz- und Wärmeschutzanforderungen
- Brandschutzanforderungen
- Sicherheitsanforderungen
- Bautoleranzen
Die Planung inklusive der Verwendbarkeitsnachweise über die Zulassung der Baustoffe, Bauprodukte und Bauarten ist dem Auftraggeber rechtzeitig vor Produktionsbeginn zur Einsicht vorzulegen. Mit der Einsicht und Freigabe übernehmen der Auftraggeber und sein Planer keinerlei Verantwortung und Haftung.
Mit der Lieferung / Übermittlung der ersten Grundsatzdetails muss spätestens 4 Wochen nach Auftragserteilung begonnen werden.
Sämtliche Kosten der o.g. Anforderungen aus 1.5 und 1.5.1 sind in einer separaten LV-Position im Titel "verschiedenes" anzubieten.
1.5.2 Freigabe und Prüfverfahren
Die Vorlage der vollständigen Planung muss rechtzeitig vor der Fertigung erfolgen. Es ist vom AN ein Prüfzeitraum von 4 Wochen je Plandurchlauf einzurechnen. Die Planunterlagen sind so zu erstellen, dass im Worst-Case-Szenario nicht mehr als 2 Prüfdurchläufe erforderlich werden.
Der AN hat spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung einen Terminablaufplan und Montagekonzept für seine Leistung zu erstellen und dem AG in digitaler Form zu übergeben. Aus diesem Terminplan müssen alle Meilensteine (Planung, Freigabe, Überarbeitung, Bestellung, Lieferzeiten, Herstellung, Montage etc.) und deren Abhängigkeiten ersichtlich sein.
Plankorrekturen sind in die Pläne zu übernehmen und erneut zur Genehmigung vorzulegen. Freigegebene Pläne, Unterlagen sind in digitaler Form (DWG, PDF) einzureichen.
Folgende Nachweise sind erforderlich:
- a-Wert, Fugendurchlasskoeffizient
- Schlagregendichtigkeit
- Schalldämmung, direkt und flankierend
- U-Wert, Wärmedurchlasskoeffizient
- Energiedurchlassgrad g-total.
- projektspezifische technische Datenblätter sämtlicher Verglasungen und/oder Paneele
Sämtliche mit den Prüfungen verbundenen Kosten sind in den Angebotspreisen enthalten. Zusätzliche Prüf- und Reisekosten, welche durch den AN veranlasst werden, sind von diesem zu tragen. Dieses gilt auch für wiederholte Kontrolle, wenn diese auf Mängel der angebotenen Leistungen beruhen.
1.5.3 Bereitszustellende Dokumentations- / Revisionsunterlagen für die Abnahme.
Vor der Abnahme sind vom AN sämtliche Bestandspläne der Werkstatt- und Montagepläne aller fertig eingebauten Fassadenbauteile (3-fach in Papierform und 1-fach digital) als Farbkopie im DIN A3 Papierformat und in elektronischer Form als DWG-, DXF- und PDF-Datei auf Datenträger dem AG zu übergeben.
Dazu müssen alle Ausführungs-, Werk-, Übersichts- und Montagepläne, Nachweise, Ofenprotokolle der ESG-HF Gläser, Bezugsquellen, CE-Bestimmungen und Konformitätserklärungen, Zulassungen, Berechnungen, Statiken, Leistungserklärungen, Wartungspläne usw., so nachgeführt werden, dass diese mit der tatsächlich am Bau gelieferten und montierten Ausführung übereinstimmen ("wie gebaut").
Die Anforderungen gemäß beigefügten DGNB-Pflichtenheft sind zu berücksichtigen und in den Angebotspreisen zu berücksichtigen.
Die vor genannten Unterlagen inkl. Datenträger sind Bestandteil der im folgenden beschriebenen Dokumentationsunterlagen, welche 3-fach in Stehordnern zu erstellen und dem AG zu übergeben sind.
Bei der Erstellung und Ablage der Dokumentationsunterlagen ist folgende Ablagestruktur zu berücksichtigen.
1. Fassadenbeschreibung:
1.1 Fassadengliederung
1.2 Fassadenbeschreibung
1.3 Montagekonzept
1.4 Fachunternehmererklärung
2. Planunterlagen (Ausführungs-, Werk-, Übersichts- und Montagepläne):
2.1 USB-Stick mit Planunterlagen
2.2 Planverzeichnis mit Plan- und Prüfstatik
2.3 Übersichtsliste zu Nachweisen, Berechnungen, Prüfungen.
2.4 Pläne in DIN A3
2.5 Geprüfte Pläne in DIN A3
3. Statik:
3.1 Ersteller Konstruktionsstatik, Prüfstationen, Bestätigungen (Anschrift Aufsteller)
3.2 statische Konstruktionsberechnung
3.3 Ersteller Glasstatik (Anschrift Aufsteller)
3.4 Glasstatische Berechnung
3.5 Prüfbericht Prüfstatik
3.6 Profilprüfungen Prüfinstitut
3.7 Gutachterliche Stellungnahmen
3.8 sonstige statische Nachweise
4. Bauphysikalische Unterlagen:
4.1 U-Wert-Berechnungen
4.2 Isothermenberechnungen
4.3 Schallschutz gem. Gutachterlicher Stellungnahme
4.4 Systemprüfungen (Luftdurchlässigkeit)
5. Bauteilversuche:
5.1 Bauteilversuche
6. CE-Bestimmungen und Sonstige Nachweise:
6.1 CE-Bestimmungen und Konformitätserklärungen
6.2 Leistungserklärungen (alle im LV geforderten Eigenschaften. Nicht nur die mandatierten Eigenschaften.
6.3 Sonstige Nachweise
7. Datenblätter-Zulassungen-Zertifikate:
7.1 Folien
7.2 Dämmungen
7.3 Korrosionsschutz, Oberflächen, GSB-Zertifikate
7.4 Dichtstoffe
7.5 Kleber
7.6 Zertifikate
7.7 Magnetkontakte
7.8 Profile
7.9 Oberflächen/Beschichtungen/Korrosionsschutz
8. Glas:
8.1 Glastypenübersicht
8.2 Datenblätter Glastypen Produkthersteller
8.3 Abschätzung Luftschalldämmung
8.4 Thermostressberechnungen
8.5 Randverbund
8.6 Ansichten
8.7 Schallschutzanforderungen, Zertifikate
8.8 Ofenprotokolle der ESG-HF Gläser
9. Blechfassade:
9.1 technische Daten
9.2 Reinigungshinweise
9.3 Zulassungen
9.4 Statik
10. Wartungspläne:
10.1 Wartungsanweisungen für alle Bauteile
11. Sonnenschutz:
11.1 technische Unterlagen Raffstoreanlagen
11.2 technische Unterlagen Verdunkelungsanlage
12. Brandschutz:
12.1 Allg. bauaufsichtliche Zulassungen
12.2 Übereinstimmungserklärung
13. Bemusterungsblätter:
14. DGNB-Nachweise:
15. Sonstiges:
15.1. Reinigungskonzept
15.2. Pflegehinweise für Oberflächen und Glas.
In der Leistungserklärung sind alle im LV geforderten Eigenschaften aufzuführen und nachzuweisen. Nicht nur die mandatierten Eigenschaften.
In Ergänzung sind auch vom AG freigegebenen, allenfalls unterzeichneten Grenzwertmuster z.B. Glas, Oberflächen, Farben usw.,sowie Prüfprotokolle von Fabbeschichtungen oder Anodisierungen an den AG zu übergeben.
Sämtliche Kosten der o.g. Anforderungen aus 1.5 und 1.5.3 sind in einer separaten LV-Position im Titel "verschiedenes" anzubieten.
1.0 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN GEWERK FASSADE
2.0 GRUNDLAGEN UND ANFORDERUNGEN 2.0 Grundlagen und Anforderungen:
Für die Ausführung der Leistungen sind die geltenden Normen, jeweils in der gültigen Ausgabe/Fassung zu berücksichtigen und anzuwenden. Soweit für die zu liefernden Stoffe und Bauteile keine Normen oder allgemeine Zulassungen vorhanden sind, hat der AN vor Ausführung der Arbeiten die Verwendbarkeit selbst nachzuweisen. Die Kosten für entsprechende Nachweise der Verwendbarkeit von nicht allgemein zugelassener Stoffe und Bauteile werden nicht separat vergütet. Diese Kosten sind in den Angebotspreisen einzukalkulieren.
2.1 Grundlagen
Es sind alle Prüfzeugnisse und Gutachten amtlich anerkannter Material-Prüfungsanstalten oder Institute mit vergleichbaren Einrichtungen vorzulegen, die für den Nachweis der Einhaltung der gestellten Anforderungen erforderlich sind. Die Vorlage solcher Unterlagen, wie auch ggf. nötige Laborversuche werden nicht gesondert vergütet und sind vom Bieter in die entsprechenden Einheitspreise der zutreffenden Positionen einzurechnen.
2.2 Ergänzende Vorschriften und Richtlinien (allgemein):
Für die Güte der Stoffe und Bauteile und für die Ausführung der Leistungen gilt ergänzend zur VOB folgendes. Wie benannt, jedoch immer in der neuesten Fassung.
EAD 090062-00-0404 (ehemals ETAG 002/ETA-Leitlinie Nr. 2)
Leitlinie für europäische technische Zulassung für geklebte Glaskonstruktionen (Bezugsquelle EOTA)
(01) GSB AL 631:
Internationale Qualitätsrichtlinien für die Beschichtung von Bauteilen aus Aluminium.
Güte- und Prüfvorschriften der Gütegemeinschaft Stückbeschichtete Bauelemente e.V., Marienplatz 4, 90402 Nürnberg
(02) ift- Richtlinie MO-01/1: Baukörperanschluss von Fenstern
Teil 1 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen" Rosenheim: Institut für Fenstertechnik e.V.
(03) IVD- Merkblatt Nr. 9:
Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren; Grundlagen für die Ausführung. Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD), Düsseldorf: HS Public Relations Verlag und Werbung GmbH
(04) VFF- Merkblatt AL.01:
Filiformkorrosion - Vermeidung bei beschichteten Aluminium-Bauteilen
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade
(05) ETB-Richtlinie "Bauteile, die gegen Absturz sichern", DiBT (Deutsches Institut für Bautechnik)
(06) Richtlinie für die Verwendung von Verglasungen, ist die DIN 18008 zu Verwenden
(07) Technische Richtlinien des Glaserhandwerks in den jeweiligen gültigen Fassungen, Bundesinnungsverbandes des Glaserhandwerks Hadamar.
Die Anforderungen der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen - VV TB
2.3 Statische Nachweise / Berechnungen statischer Nachweis:
Die prüffähigen statischen Nachweise für die gesamte Fassadenkonstruktion einschl. Sonderteile und Konstruktionen sind beim Auftraggeber bzw. dem Prüfstatiker des AG zur Prüfung einzureichen.
Alle für die behördlichen Genehmigungen erforderlichen Nachweise sind rechtzeitig vom AN der Bauleitung vorzulegen.
Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit den o.g. Anforderungen bezüglich erforderlicher statischer Nachweise ( DIN 18300 bis DIN 18459 - als Sonderleistungen ) sind vom Bieter in der vorgesehenen LV-Position unter "verschiedenes" einzukalkulieren. Hierbei müssen ausschließlich nur die Bauteile und Konstruktionen nachgewiesen werden, welche auch als Position abgefragt u/o beauftragt sind.
Statische Anforderungen:
Die Fassadenkonstruktion einschließlich der Verbindungs-Elemente, muss alle auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an das Tragwerk des Baukörpers weiterleiten. Die statischen Anforderungen sind zu erfüllen und im einzelnen so nachzuweisen, dass alle auf sie einwirkenden Kräfte an das Tragwerk sicher abgeleitet werden können.
Berechnungsgrundlagen für die Bemessung aller Fassadentragkonstruktionen, Bekleidungen und Verglasungen sind folgende Annahmen vom AN zu berücksichtigen:
Entsprechende Windlasten mit den geforderten Beiwerten der Eck- und Dachrandbereiche sowie des erforderlichen Innendruckes des Gebäudes.
Die Durchbiegung der Rahmenteile und Isolierverglasung darf den Wert aus DIN EN 12210 nicht überschreiten.
Unter Beanspruchung, durch Wind und sonstigen Lasten, dürfen an den Rahmen, der Verglasung und an den Beschlägen keine die Funktion beeinträchtigenden, bleibende Verformungen und Beschädigungen auftreten.
Die Horizontallasten sind unter Berücksichtigung der vom AN eigenverantwortlich entwickelten Konstruktionsdaten an Verglasungen und Riegeln zu berechnen.
Die Vertikallasten bei der Dimensionierung von Querriegeln, z.B. Scheibengewichte bei Festverglasungen oder Belastung durch herauslehnende Personen bei geöffneten Fensterflügeln, sind gemäß den aktuellen Regelungen zu berücksichtigen.
Es ist die DIN 18008 für die Verglasungen zu berücksichtigen.
Die Durchbiegungen an den Fassaden-Konstruktionen mit eingebauten 3-fach- Isoliergläsern dürfen zudem nicht mehr als 1/300 der jeweiligen Spannweite der Fassadentragprofile betragen (Abhängigkeit Trennwandanschlüsse). Die Auflagerkonstruktionen (Profilabstand von Glaskante zur Glaskante) dürfen eine Durchbiegung von 8,0mm nicht übersteigen, bezogen auf die aufzulagernde Länge oder Breite einer 3-fach-Isolierglasscheibe.
Reichen Verglasungen bis zum Boden, so sind diese mit einer Sicherheitsverglasung (ESG-HF oder VSG) auszuführen.
Entsprechen absturzsichernde Verglasungen nicht dem Glasaufbau der DIN 18008, ist durch den AN der Nachweis der Trag-/Standfähigkeit zu erbringen und mittels statischer und dynamischer (stoßartiger) Belastungsprüfung der entsprechenden Isolierglasscheiben zu belegen. Dies beinhaltet einem genormten Pendelschlagversuch nach EN 12600 mit weichem Stoßkörper an der größten vorkommenden Glasscheibe und in Ausnahmefällen ein genormter Pendelschlag mit hartem Stoßkörper.
Sind im Leistungsverzeichnis Glasdicken angegeben, so sind die Glasdicken Mindeststärken und sind vom Bieter vor Abgabe seines Angebotes zu überprüfen. Der AN hat unter Berücksichtigung der Windlasten und ggf. zusätzlicher Lasten gemäß den Vorschriften der Glashersteller die Glasdicken, insbesondere in den Randzonen und Eckbereichen, eigenverantwortlich zu ermitteln und statisch nachzuweisen.
Der AN ist verpflichtet, die von ihm zu erstellenden Standsicherheitsnachweise der Fassaden von sich aus so rechtzeitig dem AG vorzulegen, dass es durch den Prüfingenieur evtl. erforderliche Korrekturen nicht zu Terminverzögerungen führen. Gleiches gilt für die Zustimmung im Einzelfall.
Die Fassadenkonstruktionen, einschließlich der Verbindungselemente müssen alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des Baukörpers abgeben können. Hierbei dürfen keine Kräfte aus dem Rohbau auf Fenster und Fassaden einwirken. Die Festlegung und Dimensionierung der Verankerungsmittel (z.B. Dübel, Anschweißplatten etc.) ist Sache des AN.
Die Befestigung (Verankerung) muss die Bewegungen sowohl aus den thermischen Belastungen der Fenster und Fassadenelemente als auch aus den zu erwartenden Formveränderungen des Baukörpers aufnehmen. Die Befestigungsstellen müssen auf den Sitz der Beschläge und die Anordnung der Verklotzung in den Festfeldern abgestimmt werden. Den Abmessungen der tragenden Fassadenprofile in den Leitdetail- Plänen des AG´s liegt eine überschlägige statische Vordimensionierung zugrunde, eventuell erforderliche Korrekturen, welche durch das vom Bieter gewählte Fassadensystem erforderlich werden, sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
Falls nicht anderst definiert oder im Bauteilkatalog gefordert, gelten die Ansatzpunkte für die Ermittlung der objektbezogenen Leistungsanforderungen auf Basis der örtlichen Windbelastung bezüglich Windwiderstandsfähigkeit, Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit sind der ift- Richtlinie FE 05/2 "Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren".
2.3.1 Lastannahmen:
Die verschiedenen Höhen bzw. Formen und Lage des Gebäudes sind den beiliegenden Plänen zu entnehmen. Zusätzlich sind die Lasten aus Sonnenschutzanlagen sowie Gerüstverankerungen zu berücksichtigen.
Die Beanspruchungen sind wie folgt, jeweils den entsprechend Bauteilen zuzuordnen und anzunehmen. Zudem sind alle nationalen Anhänge und Restnormen zu beachten:
Eurocode 0: Grundlagen der Tragwerksplanung
Eurocode 1: Einwirkungen aus Tragwerke
Eurocode 2: Betonbau
Eurocode 3: Stahlbau
Eurocode 4: Verbundbau
Eurocode 5: Holzbau
Eurocode 6: Mauerwerksbau
Eurocode 7: Grundbau
Eurocode 8: Erdbeben
Eurocode 9: Aluminiumbau
Dabei müssen eine bleibende Verformung und ein lockern der Verbindungen ausgeschlossen sein. Die zulässigen Durchbiegungen dürfen nicht überschritten werden. Ergeben sich je Position abweichende Lasten, sind diese in der Leistungsbeschreibung angegeben.
Grundlegende Daten:
Höhe Dreifachsporthalle über NN: ca. 680,55 m ü. NN (±0,00)
Gebäudebreite B: ca. 54m
Gebäudelänge L: ca. 54m
Gebäudehöhe H: ca. 13,5m (von E0 bis OK-Attika)
2.3.2 Vertikale Lasten:
Ergänzend zu den unter Ziffer 2.3.1 beschriebenen Punkten ist nachstehendes zu beachten.
Die Fassaden und die Fassadentragkonstruktion sind entsprechend der normgemäßen Schneelast zu bemessen. Die spezifische örtliche Windexpositon ist dabei zu berücksichtigen (Schneeverfrachtungen). Die Vertikallasten bei der Dimensionierung von Querriegeln, z.B. Scheibengewichte bei Festverglasungen oder Belastung durch herauslehnende Personen bei geöffneten Fensterflügeln, sind ebenfalls zu berücksichtigen.
2.3.3 Anforderungen an die Windwiderstandsfähigkeit:
Die Windwiderstandsfähigkeit wird nach EN 12211 geprüft und nach EN 12210 klassifiziert. Gefordert werden folgende Klassifizierungen, die der ift-Richtlinie FE-05/2 "Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren" zu entnehmen sind.
Klassifizierung der Rahmendurchbiegung nach EN 12210 = Klasse B
Klassifizierung des erforderlichen Prüfdruckes nach EN 12210 = Klasse 2
Bemessung der Unterkonstruktionen:
Die Ausfallsicherheit bei Versagen eines Befestigungspunktes ist zu gewährleisten.
2.3.4 Schweißen:
Der Hersteller der Bauteile muss das entsprechende Zertifikat zur werkseigene Produktionskontrolle zu Ausführung von Stahltragwerken nach DIN EN 1090-2: 2011-10 EXC2 vorweisen können. In Abstimmung mit dem Prüfstatiker sind ggf. EXC3 Anforderungen an Teilen der Doppelfassade bzw. der St.-Tragkonstruktion zu berücksichtigen.
Für Aluminiumtragwerke gilt sinngemäß wie oben beschrieben die DIN EN 1090-1
Das Schweißpersonal muss spezielle technische Kenntnisse gemäß DIN EN ISO 14731 vorweisen.
Die Prüfzeugnisse aller mit den Werkstatt- und Montagearbeiten beschäftigten Schweißer sind auf Verlangen vorzulegen.
2.3.5 Konformitätsnachweis für tragende Bauteile (DIN EN 1090-1)
Konformitätsnachweis von Stahlbauteilen, Aluminiumbauteilen und Bausätzen, die als Bauprodukte in den Verkehr gebracht werden. Der Konformitätsnachweis umfass die Herstellungsmerkmale und, sofern erforderlich, die Tragfähigkeitsmerkmale.
2.4 Bauphysikalische Anforderungen:
Sämtliche Konstruktionen sind grundsätzlich in wärmegedämmter Ausführung vorzusehen, sofern in der Ausführungsplanung nicht ausdrücklich anderst gefordert.
Konsolen, Anschlüsse, Unterkonstruktionen, die die Dämmebene zum Rohbau durchstoßen, sind generell thermisch zu trennen.
Die Abdichtungen zum Baukörper sind Luft- und feuchtigkeitsdicht und raumseitig dampfdicht herzustellen.
Die Innentemperaturen der Bauteile dürfen an keiner Stelle die kritische Taupunkttemperatur von +12,6 °C nach DIN 4108 bei den vorgegebenen Klimaverhältnissen unterschreiten. Die Nachweise gem. Ziffer 1.4.1 sind nach DIN 4108 zu führen. Kritische Bereiche sind zusätzlich nach EN ISO 13788 zu prüfen.
2.4.1 Schlagregendichtheit / Luftdurchlässigkeit, bei statischem / dynamischen Druck
Sofern in den Konstruktionsbeschreibungen nicht anderes gefordert, sind folgende Angaben zu beachten:
Luftdurchlässigkeit: (Prüfung durch zugelassene Prüfanstalt)
Bei Festverglasungen der Vorhangfassade nach EN13830:
Klasse AE nach DIN EN 12152, Prüfverfahren nach DIN EN 12153
Öffenbare Elemente (Fenster und Türen) der Vorhangfassaden nach EN 14351:
Klasse 4 nach DIN EN 12207.
Schlagregendichtigkeit: (Prüfung durch zugelassene Prüfanstalt)
Bei Festverglasungen der Vorhangfassade nach EN13830:
Klasse R7 nach DIN EN 12154:
Öffenbare Elemente (Fenster und Türen) der Vorhangfassaden nach EN 14351:
Klasse 4A nach DIN EN 12208.
Alle Glasfälze bei öffenbaren Fensterflügeln müssen auf der Warmseite eine ringsum laufende, in den Ecken dicht verbundene wirksame Luftdichtung (in Ausnahmefällen allenfalls mit Falzversiegelung) zwischen den Füllelementen (Glas, Paneele, usw.) und den Grundrahmen aufweisen, sollte das System konstruktionsbedingt nicht schon warmseitig luftdicht sein. Die Glasfälze müssen außerdem zur Kaltseite hin entspannt und entwässert sein.
Die Forderung der Dichtigkeit gegen Wind und aufsteigendes Wasser muss absolut erfüllt sein. Alle Stoßstellen und Verbindungen sind vollflächig zu unterlegen.
Dichtungsfolien an den Anschlüssen sind am Baukörper vollflächig zu verkleben und in bestimmten Bereichen mechanisch zu sichern. Hierzu sind die Vorgabedetails zu beachten. Stoßstellen sind dicht zu überlappen.
Der Nachweis über die Einhaltung der Verarbeitungsvorschriften des jeweiligen Herstellers ist vom AN zu führen.
Allgemein:
Die Konstruktionen sind so zu gestalten, dass ein Feuchteausgleich nach außen ermöglicht wird.
Bei der Festlegung der Fenster- und Fassadenkonstruktionen (objektspezifische Konstruktionsdetails) muss immer davon ausgegangen werden, dass die äussere, primäre Schlagregendichtungsebene versagen kann. In die Konstruktion eingedrungener Schlagregen muss immer kontrolliert nach außen abgeleitet werden (sekundäre Entwässerung), ohne Schäden zu verursachen.
Am Gebäude wird nach Fertigstellung der Fassaden ein bauseitiger "Blower-Door-Test"
(Luftdichtigkeitstest) von dem Vertreter der Bauphysik durchgeführt.
2.4.2 Winterlicher und Sommerlicher Wärmeschutz
Für die Anforderungen an den Wärmeschutz gilt das GEG, die DIN 4108, DIN EN ISO 10077, DIN EN ISO 12567 und der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VVTB).
Die geforderten Nachweise sind mit Bemessungswerten (= Nennwert außer bei Sprossenfenstern) zu führen, die der DIN 4108-4: entnommen sind, oder im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. Das gilt insbesondere für alle U-Werte sowie für die g-Werte von Verglasungen nach DIN 4108-2 Ausgabe 2013.
Die Anforderungen an den Wärmeschutz sind mit Prüfzeugnis (experimenteller Nachweis) zu belegen.
Nachfolgende U-Werte bei den Konstruktionen sind einzuhalten, sofern in der Leistungsbeschreibung und im Bauteilkatalog nichts anderes gefordert wird.
Gesamt U-Wert Fenster / Türe / Fassade:
Fassade: Ucw ≤ "kleiner gleich" 0,73 W/m²K
Uf ≤ "kleiner gleich" 0,90 W/m²K
Psi-Wert_Glasrandverbund ≤ 0,06 W/m²K
Lamellenfenster: Ucw ≤ "kleiner gleich" 1,66 W/m²K (inkl. Psi-Wert)
Türen: Ud ≤ "kleiner gleich" 1,1 W/m²K
Holz-Alu-Fenster Uw ≤ "kleiner gleich" 0,75 W/m²K
(bezogen auf die Größe 1,25m x 1,58m)
Verglasung - Sonnenschutzisolierglas:
3-fach Isolierverglasung, abgestimmt auf oben genannten Gesamtwert
siehe Detailierte Glastypenbeschreibung Ziffer 5.2
Paneele:
Ausfachung Up ≤ "kleiner gleich" abgestimmt auf o.g. Gesamtwert des Fassadenteils.
Sonnenschutz: Fc ≤ "kleiner gleich" 0,25
2.4.3 Tauwasseranfall
Konstruktiv unvermeidbare Wärmebrücken sind zu minimieren. Unvermeidliches, kurzzeitig auftretendes Kondensat darf nicht zu Schäden führen und ist sofort abzuleiten.
Kritische Bereiche sind zusätzlich nach EN ISO 13788 zu prüfen.
Der Temperaturfaktor fRsi >= "größer gleich" 0,7 ist nachzuweisen!
2.4.4 Schallschutz
Die Schalldämmung der Fassadenkonstruktion muss den ergänzenden Bestimmungen der DIN 4109 und den Anforderungen nach VDI-Richtlinien 2719 entsprechen.
Die erforderlichen Schalldämm- Maße erf.R'w (Bewertetes Schalldämmmaß des am Bau funktionsfähig eingebauten Fassadenelementes) der Fassadenelemente sind im Prüfstand gemäß Ziffer 1.4.3 nachzuweisen. Die entsprechenden Sicherheitsbeiwerte sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und in den entsprechenden EP's einzurechnen. Prüfung nach DIN EN ISO 10140.
Es gelten die Vorgaben des Schallschutzgutachens.
Schalldämmmaß Fassade (Regelfassade): Rw >= 37 dB (nachzuweisender Prüfwert)
Schall-Längsdämmung:
Vertikal von Geschoß zu Geschoß: Dn,f,w ,P >= - hier keine Anforderung -
Horizontal von Raum zu Raum: Dn,f,w,P >= - hier keine Anforderung -
Bei den dargestellten erforderlichen bewerteten Schalldämm-Maße der Fensterkonstruktionen / Fassadenkonstruktionen handelt es sich um die Prüfwerte. Ggf. erforderliche zusätzliche Abminderungsfaktoren gemäß DIN 4109:35-2016-07 sowie DIN 4109:35/A1-2019-12 zur Berücksichtigung der konkreten Ausbildung der Fenster-/Fassadenkonstruktion abweichend zur Prüfung sind durch den Bieter bezogen auf das angebotene Fenster zusätzlich zu berücksichtigen. Bei einer messtechnischen Überprüfung im eingebauten Zustand darf die Schalldämmung der Fenster- Fassadenkonstruktionen um bis zu 2 dB unter dem ausgeschreibenen Prüfstandswert liegen.
Die Schallängsleitung ist zu begrenzen und auf die Anforderungen an die angrenzenden trennenden Bauteile abzustimmen. Eventuell erforderliche Profilfüllungen sind entsprechend den Anforderung im Angebot zu berücksichtigen. Die Durchbiegungen der Fassade durch Belastungen aus Wind, Bi-Metall-Effekt, Holzverformung, etc. sind mittels Dehnprofilen aufzunehmen.
2.5 Glasfalzentwässerung / Dampfdruckausgleich:
Die Belüftung und Entwässerung des Falzgrundes und der Vorkammer muss so ausgebildet sein, dass anfallende Feuchtigkeit nach außen abgeleitet wird. Sofern der Profilverbund im Falzgrund und in der Vorkammer angeordnet ist, muss dieser ohne zusätzliche Abdichtung wasserdicht und wasserbeständig sein. Die Belüftung des Falzgrundes bei Isolierverglasungen muss nach den Richtlinien der Isolierglashersteller erfolgen.
Nach außen hin sind bei Fensterkonstruktionen die Schlitze oder Bohrungen im verdeckten Bereich anzuordnen. Sogenannte Wasserablaufkappen sind möglichst zu vermeiden. Im Ausführungsfall sind diese Kappen aus Aluminium herzustellen und erhalten eine Stückbeschichtung im Farbton der Fassadenaußenseite. Kunststoffkappen sind nicht zugelassen.
2.6 Anschlüsse, Verbindungen, Dichtungen, Bauwerksverformung:
Die Anschlüsse der Fassadenelemente zum Baukörper sind so auszuführen, dass die thermischen Dehnungen der Elemente sowie Verformungen des Baukörpers ohne Zwänge geräuschfrei und ohne Beeinträchtigung der Dampf- und Feuchtigkeitsdichtungen erfolgen kann.
Alle Verbindungen, Befestigungen müssen so konstruiert sein, dass ein Toleranzausgleich gegenüber dem Rohbau möglich ist.
Grundsätzlich sind alle Anschlüsse von innen dampfdicht und von außen wasser- und feuchtigkeitsdicht jedoch diffusionsoffen auszuführen.
Spritzbare Dichtungen sind nur in Ausnahmefällen zugelassen. Abmaße von den theoretisch geplanten Versiegelungsfugen gemäß Leitdetails sind im Rahmen gültiger Bautoleranzen in den EP einzukalkulieren.
2.6.1 Anschlüsse zu Flachdächern, Außenanlagen:
Die Fußpunktabdichtungen der Fassaden zu Flachdächer und / oder Sockelabdichtungen zum Gelände sind entsprechend den gültigen Flachdachrichtlinien sowie der DIN 18531-18533 auszuführen. Bei eingeengten Situationen sind Gewindehülsen mit Senkschrauben auszuführen. Außenliegende Dämmung vor der Dichtebene ist generell feuchtigkeitsbeständig als Hartschaumdämmung, auszuführen.
Anschlüsse einschl. Unterkonstruktion im Bereich von Außenanlagen bzw. Flachdächer müssen auf die zu erwartende Belastung aus dem Gelände, Plattenbeläge etc. dimensioniert werden. Der AN hat diese Leistung mit allen Anschlussgewerken eigenverantwortlich abzustimmen.
2.6.2 Rohbauverformungen:
Bauwerksbewegungen, Setzungen und Formänderungen des Rohbaues aus Kriechen und Schwinden sowie im Bereich der geplanten Bewegungsfugen sind durch geeignete Bauanschlüsse / Konstruktionen zu berücksichtigen und im Angebotspreis mit einzurechnen. Die hierbei zu beachtenden Werte hat der AN rechtzeitig, eigenverantwortlich zu ermitteln.
Nach diesen verbindlichen Festlegungen sind vom AN die Fassadenanschlüsse gleitfähig auszuführen. Die Bauwerksbewegungen sind in den Montageplänen vom AN einzuarbeiten und zur Genehmigung dem Planer, bzw. Bauleitung vorzulegen.
2.6.3 Dilatation:
Die Dehnfugen innerhalb der Konstruktion sind in Abhängigkeit von den Stablängen und Blechmaßen, sowie den auftretenden Temperaturunterschieden ausreichend zu bemessen.
2.6.4 Vorgezogene Zargenmontage:
Bei sämtlichen Fassadenbauteilen sind die Anschlusszargen und / oder Konsolen in einem zeitlich getrenntem Arbeitsgang vorab zu montieren. Hiervon betroffen sind auch sämtliche Fassadenanschlüsse, welche eine Funktionseinheit mit Baukörperanschlüssen oder Baukörperabdichtungen mit anderen Gewerken bilden.
2.6.5 Fassadenanschlussdichtungen:
Sämtliche Fassadenanschlussdichtungen sind von Anfang an einzubauen, so dass kein Wasser in die Profilräume bzw. in nach unten geschlossene Dämmbereiche eindringen kann.
Klebearbeiten sind insbesondere während der kälteren Jahreszeit sofort auszuführen, wenn dies die Witterung erlaubt. Es sind Foliensysteme einzukalkulieren, die entsprechend niedrigen Verarbeitungstemperaturen zulassen.
2.6.6 Befestigungen:
Sollten Befestigungspunkte an Brüstungspaneelen und / oder Fensterprofilen erforderlich werden, sind Verstärkungsprofile mit geschlossenen Einnietmuttern aus Edelstahl als Haltekonstruktion vorzusehen.
2.7 Brandschutz:
Es gelten die Festlegungen der DIN 4102 bzw. DIN EN 13501-1, sowie die Bauordnung über den vorbeugenden Brandschutz, sowie das Brandschutzkonzept.
Sämtliche Dämmmaterialien haben der Baustoffklasse A, nicht brennbar nach DIN 4102 bzw. DIN EN 13501-1, zu entsprechen, sofern in den Konstruktionsbeschreibungen nicht ausdrücklich anders gefordert wird.
Dem baulichen Brandschutz, entsprechend der Landesbauordnung sowie den Ergänzungen durch die örtlichen Genehmigungsbehörden, ist Rechnung zu tragen. Zu beachten sind Forderungen an die Bauteile, Werkstoffe und Verankerungen im Brüstungsbereich nach Brandverhalten gemäß DIN 4102 bzw. DIN EN 13501-1. Generell sind alle Decken bzw. Brüstungsanschlüsse rauchdicht auszubilden.
Die im LV beschrieben Brandschutzkonstruktionen sind vom AN eigenverantwortlich, vor Ausführung anhand der Werkstatt- und Montageplänen des AN, darzustellen und mit dem Brandschutzgutachter bzw. der Brandschutzbehörde abzustimmen. Diese Abstimmungen sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht zusätzlich vergütet.
2.8 Potentialausgleich:
- hier nicht zutreffend -
2.9 Aufmaß / Rohbaubewegungen und Toleranzen:
Es gilt die DIN 18202 und 18203 (Toleranzen im Hochbau). Die dem LV zugrunde liegenden Abmessungen sind Richtmaße. Die im LV angegebenen Positionsmaße sind Rastermaße (Achsmaße).
Vor Beginn der Werkstatt- und Montageplanung hat sich der AN über den letzten Stand der Bauteilbewegungen beim verantwortlichen Rohbaustatiker oder Tragwerksplaner zu informieren.
Folgende Bauteilverformungen sind bei der Fassadenkonstruktion zu berücksichtigen:
- Decken generell min. bis zu +/-15mm.
- erhöhte Tragwerkverformung im Achsbereich [01 / E-F] und [08* / E-F] bis zu +/-27mm.
- Verformungsprognose des Tragwerkplaners
Die auftretenden Bauteilverformungen sind mit entsprechenden 3-dimensionalen verstellbaren Verankerungskonsolen nachzujustieren (z.B. nach dem Ausbau, Einbau Doppelboden, Einbauten).
Auf dieser Grundlage sind alle Maße vor Ort am Bau vom AN zu überprüfen, sofern es der Bauablauf zulässt. Für die Maßgenauigkeit zwischen den einzelnen zu erstellenden Fassaden-Bauteilen und den vorhandenen Roh-Bauteilen ist der AN voll verantwortlich.
Abweichungen der vorgefundenen Maße zu denen der übergebenen Planunterlagen des Architekten und des Rohbau-Statikers sind unverzüglich schriftlich der Bauleitung und dem Architekten mitzuteilen. Dies betrifft insbesondere auch die verschiedenen Schnittstellen zwischen Rohbau und Fassade.
Die Fassaden-Fertigung soll nach den vom AN ermittelten theoretischen, am Rohbau geprüften Maßen, erfolgen. Die Toleranzen, die sich aus dem Rohbau und aus den Deckenverformungen ergeben, müssen in den Anschlüssen und der Befestigungen der Fassaden vollumfänglich aufgenommen werden können.
2.9.1 Zulässige Toleranzen Fassade:
Die Montage der Elemente hat lot- und fluchtgerecht zu erfolgen.
Die Achsen und Höhepunkte sind eigenverantwortlich vom AN zu ermitteln und in jedem Geschoss in ausreichender Anzahl und unveränderbar zu kennzeichnen. Gleiches gilt für die Überprüfung der Rohbautoleranzen. Sämtliche Kosten für Einmessarbeiten, Schnurgerüste etc. sind einzukalkulieren. Die Protokolle sind etagenweise dem AG zu übergeben.
Entgegen der DIN 18202 werden für die Montagetoleranzen der Fenster und Fassadenarbeiten in Anlehnung an RAL RG 636/1 nachstehende Toleranzen festgelegt:
Maximale Abweichungen horizontal und vertikal von der theoretischen Lage:
Fassadenflucht in der Ebene:
- Bis Elementlänge 3.000 mm 1,5 mm/m, jedoch max. 3mm
- Bei größeren Elementlängen(Fensterbänder u. größeren Fassaden, usw.) 1,5 mm/m, jedoch max. 5mm
Achsmaße, Geradlinigkeit von Pfosten/ Riegel- bzw. Elementfassaden:
- Achsmaße am Riegelanschluss +/- 0,5mm;
Maßabweichung der Pfosten/ Riegel aus der Achse zwischen 2 Riegel- / Pfosten 0,5mm/m, jedoch maximal 2mm.
Ebeneversatz zwischen Elementstößen innerhalb der Fassade wie z.B. Pfosten- und Riegelprofilen: +/- 1mm
Innerhalb der Fassadenkonstruktion sind zwischen den verschiedenen Bauteilen die folgenden, maximalen Toleranzen zulässig, sofern die Bauteile sichtbar sind;
- Fugen > 20mm zwischen Fassadenelement und Bauanschluss: +/- 3.0 mm
- Schrägstellung von äusseren Pfosten-Riegel-Glashalteprofilen: +/- 1.0 mm auf Profilbreite
- Planität von Blechverkleidungen: +/- 1.0 mm auf 1000mm diagonale Länge
- Planität von Verglasungen: +/- 1.0 mm auf 1000mm diagonale Länge
- Höhenversatz zwischen zwei nebeneinander liegenden Fassaden-Bauteilen: +/- 1.0 mm
- Versatz in der Flucht (Ebenenversatz) zwischen zwei nebeneinander liegenden unabhängigen Fassaden-Bauteilen: +/- 1.50 mm
Das äusseree Erscheinungsbild und die Funktionen dürfen jedoch nicht beeinträchtigt werden.
Fugen sind generell, unter Berücksichtigung der Einflüsse von Bauteilbewegungen, Temperaturschwankungen, Farbe, Größe und Orientierung der Bauteile sowie der Materialeigenschaften und Vorschriften der Hersteller, zu planen und entsprechend zu dimensionieren. Sie dürfen nur von speziell geschultem Personal ausgeführt werden.
2.9.2 Fertigungs-/Montage Toleranzen sichtbarer Fassadenbauteile Fertigungsmaße / Aufmaß:
Die Planung der Fenster und Fassaden erfolgt nach theoretischen Maßen (Planmaßen).
Zum frühestmöglichen Zeitpunkt ist jedoch eine Maßaufnahme Vorort vorzunehmen. Die Fertigung/ Planung ist darauf abzustimmen. Festgestellte Abweichungen von den Planvorgaben sind unverzüglich der Bauleitung zwecksErgreifen'ss geeigneter Gegenmaßnahmen mitzuteilen. Anschlusselemente, Restfelder etc. sind nach Aufmaß zu fertigen.
Abweichend hiervon hat der AN in Teilbereichen (entsprechend Baufortschritt) so früh wie möglich, jedoch spätestens vor Fertigungsbeginn, am Bau zu prüfen, ob die Herstellung der Fenster und Fassaden nach den vereinbarten Abmessungen, Maßen, Details und zulässigen Toleranzen erfolgen kann. Abweichungen von den Planvorgaben sind unverzüglich der Bauleitung mitzuteilen, damit diese in die Lage versetzt wird, rechtzeitig durch geeignete Maßnahmen Terminverschiebungen und Behinderungen abzuwenden.
Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit den o.g. Anforderungen bezüglich der Ermittlung des gesamten Rohbau-Aufmaßes, die Beauftragung eines Geometers, die Aufnahme der relevanten Rohbau Bewegungen und Toleranzen sind vom Bieter in die LV-Position "verschiedenes" mit einzukalkulieren.
2.9.3 Meterrisse / Höhenkoten:
Meterrisse und die Gebäudeachsen (mind. 2 Hauptachse pro Seite) werden bauseitig gesetzt bzw. abgesteckt. Die Fassade ist ausschließlich davon ausgehend einzumessen. Darüber hinausgehende Meterrisse aus Kreide, Bleistift, Farbspray usw. sind auf der gesamten Baustelle verboten.
Der AN ist für alle weiteren, zur Durchführung der eigenen Leistungen erforderlichen Vermessungen von den vorgegebenen und protokollierten geometrischen Fixpunkte und Höhenkoten sowie Abschnürungen verantwortlich und hat hierfür seinen eigenen Geometer einzusetzen.
Die Vermessung (insbesondere die Fluchten und geometrischen Punkte, die notwendig sind für die Montage der Fenster und Fassaden) ist mit dem verantwortlichen Geometer des Bauherrn oder der beauftragten Rohbaufirma abzustimmen.
Der AN hat dem Architekten und der Bauleitung unverzüglich nach der Feststellung von Kollisionen zwischen Rohbau und der erforderlichen Fassaden-Struktur gemäß der vorgegebenen Architektur / Geometrie / Baufluchten zu melden.
2.10 Schutzvorkehrungen: Schutz der Leistungen bis zur Abnahme:
Die sichtbar bleibenden Oberflächen aller Materialien, Fenster-/ Fassaden- und Sonnen-/ Blendschutz-Bauteile einschließlich der Oberflächenbehandlung sowie auch nicht sichtbar bleibende, aber sonst empfindliche Stellen der Materialien und Bauteile (z.B. Wärmedämmung), müssen während der Fertigung, dem Transport, der Montage und während der gesamten Bauzeit bis zur Abnahme der Leistungen vor Korrosion, mechanischen und/oder chemischen Beschädigungen, Witterungs- und Fremdeinflüssen (Wasser, Beton, usw.) sowie Verunreinigungen geschützt werden. Dies gilt in erhöhtem Masse für die Bauteile, welche in viel beanspruchten Durchgangsbereichen liegen. Die Auswahl des Schutzmaterials (allenfalls lichtdurchlässig und/oder speziell verstärkt, wie z.B. Schutzfolien, Luftpolsterfolien oder ähnliches) erfolgt in ausschließlicher Verantwortung des AN. Dabei sind die Richtlinien der Hersteller genauestens zu beachten.
Die Verträglichkeit des Schutzmaterials mit den übrigen Materialien muss vom AN geprüft und gewährleistet sein. Es darf während der Schutzdauer, auch bei starker Sonneneinstrahlung / UV-Belastung, kein Materialwechselfluss stattfinden und es dürfen keinerlei Rückstände auf den Bauteilen zurückbleiben, welche die Endreinigung erschweren würden. Beim Transport darf es keine mechanischen Beschädigungen durch das Schutzmaterial geben (z.B. Verpackung von Edelstahl-Bauteilen).
Die Schutzvorkehrungen müssen während der ganzen Montagedauer bis zur Endabnahme der Fassaden durch den AN unterhalten, gegebenenfalls ergänzt und/oder erneuert werden.
Die Entfernung der Schutzvorrichtungen und/oder des Schutzmaterials darf nur auf ausdrückliche Weisung des Auftraggebers bzw. der örtliche Bauleitung und erst vor der Schlussabnahme erfolgen.
Um Schäden zu vermeiden müssen sämtliche zu öffnende Teile an den Fassaden während der Bauzeit bzw. bis zur Abnahme mittels einer provisorischen Verriegelung, die nicht von anderen Bauarbeitern geöffnet werden kann, geschlossen werden.
2.10.1 Zusätzlicher Schutz der Türen und Beschläge:
- hier nicht zutreffend -
2.10.2 Provisorische Türfüllung:
- hier nicht zutreffend -
2.10.3 zusätzlicher Schutz Fußpunktriegel:
Ergänzend zu den unter Ziffer 2.10 grundlegenden Schutzmaßnahmen sind die Fußpunktriegel mit Holz-Schutzleisten aufzufüttern. Hierbei ist die Trennlage zum Profil mittels weicher Zwischenlage (z.B. dünne Streifen Kompriband) herzustellen.
Diese Maßnahmen sind in einer gesonderten LV-Position unter "verschiedenes" erfasst und sind auch dort anzubieten.
2.11 Gerüste und Montagehilfen:
Die Gerüststellung und Absturzsicherung am Deckenrand erfolgt bauseits. Hierzu sind spätestens 4 Wochen nach Beauftragung entsprechende Gerüstkonzepte zu erstellen, so dass rechtzeitig die Belange des AN in die Gerüstplanung einfließen können.
Ausnahme hiervon stellen folgende Bereiche dar.
Unter den Vordächern (West E01 und West+Ost E03) wird bauseits KEIN Gerüst gestellt.
Für Raumseitige Arbeiten an der Ost-Fassade im Achsbereich [F/01* - F/08*] (Arbeitshöhe ca. 6,50 m) ist ein den Arbeiten entsprechendes Gerüst durch den Auftragnehmer mit anzubieten und bereitzustellen. Aufgrund der besonderen Höhenlage überschreitet dies das übliche Maß einer Nebenleistung gemäß VOB. Das Gerüst ist daher gesondert zu berücksichtigen.
Für die Montage der Fassadenkonstruktionen sind entsprechende Hebezeuge (z.B. Flaschenzug, Stapler, Mobilkran, Hubbühnen, etc. eigenverantwortlich festzulegen und in gesonderter LV-Position pauschal anzubieten. Hierbei sind auch schwer zugängliche Bereiche, etc. zu berücksichtigen.
2.12 Reinigung (Grundreinigung):
Alle Metall-/Glasoberflächen sowie Nuten, Falze und Beschläge im Innen- und Außenbereich sind vor der Abnahme mit Wasser (unter Zusatz von nicht aggressiven Mitteln) sauber zu reinigen. Hierbei sind die entsprechenden Richtlinien des Deutschen Bundesverbandes Metall zu beachten. Um irreparable Verunreinigungen durch Bauschmutz etc. zu vermeiden wird auf die Zweckmäßigkeit von notwendigen Zwischenreinigungen durch den AN bis zur Abnahme hingewiesen. Die notwendigen Reinigungen sind zu erbringen und beinhalten unter anderem folgendes:
Glaskleber, Etiketten und sonstige Beschriftungen sind zu entfernen.
Montage-Verunreinigungen (Farbe, Fett-Abdrucke, Silikon-Rückstände, usw.) sind absolut rückstandsfrei zu entfernen.
Bau-Verunreinigungen sind laufend zu entfernen.
Staub ist aus den Glasfälzen und Fenster-/Türfälzen zu entfernen.
Sämtliche Schutzvorrichtungen und Schutzfolien sind nach Anweisung des Auftraggebers (Bauleitung) zu entfernen.
Nach Entfernung der Schutzvorrichtungen und Schutzfolien ist eine Endreinigung der Fassaden von Außen und Innen durch den AN in Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung durchzuführen. Die Reinigung der verschiedenen Materialen hat strikt nach den Vorschriften der Material-Lieferanten und den Oberflächenvergütungs-Firmen zu erfolgen.
Bei Edelstahl Oberflächen ist eine besondere Reinigung gemäß den Vorschriften der Lieferanten der Edelstahlbleche und Profilen vom AN einzuhalten.
Datensicherheitsblätter aller zum Einsatz kommenden Materialien sind auf Anforderung vorzulegen, generell sind nur von der Gütegemeinschaft für die Reinigung von Metallfassaden geprüfte und freigegebene Produkte zugelassen. Jeder Wechsel der Reinigungsmittel ist vorab vom AN mit dem Beauftragten des AG abzustimmen und ist ausschließlich nach dessen Zustimmung erlaubt.
Es dürfen nur umweltfreundlich und biologisch abbaubare Materialien verwandt werden.
2.12.1 Ausführung der Fassadenreinigung gemäß VOB als Nebenleistung:
Der Zeitpunkt der Reinigung ist mit der AG-Objektüberwachung festzulegen. Es ist von zeitlich gesonderten Arbeitsgängen auszugehen.
Der AN hat sämtliche Bauelemente seiner Leistung v o r d e r A b n a h m e außen und innen zu reinigen (einschließlich Falzräume). Dies gilt auch bei Teilabnahmen.
Die Reinigung (Grundreinigung) umfasst alle Metallteile und Rahmen einschl. Fälze, Dichtungen und Glasoberflächen.
Werden Fassadenteile, insbesondere Glas, Eloxalflächen, während des Baubetriebs bei mangelhaften Schutzmaßnahmen verschmutzt, ist nach Aufforderung der Bauleitung auf Kosten des AN kostenlos eine Zwischenreinigung auszuführen und die Schutzmaßnahmen zu ergänzen.
2.12.2 Zusätzliche Fassadenreinigung und Konservierung
- hier nicht zutreffend -
2.13 Kabelführungen / Schnittstellenplanung:
Die Elektroplanung bis zum Übergabepunkt zur Schnittstelle des Gewerks Elektro sowie Planunterlagen (Kabelzugpläne in der Fassade) mit Eintragungen der Lage der Übergabepunkte und Kabelzuordnung gehört zum Leistungsumfang Gewerk Fassade. Für Sonnenschutzanlagen mit Standard-Motoren sind die Kennungen des Herstellercodes (M-ID) und der Seriennummer (Key-ID) in den Planunterlagen und den Motoren abzubilden. Die Unterlagen sind dem Gewerk Elektro in PDF-Format zu übergeben.
Die Abstimmung mit dem Elektro- Gewerk ist vom AN eigenverantwortlich vorzunehmen. Vor der Montage der Elemente ist mit dem Elektro- Gewerk eine gemeinsame Messung der Auslöseelemente durchzuführen und die Funktionstüchtigkeit mittels Messprotokollen zu belegen.
Die freie Kabellänge ab Innenkante des Elements sind aufgerollt an der Fassadenkonstruktion oben zur Übergabe an das Gewerk Elektro zu Befestigung. Die Kabellänge beträgt min.10m.
Die Verkabelung in der Konstruktion (PR etc.) ist immer mit entsprechenden flexiblen Leerrohren bis zum definierten Austrittspunkt auszuführen. Die Ein- und Austritte sind mit entsprechenden Kabeltüllen herzustellen. An Stellen mit besonderer Anforderung an die Dichtigkeit müssen entsprechende Würgeverschraubungen eingesetzt werden.
Die Türen sind vom AN mit Leerrohren einschließlich Zugdraht vorzurichten. Die Verkabelung ist in der Zarge so vorzusehen, dass die Einspeisung wahlweise mittig, oben oder unten erfolgen kann. Notwendige Kabelaustritte im Türblatt sind mit flexiblem Stahlschlauch als verdecktliegender Kabelübergang im Türfalz der Bandkante zur Zarge vorzusehen. Die Weiterführung der Verkabelung und Leerrohre soll in der PR-Konstruktion nach unten mit Anschluss an die bauseitigen Leerdosen im Bereich des Fußbodens erfolgen. Freie Kabellänge außerhalb des Türelements gemäß der oben genannten Vorgabe. Alle Anschlusskabel sind durch den AN nach DIN zu kennzeichnen.
Die Anforderungen/ Hinweise gemäß VFF- Merkblatt KB.02 sind zu beachten.
2.13.1 Sonnenschutzanlagen:
Sämtliche erforderlichen Unterkonstruktionen, Verstärkungen, Bohrungen, Stehbolzen und Kabeldurchführungen mit Leerrohren durch die Fassaden einschl. Abdichtung mit PG - Verschraubungen, Kabeltüllen etc. sind vom AN zu berücksichtigen. PG - Verschraubungen im Außenbereich sind generell in Edelstahl auszuführen (Schutzart IP68 10 bar). Die Anordnung und Dimensionierung ist auf das Sonnenschutzsystem abzustimmen.
Elektrische Zuleitungen erfolgt im Deckenbereich wie unter Ziffer 2.13 beschrieben.
Der Anschluss zwischen den freien Kabelenden und der bauseitigen Zuleitung erfolgt bauseits. Für die alle freien Kabelenden ist dem Gewerk Elektro ein Prüfprotokoll zu übergeben. Dies dokumentiert die schadfreie Leistung der Kabel im Element. Die Erstellung der Prüfprotokolle ist in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht separat vergütet.
Die Verbindung der freien Kabelpeitsche und dem Motorstecker ist mit einer zugelassenen Steckerkupplung herzustellen.
2.13.2 Elektrische Fensterantriebe, Überwachungskontakte:
Sämtliche erforderlichen Unterkonstruktionen, Verstärkungen, Bohrungen, PG - Verschraubungen, Kabeltüllen etc. sind vom AN zu berücksichtigen. Elektrische Zuleitungen zu den Antrieben und / oder Kontakten sind generell verdeckt mit Leerrohren in den Konstruktionen auszuführen. Sonstige Anforderungen wie in Ziffer 2.13 beschrieben.
2.14 Allgemeine Montagehinweise:
Rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten hat der AN sich davon zu überzeugen, dass die Untergrundflächen, Bauteile und die angrenzenden Materialien geeignet sind, die vorgeschriebenen Konstruktionsaufbauten bzw. Materialien aufzunehmen. Sind Mängel zu erkennen oder Schäden am fertigen Produkt zu befürchten, ist der AG unverzüglich darauf hinzuweisen.
Die Montage von geprüften Konstruktionen hat nach der Montageanweisung des Herstellers zu erfolgen. Der fachgerechte Einbau der Elemente ist in Form einer Montagebescheinigung und / oder Konformitätszertifikat zu bestätigen.
2.15 Schutz vor Hagel:
Bei allen Fassaden, insbesondere bei den schräg liegenden Flächen, dürfen bei der "Hagel-Identitätsklasse H2" (10-20mm Hagelkorn-Durchmesser) keine bleibenden Schäden in Form von Dellen oder Glasbrüchen entstehen.
Die Metallverkleidungen sind ebenfalls so zu dimensionieren, dass sie den anfallenden Lasten einschließlich des Hagelschlags ohne Beschädigung widerstehen.
Die Erfüllung der Hagelschutzanforderungen für die gesamten Fassadenkonstruktion sowie Verglasung und Verkleidungen ist Bestandteil der Leistung des AN und ist von dem Bieter in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen.
2.16 Schutz vor Schneerutsch:
Die Fassaden und die Fassadetragkonstruktion ist entsprechend der normgemäßen Schneelast zu bemessen. Die spezifische örtliche Windexposition ist dabei zu berücksichtigen (Schneeverfrachtungen).
Bei ungünstigem Frost-Tau-Wechsel kann es bei den geneigten Fassadenbauteilen örtlich allenfalls zu Eisbildungen kommen, dabei darf es zu keinen Sachschäden und Gefährdungen von Personen insbesondere im Eingangsbereich führen.
Die Erfüllung der Anforderungen bezüglich der Verhinderung von Schneerutsch und Eisbildung ist - für die gesamten Fassadenkonstruktion und Verkleidungen der Gebäudehülle - Bestandteil der Leistung des AN. Alle erforderlichen konstruktive Zusatzmaßnahmen (Schneefangeinrichtungen, Begleitheizungen etc.) und Nutzungsanweisungen sind auszuführen und an den Bauherr zu Übergeben.
2.0 GRUNDLAGEN UND ANFORDERUNGEN
3.0 WERKSTOFFE UND VERARBEITUNG 3.0 WERKSTOFFE UND VERARBEITUNG
Die nachstehend aufgeführten Forderungen sind bei der Herstellung der Fassadenkonstruktionen zu berücksichtigen. Sie werden in den einzelnen Beschreibungen nicht separat beschrieben und werden nicht separat vergütet.
3.1 Werkstoff Aluminium:
Grundsätzlich müssen alle Aluminium-Bleche und Profile aus einer einheitlichen Charge stammen und eine einheitliche Walzrichtung haben. Sollte dies nicht möglich sein so ist der AN verpflichtet dies dem Auftraggeber schriftlich zu melden und über die Unterschiede der Oberflächen, Strukturen, Beschaffenheit der Materialien zu informieren bzw. von dem Auftraggeber durch Bemusterungen genehmigen zu lassen.
Stranggepresste Aluminium Profile sind aus AIMgSi 0,5 - F18-22 DIN 1725 und gewalzte Bleche aus AIMgSi, AIMg, AIMgMn DIN 1725 auszuführen.
Für die Aluminium Fassadenprofile sind nur dekorativ anodisierbare und ohne Festigkeitsverlust bei 220°C einbrennlackierbare Aluminiumlegierungen mit einer minimalen Festigkeit gemäß den gültigen Normen zu verwenden, z.B. Al-Mg-Si 0,5. Tragende Querschnitte müssen minimale Wanddicken von 2.0mm und eine minimale Zustandsfestigkeit von F22 aufweisen.
Es sind stranggepresste Aluminium-Profile der Legierung EN AW 6060 und EN AW 6063 in Eloxalqualität nach DIN EN 755 und DIN EN 12020 zu verwenden.
Für anodisierte Aluminium-Bleche in Eloxalqualität ist die Legierung AlMg 1, halbhart, (EN AW 5005A) für farbbeschichtete Aluminium-Bleche die Legierung AlMg 1 (EN AW 5005A) oder Al 99, 5 (EN AW 1050A) in Normalqualität zu verwenden.
Der AN hat sicherzustellen, dass die von ihm angebotenen und verarbeiteten Aluminiumbauteile von Lieferanten stammen, die der A/U/F Initiative, Recycling im Bausektor, angehören, oder einen gleichwertigen schlüssigen produktspezifischen Recyclingprozess (PRP) nachweisen können. Es ist sicherzustellen dass Produktionsabfälle und demontierte Elemente (Sanierungsbau) aus Aluminium dem Verwertungsprozess, für die Herstellung von Fenster- und Fassadenprofilen, zurückgeführt werden.
In diesem Zusammenhang ist die Veröffentlichung des Gesamtverbandes der deutschen Aluminiumindustrie e.V., Aluminium im Bauwesen, "ökologisch und nachhaltig", Grundlage der v. g. Forderung.
DGNB-Anforderung:
Es dürfen ausschließlich Chrom-VI-freie Passivierungsmittel eingesetzt werden.
Für Beschichtungen gilt:
VOC ≤ 100 g/l (wasserbasierte Rezeptur) UND Keine Pigmente und Sikkative auf Basis von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen.
Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung der v. g. Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise vorzulegen.
3.2 Profilauswahl:
Die erforderlichen Profile sind für den gewünschten Verwendungszweck auszuwählen, als gestalterische Vorgaben gelten die beigelegten Leitdetails. Bei wärmegedämmten Profilen sind nur solche zulässig, bei denen die Innen- und Außenschalen durch Wärmedämmprofile durchgehend kraft- und formschlüssig miteinander verbunden sind.
Die Profile müssen die Lasten nach Ziffer 2.3ff. sicher abtragen. Die dabei zwischen Innen- und Außenschalen auftretenden Schubkräfte müssen vom Verbund zuverlässig übertragen werden. Die vom System-Hersteller angegebenen wirksamen Trägheitsmomente (Ix) sind für die Profil-Auswahl zu berücksichtigen.
Alle Verbundprofile sind als Dreikammersystem (zwei Hohlprofile plus Verbundzone) auszuführen.
Die ausgewiesenen Wärmedurchgangskoeffizienten der Profile (Uf) sind durch Berechnung nach DIN EN ISO 10077-2 oder ein entsprechendes Prüfzeugnis nachzuweisen.
Der Verbund der Profile muss ohne zusätzliche Abdichtung wasserdicht und wasserbeständig sein. Der Falzgrund der Profile muss absolut glattflächig ausgebildet sein (auch die Verbundzone), so dass anfallende Feuchtigkeit immer in die tiefste, außenliegende Ebene (Rinne) des Falzes abgeführt wird, ohne dass hierfür zusätzliche Drainagekanäle hergestellt werden müssen. Die Belüftung des Falzgrundes bei Isolierverglasungen muss nach den Richtlinien der Isolierglas-Hersteller erfolgen.
Die für das Profilsystem angegebenen minimalen und maximalen Flügelgrößen und -gewichte sind einzuhalten.
DGNB Anforderung-Dämmung:
Es sind ausschließlich Produkte zulässig, welche die folgenden Anforderungen
erfüllen:
- frei von halogenierten Treibmitteln
- Chlorparaffine (=SCCP, LCCP, MCCP) < 0,1%
- Polybromierte Biphenyle (= PBB) < 0,1%
- Polybromierte Diphenylether (=PBDE) < 0,1%
- SVHC = 0,1%
3.2.1 Profilverbindungen:
Eckverbinder müssen in ihrem Querschnitt den inneren Profilkonturen entsprechen. Bei den Gehrungen ist auf eine einwandfreie Verklebung der Gehrungsfläche zu achten. Auch an den T-Stößen ist das einsickern von Wasser in die Konstruktion - durch entsprechende Füllstücke mit dauerelastischer Abdichtung - zu verhindern.
Bei wärmegedämmten Profilen muss die Dämmwirkung auch im Eck- und T-Verbinderbereich voll erhalten bleiben.
3.2.2 Flügeldichtungen:
Alle Dichtungsprofile müssen so angebracht sein, dass sie die Forderungen der verlangten Beanspruchungsgruppe für die Fensterkonstruktion dauerhaft erfüllen. Die Dichtungen müssen auswechselbar sein. Für System-Konstruktionen sind die in den Fertigungsunterlagen ausgewiesenen System-Dichtungen zu verwenden.
Für Drehfenster ist eine Mitteldichtung vorgeschrieben.
3.2.3 Entwässerung und Dampfdruckausgleich der Konstruktion:
Falze und Profilnuten, in die Niederschlag und Kondenswasser eindringen können, müssen nach außen entwässert werden. Die Entwässerung soll verdeckt liegend ausgeführt werden. Ist dies im Einzelfall nicht möglich, so sind sichtbare Entwässerungsschlitze mit Metall- Kappen in Fensterfarbe abzudecken.
Entwässerung:
Gemäß DIN 18055 muss sichergestellt sein, dass in die Rahmenkonstruktion eingedrungenes Wasser unmittelbar und kontrolliert abgeführt wird, um Schäden am Fenster und am Baukörper zu vermeiden.
Die Entwässerungsöffnungen zur Außenseite sollen einen Mindestquerschnitt von 5x20 mm haben. Der Abstand der Öffnungen untereinander soll bei diesem Mindestquerschnitt nicht mehr als 600 mm betragen.
Fenster:
Die Entwässerung der vor der Mitteldichtung liegenden Vorkammer bei Fenster-Öffnungsflügeln sowie bei Einzelfenstern und Fensterbändern mit Festverglasungen erfolgt verdeckt durch Öffnungen zur Außenfläche.
Pfosten-Riegelkonstruktionen:
Bei der zur Ausführung gelangenden Fassade ist darauf zu achten, dass die Drainage über die Riegelprofile in die Pfosten/Elementpfosten im Bereich des Kreuzpunktes der Elemente sichergestellt ist. Die Entwässerung der Pfosten-Drainageräume erfolgt jeweils am Fußpunkt der Fassadenkonstruktionen bzw. gemäß den jeweiligen Systemherstellerangaben unter Berücksichtigung der wärmeschutztechnischen Anforderungen. Bei Schrägverglasungen bzw. großen Feldweiten von Vertikalfassaden, muss eine "Sackbildung" vom Drainagesystem ausgeschlossen werden. Riegelprofile sind ggf. zu überhöhen. Der Riegelfalz der inneren Dichtung muss mind. 5x10mm betragen.
Dampfdruckausgleichsöffnungen:
Bei Flügeln (Fenster, Fensterbänder, Einsatzelemente etc.) sowie auch bei Festverglasungen (Fenster, Fensterbänder, Einsatzelemente, Pfosten-Riegelkonstruktionen, Elementfassade) ist der Rahmen im Glasfalzbereich mit Dampfdruckausgleichsöffnungen, entsprechend den Vorschriften der Isolierglashersteller bzw. gemäß den Vorgaben der Systembeschreibung, auszuführen. Bei der Ausführung von Paneelen ist darauf zu achten, dass die Dampfdruckausgleichsöffnungen des Paneels in der erforderlichen Größe und Anzahl nach unten eingebaut werden.
Ansonsten sind bei Verwendung von Standardsystemen die Vorschriften der Systemhersteller und / oder Glashersteller zu beachten.
3.3 Werkstoff Stahl
Stahlteile (Anker-, Unterkonstruktionen, geschweißte Konstruktionen, etc.) sind in feuerverzinkter Ausführung vorzusehen. Stahlbleche sind verzinkt auszuführen. Die Nachbesserung von Fehlstellen, Beschädigungen, sowie das Nacharbeiten von etwaigen Schweißstellen hat entsprechend DIN EN ISO 1461 zu erfolgen.
Baustähle der Mindestqualität S 235 JRG 2 (Fe 360, respektive St 37) oder S 355 JRG 2 (Fe 510, respektive St 52) dürfen in unzugänglichen und visuell nicht ständig kontrollierbaren Bereichen der Fassadenkonstruktionen nur in feuerverzinkter Ausführung eingesetzt werden und nur dort, wo er nicht direkt bewittert wird, d.h., nur warmseitig, geschützt liegend, hinter der Wärmedämmung, Dampfsperre/Dampfbremse oder Luftdichtung.
Wenn mit Feuchtebelastung (Kondensat vor oder hinter der Dampfsperre/Dampfbremse oder Luftdichtung, respektive Schlagregen) gerechnet werden muss oder wenn es sich um die tragenden und wesentlichen Verankerungsteile der Fassadenkonstruktion handelt, dürfen Baustähle nur in feuerverzinkter Ausführung mit zusätzlicher Farbbeschichtung (Duplex-Verfahren) eingesetzt werden, sofern nicht andere und / oder höherwertige Materialien wie z.B. Edelstahl, spezifiziert sind.
Beschädigte Stellen des Korrosionsschutzes müssen sofort, nach den Vorschriften des Herstellers der Oberflächenbehandlung, ausgebessert werden. Eine mechanische Nachbearbeitung und/oder Schweißung an solchermaßen korrosionsgeschützten Bauteilen ist nicht zulässig, weder im Werk noch auf der Baustelle. Ausgenommen davon ist das Nachschneiden von Gewinden in feuerverzinkten Bauteilen, welche danach mit einem Dichtmittel gegen Eindringen von Feuchtigkeit zu schützen sind.
Reibschluss-Verbindungen mit feuerverzinkten oder feuerverzinkten und farbbeschichteten Stahlteilen sind nicht zulässig.
Um Korrosionsschäden bei Stahlhohlprofilen zu vermeiden, müssen sämtliche Hohlkammern mit Endstücken dicht verschweißt werden. Bei verzinkten Oberflächen sind die Endstücke nach dem verzinken dicht zu verschließen (keine Verschweißung). Dies gilt auch für innen liegende Teile, die währender Montage Feuchtigkeit aufnehmen können.
DGNB-Anforderungen_Metallbeschichtungen:
Es sind ausschließlich wasserverdünnbare Produkte mit einem VOC-Gehalt < 100 g/l zulässig. Die Beschichtung muss frei von Blei, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen sein.
Für Korrosionsschutzbeschichtungen und Effektbeschichtungen nicht tragender Metallbauteile gilt:
Wasserverdünnbare Produkte VOC < 140 g/l.
Ausnahme: Für Metalliceffektlacke < 300 g/l.
Die Erfüllung der Anforderungen der Baustähle für die gesamten Fassadenkonstruktion sowie Verkleidungen ist Bestandteil der Leistung des AN und ist von dem Bieter in den entsprechenden Einheitspreisen der einzelnen LV-Positionen einzurechnen.
3.4 Stahlbleche und Bänder:
Stahlbleche und Bänder nach DIN EN 10147 unter 4mm. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Konstruktionsteile wie Abschottbleche, Paneelbleche etc. Sie sind aus bandverzinktem Stahlblech herzustellen und zu verarbeiten. Evtl. offene Flächen sind einschließlich der Schnittkanten gegen Korrosion zu schützen. (Zinkstaubbeschichtung)
DGNB-Anforderungen_Metallbeschichtungen:
Für Korrosionsschutzbeschichtungen und Effektbeschichtungen nicht tragender Metallbauteile gilt:
Wasserverdünnbare Produkte VOC < 140 g/l.
Ausnahme: Für Metalliceffektlacke < 300 g/l.
3.5 Stahlformteile aus Stahlblech:
Stahlblechformteile, die raumseitig hinter der Dichtungsebene eingebaut werden, sind sofern in der Positionsbeschreibung nicht anders gefordert aus sedizimierverzinktem Bandstahl herzustellen.
Mindestdicke:
Lastabtragende Bauteile: mind. 3,0 mm
Anschluss- und Verkleidungsteile: mind. 2,0 mm
Schnittkanten und sonstige Bearbeitungsflächen sind gegen Korrosion zu schützen. (zweimalige Zinkstaubbeschichtung). Ausgenommen sind Schweißkonstruktionen, diese sind grundsätzlich mit einer Feuerverzinkung herzustellen.
DGNB-Anforderungen_Metallbeschichtungen:
Für Korrosionsschutzbeschichtungen und Effektbeschichtungen nicht tragender Metallbauteile gilt:
Wasserverdünnbare Produkte VOC < 140 g/l.
Ausnahme: Für Metalliceffektlacke < 300 g/l.
3.6 Werkstoff Holz für tragende PR-Konstruktion:
Homogenes Brettschichtholz (BSH) nach EN 14080 aus mehreren miteinader verleimten Holzlamellen.
Materialeigenschaften:
Festigkeitsklasse: GL24h
Biegefestigkeit: 24 N/mm²
Holzart: Fichte
Lamellen: Homogen, alle Lamellen haben die gleiche Festigkeitsklasse
Feuchtegehalt: 12% ± 2%
Oberflächenqualität: Sichtqualität für Innenfassaden
Verbindung: Keilverzinkung
Normen und Zertifikate:
DIN EN 14080: Europäische Norm für Brettschichtholz
CE-Kennzeichnung: Konformität mit europäischen Bauproduktenrichtlinien
PEFC/FSC-Zertifizierung: Nachhaltige Forstwirtschaft
DGNB-Anforderungen_Metallbeschichtungen:
Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-2 (kein chemischer Holzschutz!)
Für Holzwerkstoffe gilt:
Formaldehyd ≤ 0,08 ppm (0,096 mg/m3) in Prüfkammer
UND
Reproduktionstoxische Borverbindungen ≤ 0,10 %
Für Beschichtungen gilt: VOC ≤ 100 g/l
(wasserbasierte Rezeptur)
UND
Keine Pigmente und Sikkative auf Basis von Blei-, Cadmium- und
Chrom-VI-Verbindungen
3.7 Werkstoff Edelstahl:
Generell werden ausschließlich Stahlsorten zugelassen, die allgemein bauaufsichtlich zugelassen sind. (Widerstandsklasse IV / stark, gemäß Z 30.3-6 des DIBt) Der Übereinstimmungsnachweis ist vom AN vorzulegen.
Edelstahlbleche für tragende Bauteile:
- Werkstoff Nr. 1.4565, 1.4529, 1.4547 - Festigkeitsklasse nach statischer Erfordernis.
entzundert, kaltgeformt, wärmebehandelt, gebeizt, leicht nachgewalzt.
Kanten gebrochen
sichtbare Oberflächen geschliffen Korn 300 oder feiner
Edelstahlbleche rutschhemmend:
- mustergewalzt Rutschhemmung Bewertungsgruppe R13 nach BGR 181 und DIN 51130, Oberfläche Sonderschliff, ansonsten wie oben.
Edelstahl- Strangpressprofile / Halbzeuge für tragende Bauteile:
Werkstoff 1.4529
sichtbare Oberflächen poliert
sonstige Anforderungen wie Ziffer 3.6
Edelstahlsorten für nicht tragende Bauteile:
- Werkstoff Nr. 1.4439, 1.4462, 1.4539 - Festigkeitsklasse nach statischer Erfordernis.
Zusätzliche Anforderung-Edelstahl:
Es dürfen ausschließlich Chrom-VI-freie Passivierungsmittel eingesetzt werden.
DGNB-Anforderungen:
Für Beschichtungen gilt:
VOC ≤ 100 g/l (wasserbasierte Rezeptur)
UND
Keine Pigmente und Sikkative auf Basis von Blei-,
Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen
3.8 Dichtungsbaustoffe:
Profildichtungen müssen aus schwarzem Äthylen-Propylen-Kautschuk (EPM, EPDM) bestehen oder aus unverschnittenem, schwarzen Silikon-Kautschuk, frei von artfremden Weichmachern und Lösungsmitteln.
Erforderliche Dichtungsprofile sind aus EPDM einzusetzen. Sie müssen in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen. Ihre elastischen Eigenschaften müssen im vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen genügen.Weiter ist die ift- Richtlinie MO-01/1 - Baukörperanschluss von Fenster zu beachten.
Bei speziellen Anforderungen und im Zusammenhang mit Structural-Silicone-Glazing- Arbeiten müssen Profildichtungen aus schwarzem (keinem farblosen) oder farbigem (nach Absprache mit dem Auftraggeber) Silikon-Kautschuk bestehen. Dabei dürfen nur (HTV) Hochtemperatur vernetzende Silikon-Profildichtungen aus unverschnittenem Silicone, frei von artfremden Weichmachern und Lösungsmitteln, nicht talkumiert, verwendet werden.
Stöße, Gehrungen, usw., dürfen nur mit geeigneten und geprüften Verfahren (z.B. Vulkanisation, professionelle Verklebung), unter Verwendung von verträglichen und einwandfrei haftenden Dichtungs-, respektive Klebemassen, ausgeführt werden.
DGNB-Anforderungen-Kunststoffe:
Es sind ausschließlich Produkte mit SVHC ≤ 0,1% zulässig.
Profildichtungen sind grundsätzlich etwas länger zuzuschneiden, um offene Stöße und Gehrungen zu vermeiden. Außendichtungen sowie Mitteldichtungen sind grundsätzlich als eckvulkanisierte Rahmen auszubilden.
Klimatische Einwirkungen, Einflüsse aus angrenzenden Baustoffen (Materialwechselfluss) sowie die üblicherweise verwendeten Reinigungsmittel dürfen die Funktion der Abdichtung nicht beeinträchtigen.
Je nach Anforderung, Eignung und Verträglichkeit können sowohl chemisch vernetzende (2-Komponenten-Form) oder Feuchtigkeit härtende Materialien (1-Komponenten-Form) eingesetzt werden. Es müssen ausschließlich geeignete Produkte verwendet werden. Die Silikone dürfen nur dann Füllstoffe enthalten, wenn diese dazu dienen die Materialeigenschaften zu steuern (Beeinflussung der Festigkeit oder des Weiterrissvermögens, usw.).
Bei sichtbaren Fugendichtungen sind die Farben (keine farblosen Dichtungen) der Fugendichtungsmassen mit dem Architekten vor Ausführung der Fugen zu klären. Grundsätzlich sind bei solchen Abdichtungen Silikon-Dichtungsmassen ohne "Speckrandeffekt" ("non-staining, sealing") einzusetzen, (Ausführung nur durch Fachbetrieb).
Es sind exakte Produkt-Bezeichnungen der Materialien von dem AN, auf den Werkstatt- und Montageplänen anzugeben. Die Spezifikationen und Eignung für den Verwendungszweck der Materialien, sind mit Produkt-Blättern der Hersteller zu belegen.
Für Versiegelungen sind elastisch bleibende Dichtstoffe auf Silikon- oder Polysulfidbasis zu verwenden. Die Versiegelung muss unter Berücksichtigung der konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden Temperaturbereiche an den anschließenden Bauteilen so haften, dass sie - unter Berücksichtigung der zulässigen Dehnungsbewegungen der Bauteile - nicht von den Haftflächen abreißt. PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen. Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die DIN 18540 und die Verarbeitungs-Richtlinien des Herstellers zu befolgen.
Bei Abdichtung der Bauteile zum Baukörper mit Bauabdichtungsfolien ist die Auswahl nach deren Eigenschaften, geringe bzw. hohe Dampfdurchlässigkeit, entsprechend den jeweiligen Anforderungen vorzunehmen. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten.
Die Erfüllung der o.g. Anforderungen für die gesamten Fassadenkonstruktion ist Bestandteil der Leistung des AN und ist von dem Bieter in den Angebotspreisen einzurechnen.
DGNB-Anforderungen:
Für Kleb- und Dichtstoffe (Acrylate und Silikone):
Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) ≤ 0,10 %
UND
Deklaration biozider Wirkstoffe in Silikonen für Kleb- und Dichtstoffe auf Basis von PU-, PU-Hybrid- und SMP-Rezepturen (silanmodifizierte Polymere):
Chlorparaffine, TCEP, PBB und PBDE ≤ 0,10 %
UND
GISCODE PU10 oder PU 20
UND
EMICODE EC1, EC1PLUS, EC1-R oder EC1PLUS-R
Für Kleb- und Dichtstoffe auf Basis von PU-, PU-
Hybrid- und SMP-Rezepturen (silanmodifizierte Polymere):
Chlorparaffine, TCEP, PBB und PBDE ≤ 0,10 %
Kleb- und Dichtstoffe zur Herstellung der Luftdichtigkeit:
Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs), LCCPs,
TCEP, PBB, PBDE, halogenierte Treibmittel und VOC ≤ 0,10 %
Für PVC-Folien:
keine Zinn-, Cadmium- und Bleistabilisatoren
UND
reproduktionstoxische Phthalat-Weichmacher < 0,10 %
UND
SVHC < 0,1 %
3.8.1 Dichtprofile:
Für Dichtungsprofile sind Elastomere Werkstoffe aus EPDM (Ethylen-Propylen-Dienpolymerisat) zu verwenden. Dichtungsprofile müssen nichthärtend und abriebfest sein, sowie in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen. Ihre elastischen Eigenschaften müssen (insbesondere Rückstellkräfte) im vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen genügen.
Alterungsbeständigkeit muss gegeben sein. Soweit sie atmosphärischen Einflüssen ausgesetzt sind, ist auf die Beständigkeit hierfür zu achten. Die Elastizität der Profile ist auf die jeweilige Funktion abzustellen, wobei Shore -A- Härten von 45-60 zur Anwendung kommen. Sogenannte "Verschnittqualitäten" sind nicht zugelassen.
Die Bürstendichtungen sind auf Polyflos- Basis mit Mittelsteg auszuführen.
DGNB-Anforderungen-Kunststoffe:
Es sind ausschließlich Produkte mit SVHC ≤ 0,1% zulässig.
Fenster- und Verglasungsdichtungen:
Alle Dichtungsprofile müssen so angebracht sein, dass sie die Forderungen der verlangten Beanspruchungsgruppe für die Fensterkonstruktion dauerhaft erfüllen. Die Dichtungen müssen auswechselbar sein. Für System-Konstruktionen sind die in den Fertigungsunterlagen ausgewiesenen System-Dichtungen zu verwenden.
Für Drehfenster ist eine Mitteldichtung vorgeschrieben.
Generell sind alle Dichtungen als eckvulkanisierte Rahmen herzustellen. Geklebte Ecken oder vorgefertigte Ecken mit Klebestößen werden nicht zugelassen.
Auf Vermeidung von Tütenbildung im Eckbereich ist zu achten.
3.8.3 Dichtungsbahnen und / oder Bauanschlussfolien:
Dichtungsfolien müssen entsprechend ihren Eigenschaften und den Vorschriften der Hersteller eingesetzt werden (Luft-, Wasser- und/oder Dampfdurchlässigkeit).
Die Dichtungsfolien, auch in Verbindung mit den verwendeten Klebern, müssen auf Dauer elastisch bleiben. Klimatische Einwirkungen, Einflüsse aus angrenzenden Baustoffen (Materialwechselfluss) sowie die üblicherweise verwendeten Reinigungsmittel dürfen die Funktion der Abdichtung nicht beeinträchtigen.
Die Eignung der verschiedenen Dichtungsmassen, Dichtungsfolien, Primer und Kleber für die vorgesehenen Verwendungszwecke sowie die Materialverträglichkeit untereinander, sind vom AN nachzuweisen. Dazu sind mit den ersten, zur Genehmigung und Freigabe eingereichten Werkstatt - und Montagepläne die ausgewählten Materialien exakt zu benennen und die Eigenschaften mit Produkt-Datenblättern bekannt zu geben.
Es sind exakte Produkt-Bezeichnungen der Materialien auf den Werkstatt- und Montageplänen anzugeben. Die Spezifikationen und Eignung für den Verwendungszweck der Materialien sind mit Produktblättern der Hersteller zu belegen.
Dichtfolien sind auf EPDM- bzw. Butylbasis auszuführen, dürfen keine aggressiven Bestandteile beinhalten und müssen mit angrenzenden Baustoffen verträglich sein. Die Folien dürfen keine begrenzte UV-Stabilität haben. Dichtfolien müssen alterungsbeständig und - soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind - gegen diese beständig sein. Sie dürfen nur nach Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers eingesetzt und verarbeitet werden.
Bei der Abdichtung der Fenster mit Bauabdichtungsbahnen gilt DIN 18531-18533, sofern vom Auftraggeber keine anderen Vorgaben formuliert wurden. Die bauphysikalischen Grundlagen für die Anwendung von diffusionsoffenen und dampfdichten Bauabdichtungsbahnen sind zu beachten. Zur Sicherstellung einer dauerhaften Funktion sind Bauabdichtungsbahnen in beiden Anschlussbereichen voll, satt und flächig zu verkleben sowie in den besonderen Bereichen (siehe Detailvorgaben) zusätzlich mechanisch zu sichern und anzudichten, sofern sie nicht aus bauphysikalischen Gründen freihängend angebracht werden müssen.
Mindestdicke der Bauanschlussfolien 1,0mm. Dünnere Foliensysteme werden nur bei ausdrücklicher Genehmigung durch den AG bzw. Planer zugelassen. Schleppfolien, Überhangfolien, Fußpunktabdichtungen z.B. im Bereich von Attiken, Dächern oder Geländeanschlüssen sind mit einer Mindestdicke von 1,2mm auszuführen.
Nahtverklebung Auswahl der Kleber, Vorbehandlung der Haftflächen usw. sind entsprechend den Verarbeitungsvorschriften der Folienhersteller auszuführen. Die Überdeckung der verklebten Stöße muss mindestens 100mm betragen. Ecken, Durchdringungen etc. im Bereich wasserführenden Abdichtungen sind mit vulkanisierten Formteilen herzustellen. Abzudichtende Zargenstöße Profilstöße etc. sind selbstklebenden Butylbändern herzustellen.
Besonders ist darauf zu achten, dass in Bereichen, die geputzt werden sollen (Dämm- oder Gipsputz), überputzbare Foliensysteme eingesetzt werden müssen. Alle Foliensysteme sind im Bereich der Anschlüsse auf den Rohbau bzw. auf Folienleitbleche zu verkleben. Freie Folienführung ohne Unterstützung wird nicht zugelassen.
Bei Abdichtungen im Bereich von wasserführenden Geländeanschlüssen sowie Horizontalabdichtungen sind geeignete Foliensysteme gemäß den Flachdachrichtlinien sowie der DIN 18531-18533 mit den erforderlichen Mindestdicken einzusetzen.
DGNB-Anforderungen_Bahnen und Folien:
Es sind ausschließlich Produkte mit SVHC ≤ 0,1% zulässig.
3.8.4 Fugendichtungsbänder:
Komprimierte Fugenbänder, gemäß DIN 18542-BG1 Fremdüberwacht, CE- Zeichen, schlagregendicht auch im Fugenstoß bis 600Pa, UV- beständig und dampfdiffusionsoffen.
Material: Offenzelliger Polyurethan-Weichschaumstoff, schwerentflammbar imprägniert mit flammhemmend eingestelltem Kunstharz, vorkomprimiert, einseitig selbstklebend.
Farbe: schwarz
Dimensionierung und Verlegung des Dichtungsbandes gemäß Herstellervorschrift.
3.8.5 Spritzbare Dichtstoffe:
Die Dimensionierung der Fugen hat unter Berücksichtigung der Dehn- und Komprimierfähigkeit des Dichtstoffes sowie der Dehnung und Schrumpfung des Bauelementes zu erfolgen. Die Anwendungs- und Verarbeitungshinweise der Hersteller sind zu befolgen.
Zur Abdichtung zwischen Alu-Elementen und Beton- bzw. KSK- Steinverkleidung müssen dauerelastische Dichtstoffe, in Abstimmung mit dem AG, nach DIN18540-F auf Silikon- oder Polyurethanbasis verwendet werden.
Sie dürfen im Sinne von DIN 52460 keine aggressiven Bestandteile beinhalten und müssen nach DIN 52452 mit angrenzenden Baustoffen verträglich sein.
Die Anforderungen gemäß Merkblatt Nr. 9 des IVD (Industrieverband Dichtstoffe e.V.) sowie des ift- Rosenheim sind zu beachten.
Die Planung aller Fugen und / oder Verklebungen hat in Abstimmung mit dem Dichtstofflieferant zu erfolgen.
DGNB Anforderung-Dichtstoffe:
Es sind ausschließlich Produkte mit einem Anteil an Chlorparaffine (=SCCP,
LCCP, MCCP) < 0,1%, halogenierten Treibmitteln < 0,1% und einem EMICODE
EC1, EMICODE EC1Plus, EMICODE EC1-R, EMICODE EC1Plus-R oder einem
Indoor Air Comfort Gold (eurofins) Zertifikat oder einem VOC-Gehalt < 1%
zulässig.
3.9 Antidröhn:
Horizontale und Schräge Blechflächen sind grundsätzlich zu entdröhnen. Hierfür ist eine Beschichtung mit mind. 2,0mm dicke an der Unter- bzw. Rückseite zu wählen. Das Beschichtungsmaterial muss nach DIN 4102 bzw. DIN EN 13501-1, die Kategorie "schwer entflammbar" erfüllen.
Vertikale Flächen sind in der Regel nicht zu entdröhnen, wenn dies nicht gesondert beschrieben ist.
Geklebte Antidröhnmatten sind nicht zugelassen.
3.10 Mineralfaserdämmung:
Wärmedämmung, welche auf der Rückseite von hinterlüftete Metallbaukonstruktionen auf die Rohbaukonstruktion angebracht werden, sind aus Steinwolle-Wärmedämmplatten auszuführen. Dies gilt insbesondere für die Verwendung von Dämmung bei Fassaden-Verkleidungs-Systemen mit offenen Fugen und ca. 40mm Hinterlüftungsquerschnitt. Die Anforderungen sind im Einzelnen wie folgt:
Plattendicke: nach den spezifizierten U-Werten
Rohdichte im Mittel: ≥ "größer gleich" 50 kg/m³
Abreißfestigkeit TR1 1KPa
Wärmeleitfähigkeit: Lambda ≤ "kleinergleich" 0.035 W/m*K
Brennbarkeitsgrad: nicht brennbar, (nach DIN 4102 bzw. DIN EN 13501-1) min. 1000°C.
Oberfläche: Außenseite vollflächig mit schwarzem, UV beständigem Glasvlies beschichtet
Wärmedämmung für Sockelanschlüsse und Dachrandabschlüsse sind aus wasserbeständigen Wärmedämmplatten z.B. "Schaumglas" oder gleichwertiges Produkt auszuführen. Die Anforderungen sind im Einzelnen wie folgt:
Plattendicke: nach den spezifizierten U-Werten
Wärmeleitfähigkeit: Lambda W/m*K = 0.032
Brennbarkeitsgrad: nicht brennbar (nach DIN 4102 bzw. DIN EN 13501-1) min. 1000°C
Farbe Sicht-Oberfläche: keine Anforderungen
Es ist darauf zu achten, dass bei der Lagerung und Verarbeitung von Dämmstoffen keine Feuchtigkeit eindringen kann. Wenn Verlegarbeiten unterbrochen werden, müssen die Dämmstoffe vor Feuchtigkeit mit geeigneten Schutzfolien geschützt werden.
DGNB Anforderung:
Dämmstoffe aus künstlichen Mineralfasern (KMF):
RAL-Gütezeichen "Erzeugnisse aus Mineralwolle"
3.11 Hartschaumstoff:
Die Polyurethan-Hartschaum-Dämmplatten (FCKW und HFCKW- frei hergestellt), müssen trocken transportiert und gegen Feuchtigkeit geschützt werden. Bis zur Verlegung sind die Platten vor intensiver Sonneneinstrahlung zu schützen.
Fußpunkte sind mit einer dafür geeigneten Perimeterdämmung Anwendungstyp PW nach DIN 4108-10 WLG 030 auszuführen.
N i c h t d r u c k b e a n s p r u ch t e Dämmplatten sind mit Stufenfalz sowie diffusionsoffener Spezialvliesbeschichtung auszuführen und dicht ohne Luftspalt in den Anschlusskonstruktionen einzubauen.
Druckspannungen bei 10% Stauchung > 150 kPa nach DIN EN 826
Wärmeleitfähigkeit Lambda = 0,030 W/m*K nach DIN 4108-4
Rohdichte > 30 kg/m³ nach DIN EN 1602
Baustoffklasse: "normal entflammbar" nach DIN 4102 bzw. DIN EN 13501-1
D r u c k b e a n s p r u c h t e Dämmmaterialien sind aus hochfestem, selbstverlöschendem, schwer brennbarem Hartschaumstoff herzustellen:
Druckspannung bei 10 % Stauchung > 1,5 MPA nach DIN EN 826 Wärmeleitzahl 0,060 W/m*K Dickenquellung max. 0,8% nach DIN 68763 - reversibel ohne Schädigung der Platte
Rohdichte: = 550 kg/m³ nach DIN EN 1602
Baustoffklasse: "normal entflammbar" nach DIN 4102 bzw. DIN EN 13501-1 schraubbar, alterungsbeständig
DGNB Anforderung:
Es sind ausschließlich Produkte zulässig, welche die folgenden Anforderungen
erfüllen:
- frei von halogenierten Treibmitteln
- Chlorparaffine (=SCCP, LCCP, MCCP) < 0,1%
- Polybromierte Biphenyle (= PBB) < 0,1%
- Polybromierte Diphenylether (=PBDE) < 0,1%
- SVHC = 0,1%
- TCEP ≤ 0,10%
3.12 Hart- PVC-Profile:
Es dürfen nur Hart- PVC-Profile eingesetzt werden, die eine gute Witterungs-, Alterungs- und Farbbeständigkeit aufweisen, sowie schwer entflammbar sind.
Zusätzliche Anforderung-Kunststoffe:
Es sind ausschließlich Produkte mit SVHC ≤ 0,1% zulässig.
DGNB Anforderung:
keine Zinn-, Cadmium- und Bleistabilisatoren
UND
reproduktionstoxische Phthalat-Weichmacher ≤ 0,10 %
UND
SVHC ≤ 0,1 %
3.13 Glas / Paneel und Verglasungen:
Hinweis:
Die nachstehende Bezeichnung "ESG-HF" steht für fremdüberwachtes, heißgelagertes, thermisch vorgespanntes Einscheiben-Sicherheitsglas. Alle Verarbeitungsrelevanten Maßnahmen und Nachweise sind hinsichtlich den Bestimmungen der DIN 18008 bei der Verwendung dieser Glasarten zu berücksichtigen.
Allgemeine Anforderungen:
Alle Mehrscheiben- Isoliergläser müssen der DIN EN 1279 entsprechen und über das RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft Mehrscheiben- Isolierglas e.V. (GMI) verfügen. Die Übereinstimmung des Bauproduktes ist entsprechend der DIN EN 1279, der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) vom AN nachzuweisen.
Die zugesicherten Eigenschaften auf der Basis der DIN EN 1279-1 bis 6, sowie die Gebrauchstauglichkeit, im Hinblick auf die Nutzungsdauer, sind durch Prüfzeugnis einer unabhängigen Zertifizierungsstelle nachzuweisen. Die Prüfung der Festigkeit einschließlich Haftprüfung des Randverbundes nach EN 1279-4 ist nachzuweisen.
Die Rückenüberdeckung des Abstandhalters, sowie der Butylauftrag (verpresst) muss min. 4mm betragen. Die erste Dichtstufe (Butylabdichtung) muss umlaufend ohne Unterbrechung vorhanden sein. Die Prüfzeugnisse einschl. der Systembeschreibung bzw. Produktpass sind dem AG unverzüglich nach Auftragserteilung vorzulegen. Alle Funktionsbeschichtungen, z.B. bei Wärmeschutz- und / oder Sonnenschutzisolierglas, sind in den Scheibenzwischenräumen anzuordnen.
Ist aufgrund der Fassadenstrukturen, Sonnen-/Blendschutz, verschiedenen Ebenen einer Fassade, o.ä. mit Schlagschatten auf den Gläsern jeglicher Ausführungsart zu rechnen, welche sich kritisch auf die thermische Wärmewechselbeständigkeit der Gläser, bis zum Bruch, auswirken können, dann ist für Teilbereiche des Gebäudes eine Thermische (Glas-)Spannungsberechnung (Verschattungsanalyse) auszuführen.
Ist mittels theoretischer Berechnung belegt, dass beispielsweise Float-Glas unter der thermischen und statischen Einwirkung, sowie weiteren Anforderungen (Absturz-, Einbruch-, Schusssicherheit, etc.) ausreichen würde, ist dies zu verwenden.
Bei weiteren Bedenken der Planer und des gewählten Glasherstellers, auch in Bezug auf die final gewählte Beschichtung und deren Absorptionsgrad der Scheiben, ist unbedingt ESG-HF oder TVG zu verwenden. Besteht der AN auf die Ausführung in Float, muss die Verschattungsanalyse, soweit diese nicht bereits vorliegt, eigenverantwortlich durch den AN ausgeführt und in den Angebotspreis mit einkalkuliert werden.
Reichen Verglasungen bis zum Boden, so sind diese mit einer Sicherheitsverglasung (ESG-HF oder VSG) auszuführen. Für alle Boden gebundenen und absturzsichernden Verglasungen ist die DIN 18008 anzuwenden.
Bei Schallschutzgläsern wird kein umweltschädliches SF6 Gas im SZR zugelassen. Ebenfalls werden keine Gießharz-Verbundscheiben zugelassen. Die Schallschutzanforderung muss ggf. mit speziellen Schallschutzfolien (SI-Folien) erreicht werden.
Nichttransparente Verglasungen sind rückseitig im doppelten Siebdruckverfahren mit hochwertiger Keramik- / Emailfarben mit erforderlichen Temperatur einzubrennen. Sonderfarbtöne einschl. RAL 9006 / 9007 sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Eine Beschichtung oder Siebbedruckung der Verglasungen darf nur im Luftzwischenraum der Isolierverglasung oder bei Glaspaneelen auf der Paneelinnenseite angebracht werden. Die Farbgleichheit sowie gleichmäßige wolkenfreie Beschichtung ist zwingend vorgeschrieben.
Grundsätzlich müssen alle Verglasungen aus einer einheitlichen Charge stammen. Die Farbgleichheit aller erforderlichen Einfach und Isolierglasscheiben, auch unter Berücksichtigung von unterschiedlichen statischen und bauphysikalischen Anforderungen der verschiedenen Fassaden müssen vom AN gewährleistet werden. Sollte dies nicht möglich sein, so ist der AN verpflichtet dies dem Auftraggeber schriftlich zu melden und über die Unterschiede der Oberflächen, Strukturen, Beschaffenheit der Materialien zu informieren bzw. von dem Auftraggeber durch Bemusterungen genehmigen zu lassen.
Wärme- und/oder Sonnenschutz-Beschichtungen sind nur auf den geschützt liegenden Glas-Oberflächen gegen den Luftzwischenraum hin oder im VSG-Verbund zulässig.
Trotz Verwendung von ESG-HF oder VSG- Gläsern ist grundsätzlich eine optische Farbgleichheit und Lichtdurchlässigkeit (Lichttransmission) beim Einsatz von unterschiedlichen Glasdicken innerhalb einer Fassadenfläche zu gewährleisten. Um die Farbgleichheit und die Gewährleistung gleicher Fassadenbauteile an allen Fassadenbereichen sicherzustellen, müssen die einzelnen Gläser von einem Glaslieferanten bezogen werden bzw. aus einer Produktion stammen. Das Mischen unterschiedlicher Wärme- bzw. Sonnenschutzschichten von verschiedenen Herstellern wird nicht zugelassen.
Die Mindestdicke der Einzelscheiben ist mit 4,0mm auszuführen. Dies ist auch bei Einzelscheiben der VSG- Scheiben zu beachten.
Alle Fassadenplatten, Glaspaneele, absturzsichernde Verglasungen bzw. Umwehrungen, emailliertes Farbglas, Siebdruck-Glasbedruckungen, Rand-Emaillierungen, sowie alle punktgestützten Verglasungen, usw. dürfen immer nur mit eingebranntem Glas-Email angeboten und ausgeführt werden, in Verbindung mit einer ESG-HF (oder TVG-) Ausführung und den entsprechenden Heat- Soak- Tests und Kantenbearbeitungen der Gläser und müssen immer aus einer Herstell-Charge kommen. Sichtbare und störende Verzerrungen im Sichtbereich von Gläsern oder starke Krümmungen von Gläsern infolge einer Emaillierung, Siebdruck-Bedruckung, usw., dürfen nicht vorkommen und werden vom Auftraggeber nicht akzeptiert.
Die Farbe(n) der Glas-Emaillierung müssen vom Auftraggeber / Architekten frei gewählt werden können, im Rahmen der technischen Möglichkeiten und der Tauglichkeit für den vorgesehenen Einsatz.
Der AN hat alle ESG-HF Glasscheiben, einem Heat-Soak-Test gemäß EN 14179 bzw. nach VV-TB zu unterziehen und unaufgefordert nachzuweisen, sowie dauerhaft zu kennzeichnen (ESG-HF). Diese Prüfung ist vom Hersteller durch ein unabhängiges Institut nachzuweisen und zu dokumentieren. Dokumentationsunterlagen einschl. Ofenprotokolle sind mit den Bestandsunterlagen einzureichen. Grundsätzlich dürfen über Eingangsbereichen oder Personenwegen bei vierseitig gelagerten Isolierverglasungen die äusseren Scheiben wegen dem Restrisiko von Spontanbruch nur aus nicht vorgespannten oder lediglich Teil- vorgespannten Glasscheiben oder als VSG Scheiben ausgeführt werden. ESG-HF- Gläser dürfen nur dann zur Ausführung kommen, wenn die Resttragfähigkeit nach einem Bruch aller ESG-HF- Scheiben durch Pendelschlag nachgewiesen werden kann.
Die in der DIN EN 12150 bzw. DIN EN 1863-1 benannten maximal zulässigen Verwerfungen sind bei thermisch vorgespannten / teilvorgespannten Floatgläser ESG-HF bzw. TVG gemäß dem Stand der Technik auf die halbe zulässige Toleranz zu begrenzen. Maximal werden generell 1,5mm/m, sowie örtlich 0,15mm/300mm Länge zugelassen.
Alle Glasscheiben sind vom AN vor der Weiterverarbeitung auf Mängel hin zu überprüfen oder durch seinen Lieferanten / Subunternehmer oder einem Vertreter eines Fremdüberwachungsbüro überprüfen zu lassen. Dabei ist neben der Prüfung auf technische Mängel besonders auch die optische Qualität (z.B. Einschlüsse, Blasenbildungen und Linseneffekte bei VSG, usw.) zu überprüfen.
Alle Scheiben sind vom AN vor dem Einbau auf Kantenverletzungen hin zu überprüfen. Scheiben mit einer Kantenverletzung die tiefer als 5% der Scheibendicke in das Glasvolumen eingreift, dürfen nicht eingebaut werden. Absolut keine Kantenverletzungen sind bei freiliegenden Scheiben und ESG-HF Scheiben zulässig.
Wird, bedingt durch die Glas-Herstellung, Glas-Bearbeitung, Glas-Behandlung, Glas-Beschichtung, Glas-Emaillierung, durch das Glas-Format und/oder durch die Glas-Temperaturbelastung, usw., eine ESG-HF oder TVG- Behandlung des Glases oder der Gläser notwendig, oder fallen (zusätzliche) Folgearbeiten an, wie z.B. das Abschleifen einer Sonnenschutz-Beschichtung im Glas-Randbereich für eine SSG-Verklebung, so ist dies grundsätzlich in die Angebotspreise einzurechnen.
Ungeachtet sonstiger Anforderungen (Aufnahme von Windlasten, Statik, usw.), müssen bewitterte und der UV-Belastung ausgesetzte Isolierglas-Randverbindungen, mit einer Rand-Emaillierung auf der äusseren Scheibe geschützt werden, wenn nicht ausdrücklich in der Ausschreibung auf eine solche Randemaillierung verzichtet wird.
Die Rand-Emaillierung darf nur mit eingebranntem Glas-Emaill ausgeführt werden, in Verbindung mit einer ESG-HF (allenfalls TVG) Ausführung und den entsprechenden Heat-Soak-Tests.
Werden Silikon-Fugendichtungen an den Kanten von VSG-Gläsern mit PVB- Folien vorgesehen, hat der AN die Materialverträglichkeit zu prüfen und nachzuweisen sowie eine schriftliche Garantiezusage des Glaslieferanten vor Bestellung der VSG- Gläser anzufordern und an den Auftraggeber ohne weitere Aufforderung einzureichen.
Bei VSG-Gläsern mit frei liegenden, bewitterten Scheibenkanten müssen zwingend dafür geeignete VSG-Verbundfolien eingesetzt werden.
Alle Glaskanten von gehärteten Gläsern, müssen mindestens gesäumt (KGS) und geschliffen (KGN) nach DIN 1249 angeboten und ausgeführt werden, wenn nicht eine höherwertige Kantenbehandlung in der Ausschreibung verlangt wird.
Frei gespannte, Lasten aufnehmende (tragende) Kanten von Sicherheitsgläsern, müssen grundsätzlich nass geschliffen (KGN) und poliert (KPO) werden.
Sichtbar bleibende Kanten von Gläsern mit einer Dicke von = 6.0 mm müssen grundsätzlich nass geschliffen (KGN) und poliert (KPO) werden.
Bedingt das vom AN verwendete Fenster- oder Fassadensystem eine Stufenausbildung der Verglasung (Stufe(n) im Isolierglas oder Stufe(n) im VSG- Glas) oder in einem Winkel geschliffene Glaskanten, so ist dies von dem Bieter in die entsprechenden Einheitspreise der einzelnen LV- Positionen einzurechnen.
Grundsätzlich sind die außen liegenden Glasscheiben von Isolierglaseinheiten dicker als die inneren Glasscheiben auszuführen, damit eine Bauchung auf Grund von Wind und atmosphärischem Druck im Zwischenraum der Isolierverglasungen nach innen entsteht und diese von außen nicht bzw. weniger sichtbar wird.
Wenn ESG-HF oder TVG Gläser zu Isolierglas-Einheiten oder VSG-Einheiten zusammengebaut werden, müssen die Glasflächen mit allenfalls kleinen Unebenheiten, welche aus dem Härteprozess herrühren können, zum Isolierglas-Luftzwischenraum, respektive zum PVB -Folien-Zwischenraum hin positioniert werden.
Der Nachweis der fachgerechten ESG-HF / TVG-Behandlung ist durch den Glashersteller nachvollziehbar für jede ESG-HF Scheibe zu dokumentieren und jede ESG-HF / TVG-Scheibe ist entsprechend zu kennzeichnen.
Ganzglasecken mit absturzsichernder Funktion sind in ESG-HF /VSG aus 2xTVG zu fertigen, Kanten poliert (KPO).
Wenn das Silikon in der Wetterfuge Lasten aufnehmen muss, z. B. Windlasten, dann muss der Hersteller des Dichtstoffes die Ausbildung der Fuge statisch überprüfen. Der Fugendichtstoff und die Fugendimension müssen für die Belastung ausgelegt sein.
Materialverträglichkeit:
Die Eignung aller miteinander in Verbindung gebrachten Komponenten hinsichtlich der Funktionsfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit ist vom AN eigenverantwortlich mit den Systemherstellern abzuklären und nachzuweisen.
Randverbund/ Abstandhalter:
Bei allen Isoliergläsern ist ein thermisch verbesserter Abstandhalter entsprechend den geforderten Ucw- Anforderungen an die Fenster-/Fassadenkonstruktion. (Kunststoff, Edelstahl, ITS od. gleichwertig). Bei Schrägverglasungen sowie großformatigen Isoliergläser werden ausschließlich Edelstahl- Abstandhalter zugelassen. Aluminium- oder verzinkte Stahl-Abstandhalter werden nicht zugelassen.
Allgemeine Anforderungen an Paneele:
Für die Lieferung und den Einbau von Ausfachungen gilt sinngemäß die im Abschnitt Verglasung näher beschriebene Regelung.
Die in der Beschreibung der Paneele definierten Angaben zu den einzusetzenden Werkstoffen und deren Querschnitt sind formale Mindestanforderungen. Die vorgegebenen Stoffe sind vom AN auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen. Angaben zum Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz gemäß den ATV, sowie die für diese Bereiche geltenden DIN-Normen sind zu berücksichtigen.
Der Dämmkern sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben aus einem PUR/PIR - Hartschaum, mit einem Raumgewicht von ca. 33 kg/m³ und einer Wärmeleitfähigkeit von max. 0,030 W/mK nach DIN 4108. Der Dämmkern hat mind. die Baustoffklasse "normal entflammbar" nach DIN 4102 bzw.. DIN EN 13501-1 zu erfüllen.
In Bereichen in denen Brandschutz an die Paneele gefordert wird hat der Dämmkern die Baustoffklasse "nicht brennbar" nach DIN 4102 bzw. DIN EN 13501-1 zu erfüllen. In diesem Fall sind Mineralfaserdämmplatten mit einen Raumgewicht von ca. 100 kg/m³ einzusetzen. Wärmeleitfähigkeit von max. 0,035 W/mK nach DIN 4108 bei Brandschutzanforderung wird zugelassen.
Es sind umlaufend Einleimer mit einer Silikonversiegelung als Feuchtigkeitssperre einzusetzen. Aluminiumfolie zur dampfdichten Randeinfassung ist nicht zugelassen. Der Einleimer ist aus einem druckfesten Polyurethan PUR/PIR - Hartschaum, der alterungsbeständig, feuchtebeständig, fäulnisbeständig und unverrottbar ist, herzustellen. Die Wärmeleitfähigkeit darf einen Wert von max. 0,075 W/mK nicht übersteigen. Nach unten erhalten die Einleimer je 2 Entspannungsöffnungen in den Falz der Konstruktion.
Kommt als Dämmkern Mineralwolle zur Ausführung, so ist diese in stehender Faser und mit zusätzlicher mechanischer Sicherung gegen Absacken zu sichern.
Die beschriebenen Paneele müssen nach den anerkannten Regeln der Technik druckentspannt ausgebildet sein. Durch konstruktive Maßnahmen muss verhindert werden, dass eine Durchfeuchtung sowie eine mechanische Zerstörung des Dämmstoffes eintritt.
Die Oberflächenveredelung der Aluminium-Verbundpaneele ist, wenn in den Positionsbeschreibungen nicht anders angegeben, gemäß der Beschreibung der Fensterelemente auszuführen.
Materialverträglichkeit:
Die Eignung aller miteinander in Verbindung gebrachten Komponenten hinsichtlich der Funktionsfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit ist vom AN eigenverantwortlich mit den Systemherstellern abzuklären und nachzuweisen.
DGNB Anforderung für Kleb- Dichtstoffe:
Es sind ausschließlich Produkte mit einem Anteil an Chlorparaffine (=SCCP,
LCCP, MCCP) < 0,1%, halogenierten Treibmitteln < 0,1% und einem EMICODE
EC1, EMICODE EC1Plus, EMICODE EC1-R, EMICODE EC1Plus-R oder einem
Indoor Air Comfort Gold (eurofins) Zertifikat oder einem VOC-Gehalt < 1%
zulässig.
DGNB Anforderung PRI/PUR-Kunstschaum-Dämmstoffplatten und Spritzschäume für Gebäude und Haustechnik:
Frei von halogenierten Treibmitteln
UND
TCEP ≤ 0,10%
DGNB Anforderung Dämmstoffe aus Künstlichen Mineralfasern (KMF):
RAL-Gütezeichen "Erzeugnisse aus Mineralwolle"
3.14 Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe / Metalle:
Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine andere ungünstige Beeinflussung entstehen kann. Es sind Zwischenlagen aus Kunststofffolie oder dergleichen vorzusehen.
3.15 Verbindungen:
Verbindungselemente wie Schrauben, Bolzen, Muttern usw. sowie für alle tragenden Verbindungen innen und außen müssen aus Edelstahl rostfrei sein. Werkstoff Nr. 1.4571 bzw. 1.4401
Generell gilt:
Im Sichtbereich außen; Inbusschrauben mit Innensechskant versenkt od. Zylinderkopf nach Wahl des AG (Edelstahloberfläche mit Kopflackierung in Farbe des zu befestigenden Bauteils).
Im Sichtbereich innen, Schrauben wie vor, jedoch bei nichtbelasteten Teilen Kreuzschlitzschrauben aus Aluminium farbbeschichtet.
Sofern im Leistungsbeschrieb nicht ausdrücklich gefordert, werden Nieten (Blindnieten) formal nicht zugelassen.
3.16 Beschläge:
Allgemein:
Alle Beschläge müssen der DIN EN 13126 entsprechen und gemäß den zu erwartenden Belastungen ausgebildet sein. Die verwendeten Werkstoffe müssen gegen Korrosion geschützt sein. Bei Gleitflächen muss der Korrosionsschutz dauerhaft gewährleistet werden. Die Möglichkeit zur Wartung und Instandhaltung der Beschläge muss gegeben sein. Der Einbau hat nach den vorgegeben Anwendungsbereichen den Richtlinien der Beschlaghersteller zu erfolgen.
An den Beschlägen der beweglichen Rahmen muss nach Beendigung der Arbeiten eine Feinjustierung vorgenommen werden. Dabei müssen noch Möglichkeiten zum nachjustieren bleiben.
Die beweglichen Beschlagteile müssen gemäß den Vorgaben der Beschlaghersteller geölt bzw. gefettet sein.
Grundsätzlich sind alle zur Ausführung kommenden Beschläge als Muster zur Genehmigung beim Planer vorzulegen. Es dürfen nur RAL- geprüfte Markenbeschläge angeboten werden.
Benutzerinformationen mit Wartungs- und Pflegeanleitung sind entsprechend den Forderungen der Landesbauordnungen und des Produkthaftungsgesetzes dem Auftraggeber spätestens mit der Übergabe der Bestandsunterlagen unaufgefordert zur Weitergabe an die Nutzer auszuhändigen.
Beschläge / Motoren:
Für die Senkklapp-, Klapp- oder Kippflügel sind geeignete und dem Flügelgewicht sowie den Windlasten entsprechende verdeckt liegende geräuscharme Kettenmotoren mit max. 32 dB (A) und erforderlichen Befestigungsscheren sowie mechanische Öffnungsbegrenzung der Elektromotoren mit dem Einzelsteuergerät, Feuchtigkeit unempfindlichen Flachsteckerverbindungen und Kabelüberstand wie unter 2.13 beschrieben vorzusehen.
Die Beschläge müssen alles Notwendige umfassen, um die Fenster/Türen einwandfrei zu bedienen und um einen einwandfreien Dichtschluss zu erzielen, (siehe die entsprechenden Anforderungen und Klassifizierungen in Ziffer 2.4ff. )
Die Anzahl der Schließ-Stellen richtet sich nach den Flügelmassen, d.h. nach den Vorgaben der Beschlags-Lieferanten, respektive nach den Bedingungen der Fenster-/Türen - Eignungsprüfung. Alle Beschläge müssen so angebracht sein, dass sie gewartet werden können. Sämtliche Beschlagsteile, mit Ausnahme der Edelstahl- Dreh - Bänder, müssen völlig verdeckt eingebaut und in korrosionsbeständiger Ausführung Klasse III ausgeführt werden. Alle sichtbaren Beschlagteile sind zur Bemusterung dem Architekten vorzulegen.
DGNB-Anforderungen_Korrosionsschutzbeschichtungen:
Für Korrosionsschutzbeschichtungen und Effektbeschichtungen nicht tragender Metallbauteile gilt:
Wasserverdünnbare Produkte VOC < 140 g/l.
Ausnahme: Für Metalliceffektlacke < 300 g/l.
3.16.1 Beschläge für Türen:
Der jeweilige Beschlagsatz hat alles zu umfassen, um eine einwandfreie Bedienung von zugfreiem Dichtschluss der Elemente zu gewährleisten.
Die Auswahl der einzelnen Beschlagteile hat unter Beachtung der einschlägigen DIN-Vorschriften zu erfolgen.
Alle Beschlagteile müssen, mit Ausnahme der Bedienungshebel und Bänder, verdeckt liegend angeordnet werden.
Die Beschläge sind mit Einhandbedienungshebel anzubieten. Als Obenschließer, sofern im Beschlagsbeschrieb gefordert, ist eine Flachform vorzusehen.
Zubehörteile wie Zylinder-Rosetten, Drückerstifte, Dichtstücke, Befestigungszubehör und Fußpunktabdichtungen werden in den folgenden Beschreibungen nicht besonders erwähnt; diese Zubehörteile sind jedoch in jedem Fall mitzuliefern und in den Angebotspreisen zu berücksichtigen.
Drücker bzw. Knopfgarnituren sind generell kugelgelagert und mit Federautomatik auszuführen.
Für die Befestigung der Beschläge sind Schrauben aus Edelstahl rostfrei zu verwenden. Direkte Schraubenbefestigungen sind nur in Material mit einer Mindestdicke von 6 mm zulässig, ansonsten sind Einnietmuttern einzuziehen.
Die Beschlagteile haben grundsätzlich aus nichtrostendem Material zu bestehen (Edelstahl, Aluminium).
Die Beschläge müssen in ihren Verschlussteilen nachstellbar sein, um alle Funktionen zu gewährleisten.
Rollentürbänder:
Die Ausführung und die Anordnung der Türbänder ist unter Berücksichtigung der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des Systemherstellers vorzusehen. Es sind dreiteilige Edelstahl-Rollentürbänder der Gebrauchsklasse 4 (sehr starker Gebrauch) nach DIN EN 1935, Korrosionsbeständigkeit der Klasse 4 nach DIN EN 1670, Bandklasse 13 nach DIN EN 1935, Abmessung 22 x 170 mm, einzubauen.
Die gesamte Technik für die sichere Verankerung und die Feinjustierung ist im Türfalz angeordnet. In die Hohlkammern der Rahmenprofile sind entsprechende - zum System gehörende - Futterplatten einzubringen. Ohne den Türflügel auszuhängen, kann eine Feinjustierung - in der Höhe bis 3 mm und seitlich bis 1,5 mm - vorgenommen werden.
Bedienungskräfte:
Das Öffnen und Schließen von Türen ist mit geringem Kraftaufwand zu realisieren. Die Bedienkräfte und Bedienmomente sind nach DIN EN 12217 Klasse 3 auszuführen (25 N zum Öffnen des Türblatts bei Dreh- und Schiebetüren).
Für Barrierefreie Zugänge ist die DIN 18040 zu beachten.
Die ergänzenden Beschlagselemente wie Drücker, Stoßgriffe, Obentürschließer, Schlösser, Verriegelungen, Überwachung usw., sind nach Beschlagsbeschreibung auszuführen.
Die Garnitur ist entsprechend der Nutzung und Anforderung des jeweiligen Bauteiles aus vorgenannter Serie anzupassen. Generell ist die Objektqualität für höchste Belastung einzukalkulieren.
3.16.2 Beschläge für Fenster:
Die Fensterelemente erhalten einen Drehbeschlag mit einstellbaren Öffnungsbegrenzer und Bremse. Der jeweilige Beschlagsatz hat alles zu umfassen, um eine einwandfreie Bedienung von zugfreiem Dichtschluss der Elemente zu gewährleisten.
Die Auswahl der einzelnen Beschlagsteile hat unter Beachtung der einschlägigen DIN-Vorschriften zu erfolgen.
Die Bänder sind sichtbar in Rahmenfarbe ausführen.
Die Beschläge sind mit Einhandbedienungshebel anzubieten.
Für die Befestigung der Beschläge sind Schrauben aus Edelstahl rostfrei zu verwenden. Direkte Schraubenbefestigungen sind nur in Material mit einer Mindestdicke von 6 mm zulässig, ansonsten sind Einnietmuttern einzuziehen.
Die Beschlagteile haben grundsätzlich aus nichtrostendem Material zu bestehen (V2A, Aluminium). Die Zahl der Verriegelungspunkte hat bei den Fenstern die Höhe des Flügels zu berücksichtigen. Für die Befestigung aller Beschlagteile sind generell Edelstahlschrauben rostfrei zu verwenden.
Die Beschläge müssen in ihren Verschlussteilen nachstellbar sein, um alle Funktionen zu gewährleisten. Eine exzentrische Nachstellmöglichkeit der Verschlussnocken wird verlangt.
Die Garnitur ist entsprechend der Nutzung und Anforderung des jeweiligen Bauteiles, als Aluminiumfenster, nach EN 12400 mit Dauerfunktion nach Klasse 3 anzupassen. Generell ist die Objektqualität für höchste Belastung einzukalkulieren.
3.17 Ankerteile / Verbindungen / Dübel zum Rohbau:
Für die Befestigung der vom AN anzubringenden Bauteile und Konstruktionen am Rohbau sind in Abstimmung mit dem Tragwerksplaner sämtliche Verankerungen wie Ankerschienen und Dübel etc. eigenverantwortlich zu Dimensionieren und einzubauen. Materialwahl, Korrosionsschutz ist entsprechend den geltenenden Regelwerken wie z.B. gemäß DIN 18516 nachzuweisen. Die dampfdichte Ebene ist die Trennung zwischen innen und außen.
Dabei sind unabhängig der örtlichen Lage grundsätzlich alle Dübelbefestigungen und Ankerbauteile korrosionsbeständig in Edelstahl A4 (Werkstoff Nr. 1.4401 bzw. 1.4571 nach DIN 267) auszuführen und müssen bauaufsichtlich zugelassen sein. Insbesondere ist nachzuweisen, dass Rand und Zwischenabstände zur Betonkonstruktion eingehalten sind. An Stellen, an denen die erforderlichen Dübel-Randabstände nicht eingehalten werden können oder sonstige Gründe dies nötig machen, müssen Klebe-Verbunddübel verwendet werden. Ein Mehrpreis dafür wird nicht vergütet. Bei der Bohrmontage sind die Vorschriften der Dübel-Hersteller und Dübel-Lieferanten einzuhalten.
Zusätzlich sind alle Verbindungsstellen zwischen Stahl und Aluminium durch Unterlegung von Kunststoff- oder EPDM- Streifen vollflächig voneinander zu trennen.
Alle restlichen Anschlüsse und Rohbauanbindungen sind mittels Dübeln gemäß statischer Erfordernis anzubieten.
Alle Verbindungen müssen so konstruiert sein, dass Toleranzen im Untergrund ausgeglichen werden können.
Sämtliche Anschlussteile zum Bauwerk sind so auszubilden, dass Bauwerksverformungen ohne nachteilige Auswirkungen auf die Funktion des befestigten Bauteils aufgenommen werden können.
In die Vorsatzschale darf kein Dübel eingesetzt werden.
Verbindungen:
Dehnungs- und Montagestöße sind in ausreichender Zahl einzuplanen. Sie sind so zu gestalten, dass eine geräuschlose und ungehinderte Bewegung der Elemente untereinander und gegen den Baukörper gewährleistet ist.
Das Herstellen von Löchern / Bohrungen auf der Baustelle im Untergrund aus Stahlbeton oder Mauerwerk zur Befestigung der Konstruktion wird nicht gesondert vergütet.
Die Befestigungen müssen nachweislich alle Montagezustände aufnehmen.
Alle erforderlichen Verbindungsmittel und Verankerungsteile und deren Bemessung sind Teil der Leistung des AN.
Die Erfüllung der o.g. Anforderungen für die gesamten Fassadenkonstruktion ist Bestandteil der Leistung des AN und ist von dem Bieter in die entsprechenden Einheitspreise der einzelnen LV- Positionen einzurechnen.
DGNB-Anforderungen_Korrosionsschutzbeschichtungen:
Für Korrosionsschutzbeschichtungen und Effektbeschichtungen nicht tragender Metallbauteile gilt:
Wasserverdünnbare Produkte VOC < 140 g/l.
Ausnahme: Für Metalliceffektlacke < 300 g/l.
3.18 Schweißarbeiten Nachweise:
In konstruktiver Hinsicht ist darauf zu achten, dass Schweißungen von Stahlteilen an der Baustelle vermieden, bzw. auf ein Minimum beschränkt werden.
Zuzüglich der Regelungen unter Ziffer 2.3.4 und 2.3.5 sind folgende Punkte zu beachten:
Sofern konstruktive Schweißungen an der Baustelle unumgänglich sind, sind diese sofort nach der Ausführung mit entsprechendem Korrosionsschutz und Beschichten herzustellen.
Sichtbare Schweißnähte sind, wenn nichts anderes angegeben, durchlaufend auszuführen. Kehlnähte sind als Hohlnähte herzustellen und sollen glatt, sauber entgratet und ohne Einbrandkerben sein.
Für die Güte der Schweißarbeiten gilt DIN 8563, Bewertungsgruppen BS und BK.
Die Nahtgüte in Stumpfstößen ist sowohl bei Werkstatt- als auch Baustellenschweißungen mit 100 % Durchstrahlungsprüfung nachzuweisen, wobei die Nahtgüte "blau" nach IIW- Katalog einzuhalten ist.
Besondere Schutzvorkehrungen sind bei Regen und Wind vorzusehen. Bei Lufttemperatur unter 0 Grad ist das Schweißen am Arbeitsplatz einzustellen, wenn nicht besondere, vorher mit dem AG und dem Prüfingenieur genehmigte Schutzmaßnahmen getroffen sind.
DGNB-Anforderungen_Schweißarbeiten:
Beachtung der Anforderungen aus dem Baustellenkonzept an
eine lärmarme Baustelle; Auch bei nachträglichen Beschichtungen sind die jeweiligen Anforderungen an die Materialien/ Produkte zu beachten!
3.19 Verarbeitung von Stahlkonstruktionen:
Für nicht genormte bzw. nicht allgemein bauaufsichtlich zugelassene Baustoffe und Bauteile sind vom AN amtliche Prüfzeugnisse vorzulegen bzw. Einzelzulassungen zu erwirken.
Bleche, die in Dickenrichtung auf Zug beansprucht werden, müssen frei von Einschlüssen (Doppelungen) sein. Die Freiheit von Doppelungen ist durch 100 % Ultraschallprüfung nachzuweisen.
3.20 Blechverkleidungen:
Sämtliche Blechverkleidungen einschl. Attiken, Jalousieblenden sind an ihren Anschlüssen und Stoßfugen so auszubilden, dass Bewegungen aus Baukörperverformungen und thermische Dehnung der Bleche auf Kunststoffprofilen absolut geräuschfrei erfolgen können. Es dürfen keine Zwängungen entstehen.
Horizontal und schräg liegende Bleche sind grundsätzlich gemäß Ziffer 3.9 zu entdröhnen.
Die Anschlüsse zum Baukörper müssen ebenso eine ungehinderte, geräuschfreie Dehnung zulassen. Es ist darauf zu achten, dass mit geeigneten Dichtungen ein Aushängen der Bleche und ein Wandern aufgrund thermischer Dehnung vermieden werden.
Grundsätzlich sind zwischen einzelnen Blechlagen und / oder Anschlüssen zum Baukörper geeignete Zwischenlagen (Butyl- oder Kompribänder) vorzusehen!
Alle Eckausbildungen, Anschlussformteile usw. sind in geschweißter Ausführung vorzusehen, die Dehnstöße sind immer in den geraden Bereich der Bleche zu legen und mit anderen Bestandteilen des Bauwerks formal abzustimmen.
Mit den AG / Planern ist festzulegen, welche sichtbaren Schweißnähte verputzt auszuführen sind. Gegebenenfalls wird eine saubere sichtbare Schweißnaht der verputzten vorgezogen. In der Preisgestaltung ist von verputzten Schweißnähten auszugehen.
Die Dehnstöße sind mit Rillenprofilen, die einseitig mechanisch verdeckt befestigt und abgedichtet sind, sowie einseitig gleitfähig mit Gleit-Dichtunterlagen versehen sind, auszuführen. Versätze der Blechverkleidungen im Bereich der Dehnstöße werden nicht zugelassen.
Die Stöße von Bekleidungen sind generell mit einem Stoßblech zu hinterlegen und auf die Rasterachsen zu legen. Die maximale Blechlänge ist auf ca. 3000 mm zu begrenzen. Stoßbleche sind verdeckt zu befestigen. Ausnahmen nur nach der Positionsbeschreibung oder besonderer Genehmigung durch die Planer.
Die Mindestdicke von LM-Blechen wird mit 3 mm festgelegt. Bei Blechen mit rückseitig angebrachten Gewindeschweißbolzen ist eine Mindestdicke vom 4mm anszuführen.
DGNB-Anforderungen:
Direkt bewitterte Metallbleche an Dach und Fassade (> 50 m2):
Regenwasserreinigungsanlagen bei Metallflächen von
insgesamt > 50 m² bzw. Nachweis Abtrag gemäß Leitfaden UBA 17/05
3.21 Attika:
In Ergänzung zu Ziffer 3.20:
Attika-Abdeckungen sind so auszubilden, dass Niederschlagswasser problemlos nach innen zum Dach und in geringem Maße über die Fassade abgeleitet wird und kein Wasser in das Gebäude eindringen kann. Die Ableitung hat so zu erfolgen, dass eine Verschmutzung der Fassade weitgehend vermieden wird.
Attikaabdeckungen aus Metall müssen mit ausreichender Sicherheit mit rostfreien Befestigungsmitteln befestigt werden, bewitterte Oberfläche durchdringungsfrei. Ausführung selbsttragend.
Für die thermisch bedingten Längenänderungen sind ausreichende Dehnmöglichkeiten vorzusehen.
Vor der Fertigung erstellt der AN Werkstattpläne, in denen Aufteilung, Stöße, Ecken, Übergänge, Anschlüsse sowie alle Haltekonstruktionen dargestellt sind. Der Verankerungsnachweis hierfür muss vom AN erbracht werden.
Alle Attikaabdeckungen sind unterseitig mit Antidröhn-Beschichtung nach Ziffer 3.9 zu versehen.
Die mindest Dämmdicken der Attikaanschlüsse gemäß der DIN 4108, Tabelle 4, Bbl.2: 2006-03 sind einzuhalten und dürfen nicht unterschritten werden.
DGNB-Anforderungen:
Direkt bewitterte Metallbleche an Dach und Fassade (> 50 m2):
Regenwasserreinigungsanlagen bei Metallflächen von
insgesamt > 50 m² bzw. Nachweis Abtrag gemäß Leitfaden UBA 17/05
3.22 Schwellenanschlüsse:
Schwellenanschlüsse müssen dauerhaft gegen Wasser und aufsteigende Feuchte abgedichtet sein. Sie sind so auszubilden, dass Wasser jederzeit von der Konstruktion nach außen abgeleitet werden kann. Die Begehbarkeit muss gewährleistet sein.
Zugrunde gelegt wird DIN 18531-18533. Die Abdichtung ist 15 cm über die Oberfläche der waagrechten Schutzschicht, des Belages oder der Überschüttung hoch zu führen. Werden die Grundvoraussetzungen erfüllt, kann entsprechend den "Flachdachrichtlinien" des deutschen Dachdeckerhandwerks die Anforderungen auf 5cm verringert werden.
Sonderregelungen, wie niveaugleiche Schwellen sind zu vereinbaren und deren Funktionstüchtigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen. Die Anforderungen nach DIN 18040 sind zu berücksichtigen, sofern im Leistungsbeschrieb nicht anderst beschrieben. Im Besonderen ist darauf zu achten, dass die Schwellen nicht scharfkantig sind.
3.23 Rauchabzugsanlagen (RWA / NRWG)
Allgemein gilt:
Es müssen geprüfte RWA-Komplettlösungen bestehend aus Fenstersystem und RWA-Antrieb eingesetzt werden. Während der Abwicklung ist ein zusammenhängendes Prüfzeugnis (Prüfung auf aerodynamisch wirkende Öffnungsfläche, Brand- und Dauerbelastung) entsprechend DIN EN 12101, Teil 2 vorzulegen.
Die zulässigen, geprüften Flügelabmessungen, Flügelgewichte und Flügelflächen für die jeweilige Öffnungsart und Ausführung sind nach den Bemessungsunterlagen des System-Herstellers zu ermitteln.
Es dürfen nur geprüfte, zum System gehörende Beschläge eingesetzt werden (Art und Ausführung wird gesondert beschrieben). Weiterhin sind die RWA-Anlagen mit den jeweils zum beschriebenen System gehörenden Bändern auszustatten. Die erforderliche Anzahl ist den Bemessungstabellen des Systemherstellers zu entnehmen.
Die Antriebe (24 Volt) und Öffnungsweiten müssen vom AN eigenverantwortlich dimensioniert und geprüft werden. Die erforderlichen Öffungsquerschnitte bzw. aerodynamisch wirksamen Rauchabzugsflächen sind hierbei einzuhalten. Die Stückzahl und Typenfestlegung der Antriebe sind nach Erfordernis zu wählen und einzukalkulieren.
Die RWA- Anlagen sind entsprechend den Richtlinien für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen des Verbandes der Sachversicherer (VdS) durch eine vom VdS anerkannte RWA- Fachfirma ausführen zu lassen bzw. muss von einer anerkannten Prüfstelle fremdüberwacht werden.
Im Angebotspreis sind alle Bestandteile inkl. RWA bzw. NRWG-Steuerung, Anschluss und Inbetriebnahme zu berücksichtigen.
Die Kabelverlegung ab Leistungsgrenze gemäß Ziffer 2.13 zur bauseitigen BMZ-Anlage erfolgt bauseits.
3.24 Wetter- / Fensterbänke:
Außenliegende Wetterbänke:
Ausführung entsprechend dem "Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenster und Haustüren für Neubau und Renovierung" in der aktuellen Fassung.
Sofern in der Positionsbeschreibung / Leitdetails nichts anderes gefordert, sind Fensterbänke so auszubilden, dass Niederschlagswasser problemlos nach außen über die Fassade abgeleitet wird und kein Wasser in das Gebäude eindringen kann. Die Ableitung hat so zu erfolgen, dass eine Verschmutzung der Fassade weitgehend vermieden wird.
Fensterbänke aus Metall müssen mit ausreichender Sicherheit mittels rostfreien Befestigungsmitteln am Blendrahmen bzw. Fassadenelement befestigt werden. Die rückseitige Fensterbankaufkantung muss gegenüber der äusserenn Fensterebene um ca. 10 mm zurückspringen und verdeckt befestigt werden.
Ist ein Rücksprung aus konstruktiven Gründen nicht möglich, muss die Anbindung der Fensterbankaufkantung so erfolgen, dass eine ungehinderte Wasserableitung stattfinden kann und kein Wasser zwischen Blendrahmen und Fensterbankaufkantung in die Konstruktion eindringen kann.
Für die thermisch bedingten Längenänderungen sind ausreichende Dehnmöglichkeiten vorzusehen. Stoßunterlappungen sind so auszuführen, dass im Stoßbereich eingedrungenes Wasser nach außen abgeleitet wird und eine ungehinderte, geräuschfreie Dehnung ermöglicht wird (Rillenverbinder). Bei einer Ausladung von mehr als 15 cm sind im vorderen Abkantungsbereich zusätzliche Befestigungen im Abstand von 900 mm direkt zum Baukörper, jedoch thermisch entkoppelt, vorzusehen.
Fensterbänke sind ausreichend Trittsicher für Revisionszwecke, z.B. Reinigungspersonal, auszuführen. Fensterbänke sind trittsicher mit Edelstahl- Niederhalter entsprechend statischer Erfordernis alle 600mm auszuführen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Bauherrn bzw. sind den Regeldetails zu entnehmen.
Die Fensterbänke aus Metall sind seitlich aufzukanten oder mit Endstücken zu versehen. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Längenänderung sind die Fensterbänke in diesem Bereich zum Baukörper abzudichten. Bildet Putz die seitliche Haftfläche, sind komprimierte Dichtbänder gemäß DIN 18542 zu verwenden; bilden andere, oberflächenglatte Materialien die Haftfläche, ist eine elastische Abdichtung in Anlehnung an DIN 18540 vorzusehen.
Bei einer mehrschaligen Baukörperausbildung ist unterhalb der Fensterbänke eine Dichtungsbahn anzuordnen. Sie ist zusammen mit der Fensterbank am Fenster zu befestigen und wannenförmig auszubilden. Um einen Diffusionsstau zu vermeiden, ist die Dichtungsbahn im übrigen Bereich lose auf die Dämmung bzw. den Baukörper zu legen. Eine Hinterwanderung durch Niederschlagswasser ist dauerhaft zu vermeiden. Die senkrechte Abdichtung ist im Eckbereich aufzunehmen. Der seitliche Anschluss ist abzudichten und konstruktiv zu überdecken.
3.25 Abhängigkeiten zu anderen Gewerken:
Der AN hat die Schnittstellen mit anderen Gewerken wie Stahlbau, Rohbau, Dachabdichtung, die Anbindung an der Technik Außenraum sowie Elektro- und Lüftungstechnikinstallationen etc. hinsichtlich der technischen und terminlichen Abwicklung der Arbeiten mit den anderen Gewerken in Zusammenarbeit mit der Bauleitung abzustimmen.
3.26 Gerüstverankerungen, integriert in die Fassadenkonstruktion:
- hier nicht zutreffend -
3.0 WERKSTOFFE UND VERARBEITUNG
4.0 KORROSIONSSHUTZ OBERFLÄCHENBEHANDLUNG 4.0 KORROSIONSSHUTZ OBERFLÄCHENBEHANDLUNG
Die jeweilige Ausführung der Oberflächen für die Fenster- u. Fassadenkonstruktion ist in der Positionsbeschreibung vermerkt.
Grundsätzlich müssen alle dekorativen Oberflächen leicht abrasiv zu reinigen sein. Dies gilt insbesondere auch für Metallic- u/o DB-Farben mit Glimmeranteil. Die Oberflächenstruktur "glatt" ist entsprechend zu wählen.
Korrosivitätskategorie nach DIN EN ISO 12944:
C3/H
Der Korrosionsschutz ist entsprechend folgenden Festlegungen einzuhalten.
Farbkonzept Regelfassade:
Alu PR-Fassade Deckleisten außen:
Nach Ziffer 4.5 (HWF-Pulverbeschichtung) Farbtöne (RAL Classic inkl. 9006 und 9007) nach Wahl des Architekten/AG
z.B. RAL 9011 Graphitschwarz
Holz-Alu PR-Fassade innen:
Nach Ziffer 4.9 (Holz Innenbereich) Farbtöne nach Wahl des Architekten/AG
Fichte, GK0 gemäß DIN 68800-1
Holz-Alu Fenster- und Einsatzelemente außen:
Nach Ziffer 4.5 (HWF-Pulverbeschichtet) Farbtöne (RAL Classic inkl. 9006 und 9007) nach Wahl des Architekten/AG
z.B. RAL 9011 Graphitschwarz
Holz-Alu Fenster- und Einsatzelemente innen:
Nach Ziffer 4.9 (Holz Innenbereich) Farbtöne nach Wahl des Architekten/AG
Fichte, GK0 gemäß DIN 68800-1
Alu Fenster- und Einsatzelemente außen:
Nach Ziffer 4.5 (HWF-Pulverbeschichtet) Farbtöne (RAL Classic inkl. 9006 und 9007) nach Wahl des Architekten/AG
z.B. RAL 9011 Graphitschwarz
Alu Fenster- und Einsatzelemente innen:
Nach Ziffer 4.5 (HWF-Pulverbeschichtung) Farbtöne (RAL Classic inkl. 9006 und 9007) nach Wahl des Architekten/AG
z.B. RAL 9011 Graphitschwarz
Sonnenschutzführungsschiene / Sonnenschutz-kasten /-unterschiene:
Nach Ziffer 4.5 (HWF-Pulverbeschichtet) Farbtöne (RAL Classic inkl. 9006 und 9007) nach Wahl des Architekten/AG
z.B. RAL 9011 Graphitschwarz
Holz-Lamellenkonstruktion:
Nach Ziffer 4.10 (Holz außen) Farbtöne nach Wahl des Architekten/AG
Weißtanne, Vorder- und Längsseiten in Sichtqualität. Rückseitig gehobelt GK0 gemäß DIN 68800-1
Stahlkonstruktion nicht sichtbar:
Nach Ziffer 4.1 (Verzinkung)
Sockelanschlüsse außen im Bereich der Zugänge und Gehwege:
Nach Ziffer 4.8. (Korrosion Streusalz) Farbton wie Fassade.
4.1 Verzinkung:
Alle zum Einbau kommenden Stahlteile sind durch eine Feuerverzinkung nach DIN EN ISO 1461 ohne Korrosionsfördernde Legierungsbeimengungen wie z.B. Zinn mit einer Schichtdicke von mindestens 80 µm, bei einer Materialdicke >= "größer gleich" 6mm ist eine Mindestschichtdicke >= 85 µm auszuführen.
Die Güte- und Prüfbestimmungen der "Gütegemeinschaft für industrielle Stückbeschichtungen von feuerverzinktem Stahl e.V. (GIBS)", Schwäbisch Gmünd, sind einzuhalten.
Generell hat die Verzinkung so zu erfolgen, dass bei sichtbaren Bauteilen eine ebene, glatte, Pustel- glatte, Narben- und pickelfreie Oberfläche entsteht. Bauteile die anschließend nicht beschichtet werden sind einer Oberflächenbehandlung zu unterziehen, um die Weißrostbildung zu vermeiden.
Bei allen Stahlteilen, die nachträglich beschichtet werden, ist eine für dieses Verfahren qualitativ hochwertige Verzinkung vorzusehen. Die Verzinkung ist auf das geplante Beschichtungssystem abzustimmen. Die verzinkten Stahlflächen müssen ein homogenes Erscheinungsbild aufweisen und absolut frei von Zinkaufdoppelungen, Zinkläufern, Riefen, Zinkblumen und sonstigen störenden Oberflächenmängeln sein. Alle verzinkten Stahlteile müssen nach der Verzinkung geprüft und nachgearbeitet werden. Nachbehandlungen die das Haftvermögen und die Eigenschaften der Beschichtung negativ beeinflussen sind zu vermeiden.
DGNB-Anforderungen:
Beschichtungssystem mit VOC ≤ 60g/m²
4.2 PUR Nasslackbeschichtung auf feuerverzinkten Stahl (Duplex- System):
- hier nicht zutreffend -
4.3.1 PUR-Nasslackbeschichtung auf Aluminium Oberflächen
- hier nicht zutreffend -
4.3.2 HDP-Nasslackbeschichtung auf Aluminium Oberflächen
- hier nicht zutreffend -
4.4 Beschichtung Fluorpolymer - Nasslack auf Aluminium
- hier nicht zutreffend -
4.5 Beschichtung von Aluminiumbauteilen (Masterqualität)
Beschichten:
Die Farbeschichtung ist im elektrostatischen Pulververfahren auszuführen.
Die Beschichtung hat grundsätzlich nach erfolgter Bearbeitung zu erfolgen.
Ausgenommen hiervon sind nur Schnittflächen von Profilen, welche mechanisch
verbunden werden, so dass die Schnittflächen nicht mehr sichtbar sind und
durch die feste Zusammenfügung mit Dichtmasse oder Kleber einen
dauerhaften Korrosionsschutz aufweisen.
Vorbehandlung:
GSB geprüfte und freigegebene chromfreie Vorbehandlung.
Der zu beschichtende Untergrund muss frei von Oxidationsprodukten, Zunder-,
Öl-, Fett- oder Trennmittelrückständen sein.
Es ist ein auf den Untergrund abgestimmtes geprüftes
Vorbehandlungsverfahren zwingend vorgeschrieben. Der Prozess ist zu
Überwachen und zu dokumentieren.
Aluminium: Chromfreie Vorbehandlung mit dokumentiertem Prozessablauf
DGNB Anforderung-Metallbeschichtungen:
Zur Verarbeitung auf der Baustelle sind wasserverdünnbare Produkte mit der
Kennzeichnung RAL UZ 12 a zulässig. Korrosionschutzbeschichtungen auf der
Baustelle: Max. VOC-Gehalte < 100g/l.
Beschichtungen mit Metall-Effektlacken max. VOC-Gehalt < 300g/l
Beschichtung muss frei von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen sein.
Für werkseitig beschichtete Bauteile kann der Nachweis alternativ durch den
Beschichter / Betreiber von
Abluftnachbehandlungsanlagen durch Nachweis der gesetzlichen Grenzwerte
nach Verordnung
1999/13/EU anhand von aktuellen, behördlich akzeptierten
Überwachungsprotokollen erfolgen
Geltende Vorschriften und Verarbeitungsrichtlinie des Herstellers speziell für die
Perlglimmereffekte sind zu beachten.
Qualitätsanforderung:
Es ist ein Pulverlack der Beschichtungsklasse Masterqualität/ "min. Florida 3
Jahre" geeignet für die Bewitterungsklasse C4 nach GSB für "Sehr hohe
UV-Belastung" mit folgenden Mindestanforderungen zu verwenden:
Es ist ein hochwetterfester Pulverlack mit folgenden Mindestanforderungen zu
verwenden:
Gitterschnitt, ISO 2409 Gt 0 Buchholzhärte, ISO 2815 > 80
Bewitterung:
3 Jahre Florida, 5° Süd: min 50% Restglanz
Kurzbewitterung:
1000 Std. WOM, EN ISO 11341: min. 90% Restglanz
1000h Kondenswassertest, EN ISO 6270 : keine Unterwanderung, keine
Blasen.
1000h Salzsprühtest, DIN 50021 : keine Unterwanderung, keine Blasen.
Mörtelbeständigkeit, ASTM C 207 : nach 24h leicht, rückstandsfrei entfernbar.
Visuelle Anforderung:
Die erforderliche Farbkonstanz, Glanzgrad und Struktur ist durch Musterbleche
(Grenzmuster nach Ziffer 1.3.2) zu belegen.
Es dürfen, bei den zu beschichtenden Bauteile, keine optisch auffällige
Farbabweichungen auftreten.
Grenzmuster sind vor Ausführungsbeginn dem AG zur Genehmigung vorzulegen.
Farbton: nach Wahl des Architekten nach Vorlage der Musterbleche
Beschichtung: nach Glanzgradmuster.
Gütesicherung:
Die Gütevorschriften der GSB-International e.V.: Gütegemeinschaft für die
Stückbeschichtung von Bauteilen, RAL-RG 631, Franziskanergasse 6, 73525
Schwäbisch Gmünd, bzw. QUALICOAT sind einzuhalten. Grundsätzlich sind nur
geprüfte Betriebe, die Inhaber des Gütezeichens und der Lizenznummer
zugelassen. Die Betriebe müssen Fremdüberwacht sein, und über ein
Qualitätsmanagementsystem gemäß ISO 9001 verfügbar. Der Nachweis ist
vom AN zu erbringen.
Der Bieter verpflichtet sich, dass für die Beschichtung nur ein GSB
zugelassenes Beschichtungssystem der Klasse Master verwendet wird und die
Beschichtung nur von einem Beschichtungsbetrieb ausgeführt wird, der über
eine Premium-Lizenz entsprechend den Qualitätsrichtlinien AL631 der
GSB-International e.V. verfügt.
Der AG behält sich vor, die Einhaltung dieser Forderung durch entsprechende
Prüfungen untersuchen zu lassen.
4.6 Anodische Oxidation GS- oder GSX- Verfahren (Eloxal):
- hier nicht zutreffend -
4.7 Kontaktkorrosion:
Kontaktstellen aus unterschiedlichen Metallen (z.B. Aluminium / Edelstahl und anderen Metallen) sowie zwischen Aluminium und Betonteilen sind durch Zwischenlagen aus form- und feuchtigkeitsbeständigen Kunststoffen/ Neoprenen zu trennen.
Es ist darauf zu achten, dass die Isolierschichten dicht an den benachbarten Oberflächen anliegen.
4.8 Korrosion Streusalz:
Sockelbleche, bzw. Entwässerungsrinnen einschl. Rost welche in das Gelände eingreifen und somit evtl. mit Streusalz in Verbindung kommen können, sind in Edelstahl nach Ziffer 3.7 zu fertigen. Die entsprechenden Materialien sind in der Anschlussbeschreibung beschrieben. Nur dann sind diese Oberflächenbehandlungen auszuführen.
Um einen ausreichenden Schutz gegen Streusalz und Tausalzbelastungen auf Aluminium bzw. Edelstahl zu erreichen, ist folgender Lackaufbau einzukalkulieren:
Aluminium:
Voranodisation nach Vorschriften der GSB
2 x Grundlack (Korrosivitätskategorie C4 lang) Trockenschichtstärke 80 µm
2 x Duraflon Trockenschichtstärke 60 µm
Edelstahl:
Untergrund anrauen (Glasperlenstrahlen)
Untergrund muss Staub- und fettfrei sein
2 x Grundlack (Korrosivitätskategorie C4 lang) Trockenschichtstärke 80 µm
2 x Duraflon Trockenschichtstärke 60 µm
DGNB-Anforderungen_Metallbeschichtungen:
Für Korrosionsschutzbeschichtungen und Effektbeschichtungen nicht tragender Metallbauteile gilt:
Wasserverdünnbare Produkte VOC < 140 g/l.
Ausnahme: Für Metalliceffektlacke < 300 g/l.
4.9 Oberflächenbeschichtung Holz (Innenbereich):
werkseitige, maschinelle Aufbringen einer transparenten, matten, lösemittelfreien Beschichtung mit UV-Absorbern zur Verminderung des Nachdunkeln's der Holzoberfläche an den sichtbar bleibenden Bauteilen.
- Fläche schleifen mit Körnung 180,
- Oberfläche entstauben bzw. absaugen,
- Erstanstrich mit geeigneter Grundierung mit 100 g/m²,
- Grundierte Fläche schleifen mit Körnung 180,
- Einmaliger Auftrag der UV-Beschichtung mit Spritzpistole mit 100 g/m².
Einschl. Aufbringen einer selbstklebenden Kaschierschutzfolie, einschl. Entfernen und Entsorgen der Schutzfolie nach den Malerarbeiten bzw. 2 Wochen nach dem Aufheizen des Heizestriches.
DGNB-Anforderungen_Metallbeschichtungen:
Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-2 (kein chemischer Holzschutz!)
Für Beschichtungen gilt: VOC ≤ 100 g/l (wasserbasierte Rezeptur)
UND
Keine Pigmente und Sikkative auf Basis von Blei-, Cadmium- und
Chrom-VI-Verbindungen
4.10 Oberflächenbeschichtung Holz (Außenbereich):
Die Oberflächenbehandlung richtet sich nach der verwendeten Holzart, dem gewählten Beschichtungssystem und der zuerwarteneden Beanspruchung der Oberfläche. Nach DIN EN 460 ist bei Hölzern der Resistenzklasse 1,2 und 3 nach DIN EN 350 kein vorbeugender chemischer Holzschutz notwendig.
Für die Klassen 4 und 5 ist die Notwendigekit eines chemischen Holzschutzes nach DIN EN 460 oder Merkblatt VFF-HO.06 zu bewerten. Auf einen vorbeugenden chemischen Holzschutz kann durch eine Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gemäß DIN 68800-3 Abs. 11.1 verzichtet werden.
Bei den auszuführenden Holz-Aluminium-Fenstern ist das Holz durch die Aluminiu-Vorsatzschale vor der direkten Bewitterung geschützt. Dadurch sind geringere Mindest-Trockenschichtdichen als beim Holzfenster zu beachten:
> 80 μm auf nicht zugänglichen Flächen (Glasfalz) und an grundierten Fenstern.
> 50 μm im Baukörperanschlussbereich
> 60 μm bei lasierter Beschichtung (> 80 ?m bei konstruktionsbedingt wasserführenden Flächen.)
DGNB-Anforderungen_Metallbeschichtungen:
Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-2 (kein chemischer Holzschutz!)
Für Beschichtungen gilt: VOC ≤ 100 g/l (wasserbasierte Rezeptur)
UND
Keine Pigmente und Sikkative auf Basis von Blei-, Cadmium- und
Chrom-VI-Verbindungen
4.0 KORROSIONSSHUTZ OBERFLÄCHENBEHANDLUNG
5.0 ANSCHLÜSSE UND AUSFACHUNGEN 5.0 ANSCHLÜSSE UND AUSFACHUNGEN
5.1 Anschlüsse / Leitdetails:
Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das Außenklima sind zu berücksichtigen. Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den Anforderungen aus Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden.
Für die Anforderungen in Bezug auf den Wärmeschutz und Feuchteschutz mit der Vermeidung von Schimmelpilzen wird auf das VFF- Merkblatt ES.03, Wärmetechnische Anforderungen an Baukörperanschlüsse für Fenster verwiesen. Hier sind Anschlussbeispiele mit der Angabe der Temperaturfaktors fRsi und dem längenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten ψ enthalten.
Die Anschlussfugen müssen:
Raumseitig ausreichend luftdicht bzw. dampfdicht und im Zwischenraum mit Dämmstoff verfüllt sein. Außen ist das unkontrollierte Eindringen von Schlagregen zu verhindern.
Es wird grundsätzlich im Anschlussbereich zum Rohbau eine zweistufige Abdichtung mit Anschlussfolien gefordert. Die Dichtigkeit wird vom AG überprüft.
Die Konstruktionen sind so zu gestalten, dass ein Feuchteausgleich nach außen ermöglicht wird. Ein Feuchteausgleich kann sichergestellt werden, wenn raumseitig Dichtmaterialien mit höherem Diffusionswiderstand verwendet werden als außenseitig und / oder auf der Außenseite witterungsgeschützte Öffnungen eingeplant werden.
Innere und äussere Folienabdichtungen gemäß Ziffer 3.8ff. aus Butyl- bzw. EPDM- Materialien sind an jedem Bauanschluss einzukalkulieren.
Die Anschlussbereiche sind unter Verwendung von witterungsbeständigen, druck- und schwindungsfreien Dämmplatten sowie Formstücken aus Mineralfaserdämmplatten so auszubilden, dass Wärmebrücken ausgeschlossen sind. Die Dicke der Dämmung darf 40mm an keiner Stelle unterschreiten.
Bautoleranzen, Bewegungsfugen:
Deckendurchbiegung, Bautoleranzen sind entsprechend der gültigen Norm in den Anschlusskonstruktionen zu berücksichtigen und dürfen die Abdichtungen nicht in ihrer Funktion beeinträchtigen.
Beiliegende Leitdetails:
Die inneren Butylfolien zum Wandanschluss sind auf Folienleitbleche dampfdicht zu verkleben. Eine freie Folienführung ohne festen Untergrund wird nicht zugelassen. Offene Pfosten- Riegelhohlprofile aus Stahl sind dampfdicht zu schließen. Die vorkommenden Anschluss-Situationen sind in den Leitdetails, Schnittzeichnungen schematisiert und mit Angaben zur Ausführung dargestellt und definieren die formale Mindestanforderungen an die Konstruktionen. Diese sind Basis für die Werkstatt- und Montageplanung des AN. Die Anforderungen der ZTV / ATV sind zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Angegebene Materialdicken (z.B. bei Blechen) sind Mindestdicken bzw. sind nach statischen Erfordernissen zu kalkulieren und auszuführen. Notwendige Verstärkung, Verankerungen von Unterkonstruktionen, Anschlussblechen, Attiken etc. aufgrund statischer Anforderungen sind zu kalkulieren und in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Abwicklungsmasse sind aus den beiliegenden Details zu entnehmen.
5.1.1 Anschlüsse:
Grundsätzlich sind die in den Details dargestellten Anschlüsse inkl. aller erforderlichen Bleche, Folien und der Anschlussisolierung auszuführen. die entsprechenden Schnittstellenbeschreibungen [NLF] sind zu beachten. Die nachfolgend beschriebenen Bestandteile der Regeldetails sind sinngemäß auch in den benannten Sonderdetails zu berücksichtigen.
In den unteren Anschlüssen ist gemäß Vorgabedetails immer ein Los-Fest-Flansch-Konstruktion für den bauseitigen Anschluss der Bauwerkseindichtung vorzusehen und anzubieten. Für die verminderte Stauhöhe liegt eine Befreiung vom Bauherr vor.
5.2 Verglasungsarbeiten und Paneele:
Allgemeine Anforderungen (siehe auch Ziffer 3.13):
Der Einsatz der Glaseinheiten erfolgt im allgemeinen bei Rahmenkonstruktionen von innen und bei Elementfassade sowie PR-Konstruktionen von außen.
Auf ausreichende Be- und Entlüftung des Falzraumes ist zu achten.
Bei zustimmungspflichtigen Verglasungen sind alle rechnerischen Nachweise einschl. FEM Berechnungen, Bauteilversuche sowie Pendelschlag- bzw. Fallversuche (sofern erforderlich) von einem unabhängigen Institut, speziell bei absturzsichernden, betretbaren bzw. Punktgestützten Verglasungen durch den AN zu erstellen und in prüffähiger Form bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen.
Die angegebenen Glasstärken stellen Mindestdicken dar und sind nach statischen Erfordernissen zu kalkulieren und auszuführen.
Um eine homogene Glasoptik in der Ansicht und Durchsicht zu bekommen ist grundsätzlich innerhalb einer Fassadenfläche immer der gleiche Glasaufbau zu wählen mit max. 2mm Glasdickendifferenz des gesamten Isolierglaspaketes. Ebenso ist "eisenoxidarmes" Floatglas zu verwenden. (helles Float, "Extra Clear")
5.2.1 Glastypen
Die nachstehend beschrieben Glastypen beziehen sich auf den jeweiligen Regelbereich. Für Sonderbereiche (Ecken, absturzsichernde Bereiche, Schallschutzbereiche etc. ) sind die Gläser anzupassen.
GT-01 (z.B. Fassaden E0 bis E2)
(Isolierglas).
Sonnen- Wärmeschutzverglasung dreifach mit verbessertem thermischen Randverbund. Rückenübedeckung mind. 4mm bzw nach statischer Erfordernis.
Die bauphysikalischen Werte sind gem Bauteilkatalog zu berücksichtigen.
Ug-Wert nach DIN EN 673 ≤ 0,5 W/m2K (in Abhängigkeit zu gefordertem Ucw-Wert)
Rw,p ≈ nach Einbauposition
g-Wert nach DIN EN 410 ≤ 52%
Lt-Wert ≈ 70%
Ra-Wert (Farbwiedergabeindex) ≥ 93%
Spiegelung Lichtreflexion < 15%
Schallschutzanforderung ca. ≥ 42 dB (in Abhängigkeit zu Einbauposition)
Hinweis:
Absturzsichernd
Anforderungen Ballwurfsicher
Anforderungen gemäß Ziffer 3.13
Aufbau (von außen nach innen):
VSG min. 10mm, aus 2x TVG bzw. nach Statik (Verbundfolie nach
Erfordernis). Kanten mind. KGN
SZR ca. 18mm (Argon)
ESG-HF mind. 6mm, bzw. nach Statik. Kanten mind. KGN
SZR ca. 18mm (Argon)
VSG min. 10mm aus 2x TVG bzw. nach Statik (Glasarten und Verbundfolie nach
Erfordernis). Kanten mind. KGN
GT-02 (z.B. Fassaden E0 bis E2)
wie GT-01, jedoch ohne Anforderung absturzsichernd
GT-03 (Ganzglasecke)
wie GT-01, jedoch 1x Höhenkante mit Glasstufe und rückseitiger Emaillierung.
Verbundfolie muss für Schubverbund geeignet sein.
GT-05 (z.B. Fassaden E3)
(Isolierglas).
Sonnen- Wärmeschutzverglasung dreifach mit verbessertem thermischen Randverbund. Rückenübedeckung mind. 4mm bzw nach statischer Erfordernis.
Die bauphysikalischen Werte sind gem Bauteilkatalog zu berücksichtigen.
Ug-Wert nach DIN EN 673 ≤ 0,5 W/m2K (in Abhängigkeit zu gefordertem Ucw-Wert)
Rw,p ≈ nach Einbauposition
g-Wert nach DIN EN 410 ≤ 34%
Lt-Wert ≈ 55%
Ra-Wert (Farbwiedergabeindex) ≥ 93%
Spiegelung Lichtreflexion < 15%
Schallschutzanforderung ca. ≥ 42 dB (in Abhängigkeit zu Einbauposition)
Hinweis:
Anforderungen gemäß Ziffer 3.13
Aufbau (von außen nach innen):
VSG min. 10mm, aus 2x TVG bzw. nach Statik (Verbundfolie nach
Erfordernis). Kanten mind. KGN
SZR ca. 18mm (Argon)
ESG-HF mind. 6mm, bzw. nach Statik. Kanten mind. KGN
SZR ca. 18mm (Argon)
VSG min. 8mm aus 2x TVG bzw. nach Statik (Glasarten und Verbundfolie nach
Erfordernis). Kanten mind. KGN
GT-06 (Pavillion-Innenbereich)
Hinweis:
Anforderungen Ballwurfsicher
Anforderungen gemäß Ziffer 3.13
Aufbau (von außen nach innen):
VSG min. 8mm, aus 2x TVG bzw. nach Statik (Verbundfolie nach
Erfordernis). Kanten mind. KGN
SZR ca. 12mm (Argon)
VSG min. 8mm aus 2x TVG bzw. nach Statik (Glasarten und Verbundfolie nach
Erfordernis). Kanten mind. KGN
5.3 Paneel:
PT-01 (Blech-Paneel)
Anforderungen gemäß ATV 3.13
Up-Wert <= "kleiner gleich" 0,50 W/m2K
Rw,p = nach Einbauposition
Aufbau (von außen nach innen):
Al.-Blech mind. 3mm bzw. nach Statik
Randverbund und Dämmung: abgestimmt auf Einbaustärke Glas
Al.-Blech mind. 3mm bzw. nach Statik
Holzblende (revisionsfähig) mind. 20mm Weißtanne
Allgemein:
Schallschutz / Sicherheitsanforderungen / Bearbeitungen nach ATV und Positionsbeschreibung bzw. Leitdetails.
5.4 Beschläge:
Die Beschläge müssen nach den Anforderungen gemäß ZTV Ziffer 3.16ff. entsprechen.
5.4.1 Ausstattungsfestlegungen Türen in Fassade:
Die Qualitätsanforderungen gemäß Ziffer 3.16.1 sowie den funktionalen Anforderungen des Objektplaners sind zu beachten.
Bei Türsicherungen (Riegelkontakte, Magnetkontakte, El. Türöffner etc.) sind grundsätzlich die Bauteile verdeckt in den Profilen, mit Leerrohren und zugelassenen Kabelübergängen einzubauen. VdS- Zulassung /Klasse B.
Alle sichtbaren Beschlagsteile sind zu bemustern und sind nach Wahl des Architekten auszuführen. Die grundlegenden Eigenschaften sind zu beachten. Abmessungen und lichte Durchgangsbreiten des Brandschutzkonzeptes (Fluchtweg) sind zu berücksichtigen.
TB-01 (zweiflüglige Fluchttüre DIN 179)
Selbstverriegelndes Panik-Motorschloss, Funktion "E", mit integrierter Riegelabfrage
Panikgegenkasten, Edelstahl, mit Schaltschloss oben, mit Verriegelungsstangen nach oben und unten
1x Edelstahl-Türdrücker am Gangflügel innen. Abgestimmt auf die Designlinie der Fenstergriffe.
2x Edelstahl Stoßgriff über die gesamte Flügelhöhe, an den Türflügel außen
1x Edelstahl-Türdrücker am Standflügel innen
Rollenbänder aus Edelstahl, systemkonform
Drehtürantrieb am Gangflügel, nach DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen, rollstuhlgerecht, Obentürschließser mit Gleitschiene am Standflügel, mit integriertem Schließfolgeregler, Montage Bandgegenseite (BGS)
Mitnehmerklappe
Programmschalter zum Stromlosschalten des Antriebes.
verdeckt eingebaute Kabelübertragung für das Kabel des Riegelschaltkontaktes, des E-Öffners, der Laserscanner.
Laserscanner, beidseitig auf dem Türflügel montiert, zur Absicherung der Bewegungsfläche des Türflügels
Finger-Klemmschutzrollo und -leiste.
Steuerung für SvP-Motorschlosss, verdeckt im Türrahmen eingebaut.
Netzteil für SvP-Motorschloss, verdeckt im Türrahmen eingebaut.
Verdeckt eingebauter Magnetkontakt für die Zustandsüberwachung, VDS Klasse B
Verschlussüberwachung Standflügel, mit Riegelschaltkontakt oben.
"Tür-Auf"-Taster, auf Bandseite (BS) außen
"Tür-Auf"-Taster, auf Bandgegenseite (BGS) innen.
Besonderheit:
Sicherheitsanforderungen RC2 für komplettes Türsystem sind zu berücksichtigen.
Abhängigkeiten zu bauseitig vorgesehenen Gegensprechanlage sind zu berücksichtigen.
Abhängigkeit zu bauseitig vorgesehenen Wandleser für Zutrittskontrollsystem sind zu berücksichtigen.
Abhängigkeit zu bauseitig vorgesehenen Zeitschaltuhr zum Abschalten des äusseren "Tür-Auf"-Tasters und zum Schalten der "Dauer-Auf" Funktion sind zu berücksichtigen.
Abhängigkeiten zu bauseitig vorgesehenen Profilsylinder sind zu berücksichtigen.
TB-02 (zweiflüglige Fluchttüre DIN 179)
Selbstverriegelndes Panik-Motorschloss, Funktion "E"
Panikgegenkasten, Edelstahl, mit Schaltschloss oben, mit Verriegelungsstangen nach oben und unten
1x Edelstahl-Türdrücker am Gangflügel innen. Abgestimmt auf die Designlinie der Fenstergriffe.
2x Edelstahl Stoßgriff über die gesamte Flügelhöhe, an den Türflügel außen
1x Edelstahl-Türdrücker am Standflügel innen
Rollenbänder aus Edelstahl, systemkonform
Obentürschließer mit Gleitschiene, max. Bedienkraft 47Nm bzw. Schließergröße 3 nach DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen, Montage Bandgegenseite (BGS) mit integriertem Schließfolgeregler.
Mitnehmerklappe
verdeckt eingebaute Kabelübertragung für das Kabel des Motorschlosses.
Steuerung für SvP-Motorschlosss, verdeckt im Türrahmen eingebaut.
Netzteil für SvP-Motorschloss, verdeckt im Türrahmen eingebaut.
Flucht- und Rettungswegterminal, auf Bandgegenseite (BGS) innen montiert.
Verdeckt eingebaute Verriegelungseinheit, bestehend aus Fluchtweg-E-Öffner (Ruhestrom) und Fallenschloss
Verdeckt eingebauter Magnetkontakt für die Zustandsüberwachung, VDS Klasse B
Besonderheit:
Sicherheitsanforderungen RC2 für komplettes Türsystem sind zu berücksichtigen.
Abhängigkeit zu bauseitig vorgesehenen Wandleser für Zutrittskontrollsystem sind zu berücksichtigen.
TB-03 (zweiflüglige Fluchttüre DIN 179)
Selbstverriegelndes Panik-Motorschloss, Funktion "E", mit integrierter Riegelabfrage
Panikgegenkasten, Edelstahl, mit Schaltschloss oben, mit Verriegelungsstangen nach oben und unten
1x Edelstahl-Türdrücker am Gangflügel innen. Abgestimmt auf die Designlinie der Fenstergriffe.
2x Edelstahl Stoßgriff über die gesamte Flügelhöhe, an den Türflügel außen
1x Edelstahl-Türdrücker am Standflügel innen
Rollenbänder aus Edelstahl, systemkonform
Drehtürantrieb am Gangflügel, nach DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen, rollstuhlgerecht, Obentürschließser mit Gleitschiene am Standflügel, mit integriertem Schließfolgeregler, Montage Bandgegenseite (BGS)
Mitnehmerklappe
Programmschalter zum Stromlosschalten des Antriebes.
verdeckt eingebaute Kabelübertragung für das Kabel des Riegelschaltkontaktes, des E-Öffners, der Laserscanner.
Laserscanner, beidseitig auf dem Türflügel montiert, zur Absicherung der Bewegungsfläche des Türflügels
Finger-Klemmschutzrollo und -leiste.
Steuerung für SvP-Motorschlosss, verdeckt im Türrahmen eingebaut.
Netzteil für SvP-Motorschloss, verdeckt im Türrahmen eingebaut.
Verdeckt eingebauter Magnetkontakt für die Zustandsüberwachung, VDS Klasse B
Verschlussüberwachung Standflügel, mit Riegelschaltkontakt oben.
"Tür-Auf"-Taster, auf Bandseite (BS) außen
"Tür-Auf"-Taster, auf Bandgegenseite (BGS) innen.
Besonderheit:
Sicherheitsanforderungen RC2 für komplettes Türsystem sind zu berücksichtigen.
Abhängigkeit zu bauseitig vorgesehenen Wandleser für Zutrittskontrollsystem sind zu berücksichtigen.
Abhängigkeit zu bauseitig vorgesehenen Zeitschaltuhr zum Abschalten des äusseren "Tür-Auf"-Tasters und zum Schalten der "Dauer-Auf" Funktion sind zu berücksichtigen.
Abhängigkeiten zu bauseitig vorgesehenen Profilsylinder sind zu berücksichtigen.
TB-04 (einflüglige Fluchttüre DIN 179)
Selbstverriegelndes Panik-Motorschloss, Funktion "E", mit integrierter Riegelabfrage
Schließblech, Edelstahl, evtl. mit Falleneinlauf, je nach Systemprofil
1x Edelstahl-Türdrücker am Gangflügel innen. Abgestimmt auf die Designlinie der Fenstergriffe.
2x Edelstahl Stoßgriff gesamte Flügelhöhe, beidseitig am Türflügel, zum Aufziehen bzw. Aufdrücken des Türflügels währen der "Dauer-Auf" Funktion
Rollenbänder aus Edelstahl, systemkonform
Drehtürantrieb nach DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen, rollstuhlgerecht, Montage Bandgegenseite (BGS)
Programmschalter, zum Stromlosschalten des Antriebes
verdeckt eingebaute Kabelübertragung für das Kabel des Riegelschaltkontaktes und der Sicherheitssenorleiste.
Laserscanner, beidseitig auf dem Türflügel montiert, zur Absicherung der Bewegungsfläche des Türflügels
"Tür-Auf"-Taster, auf Bandseite (BS) außen
"Tür-Auf"-Taster, auf Bandgegenseite (BGS) innen.
Finger-Klemmschutzrollo und -leiste.
Steuerung für SvP-Motorschlosss, verdeckt im Türrahmen eingebaut.
Netzteil für SvP-Motorschloss, verdeckt im Türrahmen eingebaut.
Verdeckt eingebauter Magnetkontakt für die Zustandsüberwachung, VDS Klasse B
Besonderheit:
Sicherheitsanforderungen RC2 für komplettes Türsystem sind zu berücksichtigen.
Abhängigkeiten zu bauseitig vorgesehenen Profilsylinder sind zu berücksichtigen.
5.4.2 Beschläge für Fenster:
Die Qualitätsanforderungen gemäß Ziffer 3.16.2 sind zu beachten. Ebenso sind die Hinweise und Forderungen der Ziffer 2.13 und 3.23 zu beachten.
Alle sichtbaren Beschlagsteile sind zu bemustern und sind nach Wahl des Architekten auszuführen. Die grundlegenden Eigenschaften werden nachstehend beschrieben.
FB-01 (Dreh-Kippfenster).
Fenstergriff mit Kugelrasterung (Design FSB 1146, oder gleichwertig)
Griffabstand ca. 70mm
Grifflänge ca. 115mm
Ovalrosette ca. 32,5 x 70mm
Nockendurchmesser ca. 10mm
Werkstoff = Edelstahl
Dauerfunktionsprüfung gem. DIN EN 13126-3 mit 25.000 Drehzyklen.
Oberfläche = matt
bei RC2-Anforderung abschließbar
Beschlag aufgesetzt, Bänder in Rahmenfarbe.
1x einstellbarer Öffnungsbegrenzer
Bei Sicherheitsanforderungen ist die Anzahl der Zuhaltungen und der ggf. erforderliche verschließbare Griff im Angebot zu berücksichtigen.
5.9 Anschlüsse:
Grundsätzlich sind die in den Details dargestellten Anschlüsse inkl. aller erforderlichen Bleche, Folien und der Anschlussisolierung auszuführen. Die entsprechenden Schnittstellenbeschreibungen [NLF] sind zu beachten. Die nachfolgend beschriebenen Bestandteile der Regeldetails sind sinngemäß auch in den benannten Sonderdetails zu berücksichtigen. In den unteren Anschlüssen ist gemäß Vorgabedetails immer ein Los-Festflansch-Konstruktion für den bauseitigen Anschluss der Bauwerkseindichtung vorzusehen und anzubieten.
Die Beschreibung "vorzusehen" und "zu berücksichtigen" bedeutet, dass das im Zusammenhang beschriebene Bauteil im Angebot enthalten sein muss.
Zargenkonstruktionen, Folieneindichtungen, Blechkantteile, etc. sowie Bauteile welche in den Leitdetails schraffiert dargestellt sind, sind prinzipiell durchlaufend vorzusehen.
zu Detail D-111 (unten PR-Fassade):
bestehend aus:
Stahlwinkel ca. 110x110x10mm, bzw. nach statischer Erfordernis. Befestigung mittels Dübel am Rohbau, die erforderlichen Randabstände sind zu berücksichtigen.
Mehrteilige Zargenkonstruktion als Schweißkonstruktion bestehend aus
gekantetes Stahlblech, Abwicklung ca. 265mm, mind. 3mm bzw. nach statischer Erfordernis, mit eingeschweißten Aussteifungs-Rippen nach statischer Erfordernis. Befestigung an vor genannten Stahlwinkel.
Folienleitblech, Abwicklung ca. 195mm (jedoch als Aufmaßblech abhängig zu Rohbautoleranz), mind. 2mm Stahlblech, befestigt an vor beschriebener Zargenkonstruktion.
Folieneindichtung dampfdicht (hinter Entwässerungsebene der PR-Konstruktion) bis auf Rohbau.
äussere Perimeterdämmung im Bereich der Folieneindichtung bis Rohbaukante.
äusseres Anschlussblech, als mehrfach gekantetes Alu-Blech mind. 3mm, Abwicklung ca. 80mm. Befestigt mit druckfestem Dämmformteil im Falzraum des unteren Riegelprofiles, Blechstöße sind zu hinterlegen.
äussere Abdeckprofil als Alu-Z-Profil ca. 20x20x20x2mm. Die Befestigung an vorbeschriebenen Anschlussblech erfolgt zeitverzögert bzw. in Abhängigkeit zu separat beschriebener Unterkonstruktion für bauseitige Wetterblechabdeckung.
inneres Anschlusswinkel, als Alu-Winkel 50x20x3mm, an Fußpunktriegel im nicht sichtbaren Bereich befestigt.
inneres Anschlussblech, als gekantetes Alublech mind. 3mm, Abwicklung ca. 170mm. Befestigt an vor beschriebenem Anschlusswinkel.
zu Detail D-112 (oben PR-Fassade):
bestehend aus:
Pfostenbefestigung als Loslager, mehrteilige Befestigungskonsole über Pfostenprofil nach statischer Erfordernis. Rohbautoleranzen und Rohbauverformungen sind hierbei zu berücksichtigen. Befestigung mittels Holzbauschrauben am Holz-Tragwerk, die erforderlichen Randabstände sind zu berücksichtigen.
inneres Anschlussblech, als mehrfach gekantetes Alublech mind. 3mm, Abwicklung ca. 215mm. Befestigt an Kopfpunktriegel im nicht sichtbaren Bereich. Vorgerichtet für Kabeldurchführung mittels PG-Verschraubung.
Folienleitblech 2mm, als mehrfach gekantetes Alublech, Abwicklung ca. 175mm, an Holztragwerk befestigt.
Folieneindichtung dampfdicht von Dichtebene der PR-Konstruktion über Folienleitbleche bis auf Holztragkonstruktion, Abwicklung ca. 435mm, mit Schlaufe in Abhängigkeit zur Rohbauverformung verlegt.
äusseres Anschlussblech 3mm, als mehrfach gekantetes Alublech, Abwicklung ca. 225mm. Befestigt mit druckfestem Dämmformteil im Falztraum des oberen Riegelprofiles. Vorgerichtet für Kabeldurchführung mittels Kabeltülle.
Hohlräume im oberen Anschlussbereich sind satt mit Dämmung auszulegen.
Wasserleitfolie diffusionsoffen von äusserem Anschlussblech bis auf Witterungsschutzbahn.
Hohlräume im oberen Anschlussbereich über separat beschriebenen Sonnenschutzkasten und separat beschriebener Lisenenkonstruktion sind satt mit Dämmung auszulegen.
zu Detail D-113 (PR-Fassade seitlich):
bestehend aus:
inneres Anschlusswinkel, als Alu-Winkel 50x30x3mm, an Pfosten im nicht sichtbaren Bereich befestigt.
innerer Anschlusswinke zur Folienhinterlegung, als Alu-Winkel 50x30x3mm, Befestigt mittels Dübel am Rohbau.
Folieneindichtung dampfdicht, von Dichtebene der Verglasung bis Rohbau, Abwicklung ca. 180mm.
äusseres Anschlussblech 3mm, als Alu-Blech, Abwicklung ca. 80mm. Befestigt mit druckfestem Dämmformteil im Falzraum des Prostenprofiles.
Hohlräume im seitlichen Anschlussbereich sind satt mit Dämmung auszulegen.
Wasserleitfolie diffusionsoffen von äusserem Anschlussblech bis auf Witterungsschutzbahn.
PU-Dämmplatte ca. 220x60mm, angepasst auf Rohbautoleranz, an Holzständerwand befestigt, ggf. mit Dichtstoff hinterlegt.
Niederhalter kurzstücke, als Alu-Winkel ca. 120x40x3mm, befestigt an separat beschriebener Holzkonstruktion.
äusseres Anschlussblech 3mm, als mehrfach gekantetes Alu-Blech, Abwicklung ca. 330mm. Befestigt im Falzraum des Prostenprofiles bzw. vor beschriebenen Anschlussblech.
zu Detail D-115 (PR-Fassade seitlich):
bestehend aus:
inneres Anschlusswinkel, als Alu-Winkel 50x30x3mm, an Pfosten im nicht sichtbaren Bereich befestigt.
innerer Anschlusswinke zur Folienhinterlegung, als Alu-Winkel 160x40x3mm, Befestigt an vor beschriebenen Anschlusswinkel.
Folieneindichtung dampfdicht, von Dichtebene der Verglasung bis Rohbau, Abwicklung ca. 400mm.
äusseres Anschlussblech 3mm, als Alu-Blech, Abwicklung ca. 1250mm. Befestigt mit druckfestem Dämmformteil im Falzraum des Prostenprofiles.
Wasserleitfolie diffusionsoffen von äusserem Anschlussblech bis auf Witterungsschutzbahn.
Insektenschutzgitter, mehrfach gekantetet, Abwicklung ca. 125mm, als Aufmaßblech. Befestigt im Falzraum des Prostenprofiles bzw. vor beschriebenen Anschlussblech.
zu Detail D-116 (unten PR-Fassade):
bestehend aus:
Schweißkonsole aus:
Stahlwinkel ca. 150x100x10mm, bzw. nach statischer Erfordernis.
Stahlflach ca. 100x10mm an Stahlwinkel angeschweißt um erforderlichen Randabstand für Befestigung mittels Dübel am Rohbau zu berücksichtigen.
Folienleitblech, gekantetes Stahlblech, Abwicklung ca. 100mm, mind. 2mm
Folieneindichtung dampfdicht (hinter Entwässerungsebene der PR-Konstruktion) bis auf Rohbau.
äusseres Anschlussblech, als Alu-Blech mind. 3mm, Abwicklung ca. 80mm. Befestigt mit druckfestem Dämmformteil im Falzraum des unteren Riegelprofiles, Blechstöße sind zu hinterlegen.
äussere Abdeckprofil als Alu-Z-Profil ca. 20x20x20x2mm. Die Befestigung an vorbeschriebenen Anschlussblech erfolgt zeitverzögert bzw. in Abhängigkeit zu separat beschriebener Unterkonstruktion für bauseitige Wetterblechabdeckung.
Hohlräume im unteren Anschlussbereich sind satt mit Dämmung auszulegen.
inneres Anschlusswinkel, als Alu-Winkel 50x20x3mm, an Fußpunktriegel im nicht sichtbaren Bereich befestigt.
zu Detail D-117 (oben PR-Fassade):
bestehend aus:
Pfostenbefestigung als Loslager, mehrteilige Befestigungskonsole über Pfostenprofil nach statischer Erfordernis. Rohbautoleranzen und Rohbauverformungen sind hierbei zu berücksichtigen. Befestigung mittels Holzbauschrauben am Holz-Tragwerk, die erforderlichen Randabstände und reduzierte Platzverhältnisse sind zu berücksichtigen.
inneres Anschlussblech, als gekantetes Alublech mind. 3mm, Abwicklung ca. 100mm. Befestigt an Kopfpunktriegel im nicht sichtbaren Bereich.
Folienleitblech 2mm, als mehrfach gekantetes Alublech, Abwicklung ca. 75mm, an Holztragwerk befestigt.
Folieneindichtung dampfdicht von Dichtebene der PR-Konstruktion über Folienleitbleche bis auf Holztragkonstruktion, Abwicklung ca. 350mm, mit Schlaufe in Abhängigkeit zur Rohbauverformung verlegt.
äusseres Anschlussblech 3mm, als mehrfach gekantetes Alublech, Abwicklung ca. 90mm. Befestigt mit druckfestem Dämmformteil im Falztraum des oberen Riegelprofiles.
Hohlräume im oberen Anschlussbereich sind satt mit Dämmung auszulegen.
Wasserleitfolie diffusionsoffen von äusserem Anschlussblech bis auf Witterungsschutzbahn.
zu Detail D-119 (PR-Fassade seitlich):
wie D-120, jedoch andere Folienführung.
zu Detail D-120 (PR-Fassade seitlich):
bestehend aus:
Folieneindichtung dampfdicht, von Dichtebene der Verglasung bis Rohbau, Abwicklung ca. 260mm.
äusseres Anschlussblech 3mm, als mehrfach gekantetes Alu-Blech, Abwicklung ca. 100mm. Befestigt mit druckfestem Dämmformteil im Falzraum des Prostenprofiles.
Hohlräume im seitlichen Anschlussbereich sind satt mit Dämmung auszulegen.
Wasserleitfolie diffusionsoffen von äusserem Anschlussblech bis auf Witterungsschutzbahn.
zu Detail D-124 (unten PR-Fassade):
bestehend aus:
Stahlwinkel ca. 200x150x12mm, bzw. nach statischer Erfordernis. Befestigung mittels Dübel am Rohbau, die erforderlichen Randabstände sind zu berücksichtigen.
Mehrteilige Zargenkonstruktion als Schweißkonstruktion bestehend aus
gekantetes Stahlblech, Abwicklung ca. 285mm, mind. 3mm bzw. nach statischer Erfordernis, mit eingeschweißten Aussteifungs-Rippen nach statischer Erfordernis. Befestigung an vor genannten Stahlwinkel.
Folienleitblech, Abwicklung ca. 460mm, mind. 2mm Stahlblech, befestigt an vor beschriebener Zargenkonstruktion, unten mittels Distanzstück an Rohbau befestigt.
Folieneindichtung dampfdicht (hinter Entwässerungsebene der PR-Konstruktion) über Zargenkonstruktion bis auf Rohbau.
Hohlräume im Zargenbereich Anschlussbereich sind mit Dämmung ca. 100mm (in Abhängigkeit zur Rohbautoleranz) satt auszulegen.
äusseres Anschlussblech, als mehrfach gekantetes Alu-Blech mind. 3mm, Abwicklung ca. 100mm. Befestigt mit druckfestem Dämmformteil im Falzraum des unteren Riegelprofiles, Blechstöße sind zu hinterlegen.
inneres Anschlusswinkel, als Alu-Winkel 50x20x3mm, an Fußpunktriegel im nicht sichtbaren Bereich befestigt.
inneres Anschlussblech, als gekantetes Alublech mind. 3mm, Abwicklung ca. 100mm. Befestigt an vor beschriebenem Anschlusswinkel.
zu Detail D-125 (oben PR-Fassade):
bestehend aus:
Pfostenbefestigung als Loslager, mehrteilige Befestigungskonsole über Pfostenprofil nach statischer Erfordernis. Rohbautoleranzen und Rohbauverformungen sind hierbei zu berücksichtigen. Befestigung mittels Holzbauschrauben am Holz-Tragwerk, die erforderlichen Randabstände sind zu berücksichtigen.
inneres Anschlussblech, als gekantetes Alublech mind. 3mm, Abwicklung ca. 215mm. Befestigt an Kopfpunktriegel im nicht sichtbaren Bereich.
Folienleitblech 2mm, als mehrfach gekantetes Alublech, Abwicklung ca. 175mm, an Holztragwerk befestigt.
Folieneindichtung dampfdicht von Dichtebene der PR-Konstruktion über Folienleitbleche bis auf Holztragkonstruktion, Abwicklung ca. 435mm, mit Schlaufe in Abhängigkeit zur Rohbauverformung verlegt.
äusseres Anschlussblech 3mm, als mehrfach gekantetes Alublech, Abwicklung ca. 220mm. Befestigt mit druckfestem Dämmformteil im Falztraum des oberen Riegelprofiles.
Hohlräume im oberen Anschlussbereich sind satt mit Dämmung auszulegen.
Wasserleitfolie diffusionsoffen von äusserem Anschlussblech bis auf Witterungsschutzbahn.
zu Detail D-126 (Türe Fußpunkt):
Stahlwinkel ca. 200x100x10mm, bzw. nach statischer Erfordernis. Befestigung mittels Dübel am Rohbau, die erforderlichen Randabstände sind zu berücksichtigen.
Mehrteilige Zargenkonstruktion als Schweißkonstruktion bestehend aus
mehrfach gekantetes Stahlblech, Abwicklung ca. 245mm, mind. 3mm bzw. nach statischer Erfordernis, mit eingeschweißten Aussteifungs-Rippen nach statischer Erfordernis. Befestigung an vor genannten Stahlwinkel.
druckfestes Dämmformteil ca. 30x15mm
mehrfach gekanntes Stahlblech, Abwicklung ca. 95mm, mind. 3mm bzw. nach statischer Erfordernis, befestigt mittels Schrauben an vor beschriebenen Stahlblech.
duckfestes Dämmformteil über Zargenkonstruktion.
Folie dampfdicht über Zargenkonstruktion von Rohbaukante bis über separat beschriebene Flüssig-Kunststoffabdichtung, Abwicklung ca. 520mm.
mehrfach gekantetes Edelstahlblech, Abwicklung ca. 45mm, rutschhemmend (R11) in Abhängigkeit zu separat beschriebener Sauberlaufmatte.
gekantetes Edelstahlblech, Abwicklung ca. 70mm.
Folienleitblech, als mehrfach gekantetes Stahlblech, Abwicklung ca. 490mm, mind. 2mm. Befestigt an vor beschriebenen Zargenkonstruktion. Am Fußpunkt punktuelle Unterfütterung mit Dämmformteil zum Rohbau.
Hohlräume im Zargenbereich Anschlussbereich sind mit Dämmung ca. 100mm (in Abhängigkeit zur Rohbautoleranz) satt auszulegen.
zu Detail D-127 (unten PR-Fassade):
bestehend aus:
Stahlwinkel ca. 200x150x12mm, bzw. nach statischer Erfordernis. Befestigung mittels Dübel am Rohbau, die erforderlichen Randabstände sind zu berücksichtigen.
Mehrteilige Zargenkonstruktion als Schweißkonstruktion bestehend aus
gekantetes Stahlblech, Abwicklung ca. 285mm, mind. 3mm bzw. nach statischer Erfordernis, mit eingeschweißten Aussteifungs-Rippen nach statischer Erfordernis. Befestigung an vor genannten Stahlwinkel.
Folienleitblech, Abwicklung ca. 240mm als Aufmaßblech in Abhängigkeit zur Rohbaulage, mind. 2mm Stahlblech, befestigt an vor beschriebener Zargenkonstruktion.
Folieneindichtung dampfdicht (hinter Entwässerungsebene der PR-Konstruktion) über Zargenkonstruktion bis auf Rohbau.
äusseres Anschlussblech, als mehrfach gekantetes Alu-Blech mind. 3mm, Abwicklung ca. 100mm. Befestigt mit druckfestem Dämmformteil im Falzraum des unteren Riegelprofiles, Blechstöße sind zu hinterlegen.
inneres Anschlusswinkel, als Alu-Winkel 50x20x3mm, an Fußpunktriegel im nicht sichtbaren Bereich befestigt.
inneres Anschlussblech, als gekantetes Alublech mind. 3mm, Abwicklung ca. 100mm. Befestigt an vor beschriebenem Anschlusswinkel.
zu Detail D-128 (oben PR-Fassade):
bestehend aus:
Pfostenbefestigung als Loslager, mehrteilige Sonder-Befestigungskonsole über Pfostenprofil nach statischer Erfordernis. Rohbautoleranzen und Rohbauverformungen sind hierbei zu berücksichtigen. Befestigung mittels Dübel am Rohbau, die erforderlichen Randabstände sind zu berücksichtigen.
inneres Anschlussblech, als gekantetes Alublech mind. 3mm, Abwicklung ca. 215mm. Befestigt an Kopfpunktriegel im nicht sichtbaren Bereich.
Folienleitblech 2mm, als mehrfach gekantetes Alublech, Abwicklung ca. 210mm, über Befestigungskonsole
Folieneindichtung dampfdicht von Dichtebene der PR-Konstruktion über Folienleitbleche bis an Rohbau, Abwicklung ca. 550mm, mit Schlaufe in Abhängigkeit zur Rohbauverformung verlegt.
äusseres Anschlussblech 3mm, als Alublech, Abwicklung ca. 225mm. Befestigt mit druckfestem Dämmformteil im Falztraum des oberen Riegelprofiles.
Hohlräume im oberen Anschlussbereich sind satt mit Dämmung als Keildämmung auszulegen.
Wasserleitfolie diffusionsoffen, Abwicklung ca. 360mm von Rohbau über Keildämmung bis auf äusseres Anschlussblech.
Insektenschutzgitter, mehrfach gekantetet, Abwicklung ca. 125mm, als Aufmaßblech. Befestigt im Falzraum des Prostenprofiles bzw. vor beschriebenen Anschlussblech.
5.0 ANSCHLÜSSE UND AUSFACHUNGEN
6.0 BAUSTELLENEINRICHTUNG 6.0 BAUSTELLENEINRICHTUNG
Beachtung der Anforderungen aus dem Baustellenkonzept an eine Lärm-, staub und abfallarme Baustelle sowie Boden- und Grundwasserschutz.
Bauwasser und Baustrom werden bauseits zur Verfügung gestellt, die entsprechenden Kosten werden in den vertraglichen Bedingungen geregelt.
Die Entsorgung des Abfalls erfolgt durch den AN selbst. Die Kosten sin in den Einheitspreisen zu berücksichtigen und werden nicht separat vergütet.
6.0 BAUSTELLENEINRICHTUNG
7.0 PR-FASSADE 7.0 PR-Fassade
Die Angaben der formalen Profilabmessungen (Bautiefen und Ansichtsbreiten) und der Konstruktionsmerkmale sind zu berücksichtigen.
Gegebenenfalls aus statischen und aus formalen Gründen verstärkte Profile werden an dieser Stelle nicht genannt. Vom Auftraggeber gewünschte formale Profilabmessungen entbinden den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung zu einem statischen Nachweis.
Sind in den Details Sonderprofile dargestellt oder sind durch die Systemwahl des Anbieters zusätzliche Sonderprofile erforderlich um die gewünschten Ansichten umzusetzen, so sind die zus. Profilherstell- und Werkzeugkosten im Angebot zu berücksichtigen und werden nicht separat vergütet.
Die nachstehende Beschreibung ist rein technischer Art und berücksichtigt keine Montageabläufe. Die Bauphysikalischen Werte sind dem Titel 2 zu entnehmen. Die Materialqualitäten sind - wenn nicht anders beschrieben - dem Titel 3 zu entnehmen.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass bei der Materialwahl und dem Korrosionsschutz mindestens die geforderten Anforderungen zu berücksichtigen sind. Für alle nicht genannten Einzelteile oder im Fall einer geänderten Detailausführung ist der Korrosionsschutz (technisch und konstruktiv) zu erfüllen.
Die Beschreibung "vorzusehen" bedeutet, dass das im Zusammenhang beschriebene Bauteil im Angebot enthalten sein muss.
07.01 Holz-Aluminium-PFOSTEN-RIEGEL-FASSADE (Passivhausqualität)
Selbsttragende, hochwärmegedämmte Pfosten- Riegel- Konstruktion aus Holzprofilen innen mit Dichtungsaufsatz und Abdeckschale außen aus Aluminium.
Bauphysikalische Anforderung:
Die Einstufung des Profilsystems in den Bemessungswert Uf, nach EN ISO 10077-2 und DIN V 4108-4 ist in der Gesamt Uw- Wert Berechnung der Fenster und Fassaden zu berücksichtigen. Die Bauphysikalischen Anforderungen sowie Hinweise zur Verglasung sind entsprechend Ziffer 2.4ff zu beachten und nachzuweisen.
Die geforderte Schlagregendichtheit, Luftdurchlässigkeit, Schallschutz und Widerstandsfähigkeit bei Windlast, Standsicherheit muss entsprechend der ZTV im Rahmen der Produktnorm EN 13830 für Vorhangfassaden durch ein Prüfzeugnis eines akkreditierten Prüfinstituts nachgewiesen werden.
Die Wärmedämmung ist hierbei durch den Abstand der äusseren Pressleiste zur inneren, tragenden Holz-Konstruktion, zu erzielen. Zusätzliche Maßnahmen wie z.B. die Verwendung von Systembezogenen Isolatoren bzw. Dämmleisten und / oder Wärmedämmbänder im Falz sind zum erreichen der erforderlichen Uf- Werte vorzusehen. Die freie Falzraumbelüftung darf hierdurch nicht eingeschränkt werden.
Konstruktions-/Systembeschreibung:
Aufsatzprofile auf die Tragkonstruktion aus Holz besteht aus stranggepressten Aluminiumprofilen inkl. Schraubkanal. Diese werden mittels Verschraubung in das Holzprofil der Pfosten und Riegel an der Grundkonstruktion angebunden. Aus korrosionstechnischen Gründen sind Schrauben aus Edelstahl vorzusehen. Anzahl und Abstand nach Systemvorgaben und statischer Erfordernis.
Die Aufsatzkonstruktion muss eine sichere Glaslastabragung in das Riegeltragprofil gewährleisten. Für große bzw. schwere Gläser sind entsprechend den Systemvorgaben Kreuzglasträger vorzusehen.
Verglasung:
Alle Glasscheiben, auch die der Einsatzelemente, sind in der gleichen Ebene angeordnet. Die kontrollierte Be- und Entlüftung des Falzgrundes entsprechend den Richtlinien des Systemgebers bzw. der Isolierglashersteller ist zu gewährleisten. Allen Forderungen der Glasindustrie darüber hinaus ist Rechnung zu tragen. Entsprechende Zustimmung des Isolierglasherstellers ist vorzulegen.
Abmessungen und Ausführung der Pressleisten und Deckschalen entsprechend den Leitdetails. Die Stöße der Pressleisten und Deckschalen sind mit einen Dehnstoßprofil hinterlegt auszuführen und jeweils in die Achsen zu legen. Maximale Länge der Riegel-Deckleisten 3000 mm. Grundsätzlich sind sichtbare Enden farblich nachzubehandeln oder es erfolgt eine Stückbeschichtung nach der technischen Bearbeitung und dem Zuschneiden.
Prinzipiell sind die Verarbeitungsrichtlinien des Systemgebers zu berücksichtigen.
Dichtungsausführung:
Kommen Klemmprofile zur Ausführung, so sind die äusseren Verglasungsdichtungen aus EPDM grundsätzlich in den Ecken vulkanisiert so auszuführen, dass die Pressleistenstöße waagerecht zu senkrecht eine dichte, vollständige Hinterlappung erhalten (Klebung ist nicht zugelassen).
Es ist dem Bieter freigestellt, mit äusseren vulkanisierten Dichtungsrahmen oder mit im Injection-Moulding-Verfahren hergestellten T- und Kreuzstücken zu arbeiten. Die inneren Verglasungsdichtungen aus EPDM sind als Rahmen eckvulkanisiert herzustellen und müssen für die Entwässerung der horizontalen Falzräume in die vertikalen entsprechende Durchbrüche vorweisen. Die Entwässerungsöffnungen sind so zu bemessen, dass sie den Vorschriften der Glashersteller entsprechen, um eine ausreichende Be- und Entlüftung der Falzräume zu gewährleisten.
Wassersäcke innerhalb des Dichtungssystems müssen ausgeschlossen sein, ggf. müssen Riegel mit Überhöhung eingebaut werden. Riegel- und Pfostendichtungen müssen ebengleich ohne Versätze hergestellt werden.
Besonders zu beachten ist die Drainage des ganzen Systems, die so auszulegen ist, dass Tauwasser und evtl. eingedrungener Schlagregen in die vertikalen Falzräume geleitet und nach unten abgeführt wird. Hierzu sind auch die Glasauflage als Brücke mit ausreichendem Durchflussquerschnitt auszuführen. Eine zweite, einwandfreie dichte, wasserführende Ebene ist erforderlich.
Zusätzlich muss das System eine Fußpunktentwässerung nach vorne, vor der Glasebene, mit einer durchlaufenden Riegeldichtung mit anextrudierter Fahne gewährleisten.
Alle Auflageflächen, z. B. zwischen Blechverkleidungen und Hinterlappungen oder zwischen überlappten Pressleistenstößen sowie zwischen Blechen und Pressleisten ohne EPDM-Profile sind mit dauerelastischer Butylzwischenlagen zu versehen.
Konstruktionspunkte:
Die Verbindung zwischen Pfosten- und Riegelprofil ist so zu wählen, dass auftretende Dehnungen nicht zu Knackgeräuschen führen können, die Vertikal- und Horizontallasten jedoch einwandfrei abgeführt werden können. In den frei zugänglichen Bereichen sind Deckleistensicherungen einzubauen, damit diese nicht unbefugt abgeschraubt werden können. (aufbohren der Innensechskantschrauben)
Die innere, tragende Konstruktion besteht aus vertikalen und horizontalen Holzprofilen, Abmessung entsprechend den Leitdetails, jedoch mindestens entsprechend den statischen Erfordernissen. Das innere Erscheinungsbild ist einheitlich herzustellen. Dabei müssen die Pfosten und Riegeldichtungen in der selben Breite optisch durchgehend ausgeführt werden. Breitenunterschiede zwischen Riegel und Pfostendichtung sind nicht zugelassen.
Querschnittsänderungen bedürfen, wenn statisch erforderlich, der Genehmigung des AG/ Architekten. Die Verschraubung/ Befestigung der Riegel mit Verbindern ist verdeckt auszuführen. Sichtbare Schrauben im Bereich der inneren PR-Konstruktion werden nicht zugelassen.
Bolzenbefestigung für die Befestigung der Sonnenschutzelemente außen:
Sofern vor den Fassaden über Bolzen Bauteile (Sonnenschutz, Gerüstverankerungen, Bleche, Werbung, Führung der Befahranlage etc.) befestigt werden, muss die Halterung mit einer auf das Fassadensystem abgestimmten, statisch nachgewiesener Befestigung erfolgen. Diese müssen nachträglich montierbar sein und sich beim Einbau durch eine EPDM- Dichthülse dauerhaft abdichten.
Alle Befestigungsschrauben sind in Edelstahl A4 Werkstoff Nr. 1.4403 auszuführen.
Befestigung des Fassadentragwerks:
Alle Verschraubungen und Bolzenverbindungen an den Befestigungsteilen, soweit nicht durch Federringe oder Splinte gesichert, werden mit hierfür geeigneten speziellen Reaktionsklebstoffen so gesichert, dass sie sich nicht infolge von Schwingungen, Wärmebewegungen, Setzen unter Last usw. von selbst lösen können. Die anbindungen sind gemäß den Vorgabedetails auszuführen.
Einbau von wärmegedämmten Fenstern und Türen in das Fassadenraster erfolgt in gleicher Weise wie bei festen Füllungen.
Die Anforderungen der Rahmenkonstruktionen von Einsatzfenstern und Türen ist wie in der Konstruktionsbeschreibung "LM Einsatzelemente und Türen" beschrieben auszuführen. Für den Einsatz in der PR-Fassade sind entsprechende Einspannrahmen und Ausgleichprofile vorzusehen.
7.0 PR-FASSADE
8.0 EINSATZELEMENTE + FENSTER + TÜREN Die Angaben der formalen Profilabmessungen (Bautiefen und Ansichtsbreiten) und der Konstruktionsmerkmale sind zu berücksichtigen. Abweichungen von den hier gemachten Angaben werden in den jeweiligen Positionsbeschreibungen aufgeführt.
Gegebenfalls aus statischen und formalen Gründen verstärkte Profile werden an dieser Stelle nicht genannt. Vom AG gewünschte formale Profilabmessungen entbinden AN nicht von der Verpflichtung zu einem statischen Nachweis.
Sind in den Details Sonderprofile dargestellt oder sind durch die Systemwahl des Anbieters zusätzliche Sonderprofile erforderlich, um die gewünschten Ansichten umzusetzten, so sind die zusätzlichen Profilherstell- und Werkzeugkosten im Angebot zu berücksichtigen und werden nicht separat vergütet.
Die nachstehende Beschreibung ist rein technischer Art und berücksichtigt keine Montageabläufe. Die bauphysikalischen Werte sind der ATV-Ziffer 2.0ff. zu entnehmen. Die Materialqualitäten sind, wenn nicht anderst beschrieben, der ATV-Ziffer 3.0ff. zu entnehmen.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass bei der Materialwahl und dem Korrosionsschutz, mindestens die geforderten Anforderungen zu berücksichtigen ist. Für alle nicht genannten Einzelteile oder im Fall einer geänderten Detailausführung ist der Korrosionsschutz (technisch und konstruktiv) auf die Anforderung abzustimmen.
Die Beschreibung "vorzusehen" bedeutet, dass das im Zusammenhang beschreibene Bauteil im Angebot enthalten sein muss.
08.01 - Alu Einsatz-/ Lochfensterelemente und Türen:
Zu erfüllen sind folgende zusätzliche technischen Anforderungen für die Rahmenkonstruktionen Aluminiumfenster entsprechend den Leitdetails mit Öffnungsflügel, Festverglasungen, etc. gemäß Positionsbeschreibung. Einspanntiefe in PR-Fassade, auf Verglasungsebene abgestimmt.
Beschreibung Grundsystem allgemein:
Rahmengrundbautiefe min. 90mm, Flügel mit innerem Überschlag und umlaufender Dichtung.
Die vorgegebenen Profilgeometrien sind zwingend einzuhalten. Kleinere Bautiefen sind nicht zulässig.
Wärmedämmung mit durchlaufenden, falzflächenbündigen Kunststoffleisten aus PA 6.6, 25 % Glasfaseranteil und stirnseitiger Einlage aus Klebeschmelzdraht. Bei großen Flügelformaten ist ein schubloser Verbund zu berücksichtigen.
Durchlaufende Dämmebene in Rahmen, Flügeln und Füllungen, mit zum Falz hin flächenbündigen Dämmstegen.
Zusatzdämm-Maßnahmen an und zwischen den Isolierstegen sind gem. Fassadensystem und Detaillierung vorzusehen. Art und Umfang ist gemäß den geforderten Wärmedämmwerten einzusetzen und vorzusehen. Bzgl. der Qualitäten sind die Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept zu berücksichtigen.
Integriertes Dampfdruckausgleich- und Entwässerungssystem aus den freien Fälzen und kontrollierte Ableitung von ggf. Rest-Wasser über die gesamte Fassaden- und Konstruktionstiefe nach außen.
Eckvulkanisierte EPDM- Verglasungsdichtungen außen als Rahmen
Eckvulkanisierte EPDM- Mitteldichtung als Rahmen gefertigt ohne Klebestoß mit Überdeckung der Rahmen-Dämmzone.
Durchlaufende Dämmebene im Glasfalz.
Profilverbund-Herstellung ausschließlich werksseitig, durch Betriebe mit Zertifizierung nach ISO 9000ff.
Profilverbund mit Qualitätssicherung und Werksgarantie auch für nachträgliche Oberflächenbehandlung (Anodisieren, Nass- und Pulverbeschichtung)
Vertikale Koppelstoßdichtungen als EPDM
Umlaufende EPDM Dichtung am Flügelüberschlag innen und als innere Verglasungsdichtung.
Stumpfgestoßene Glasleisten mit integrierten Glasleisten-Formteilen aus EPDM-Zellkautschuk auszustatten. Einbau mit ca.2mm Überstand über der Glashalteleiste.
Zusätzlich bindend gefordert ist der Nachweis der Qualitätsmerkmale nach CE-Konformität DIN EN 14351.
System-Nachweise gemäß ATV-Ziffer 2.4ff. für
- Luftdurchlässigkeit
- Schlagregendichtheit
Prüfung des Verhaltens bei Windbelastung gemäß ATV-Ziffer 2.3.3
Systemprüfung nach Güte- und Prüfbestimmungen für Aluminium-Fenster RAL-RG 636/1;
Die Eignung des Werkstoffes für die Dämmstege, gemäß ATV-Ziffer 3.1 Proben / Nachweise der Eignung des Werkstoffs der IfBT- Richtlinie, muss durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis nachgewiesen werden.
Zu erfüllen sind folgende zusätzliche Anforderungen:
Verdeckt liegende Entwässerung / Belüftung des Falzraumes (sichtbaren Entwässerungskappen auf den Blendrahmen sind nicht zugelassen). Sofern konstruktiv Entwässerungskappen nicht zu vermeiden sind, sind diese in Metall in der Fensterfarbe auszuführen.
Je nach Flügelgröße / Gewicht. Sind die Flügelprofil mit dem Isolierglas im Falz nach den Richtlinien der Glashersteller zu verkleben.
Systembeschreibung Flügel Regelfassade:
Ansichtsbreite der Rahmenkonstruktion entsprechend den Leitdetails.
Gesamtbautiefe und Materialdicken min. entsprechend den Leitdetails bzw. nach statischer Erfordernis. Auch wenn keine Dämmung im Profil dargestellt ist, so ist der Dämmzonenbereich zwischen den LM Profilen auszufüllen.
Beschläge:
Die Beschlagszusammenstellung ist den Vorbemerkungen Ziffer 3.16ff. und 5.4ff zu entnehmen. Die Beschläge müssen nach DIN EN 13126-1 den zu erwartenden Belastungen entsprechend ausgebildet sein.
Ergänzung - Aluminiumtüren:
wie oben beschrieben, jedoch sind folgende zusätzlichen technischen Anforderungen zu erfüllen:
Bautiefe, Flügelebene, Flügelgrößen:
Blendrahmen-, Kämpfer- und Flügelprofile min. 90mm tief nach Statik, für den Einbau in PR-Fassade geeignet.
Flügel innen und außen mit Rahmen flächenbündig
Flügelgrößen entsprechend den Positionsplänen.
Türflügeldichtung zum Rahmen:
Doppelte EPDM- Anschlagdichtungen, im Flügel- bzw. Rahmenprofil verankert und auf großen elastischen Verformungsbereich ausgelegt.
Sockeldichtung zur Schwelle:
Mit wärmegedämmtem Flügelprofil entsprechend Bodenaufbau und gefordertem Witterungs- und Wärmeschutz, mit einseitiger Anschlagdichtung in gleicher Ebene wie Flügeldichtung bei 4-seitig umlaufendem Flügelrahmen bzw. entsprechendem Sockel-Aufsatzprofil und wärmegedämmter Aluminiumschwelle bzw. Kunststoffschwelle mit Absenkdichtung bzw. Auflaufdichtung und Rutschhemmender Edelstahl- Schwelle entsprechend den Leitdetails.
Weiter ist ein barrierefreier Zugang nach DIN 18040 zu ermöglichen. Anschlüsse auf Geländehöhe sind entspr. der DIN 18531-18533 herzustellen.
Für die Unterkonstruktion sind mehrteilige Stahlkonstruktionen und Befestigungen vorzusehen. Die Ausführung muss die Belastungen aufnehmen können. Die Trittfestigkeit ist zu beachten. Der Mehraufwand für die Planung und Herstellung der Abdichtung ist in den entsprechenden Einheitspreisen mit einzurechnen.
Beschläge:
Die Beschlagszusammenstellung ist den Vorbemerkungen Ziffer 3.16ff. und 5.4ff zu entnehmen. Die Beschläge müssen nach DIN EN 13126-1 den zu erwartenden Belastungen entsprechend ausgebildet sein.
08.02 - Glas-Lüftungselement
Rahmen- und Flügelprofile:
Rahmen- und Flügelprofile aus thermisch getrennten, stranggepressten
Aluprofilen. Pulverbeschichtet gemäß Ziffer 4.0. Glas-Lamellen an den
schmalen Seiten gehalten, ansonsten rahmenlos. Zweiseitige Lagerung der
Glaslamellen. Ausstellmechanik in die Profile integriert.
Rahmenprofile inkl. Einspannrahmen für den Einbau in eine
Pfosten-Riegelkonstruktion.
Lamellen:
Ausführung als 3-fach Wärme- bzw. Sonnenschutzisolierverglasung,
abgestimmt auf die angrenzende Festverglasung der PR-Fassade mit "warmer
Kante".
Ausführung flächenbündige Ganzglasoptik.
Dichtungen:
Umlaufend schwarze Silikon-Dichtungen mit doppeltem Anschlag und doppelter
Dichtungsfunktion sind Winddruck- und Sogrichtung. Dichtlippen dauerhaft
formstabil und kurz ausgebildet um Welligkeiten sowie Undichtigkeiten zu
vermeiden. Keine Bürstendichtungen oder andere schleifenden oder
verformbaren Dichtungsmaterialien.
Beschläge:
Beschläge aus massiven Edelstahl-Ausstellhebeln, im Rahmenprofil integriert.
Statik ist mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. Beschläge mit genieteten
Gelenkverbindungen (Scherenbeschläge) sind zur Vermeidung
verschleißintensiver Reibung (Metall auf Metall) und zur dauerhaften
Sicherstellung von Seitenwindstabilität, Unfallverhütung, Funktionssicherheit
sowie Verschmutzungsbeständigkeit ausgeschlossen. Seitenwindstabilität der
vollständig geöffneten Lamelle +/- 5 mm. Zur Seitenwindstabilität sowie zu
Vermeidung von Dichtungsbeschädigungen passgenaue Führung der
Flügelprofile während des gesamten Schließvorgangs innerhalb des Rahmens.
Schubstangen mit staubgeschützten Edelstahlkugellagern, spielfrei in
gepressten Laufnuten der Aluminiumprofile, verdeckt im Rahmen liegend. Alle
mechanisch beweglichen Beschlagteile dauerhaft verschraubt und gesichert,
nicht vernietet. Alle beweglichen Beschlag-Drehpunkte mit eingepressten,
wartungsfreien Gleitlagern zum dauerhaften Schutz vor Kontaktkorrosion,
Metallabrieb und unerwünschten Geräuschen.Zum einfachen Austausch der
Glaslamellen müssen diese mittels integriertem Bajonettverschluss auch durch
dritte Fachfirmen mit wenig Aufwand ein- und ausgebaut werden können.
Elektronik/Antriebe:
230 Volt Elektromotoren, im oberen und unteren Rahmenprofil integriert.
Verkabelung vollständig innerhalb der Rahmenprofile integriert.
Kabelübergänge sind mit entsprechenden Dichtstücken herzustellen. Die
Kabel sind verdecktliegend im Pfostenprofil nach oben zu führen.
08.03 - Holz-Alu-Fensterelement
Zu erfüllen sind folgende zusätzliche technischen Anforderungen für die Rahmenkonstruktionen Holz-Alu-Fenster entsprechend den Leitdetails mit Öffnungsflügel, Festverglasungen, etc. gemäß Positionsbeschreibung. Einspanntiefe in PR-Fassade, auf Verglasungsebene abgestimmt.
Zusätzlich bindend gefordert ist der Nachweis der Qualitätsmerkmale nach CE-Konformität DIN EN 14351.
System-Nachweise gemäß ATV-Ziffer 2.4ff. für
- Luftdurchlässigkeit
- Schlagregendichtheit
Prüfung des Verhaltens bei Windbelastung gemäß ATV-Ziffer 2.3.3
Systemprüfung nach Güte- und Prüfbestimmungen für Aluminium-Fenster RAL-RG 636/1;
Beschreibung Grundsystem allgemein:
Rahmengrundbautiefe mit gleichen Holzdicken am Flügel und Rahmen mit innerem Überschlag und umlaufender Dichtung.
Die vorgegebenen Profilgeometrien sind zwingend einzuhalten. Kleinere Bautiefen sind nicht zulässig.
Technische Anforderungen und systemspezifische Nachweise
Die Aluminium-Profile sind in Eloxalqualität und gemäß DIN EN 755 und DIN EN 12020 anzubieten. Die Ausführung muss nach den einschlägigen Normen und Richtlinien, den anerkannten Regeln der Technik und den Angaben des Systemgebers erfolgen.
Holzkonstruktion:
Die Holzkonstruktion ist gemäß den Anforderungen der DIN 68121 auszuführen. Die Flügel sind mit angefräster Glasleiste, Festverglasungen mit verschraubter Glasleiste vorzusehen. Das System muss eine unsichtbar verschraubte Festverglasung ermöglichen.
Integriertes Dampfdruckausgleich- und Entwässerungssystem aus den freien Fälzen und kontrollierte Ableitung von ggf. Rest-Wasser über die gesamte Fassaden- und Konstruktionstiefe nach außen.
Der Isolierglas-Randverbund wird zweiseitig im Holzfalz aufgenommen.
Einnutungen in die Holzprofile zur Aufnahme der Aluminiumprofile sind unzulässig.
Aluminium-Rahmen:
Es ist ein flächenbündiges System mit integriertem, verdecktliegendem Flügel anzubieten. Die Ansichtsbreite des Rahmens beträgt an der Hauptkontur ca. 88 mm, die Stärke des sichtbaren Aluminium-Überschlages beträgt ca. 10 mm.
Die Entwässerung des Falzbereiches erfolgt durch verdeckte Stanzungen im unteren Profilquerstück. Optional muss eine sichtbare Entwässerung mit Aluminium-Abdeckkappe im Farbton des Alurahmens möglich sein.
Die Flügelverglasung ist mit einer außen angeordneten Glasleiste auszuführen, die das Glas umlaufend einfasst.
Die Ausführung der Aluminium-Rahmen muss mit verschweißter Verbindung möglich sein.
Befestigung des Aluminium-Rahmens:
Die Befestigung des Aluminium-Rahmens auf dem Holzrahmen erfolgt über demontierbare Dreh- und Drehklipshalter aus hochwertigen, temperaturbeständigen Kunststoffen wie schlagzäh modifiziertes POM. Am Flügel werden grundsätzlich Drehhalter eingesetzt. Eine spannungsfreie Dehnung der Aluminiumschale zum Holzteil und die vollflächige Hinterlüftung des Spaltes zwischen Holz- und Alu-Rahmen muss sichergestellt sein. Der Spalt muss daher mit mindestens 4 mm Abstand ausgeführt werden.
Dichtungen:
Am Blendrahmen ist eine umlaufende, eck-vulkanisierbare Dichtung aus APTK zwischen Holz-Rahmen und Holz-Flügel einzubauen. Bei großer Schlagregenbeanspruchung muss optional eine Dichtung zwischen Alu-Rahmen und Alu-Flügel unten quer montierbar sein.
Die Verglasung muss außenseitig mit einer umlaufenden APTK-Trockenverglasungs-dichtung erfolgen können. Die Dichtlippe am Glas darf nicht breiter als 5 mm sichtbar sein.
Keildichtungen als äussere Verglasungsdichtung sind nicht zulässig. Innenseitig muss eine Trockenverglasung mit APTK-Dichtungen in abgestuften Dichtungsdicken ausführbar sein.
08.04 - Holz-Fensterelement
Zu erfüllen sind folgende zusätzliche technischen Anforderungen für die Rahmenkonstruktionen Holz-Fenster entsprechend den Leitdetails mit Öffnungsflügel, Festverglasungen, etc. gemäß Positionsbeschreibung. Einspanntiefe in PR-Fassade, auf Verglasungsebene abgestimmt.
Zusätzlich bindend gefordert ist der Nachweis der Qualitätsmerkmale nach CE-Konformität DIN EN 14351.
Beschreibung Grundsystem allgemein:
Rahmengrundbautiefe mit gleichen Holzdicken am Flügel und Rahmen mit innerem Überschlag und umlaufender Dichtung.
Die vorgegebenen Profilgeometrien sind zwingend einzuhalten. Kleinere Bautiefen sind nicht zulässig.
Holzkonstruktion:
Die Holzkonstruktion ist gemäß den Anforderungen der DIN 68121 auszuführen. Die Flügel sind mit angefräster Glasleiste, Festverglasungen mit verschraubter Glasleiste vorzusehen. Das System muss eine unsichtbar verschraubte Festverglasung ermöglichen.
Der Isolierglas-Randverbund wird zweiseitig im Holzfalz aufgenommen.
Einnutungen in die Holzprofile zur Aufnahme der Aluminiumprofile sind unzulässig.
Dichtungen:
Am Blendrahmen ist eine umlaufende, eck-vulkanisierbare Dichtung aus APTK zwischen Holz-Rahmen und Holz-Flügel einzubauen.
Die Verglasung muss außenseitig mit einer umlaufenden APTK-Trockenverglasungs-dichtung erfolgen können. Die Dichtlippe am Glas darf nicht breiter als 5 mm sichtbar sein.
08.05 - Insektenschutzgitter abgestimmt auf Glas-Lamellenfenster gem. Ziffer 08.02:
Konstruktion:
Spannrahmen in Alu, eloxiert in E6/EV1.
Spannrahmen mittels Federstife im Rahmen der Glas-Lamellenfenster arretiert für leichte Revision zu Reinigungszwecken.
Bespannung:
Bespannung mit Fiberglasgewebe, PVC-ummantelt
Farbe schwarz, Maschenweite (MW) ca. 1,47x1,67mm
Offene Siebfläche ca. 80%
8.0 EINSATZELEMENTE + FENSTER + TÜREN
9.0 SONNENSCHUTZ 9.0 SONNENSCHUTZ
Vorbemerkungen allgemein
Alle Anlagen einschl. Befestigungen sind konstruktiv zu planen und statisch nachzuweisen.
Leistungsende Gewerk Sonnenschutz ist Stecker mit Kupplung, in der Schürze bzw. im Schacht fixiert, fachgerechte Durchführung der Zuleitung in verdeckten Leerrohren einschl. PG-Verschraubungen durch die
Fassade (Freie Kabelpeitsche ab Innenkante Konstruktion gemäß Ziffer 2.13).
Dazu sind die oben beschriebenen Kabel im oberen Bereich bis zum Fassadenpfosten seitlich zu verziehen und fachgerecht zu befestigen. Diese Kosten sind im Angebot zu berücksichtigen.
Die Motorsteuereinheit werden bauseits geliefert und sind nicht Bestandteil dieser Anfrage.
Die Steuerung wird bauseits erbracht und ist nicht Bestandteil dieser Anfrage.
Alle Befestigungen (Schrauben usw.) grundsätzlich aus Edelstahl. Verbindungsteile korrosionsbeständig (A4), Aluminium, Kunststoff.
Für das Probefahren, das Einfahren nach erfolgter Montage sowie die Abnahme ist entsprechendes Personal und Gerät seitens des Sonnenschutzherstellers vorzusehen und im Angebot zu berücksichtigen.
Die angebotenen Produkte müssen der DIN EN 13120:2009-04 (Innenliegender-Sonnenschutz) bzw. der DIN EN 13659:2009-01 (Raffstoren/Außen-Jalousien/Rollladen) bzw. der DIN EN 13561:2009-01 (Markisen) entsprechen und CE erklärt sein. Produkte ohne diese Kennzeichnung sind nicht zugelassen.
Sind in den Details Sonderprofile dargestellt oder sind durch die Systemwahl des Anbieters zusätzliche Sonderprofile erforderlich um die gewünschten Ansichten umzusetzen, so sind die zus. Profilherstell- und Werkzeugkosten im Angebot zu berücksichtigen und werden nicht separat vergütet.
Die nachstehende Beschreibung ist rein technischer Art und berücksichtigt keine Montageabläufe. Die Bauphysikalischen Werte sind dem Titel 2 zu entnehmen. Die Materialqualitäten sind - wenn nicht anders beschrieben - dem Titel 3 zu entnehmen.
Die Beschreibung "vorzusehen" und "zu berücksichtigen" bedeutet dass das im Zusammenhang beschriebene Bauteil im Angebot enthalten sein muss.
DGNB-Anforderung-Sonnenschutz:
Sonnen-Blendschutzsystem = Klasse 2 gemäß DIN 14501
09.01 Windstabiler textiler Sonnenschutz mit Schienenführung
Montage
Dieses System wird vor der PR Fassade mittels Sonderkonsolen montiert -> Vorgebaute Kassette. Für die Befestigung sind an den Pfostenprofile entsprechende Verankerungspunke vorgesehen.
Die Endmontage an der Unterseite hat mit einem abnehmbaren Profil zu erfolgen.
Die Montage von Tuchwelle und Führung hat sep. zu erfolgen.
Kassette
Abmessungen: Nach Erfordernis hinter der sep. beschrieben Wandverkleidung bzw. der vorgelagerten Holz-Lisenenkonstruktion angeordnet.
Die Kassette besteht aus einem festen Profil und einem abnehmbaren Profil, wobei hier die Kontur so zu wählen ist, dass die Endschiene im eingefahrenen Zustand bündig abschließt, bzw. von außen in der Frontalansicht nicht sichtbar ist.
Des Weiteren wird an dem festen Profl ein zusätzliches Profil (Rechteckrohr ca.25x10x2mm) angebracht, so dass die Unterkante des Kastens an vor beschriebenes abnehmbares Profil fluchtend abschließt. Die Profile sind aus extrudiertem Aluminium gefertigt.
Seitliche Blendenkappen aus Aluminium-Druckguss mit Schnellmontagesystem zur Aufnahme des Motorkopfes und schwenkbare Gleitlagerung mit unverlierbarer Wellensicherung auf der Lagerseite.
Tuchwelle
Rundstahlwelle mit Nut zur Behangbefestigung mittels demontierbarem Wellenanbindungsprofil und Sicherheitswicklung. Gewebewechsel ohne Wellendemontage möglich. Federnde Achskappe, schwenkbares Gleitlager und Motorlagerung mit Kabeltrommel aus Zink-Druckguss für eine schnelle Demontage der Welle.
Tuch
Die senkrechten Ränder verfügen über einen Reißverschluss. Dadurch sitzt das Tuch windfest in der Seitenführung.
Glasfasertuch (halbtransparent):
Gewicht: >> 520-620 g/m2, Dicke: 0,53-0,80 mm
z.B. Serge 5% pures schwarz
Seitenführungen
Führungsschienen in zweiteiliger Ausführung mit innenliegendem, hängendem Führungsprofil aus hochtemperaturelastischem Kunststoff mit "elastischem Anteil oben" und "unten frei beweglich" für bestmöglichen Toleranzausgleich bei Temperaturschwankungen, zur Führung des Gewebes über die am Gewebe angebrachte Reißverschlusshälfte.
Verstärkte Endschiene
Extrudiertes Aluminiumprofil, massiv mit Stäben aus galvanisiertem Stahl verstärkt. Diese Stäbe sind mit PE-Schaum umhüllt, um einen Kontakt zwischen Aluminium und Stahl zu vermeiden. Die Endschiene ist nach Möglichkeit in die Kassette integriert.
Abschluss mit Kunststoffendkappen. Schwarz
Bürstenkeder
Im Einzugsbereich des Tuches und Fallprofils ist beidseitig ein Bürstenkeder zu befestigen, der die Abdichtung der Kassette verbessert und verhindert, dass auf dem Behang sitzendes Kleingetier in die Rolle eingezogen wird.
Führungssystem
- Gewährleistet ein straffes Tuch ohne Falten
Farbe
Alle sichtbaren Aluminiumprofile (Kassette, Führungen und Endschiene) sind nach Ziffer 4.0 der gleichen RAL-Farbe wie die Fassade pulverbeschichtet HWF auszuführen.
Die Seitenkonsolen werden in der gleichen Farbe wie die Profile pulverbeschichtet.
Bedienung
Elektrisch: erfolgt mithilfe eines 230V-Wechselstrom-Rohrmotors, ohne Nothandbedienung
Der Anschluss wird vom Sonnenschutztechniker vorgenommen. Kabel sind mit UV-beständiger Ummantelung versehen.
Die Stromversorgung und die gesamte Verkabelung ist nach Ziffer 2.13 herzustellen.
Der Motor verfügt über eine angepasste drehmomentgesteuerte Endabschaltung in der oberen Endlage. In der unteren Endlage schaltet der Motor über eine positionsgesteuerte Endabschaltung ab.
Eine reagible Hindernis- und Blockiererkennung erkennt zum Schutz des Sonnenschutzproduktes ein Hindernis bzw. eine Blockade. Sobald eine Störung auftritt, versucht der Motor maximal 3-mal diese selbstständig zu überfahren, um eine temporäre Blockierung (z.B. Windböe) auszuschließen.
Wartung
Es ist eine Steckkupplung (elektr. Steckverbindung) für die Revision des Motors von außen vorgesehen. Der Tausch des Motors muss ohne Eingriffe von innen möglich sein.
Windklasse
Sonnenschutz nach EN 13561
Windwiderstandklasse 4
09.02 Notstrompaket für Sonnenschutzantrieb
Notstrompaket für Sonnenschutzantriebe 230V AC besteht aus einer unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV), und einer speziellen Motorsteuereinheit (MSE) Notstrompaket.
Die Anlage muss ein automatisches, sicheres und übergeordnetes Hochfahren der angeschlossenen Sonnenschutzbehänge bei Netzausfall, oder über eine Auslösung durch einen potentialfreien Kontakt einer bauseitigen Zentrale (z. B. Gebäudeleittechnik) oder über einen optional anschließbaren Taster gewährleisten.
USV:
USV-Anlage und Batterien müssen in einem Kompaktgehäuse untergebracht sein. Der Austausch der Batterien muss während des laufenden Betriebes möglich sein.
Der Netzanschluss der USV ist als Kaltgerätestecker nach IEC 60320 auszuführen.
Die Programmierung der USV-Anlage muss über die Menüsteuerung an der USV vom Nutzer erfolgen können.
Folgende Parameter müssen vom Nutzer über die Menüsteuerung programmierbar sein:
- Zeitintervall für automatischen Selbsttest
- Grenzwert für Meldung Batterie vor Entladeschluss
- Abschaltverzögerung nach dem Shutdownbefehl
- Zeitverzögerter Neustart der USV-Anlage nach Netzausfall und Abschaltung
Die USV muss Zulassungen von neutralen Prüfinstitutionen, wie z. B. VDE, besitzen.
Anzeige- und Bedienelemente
Nachstehende Anzeige- und Bedienelemente gelten als Mindestausstattung der USV-Anlage:
- LCD-Display, mehrsprachig mit Anzeige aller relevanten Messwerte, Betriebszustände, Ereignisspeicher, Meldungen und Anlageninformationen
- LED-Anzeigen für: Normalbetrieb, Überlast, Störung, Batteriestörung
- Taste EIN/manuellen Selbsttest
- Taste AUS
Komponenten und Lieferumfang der USV-Anlage
Die USV-Anlage muss im Wesentlichen aus den folgenden separaten Hauptkomponenten mit einer mikroprozessorgesteuerten Überwachungs- und Bedieneinheit bestehen:
- Hochleistungs-Batterielademodul mit Temperaturgeregelter Ladekennlinie
- Ein-, Ausgangsfilterung und Überspannungsschutz, auch ohne Batterie
- Batteriemonitor mit automatischen, konfigurierbaren Batterietests und Tiefentladeschutz
Zur örtlichen Bedienung der Sonnenschutzbehänge muss je Antrieb ein Wechselschalter mit einem Öffner Kontakt anschließbar sein.
Hier kann im normalen Netzbetrieb der Sonnenschutz hoch- und tiefgefahren werden.
Im Akkubetrieb wird der Behang automatisch hochgefahren.
Die USV muss für die Montage an einem zentralen Punkt konzipiert sein.
Die Montage der zur Ansteuerung der notstromversorgten Motoren erforderlichen Motorsteuergeräte muss dezentral oder zentral möglich sein.
Die USV muss die nachgeschaltete MSE Notstrom-Kit vor Über-und Unterspannung sonstigen Störungen schützen.
Um die Batterielebensdauer und Zuverlässigkeit des Akkus zu verlängern, muss die USV ein temperaturgeregeltes Ladeverhalten besitzen.
Über eine Einsteckkarte müssen definierte Zustände der USV (Netzausfall, Akku defekt, Akku leer) potentialfrei herausgeschaltet werden können.
Das Notstrompaket muss in seiner Leistung so bemessen sein, dass nachfolgend angegebene Sonnenschutzantriebe in ihrer Stückzahl und ihren Nennströmen, sowie die dazu erforderlichen Steuergeräte über die Autonomiezeit von mindestens 5 Minuten betrieben werden können.
Die Anlage muss induktive Motorlasten sicher schalten können und in ihrer Kapazität so bemessen sein, dass die Spitzenanlaufströme der angeschlossenen Sonnenschutzantriebe berücksichtigt werden.
Die USV muss weiterhin folgende technische Merkmale aufweisen.
- Permanente Spannungs- und Frequenzregelung
- Intelligentes Batteriemanagement
- Trennen der Batterie für den Transport
- Tauschen der Batterie während des laufenden Betriebes
- Anzeige des Termins für den Batterietausch
- Umschaltzeiten von Netz- auf Akkubetrieb ≤ 8 ms
- Integrierte, wartungsfreie, abgedichtete und auslaufsichere Bleibatterien
- Vorausschauende Meldung potenzieller Fehler
- Integrierte Fehlerüberwachung der Akkusätze
- LED-Anzeige für:
Überlast, Störung, Batteriefehler und Netzbetrieb
- Autonomiezeit: abhängig von der Last, z. B. bei 100 Watt > 20 Minuten
- Eingangsspannung: 160 bis 280 V, bei Nennlast
- Eingangsfrequenz: 50/60 Hz
- Ausgangsspannung: 230 v, SINUS
9.0 SONNENSCHUTZ
10.0 HOLZ-LISENENKONSTRUKTION 10.0 Holz-Lisenenkonstruktion
Die Angaben der formalen Bauteilabmessungen (Bautiefen und Ansichtsbreiten)
und der Konstruktionsmerkmale sind zu berücksichtigen. Abweichungen von
den hier gemachten Angaben werden in den jeweiligen Positionsbeschreibungen aufgeführt.
Gegebenenfalls aus statischen und aus formalen Gründen verstärkte Bauteile
werden an dieser Stelle nicht genannt. Vom Auftraggeber gewünschte formale
Bauteilabmessungen entbinden den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung
zu einem statischen Nachweis.
Die nachstehende Beschreibung ist rein technischer Art und berücksichtigt
keine Montageabläufe. Die Materialqualitäten sind - wenn nicht anders
beschrieben - der Ziffer 3.0 ff. zu entnehmen.
Die Beschreibung "vorzusehen" bedeutet, dass das im Zusammenhang
beschriebene Bauteil im Angebot enthalten sein muss.
Holzqualität vertikale Lisene:
Sichtseiten (dreiseitig, Vorderseite + Längsseiten) feingesägt (Bandsägeschnitt)
Rückseite gehobelt, Dicke ca. 60 mm
Holzart Weißtanne
Gebrauchsklasse 0 DIN 68800-1
ohne chemischen Holzschutz
scharfkantig
Holzqualität horizontale Lisene:
Sichtseiten feingesägt (Bandsägeschnitt)
Rückseite gehobelt,
Kontur: Trapezförmig
Holzart Weißtanne
Gebrauchsklasse 0 DIN 68800-1
ohne chemischen Holzschutz
Befestigung:
zu Detail D-111 (Lisenenbefestigung für vertikale Lisene)
2x Sonderkonsolen aus Edelstahl, befestigt und abgestimmt auf das gewählte System der PR-Fassade. Anordnung und Dimensionierung nach statischer Erfordernis.
1x zusätzliche Sonder-Schweißkonstruktion aus Edelstahl am Fußpunkt der PR-Fassade angeordnet, zur Aufnahme der resultierenden Querkräfte, bestehend aus:
Grundplatte, als Edelstahl ca. 45x10mm, Länge ca. 210mm.
2x seitliche Laschen, als Edestahlblech (Laserzuschnitt) mit Stärke ca. 8mm
Abhängigkeit zu vor beschriebener Sonderkonsole sind zu berücksichtigen.
Befestigung mittels Edelstahlbolzen, abgestimmt auf gewähltes System der PR-Fassade gemäß Ziffer 7.0.
zu Detail D-112 (Lisenenbefestigung für horizontale Lisen)
Befestigungslasche, als gekantetes Alublech, mind. 4mm bzw. nach statischer Erfordernis, Abwicklung ca. 250mm.
Vorgerichtet für Befestigung der horizontalen Lisenen / Untersichtsbretter
Befestigt an vertikaler Holzlisene.
10.0 HOLZ-LISENENKONSTRUKTION
01 Baustelleneinrichtung Fassadenarbeiten
01
Baustelleneinrichtung Fassadenarbeiten
01.010 Hebezeuge + Montage Hilfsmittel Kosten für alle erforderlichen Hebezeuge, welche gemäß Ziffer 2.11 zur Montage benötigt werden.
Für die Montage steht kein Baukran zur Verfügung.
Alle für die Montage erforderlichen Hebezeuge und Montagehilfsmittel (z.B. Monorail, Kräne, Hubsteiger, Arbeitsbühnen, etc.) sind eigenverantwortlich zu ermitteln und im Angebot zu berücksichtigen. Kräne können nur auf den ausgewiesenen Stellflächen erstellt werden. Im Angebot sind alle damit verbundenen Kosten (z.B. Aufbau, Abbau, Miete, Standzeit, Genehmigungen, Lastverteilungen, etc.) zu berücksichtigen.
Alle für die Montage erforderlichen Personensicherungssysteme, ausgenommen Deckenrandsicherung Rohbau.
Ein erforderlicher Rückbau sowie das erneute Anbringen, der vorgenannten Deckenrandsicherungen, sind jedoch im Angebot zu berücksichtigen.
Für nachträgliche Arbeiten (Restarbeiten) sind im Angebot ebenfalls entsprechende Hubsteiger, Arbeitsbühnen, Gerüste usw. zu berücksichtigen. Evtl. erforderliche Verkehrsrechtliche Absperrungen, sowie in diesem Zusammenhang anfallende Gebühren, sind im Angebot zu berücksichtigen.
Hinweise:
zeitlich versetzte Montage in Abhängigkeit der bauseitigen Wetterblech
teilweise Hohe Glasgewichte
im näheren Umfeld der Fassade befinden sich größere Bäume.
01.010
Hebezeuge + Montage Hilfsmittel
1,00
psch
02 PR-Fassaden
02
PR-Fassaden
Hinweis: LV Nummerierung und Beschreibung Hinweis:LV Nummerierung und Beschreibung
Grundsätzlich sind die Hauptpositionen in 10er Schritten positioniert und die erforderlichen Zulagen in den folgenden 1er Schritten erfasst.
Die Größenangaben sind bezogen auf die Konstruktionsachsen. Die beschriebenen Anschlüsse sind in voller Breite bzw. Höhe, im Positionspreis zu berücksichtigen und werden nicht separat oder zusätzlich vergütet.
Die im folgenden genannten Planbezeichnungen z.B. D-100, sind Kurzbezeichnungen für die Fassaden-Leitdetails der Fassadenplanung (ohne Indexerweiterungen). Ggf. werden Architektenpläne gesondert erwähnt.
Die Beschreibung "vorzusehen" und "zu berücksichtigen" bedeutet, dass das im Zusammenhang beschriebene Bauteil im Angebot enthalten sein muss.
Bei Positionen, die sich auf eine vorstehende Position beziehen, erscheint der Text "Wie Position XX.XX jedoch:" im PDF-Ausdruck. Im AVA-Programm erscheint der Positionsbezug in einer gesonderten Spalte und im Eigenschaftsfenster der Position. Im Textmonitor erscheint der Text "Wie Position XX.XX jedoch:"nicht.
Hinweis: LV Nummerierung und Beschreibung
02.010 Holz-PR-Fassade E1 /
Ansicht Süd [01* / E* - F*] Konstruktion:
gemäß ATV
Holz-PR-Konstruktion gemäß Konstruktionsbeschreibung 7.0 bzw. 07.01
RC2-Anforderung für das gesamte Fassadenelement
Aufteilung:
gemäß beigefügter Architektenplanung
Ansicht Süd
Grundriss E1
Ausfachung:
prinzipiell als Festverglasung
Einsatzelemente und resultierende Aufteilungen werden im Nachgang gesondert beschrieben
Bauphysik:
gemäß ATV 2.4ff
erf. R`w,ges: (im eingebauten Zustand) ≥ 37dB
Ucw: siehe ATV 2.4.2
Verglasung:
19x GT-01
19x GT-02
2x GT-03
Anschlüsse gemäß Konstruktionsbeschreibung 5.9:
unten: nach Leitdetail D-111
oben: nach Leitdetail D-112
seitlich: nach Leitdetail D-113
seitlich: Ganzglasecke
Besonderheiten:
Ballwurfsicher
Pfostenverjüngung am Pfosten-Kopfpunkt in Abhängigkeit zu separat beschriebenen Abhangdecke [NLF].
bei Ganzglasecke PR-Konstruktion vorgerichtet für Befestigung der separat beschriebenen Sonder-Befestigungskonsolen Führungsschiene Sonnenschutz.
vorgerichtet für separat beschriebene Sonnenschutzführungsschiene des außenliegenden Sonnenschutz (Beschrieb in separater Position).
vorgerichtet für separat beschriebene Holzlisene außen.
vorgerichtet für separat beschriebene Wetterbank-UK.
Oberfläche / Korrosionsschutz:
gemäß Farbkonzept 4.0
Größe:
ca. 24.265 x 3.015 mm
02.010
Holz-PR-Fassade E1 /
Ansicht Süd [01* / E* - F*]
1,00
St
02.011 Zulage Einsatzelement als Lüftungs- und Nachström-Lamellen /
Ansicht Süd [01* / E* - F*] Konstruktion:
gemäß ATV
Einsatzelement gemäß Konstruktionsbeschreibung 8.0 bzw. 08.02 (Einsatzelement)
Aufteilung:
gemäß beigefügter Architektenplanung
Ansicht Süd
Grundriss E1
Ergänzende Fassaden-Leitdetails zur Ausführungsplanung:
unten: sinngemäß D-112
oben: nach Leitdetail D-112
seitlich: nach Leitdetail D-114
Ausfachung:
Einsatzelement
Verglasung:
Glaslamellen transparent
Bauphysik:
gemäß ATV 2.4ff
erf. R`w,ges: (im eingebauten Zustand) ≥ 37dB
Ucw: siehe ATV 2.4.2
Besonderheiten:
Ballwurfsichere Ausführung
Die Einspannkonstruktion umlaufend, ist auf die Verglasungsebene abzustimmen
RC2-Anforderungen
erforderliche Lüftungsquerschnitt sind auf das Brandschutzkonzept abzustimmen.
Entfall Glasfüllung
Die Aufschaltung auf die zentrale Steuerung erfolgt bauseits.
Oberfläche / Korrosionsschutz:
gemäß Farbkonzept 4.0
Größe (BxH):
ca. 1.250 x 815 mm
02.011
Zulage Einsatzelement als Lüftungs- und Nachström-Lamellen /
Ansicht Süd [01* / E* - F*]
6,00
St
02.012 Zulage Insektenschutzgitter innen an Einsatzelement-Lamellen /
Ansicht Süd [01* / E* - F*] Konstruktion:
gemäß ATV
Einsatzelement gemäß Konstruktionsbeschreibung 8.0 bzw. 08.05 (Insektenschutzgitter)
Aufteilung:
gemäß beigefügter Architektenplanung
Ansicht Süd
Grundriss E1
Ergänzende Fassaden-Leitdetails zur Ausführungsplanung:
unten: sinngemäß D-112
oben: nach Leitdetail D-112
Besonderheiten:
Ballwurfsichere Ausführung
Spannrahmen umlaufend, abgestimmt auf separat beschriebene Einsatzelemente
Oberfläche / Korrosionsschutz:
gemäß Farbkonzept 4.0
Größe (BxH):
ca. 1.064 x 653 mm
02.012
Zulage Insektenschutzgitter innen an Einsatzelement-Lamellen /
Ansicht Süd [01* / E* - F*]
6,00
St
02.013 Unterkonstruktion bauseitiges Wetterblech E1 /
Ansicht Süd [01* / E* - F*] Konstruktion:
gemäß ATV
Unterkonstruktion vorgerichtet für bauseitige Kupferblechabdeckung. Unterkonstruktion bestehend aus:
Niederhalter, als gekantetes Alublech, Abwicklung ca. 325mm, mind. 3mm bzw. nach statischer Erfordernis. Befestigtigung mittels Dübel am Rohbau, die erforderlichen Randabstände sind zu berücksichtigen. Abstand Niederhalter ca. 600mm bzw. nach statischer Erfordernis.
EPS-Formteil gemäß Ziffer 3.11, geeignet für Verschraubung der unten beschriebenen Holzplatte.
Holhlräume im unteren Anschlussbereich sind satt mit Dämmung als Keildämmung auszulegen.
Wasserleitfolie diffusionsoffen von äußerem Anschlussblech der PR-Fassade bis auf Witterungsschutzbahn, Abwicklung ca. 500mm.
Feuchtebeständige Holzplatte, Breite ca. 475mm, Stärke ca. 20mm. Befestigt mittels Schrauben und Distanzklötze ca. 8mm, an vor beschriebenem EPS-Dämmformteil. Die Durchdringungspunkte sind zusätzlich mit Dichtstoff zu hinterlegen.
Wasserleitfolie diffusionsoffen über Holzplatte bis auf separat beschriebenes Anschlussblech der PR-Fassade, Abwicklung ca. 550mm.
Aufteilung:
gemäß beigefügter Architektenplanung
Ansicht Süd
Grundriss E1
Ergänzende Fassaden-Leitdetails zur Ausführungsplanung:
vertikal: nach Leitdetail D-111
Oberfläche / Korrosionsschutz:
gemäß Farbkonzept 4.0
Länge:
ca. 24.265mm
02.013
Unterkonstruktion bauseitiges Wetterblech E1 /
Ansicht Süd [01* / E* - F*]
1,00
St
02.020 Holz-PR-Fassade E1 /
Ansicht Ost [F* / 01* - 02*] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
Verglasung:
3x GT-01
3x GT-02
2x GT-03
Anschlüsse gemäß Konstruktionsbeschreibung 5.9:
unten: sinngemäß D-124
oben: nach Leitdetail D-112
seitlich: nach Leitdetail D-113
seitlich: Ganzglasecke
Ergänzende Besonderheiten:
reduzierte Stauhöhe ist zu berücksichtigen
Größe:
ca. 3.650 x 3.015 mm
02.020
Holz-PR-Fassade E1 /
Ansicht Ost [F* / 01* - 02*]
W
1,00
St
02.021 Zulage Einsatzelement als Lüftungs- und Nachström-Lamellen /
Ansicht Ost [F* / 01* - 02*] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
02.021
Zulage Einsatzelement als Lüftungs- und Nachström-Lamellen /
Ansicht Ost [F* / 01* - 02*]
W
1,00
St
02.022 Zulage Insektenschutzgitter innen an Einsatzelement-Lamellen /
Ansicht Ost [F* / 01* - 02*] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
02.022
Zulage Insektenschutzgitter innen an Einsatzelement-Lamellen /
Ansicht Ost [F* / 01* - 02*]
W
1,00
St
02.030 Holz-PR-Fassade E1 /
Ansicht Ost [F* / 02* - 03] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
Verglasung:
10x GT-01
10x GT-02
Anschlüsse gemäß Konstruktionsbeschreibung 5.9:
unten: sinngemäß D-124
oben: nach Leitdetail D-112
seitlich: nach Leitdetail D-113
Ergänzende Besonderheiten:
reduzierte Stauhöhe
Entfallene Besonderheiten:
bei Ganzglasecke PR-Konstruktion vorgerichtet für Befestigung der separat beschriebenen Sonder-Befestigungskonsolen Führungsschiene Sonnenschutz.
vorgerichtet für separat beschriebene Wetterbank-UK.
Größe:
ca. 12.325 x 3.015 mm
02.030
Holz-PR-Fassade E1 /
Ansicht Ost [F* / 02* - 03]
W
1,00
St
02.031 Zulage Einsatzelement als Lüftungs- und Nachström-Lamellen /
Ansicht Ost [F* / 02* - 03] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
02.031
Zulage Einsatzelement als Lüftungs- und Nachström-Lamellen /
Ansicht Ost [F* / 02* - 03]
W
4,00
St
02.032 Zulage Insektenschutzgitter innen an Einsatzelement-Lamellen /
Ansicht Ost [F* / 02* - 03] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
02.032
Zulage Insektenschutzgitter innen an Einsatzelement-Lamellen /
Ansicht Ost [F* / 02* - 03]
W
4,00
St
02.040 Holz-PR-Fassade E1 /
Ansicht Ost [F* / 04 - 05] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
Verglasung:
11x GT-01
11x GT-02
Anschlüsse gemäß Konstruktionsbeschreibung 5.9:
unten: sinngemäß D-124
oben: nach Leitdetail D-112
seitlich: nach Leitdetail D-113
Ergänzende Besonderheiten:
reduzierte Stauhöhe
Entfallene Besonderheiten:
bei Ganzglasecke PR-Konstruktion vorgerichtet für Befestigung der separat beschriebenen Sonder-Befestigungskonsolen Führungsschiene Sonnenschutz.
vorgerichtet für separat beschriebene Wetterbank-UK.
Größe:
ca. 13.350 x 3.015 mm
02.040
Holz-PR-Fassade E1 /
Ansicht Ost [F* / 04 - 05]
W
1,00
St
02.041 Zulage Einsatzelement als Lüftungs- und Nachström-Lamellen /
Ansicht Ost [F* / 04 - 05] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
02.041
Zulage Einsatzelement als Lüftungs- und Nachström-Lamellen /
Ansicht Ost [F* / 04 - 05]
W
4,00
St
02.042 Zulage Insektenschutzgitter innen an Einsatzelement-Lamellen /
Ansicht Süd [01* / E* - F*] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
02.042
Zulage Insektenschutzgitter innen an Einsatzelement-Lamellen /
Ansicht Süd [01* / E* - F*]
W
4,00
St
02.050 Holz-PR-Fassade E1 /
Ansicht Ost [F* / 06 - 07*] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
Verglasung:
10x GT-01
10x GT-02
Anschlüsse gemäß Konstruktionsbeschreibung 5.9:
unten: sinngemäß D-124
oben: nach Leitdetail D-112
seitlich: nach Leitdetail D-113
Ergänzende Besonderheiten:
reduzierte Stauhöhe
Entfallene Besonderheiten:
bei Ganzglasecke PR-Konstruktion vorgerichtet für Befestigung der separat beschriebenen Sonder-Befestigungskonsolen Führungsschiene Sonnenschutz.
vorgerichtet für separat beschriebene Wetterbank-UK.
Größe:
ca. 12.325 x 3.015 mm
02.050
Holz-PR-Fassade E1 /
Ansicht Ost [F* / 06 - 07*]
W
1,00
St
02.051 Zulage Einsatzelement als Lüftungs- und Nachström-Lamellen /
Ansicht Ost [F* / 06 - 07*] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
02.051
Zulage Einsatzelement als Lüftungs- und Nachström-Lamellen /
Ansicht Ost [F* / 06 - 07*]
W
4,00
St
02.052 Zulage Insektenschutzgitter innen an Einsatzelement-Lamellen /
Ansicht Ost [F* / 06 - 07*] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
02.052
Zulage Insektenschutzgitter innen an Einsatzelement-Lamellen /
Ansicht Ost [F* / 06 - 07*]
W
4,00
St
02.060 Holz-PR-Fassade E1 /
Ansicht Ost [F* / 07* - 08*] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
Verglasung:
3x GT-01
3x GT-02
2x GT-03
Anschlüsse gemäß Konstruktionsbeschreibung 5.9:
unten: sinngemäß D-124
oben: nach Leitdetail D-112
seitlich: nach Leitdetail D-113
seitlich: Ganzglasecke
Ergänzende Besonderheiten:
reduzierte Stauhöhe
Größe:
ca. 3.650 x 3.015 mm
02.060
Holz-PR-Fassade E1 /
Ansicht Ost [F* / 07* - 08*]
W
1,00
St
02.061 Zulage Einsatzelement als Lüftungs- und Nachström-Lamellen /
Ansicht Ost [F* / 07* - 08*] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
02.061
Zulage Einsatzelement als Lüftungs- und Nachström-Lamellen /
Ansicht Ost [F* / 07* - 08*]
W
1,00
St
02.062 Zulage Insektenschutzgitter innen an Einsatzelement-Lamellen /
Ansicht Ost [F* / 07* - 08*] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
02.062
Zulage Insektenschutzgitter innen an Einsatzelement-Lamellen /
Ansicht Ost [F* / 07* - 08*]
W
1,00
St
02.070 Holz-PR-Fassade E1 /
Ansicht Nord [08* / F* - E*] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
Verglasung:
19x GT-01
19x GT-02
2x GT-03
Größe:
ca. 24.250 x 3.015 mm
02.070
Holz-PR-Fassade E1 /
Ansicht Nord [08* / F* - E*]
W
1,00
St
02.071 Zulage Einsatzelement als Lüftungs- und Nachström-Lamellen /
Ansicht Nord [08* / F* - E*] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
02.071
Zulage Einsatzelement als Lüftungs- und Nachström-Lamellen /
Ansicht Nord [08* / F* - E*]
W
6,00
St
02.072 Zulage Insektenschutzgitter innen an Einsatzelement-Lamellen /
Ansicht Nord [08* / F* - E*] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
02.072
Zulage Insektenschutzgitter innen an Einsatzelement-Lamellen /
Ansicht Nord [08* / F* - E*]
W
6,00
St
02.073 Unterkonstruktion bauseitiges Wetterblech E1 /
Ansicht Nord [08* / F* - E*] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
Länge:
ca. 24.250mm
02.073
Unterkonstruktion bauseitiges Wetterblech E1 /
Ansicht Nord [08* / F* - E*]
W
1,00
St
02.080 Holz-PR-Fassade E1 /
Ansicht Nord [08* / E* - D*] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
Verglasung:
3x GT-01
3x GT-02
Anschlüsse gemäß Konstruktionsbeschreibung 5.9:
unten: sinngemäß D-124
oben: nach Leitdetail D-112
seitlich: nach Leitdetail D-113
seitlich: nach Leitdetail D-120
Entfallene Besonderheiten:
bei Ganzglasecke PR-Konstruktion vorgerichtet für Befestigung der separat beschriebenen Sonder-Befestigungskonsolen Führungsschiene Sonnenschutz.
Größe:
ca. 3.650 x 3.015 mm
02.080
Holz-PR-Fassade E1 /
Ansicht Nord [08* / E* - D*]
W
1,00
St
02.081 Unterkonstruktion bauseitiges Wetterblech E1 /
Ansicht Nord [08* / E* - D*] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
Länge:
ca. 3.650mm
02.081
Unterkonstruktion bauseitiges Wetterblech E1 /
Ansicht Nord [08* / E* - D*]
W
1,00
St
02.100 Holz-PR-Fassade E1 /
Ansicht West [D* / 4* - 8*] Konstruktion:
gemäß ATV
Holz-PR-Konstruktion gemäß Konstruktionsbeschreibung 7.0 bzw. 07.01
RC2-Anforderung für das gesamte Fassadenelement
Aufteilung:
gemäß beigefügter Architektenplanung
Ansicht West
Grundriss E1
Ausfachung:
prinzipiell als Festverglasung
Einsatzelemente und resultierende Aufteilungen werden im Nachgang gesondert beschrieben
Bauphysik:
gemäß ATV 2.4ff
erf. R`w,ges: (im eingebauten Zustand) ≥ 37dB
Ucw: siehe ATV 2.4.2
Verglasung:
14x GT-01
4x GT-02
14x PT-01
Anschlüsse gemäß Konstruktionsbeschreibung 5.9:
unten: nach Leitdetail D-124
oben: nach Leitdetail D-125
seitlich: sinngemäß D-113
seitlich: sinngemäß D-120
Besonderheiten:
Ballwurfsicher
Pfostenverjüngung am Pfosten-Kopfpunkt in Abhängigkeit zu separat beschriebenen Abhangdecke [NLF].
vorgerichtet für separat beschriebene Holzlisene außen.
vorgerichtet für separat beschriebene Holzverkleidung innen.
Oberfläche / Korrosionsschutz:
gemäß Farbkonzept 4.0
Größe:
ca. 24.265 x 3.015 mm
02.100
Holz-PR-Fassade E1 /
Ansicht West [D* / 4* - 8*]
1,00
St
02.101 Zulage 2.-Flg Türe West /
Ansicht West [D* / 4* - 8*] Konstruktion:
gemäß ATV
Türen gemäß Konstruktionsbeschreibung 8.0 bzw. 08.01
Aufteilung:
gemäß beigefügter Architektenplanung
Ansicht West
Grundriss E1
Ausfachung:
Einsatzelement
Bauphysik:
gemäß ATV 2.4ff
erf. R`w,ges: (im eingebauten Zustand) ≥ 37dB
Ud: siehe ATV 2.4.2
Verglasung:
2x GT-01
Beschlag:
TB-02 nach Ziffer 5.4.1
Anschlüsse gemäß Konstruktionsbeschreibung 5.9:
unten: nach Leitdetail D-126
oben: nach Leitdetail D-126
horizontal: nach Leitdetail D-123
Besonderheiten:
Die Einpannkonstruktion 3-seitig, bestehend aus 2x Alu-Profilen und Dämmformteil und ist auf die Verglasungsebene abzustimmen.
RC2N-Anforderung
Fluchttüre nach DIN 179 (mind. Lichte = 1.200mm)
Geänderte Glasaufteilung
1x zusätzlicher Fassadenriegel über Türe
entfall Fassadenriegel unten
UK vorgerichtet für bauseitige Sauberlaufmatte
Oberfläche / Korrosionsschutz:
gemäß Farbkonzept 4.0
Größe:
ca. 2.270 x 2.250 mm
02.101
Zulage 2.-Flg Türe West /
Ansicht West [D* / 4* - 8*]
4,00
St
02.200 Holz-PR-Fassade E3 /
Ansicht West [A* / 01* - 02*] Konstruktion:
gemäß ATV
Holz-PR-Konstruktion gemäß Konstruktionsbeschreibung 7.0 bzw. 07.01
RC2-Anforderung für das gesamte Fassadenelement
Aufteilung:
gemäß beigefügter Architektenplanung
Ansicht West
Grundriss E3
Ausfachung:
prinzipiell als Festverglasung
Einsatzelemente und resultierende Aufteilungen werden im Nachgang gesondert beschrieben
Bauphysik:
gemäß ATV 2.4ff
erf. R`w,ges: (im eingebauten Zustand) ≥ 37dB
Ucw: siehe ATV 2.4.2
Verglasung:
3x GT-01
5x PT-01
Anschlüsse gemäß Konstruktionsbeschreibung 5.9:
unten: sinngemäß D-126
oben: sinngemäß D-125
seitlich: sinngemäß D-113
seitlich: sinngemäß D-113
Besonderheiten:
Pfostenverjüngung am Pfosten-Kopfpunkt in Abhängigkeit zu separat beschriebenen Abhangdecke [NLF].
vorgerichtet für separat beschriebene Holzlisene außen.
seitlich vorgerichtet für separat beschriebene Holzverkleidung innen.
Oberfläche / Korrosionsschutz:
gemäß Farbkonzept 4.0
Größe:
ca. 5.570 x 2.730 mm
02.200
Holz-PR-Fassade E3 /
Ansicht West [A* / 01* - 02*]
1,00
St
02.201 Zulage 2.-Flg Türe West /
Ansicht West [A* / 01* - 02*] Konstruktion:
gemäß ATV
Türen gemäß Konstruktionsbeschreibung 8.0 bzw. 08.01
Aufteilung:
gemäß beigefügter Architektenplanung
Ansicht West
Grundriss E3
Ausfachung:
Einsatzelement
Bauphysik:
gemäß ATV 2.4ff
erf. R`w,ges: (im eingebauten Zustand) ≥ 37dB
Ud: siehe ATV 2.4.2
Verglasung:
2x GT-01
Beschlag:
TB-01 nach Ziffer 5.4.1
Anschlüsse gemäß Konstruktionsbeschreibung 5.9:
unten: sinngemäß D-126
oben: sinngemäß D-126
horizontal: sinngemäß D-123
Besonderheiten:
Die Einpannkonstruktion 3-seitig, bestehend aus 2x Alu-Profilen und Dämmformteil und ist auf die Verglasungsebene abzustimmen.
RC2N-Anforderung
Fluchttüre nach DIN 179 (mind. Lichte = 1.200mm)
Geänderte Glasaufteilung
entfall Fassadenriegel unten
UK vorgerichtet für bauseitige Sauberlaufmatte
Oberfläche / Korrosionsschutz:
gemäß Farbkonzept 4.0
Größe:
ca. 2.120 x 2.620 mm
02.201
Zulage 2.-Flg Türe West /
Ansicht West [A* / 01* - 02*]
1,00
St
02.202 Zulage 2.-Flg Türe West /
Ansicht West [A* / 01* - 02*] Konstruktion:
gemäß ATV
Türen gemäß Konstruktionsbeschreibung 8.0 bzw. 08.01
Aufteilung:
gemäß beigefügter Architektenplanung
Ansicht West
Grundriss E3
Ausfachung:
Einsatzelement
Bauphysik:
gemäß ATV 2.4ff
erf. R`w,ges: (im eingebauten Zustand) ≥ 37dB
Ud: siehe ATV 2.4.2
Verglasung:
2x GT-01
Beschlag:
TB-02 nach Ziffer 5.4.1
Anschlüsse gemäß Konstruktionsbeschreibung 5.9:
unten: sinngemäß D-126
oben: sinngemäß D-126
horizontal: sinngemäß D-123
Besonderheiten:
Die Einpannkonstruktion 3-seitig, bestehend aus 2x Alu-Profilen und Dämmformteil und ist auf die Verglasungsebene abzustimmen.
RC2N-Anforderung
Fluchttüre nach DIN 179 (mind. Lichte = 1.200mm)
Geänderte Glasaufteilung
entfall Fassadenriegel unten
UK vorgerichtet für bauseitige Sauberlaufmatte
Oberfläche / Korrosionsschutz:
gemäß Farbkonzept 4.0
Größe:
ca. 2.120 x 2.620 mm
02.202
Zulage 2.-Flg Türe West /
Ansicht West [A* / 01* - 02*]
1,00
St
02.210 Holz-PR-Fassade E3 /
Ansicht Nord [02* / A* - E*] Konstruktion:
gemäß ATV
Holz-PR-Konstruktion gemäß Konstruktionsbeschreibung 7.0 bzw. 07.01
RC2-Anforderung für das gesamte Fassadenelement
Aufteilung:
gemäß beigefügter Architektenplanung
Ansicht Nord
Grundriss E3
Ausfachung:
prinzipiell als Festverglasung
Einsatzelemente und resultierende Aufteilungen werden im Nachgang gesondert beschrieben
Bauphysik:
gemäß ATV 2.4ff
erf. R`w,ges: (im eingebauten Zustand) ≥ 37dB
Ucw: siehe ATV 2.4.2
Verglasung:
22x GT-05
Anschlüsse gemäß Konstruktionsbeschreibung 5.9:
unten: sinngemäß D-124
oben: sinngemäß D-117
seitlich: sinngemäß D-113
seitlich: sinngemäß D-113
Ergänzende Fassaden-Leitdetails zur Ausführungsplanung:
vertikal: Rohbaukontur sinngemäß D-116
Besonderheiten:
Für die Montage der PR-Fassade steht im Kopfpunkt nur begrenzerter Platz zur Verfügung, so dass die Befestigungskonsole unter Berücksichtigung der Mindestrandabstände angepasst werden muss. Eine Sonderkonsole mit reduzierter Bauhöhe ist erforderlich.
vorgerichtet für separat beschriebene Holzlisene außen.
seitlich vorgerichtet für separat beschriebene Holzverkleidung innen.
Oberfläche / Korrosionsschutz:
gemäß Farbkonzept 4.0
Größe:
ca. 27.030 x 2.430 mm
02.210
Holz-PR-Fassade E3 /
Ansicht Nord [02* / A* - E*]
1,00
St
02.211 Zulage Einsatzelement als Lüftungs- und Nachström-Lamellen /
Ansicht Nord [02* / A* - E*] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
Entfallene Besonderheiten:
ohne Anforderung an Ballwurfsicherheit
02.211
Zulage Einsatzelement als Lüftungs- und Nachström-Lamellen /
Ansicht Nord [02* / A* - E*]
W
3,00
St
02.212 Unterkonstruktion bauseitiges Wetterblech E3 /
Ansicht Nord [02* / A* - E*] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
Größe:
ca. 27.030 mm
02.212
Unterkonstruktion bauseitiges Wetterblech E3 /
Ansicht Nord [02* / A* - E*]
1,00
St
02.220 Holz-PR-Fassade E3 /
Ansicht Ost [E* / 02* - 03] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
Verglasung:
1x GT-05
Entfallene Besonderheiten:
seitlich vorgerichtet für separat beschriebene Holzverkleidung innen, ist hier nicht erforderlich.
Größe:
ca. 1.140 x 2.430 mm
02.220
Holz-PR-Fassade E3 /
Ansicht Ost [E* / 02* - 03]
W
1,00
St
02.221 Unterkonstruktion bauseitiges Wetterblech E3 /
Ansicht Ost [E* / 02* - 03*] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
Größe:
ca. 1.140mm
02.221
Unterkonstruktion bauseitiges Wetterblech E3 /
Ansicht Ost [E* / 02* - 03*]
1,00
St
02.230 Holz-PR-Fassade E3 /
Ansicht Ost [E* / 01* - 02*] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
Verglasung:
3x GT-05
Entfallene Besonderheiten:
seitlich vorgerichtet für separat beschriebene Holzverkleidung innen, ist hier nicht erforderlich.
Größe:
ca. 3.140 x 2.430 mm
02.230
Holz-PR-Fassade E3 /
Ansicht Ost [E* / 01* - 02*]
W
1,00
St
02.231 Unterkonstruktion bauseitiges Wetterblech E3 /
Ansicht Ost [E* / 01* - 02*] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
Größe:
ca. 3.140mm
02.231
Unterkonstruktion bauseitiges Wetterblech E3 /
Ansicht Ost [E* / 01* - 02*]
1,00
St
02.240 Holz-PR-Fassade E3 /
Ansicht Süd [01* / D* - E*] Konstruktion:
gemäß ATV
Holz-PR-Konstruktion gemäß Konstruktionsbeschreibung 7.0 bzw. 07.01
Aufteilung:
gemäß beigefügter Architektenplanung
Ansicht Süd
Grundriss E3
Ausfachung:
prinzipiell als Festverglasung
Einsatzelemente und resultierende Aufteilungen werden im Nachgang gesondert beschrieben
Bauphysik:
gemäß ATV 2.4ff
erf. R`w,ges: (im eingebauten Zustand) ≥ 37dB
Ucw: siehe ATV 2.4.2
Verglasung:
5x GT-05
Anschlüsse gemäß Konstruktionsbeschreibung 5.9:
unten: sinngemäß D-116
oben: sinngemäß D-117
seitlich: sinngemäß D-120
seitlich: sinngemäß D-119
Ergänzende Fassaden-Leitdetails zur Ausführungsplanung:
vertikal: Flügel D-121
Besonderheiten:
Für die Montage der PR-Fassade steht im Kopfpunkt nur begrenzerter Platz zur Verfügung, so dass die Befestigungskonsole unter Berücksichtigung der Mindestrandabstände angepasst werden muss. Eine Sonderkonsole mit reduzierter Bauhöhe ist erforderlich.
vorgerichtet für separat beschriebene Holzlisene außen.
Oberfläche / Korrosionsschutz:
gemäß Farbkonzept 4.0
Größe:
ca. 5.735 x 1.580 mm
02.240
Holz-PR-Fassade E3 /
Ansicht Süd [01* / D* - E*]
1,00
St
02.241 Zulage Einsatzelement als Holz-Alu-Fensterelement/
Ansicht Süd [01* / D* - E*] Konstruktion:
gemäß ATV
Einsatzelement gemäß Konstruktionsbeschreibung 8.0 bzw. 08.03 (Einsatzelement)
Aufteilung:
gemäß beigefügter Architektenplanung
Ansicht Süd
Grundriss E3
Ergänzende Fassaden-Leitdetails zur Ausführungsplanung:
unten: sinngemäß D-112
oben: nach Leitdetail D-112
seitlich: nach Leitdetail D-114
Ausfachung:
Einsatzelement
Verglasung:
1x GT-05
Beschlag:
FB-01 nach Ziffer 5.4.2
Bauphysik:
gemäß ATV 2.4ff
erf. R`w,ges: (im eingebauten Zustand) ≥ 37dB
Ucw: siehe ATV 2.4.2
Besonderheiten:
Die Einspannkonstruktion umlaufend, ist auf die Verglasungsebene abzustimmen
Größenänderung bzw. Entfall Glasfüllung aus Grundposition
Oberfläche / Korrosionsschutz:
gemäß Farbkonzept 4.0
Größe (BxH):
ca. 1.250 x 1.580 mm
02.241
Zulage Einsatzelement als Holz-Alu-Fensterelement/
Ansicht Süd [01* / D* - E*]
2,00
St
02.242 Unterkonstruktion bauseitiges Wetterblech E3 /
Ansicht Süd [01* / D* - E*] Konstruktion:
gemäß ATV
Unterkonstruktion vorgerichtet für bauseitige Kupferblechabdeckung. Unterkonstruktion bestehend aus:
EPS-Formteil gemäß Ziffer 3.11, geeignet für Verschraubung der unten beschriebenen Holzplatte.
Holhlräume im unteren Anschlussbereich sind satt mit Dämmung als Keildämmung auszulegen.
Wasserleitfolie diffusionsoffen von äußerem Anschlussblech der PR-Fassade bis auf Witterungsschutzbahn, Abwicklung ca. 300mm.
Feuchtebeständige Holzplatte, Breite ca. 245mm, Stärke ca. 20mm. Befestigt mittels Schrauben und Distanzklötze ca. 8mm, an vor beschriebenem EPS-Dämmformteil. Die Durchdringungspunkte sind zusätzlich mit Dichtstoff zu hinterlegen.
Wasserleitfolie diffusionsoffen über Holzplatte bis auf separat beschriebenes Anschlussblech der PR-Fassade, Abwicklung ca. 325mm.
Aufteilung:
gemäß beigefügter Architektenplanung
Ansicht Süd
Grundriss E3
Ergänzende Fassaden-Leitdetails zur Ausführungsplanung:
vertikal: nach Leitdetail D-116
Oberfläche / Korrosionsschutz:
gemäß Farbkonzept 4.0
Länge:
ca. 5.735mm
02.242
Unterkonstruktion bauseitiges Wetterblech E3 /
Ansicht Süd [01* / D* - E*]
1,00
St
02.250 Holz-PR-Fassade E3 /
Ansicht Süd [01* / A* - B*] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
Verglasung:
3x GT-05
Größe:
ca. 3.720 x 1.580 mm
02.250
Holz-PR-Fassade E3 /
Ansicht Süd [01* / A* - B*]
W
1,00
St
02.251 Zulage Einsatzelement als Holz-Alu-Fensterelement/
Ansicht Süd [01* / A* - B*] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
02.251
Zulage Einsatzelement als Holz-Alu-Fensterelement/
Ansicht Süd [01* / A* - B*]
W
1,00
St
02.300 Holz-PR-Fassade E0-Nebeneingang gerundet mit geraden Ansätzen /
Ansicht Süd [01* / E* - F*] Konstruktion:
gemäß ATV
Holz-PR-Konstruktion gemäß Konstruktionsbeschreibung 7.0 bzw. 07.01
RC2-Anforderung für das gesamte Fassadenelement
Aufteilung:
gemäß beigefügter Architektenplanung
Ansicht Süd
Grundriss E0
Ausfachung:
prinzipiell als Festverglasung
Einsatzelemente und resultierende Aufteilungen werden im Nachgang gesondert beschrieben
Bauphysik:
gemäß ATV 2.4ff
erf. R`w,ges: (im eingebauten Zustand) ≥ 37dB
Ucw: siehe ATV 2.4.2
Verglasung:
2x GT-01
1x GT-01 konkav gebogen
Anschlüsse gemäß Konstruktionsbeschreibung 5.9:
unten: nach Leitdetail D-127
oben: nach Leitdetail D-128
seitlich: nach Leitdetail D-115
seitlich: sinngemäß D-113
Besonderheiten:
Gerundetes Fassadensegment gemäß Architektengrundriss. Gerundete Verglasung, Verleistung, Anschlussbleche sind zu berücksichtigen.
Erschwerte Montagbedingungen durch Fassadenrücksprung sind zu berücksichtigen.
Verlängerte Sonderkonsole im Kopfpunkt für Befestigung PR-Konstruktion berücksichtigen.
hohe Glasgewichte sind zu berücksichtigen.
Pfostenverjüngung am Pfosten-Kopfpunkt in Abhängigkeit zu separat beschriebenen Abhangdecke [NLF].
Oberfläche / Korrosionsschutz:
gemäß Farbkonzept 4.0
Größe:
ca. 7.805 x 2.395 mm
02.300
Holz-PR-Fassade E0-Nebeneingang gerundet mit geraden Ansätzen /
Ansicht Süd [01* / E* - F*]
1,00
St
02.301 Zulage 1-Flg Türe mit Seitenfeld E0-Süd Nebeneingang /
Ansicht Süd [01* / E* - F*] Konstruktion:
gemäß ATV
Türen gemäß Konstruktionsbeschreibung 8.0 bzw. 08.01
Aufteilung:
gemäß beigefügter Architektenplanung
Ansicht Süd
Grundriss E0
Schnitt SC-03
Ausfachung:
Einsatzelement
Bauphysik:
gemäß ATV 2.4ff
erf. R`w,ges: (im eingebauten Zustand) ≥ 37dB
Ud: siehe ATV 2.4.2
Verglasung:
2x GT-01
Beschlag:
TB-04 nach Ziffer 5.4.1
Anschlüsse gemäß Konstruktionsbeschreibung 5.9:
unten: sinngemäß D-126
oben: sinngemäß D-126
horizontal: sinngemäß D-123
Besonderheiten:
Die Einpannkonstruktion 3-seitig, bestehend aus 2x Alu-Profilen und Dämmformteil und ist auf die Verglasungsebene abzustimmen.
Feststehendes Seitenfeld verglast
RC2-Anforderung
Fluchttüre nach DIN 179 (mind. Lichte = 1.200mm)
Geänderte Glasaufteilung
entfall Fassadenriegel unten
UK vorgerichtet für bauseitige Sauberlaufmatte
Oberfläche / Korrosionsschutz:
gemäß Farbkonzept 4.0
Größe:
ca. 2.350 x 2.395 mm
02.301
Zulage 1-Flg Türe mit Seitenfeld E0-Süd Nebeneingang /
Ansicht Süd [01* / E* - F*]
1,00
St
02.310 Holz-PR-Fassade E0-Haupteingang gerundet mit geraden Ansätzen /
Ansicht Nord [08* / E* - F*] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
02.310
Holz-PR-Fassade E0-Haupteingang gerundet mit geraden Ansätzen /
Ansicht Nord [08* / E* - F*]
W
1,00
St
02.311 Zulage 2-Flg Türe mit Seitenfeld E0-Nord Haupteingang /
Ansicht Süd [08* / E* - F*] Konstruktion:
gemäß ATV
Türen gemäß Konstruktionsbeschreibung 8.0 bzw. 08.01
Aufteilung:
gemäß beigefügter Architektenplanung
Ansicht Nord
Grundriss E0
Ausfachung:
Einsatzelement
Bauphysik:
gemäß ATV 2.4ff
erf. R`w,ges: (im eingebauten Zustand) ≥ 37dB
Ud: siehe ATV 2.4.2
Verglasung:
2x GT-01
Beschlag:
TB-03 nach Ziffer 5.4.1
Anschlüsse gemäß Konstruktionsbeschreibung 5.9:
unten: sinngemäß D-126
oben: sinngemäß D-126
horizontal: sinngemäß D-123
Besonderheiten:
Die Einpannkonstruktion 3-seitig, bestehend aus 2x Alu-Profilen und Dämmformteil und ist auf die Verglasungsebene abzustimmen.
Feststehendes Seitenfeld verglast
RC2N-Anforderung
Fluchttüre nach DIN 179 (mind. Lichte = 1.200mm)
Geänderte Glasaufteilung
entfall Fassadenriegel unten
UK vorgerichtet für bauseitige Sauberlaufmatte
Oberfläche / Korrosionsschutz:
gemäß Farbkonzept 4.0
Größe:
ca. 2.350 x 2.395 mm
02.311
Zulage 2-Flg Türe mit Seitenfeld E0-Nord Haupteingang /
Ansicht Süd [08* / E* - F*]
1,00
St
03 Sonnenschutz
03
Sonnenschutz
Hinweis: LV Nummerierung und Beschreibung Hinweis:LV Nummerierung und Beschreibung
Grundsätzlich sind die Hauptpositionen in 10er Schritten positioniert und die erforderlichen Zulagen in den folgenden 1er Schritten erfasst.
Die Größenangaben sind bezogen auf die Konstruktionsachsen. Die beschriebenen Anschlüsse sind in voller Breite bzw. Höhe, im Positionspreis zu berücksichtigen und werden nicht separat oder zusätzlich vergütet.
Die im folgenden genannten Planbezeichnungen z.B. D-100, sind Kurzbezeichnungen für die Fassaden-Leitdetails der Fassadenplanung (ohne Indexerweiterungen). Ggf. werden Architektenpläne gesondert erwähnt.
Die Beschreibung "vorzusehen" und "zu berücksichtigen" bedeutet, dass das im Zusammenhang beschriebene Bauteil im Angebot enthalten sein muss.
Bei Positionen, die sich auf eine vorstehende Position beziehen, erscheint der Text "Wie Position XX.XX jedoch:" im PDF-Ausdruck. Im AVA-Programm erscheint der Positionsbezug in einer gesonderten Spalte und im Eigenschaftsfenster der Position. Im Textmonitor erscheint der Text "Wie Position XX.XX jedoch:"nicht.
Hinweis: LV Nummerierung und Beschreibung
03.010 Sonnenschutzanlage ZIP-Markise /
Ansicht Süd [01* / E* - F*] Konstruktion:
gemäß ATV
textiler Sonnenschutz gemäß Konstruktionsbeschreibung 9.0 bzw. 09.01
Aufteilung:
gemäß beigefügter Architektenplanung
Ergänzende Fassaden-Leitdetails zur Ausführungsplanung:
oben: nach Leitdetail D-111
seitlich: nach Leitdetail D-113
ergänzende Beschreibung / Besonderheiten:
Die Befestigung der Sonnenschutzführungsschienen erfolgt an der separat beschriebener PR-Konstruktion mittels auf das Fassadensystem abgestimmte Sonnenschutzbolzen und Alu-T-Profil ca. 50x8x5, abgestimmt auf Einspanntiefe und Verleistung der Verglasung. Lasten aus der Sonnenschutzbefestigung dürfen nicht über die Glaskanten eingeleitet bzw. übertragen werden. Befestigungsabstand ca. 400mm.
Abhängigkeiten zu Befestigungskonsolen der vorgleagerten Holz-Lisenen ist zu berücksichtigen.
Abhängigkeit zu separat beschriebenen Lüftunselemente bzw. Anschluss an separat beschriebene Notsrompaket sind zu berücksichtigen.
Oberfläche / Korrosionsschutz:
gemäß Farbkonzept 4.0
Größe:
(Breite = Außenkante Führungsschiene; Höhe = lichte Verschattungshöhe ohne Sonnenschutzkasten)
ca. B= 1.238 x H = 3.045 mm
03.010
Sonnenschutzanlage ZIP-Markise /
Ansicht Süd [01* / E* - F*]
19,00
St
03.015 Sonnenschutz-Blind an Außenecke /
Ansicht Süd [01* / E* - F*] Konstruktion:
gemäß ATV
textiler Sonnenschutz gemäß Konstruktionsbeschreibung 9.0 bzw. 09.01
Aufteilung:
gemäß beigefügter Architektenplanung
ergänzende Beschreibung / Besonderheiten:
Bedingt durch geringe Breite, entfällt für diesen Sonnenschutz die Antriebseinheit und das Tuch. Die Endschiene ist im Kasten zu befestigen, so dass diese optisch einem nach oben gefahrenen Sonnenschutz entspricht.
Die Befestigung der Sonnenschutzführungsschienen erfolgt an der separat beschriebener PR-Konstruktion mittels auf das Fassadensystem abgestimmte Sonnenschutzbolzen und Alu-T-Profil ca. 50x8x5, abgestimmt auf Einspanntiefe und Verleistung der Verglasung. Lasten aus der Sonnenschutzbefestigung dürfen nicht über die Glaskanten eingeleitet bzw. übertragen werden. Befestigungsabstand ca. 400mm.
Abhängigkeiten zu Befestigungskonsolen der vorgleagerten Holz-Lisenen ist zu berücksichtigen.
Befestigung an der Außenecke mehrteilig, bestehehend aus (siehe beigefügte Skizze als Anlage):
Haltekonstruktion an Riegel der Fassaden, als mehrteiliges Sonderschweißteil aus Alu-Flach ca. 40x5mm und Befestigungswinkel ca. 40x40x3mm für vertikales Verbindungsblech. Befestigt mittels Sonnenschutzbolzen im Bereich der horizontalen Pressleisten. Entsprechende Ausschnitt sind zu berücksichtigen.
vertikales Unterkonstruktion mit Verkleidungsblech bestehende aus:
UK-Blech, als mehrfach gekanteten Alu-Blech 3mm bzw. nach statischer Erfordernis, Abwicklung ca. 190mm.
Verkleidungsblech, als gekantetes Alu-Blech 2mm, Abwicklung ca. 144mm. nicht sichtbar befestigt mittels Schweißbolzen nach statischer Erfordernis.
Abdeckleiste in Führungsnut der Sonnenschutzschiene, bestehend als Sonderfrästeil angepasst auf das gewählte System der Führungsschiene.
Die im Konstruktionsbeschrieb genannten Untersichtsprofil sind an den Ecken zu verlängern und sauber auf Gehrung herzustellen, so dass von unten keine Lücke an den Außenecken entsteht.
siehe Skizze als separate Anlage zum LV
Oberfläche / Korrosionsschutz:
gemäß Farbkonzept 4.0
Größe:
(Breite = Außenkante Führungsschiene; Höhe = lichte Verschattungshöhe ohne Sonnenschutzkasten)
ca. B= 395 x H = 3.045 mm
03.015
Sonnenschutz-Blind an Außenecke /
Ansicht Süd [01* / E* - F*]
1,00
St
03.020 Sonnenschutzanlage ZIP-Markise /
Ansicht Ost [F* / 01* - 02*] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
03.020
Sonnenschutzanlage ZIP-Markise /
Ansicht Ost [F* / 01* - 02*]
W
3,00
St
03.030 Sonnenschutzanlage ZIP-Markise /
Ansicht Ost [F* / 02* - 03] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
03.030
Sonnenschutzanlage ZIP-Markise /
Ansicht Ost [F* / 02* - 03]
W
10,00
St
03.040 Sonnenschutzanlage ZIP-Markise /
Ansicht Ost [F* / 04 - 05] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
03.040
Sonnenschutzanlage ZIP-Markise /
Ansicht Ost [F* / 04 - 05]
W
11,00
St
03.050 Sonnenschutzanlage ZIP-Markise /
Ansicht Ost [F* / 06 - 07*] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
03.050
Sonnenschutzanlage ZIP-Markise /
Ansicht Ost [F* / 06 - 07*]
W
10,00
St
03.060 Sonnenschutzanlage ZIP-Markise /
Ansicht Ost [F* / 07* - 08*] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
03.060
Sonnenschutzanlage ZIP-Markise /
Ansicht Ost [F* / 07* - 08*]
W
3,00
St
03.070 Sonnenschutzanlage ZIP-Markise /
Ansicht Nord [08* / F* - E*] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
03.070
Sonnenschutzanlage ZIP-Markise /
Ansicht Nord [08* / F* - E*]
W
19,00
St
03.075 Sonnenschutz-Blind an Außenecke /
Ansicht Nord [08* / F* - E*] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
03.075
Sonnenschutz-Blind an Außenecke /
Ansicht Nord [08* / F* - E*]
W
1,00
St
03.080 Sonnenschutzanlage ZIP-Markise /
Ansicht Nord [08* / E* - D*] Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
03.080
Sonnenschutzanlage ZIP-Markise /
Ansicht Nord [08* / E* - D*]
W
3,00
St
03.085 Zulage Notstrompaket Sonnenschutz Konstruktion:
gemäß ATV
Notstrompaket gemäß Konstruktionsbeschreibung 9.0 bzw. 09.02
Aufteilung:
gemäß beigefügter Architektenplanung
ergänzende Beschreibung / Besonderheiten:
Abhängigkeit zu separat beschriebenen Öffnungselementen zur Lüftung und Nachströmung sind zu berücksichtigen.
Je nach gewählten Antrieben bzw. der entsprechenden Leistung, ist ggf. die Anzahl der Notrompakete anzupassen. Als Planungsbasis werden je Notstrompaket, 3 Stück Sonnenschutzantriebe aufgeschaltet.
03.085
Zulage Notstrompaket Sonnenschutz
9,00
St
03.090 Zulage SMI-Antriebe anstelle Standardantrieb Konstruktion:
gemäß ATV
Aufteilung:
gemäß beigefügter Architektenplanung
ergänzende Beschreibung / Besonderheiten:
Für eine "sichere Rückmeldung" der Sonnenschutzanlagen vor den separat beschriebenen Lüftungs- und Nachströmlamellen sind anstelle der Standardantriebe aus Konstruktionsbeschreibung Ziffer 09.01, hier SMI-Antriebe vorzusehen.
Antriebe müssen eine präsize Steurung der Drehzahl und Position ermöglichen.
03.090
Zulage SMI-Antriebe anstelle Standardantrieb
29,00
St
04 Holz-Lisenenkonstruktion vorgelagert
04
Holz-Lisenenkonstruktion vorgelagert
Hinweis: LV Nummerierung und Beschreibung Hinweis:LV Nummerierung und Beschreibung
Grundsätzlich sind die Hauptpositionen in 10er Schritten positioniert und die erforderlichen Zulagen in den folgenden 1er Schritten erfasst.
Die Größenangaben sind bezogen auf die Konstruktionsachsen. Die beschriebenen Anschlüsse sind in voller Breite bzw. Höhe, im Positionspreis zu berücksichtigen und werden nicht separat oder zusätzlich vergütet.
Die im folgenden genannten Planbezeichnungen z.B. D-100, sind Kurzbezeichnungen für die Fassaden-Leitdetails der Fassadenplanung (ohne Indexerweiterungen). Ggf. werden Architektenpläne gesondert erwähnt.
Die Beschreibung "vorzusehen" und "zu berücksichtigen" bedeutet, dass das im Zusammenhang beschriebene Bauteil im Angebot enthalten sein muss.
Bei Positionen, die sich auf eine vorstehende Position beziehen, erscheint der Text "Wie Position XX.XX jedoch:" im PDF-Ausdruck. Im AVA-Programm erscheint der Positionsbezug in einer gesonderten Spalte und im Eigenschaftsfenster der Position. Im Textmonitor erscheint der Text "Wie Position XX.XX jedoch:"nicht.
Hinweis: LV Nummerierung und Beschreibung
04.010 Holz-Lisenenkonstruktion E1 /
Ansicht Süd [01* / E* - F*] Konstruktion:
gemäß ATV
Holz-Lisenenkonstruktion gemäß Konstruktionsbeschreibung 10.0
21x vertikale Lisene (ca. 60x240mm)
20x horizontale Lisene / Untersichtsbrett (Trapezkontur ca. 50x180)
Aufteilung:
gemäß beigefügter Architektenplanung
Ansicht Süd
Grundriss E1
Ergänzende Fassadden-Leitdetails zur Ausführungsplanung:
unten: nach Leitdetail D-111
oben: nach Leitdetail D-112
seitlich: nach Leitdetail D-113
Besonderheiten:
Vertikale Lisenen unten mit Schrägschnitt parallel zu separat beschreibener Wetterbank.
vertikale Lisenen oben mit Schrägschnitt in Abhängigkeit zu horizontaler Lisene / Untersichtsbrett.
vertikale Lisenen oben mit Ausschnitt in Abhängigkeit zu separat beschriebenen Sonnenschutzanlage. Die Revisionierbarkeit der Sonnenschutzanlage ist hierbei zu berücksichtigen.
Vertikales Lisenenprofil mit möglichst kleinen Ausfräsungen von unten für die in der Konstruktionsbeschreibung beschriebenen Befestigungskonsolen.
Abhängigkeit zu separat beschriebenen Sonnenschutzanlagen ist zu berücksichtigen. Befestigungskonsolen dienen auch für Befestigung der Führungsschienen.
Befestigungsbolzen durch Holzlisene, ohne Kopf, Durchmesser ca. 10mm, abgestimmt auf Befestigungskonsolen.
Horizontale Querkräfte aus Windlasten sind bei der Dimensionierung der Edelstahlkonsolen zu berücksichtigen.
Tropfblech, als gekantetes Alublech, mind. 2mm, Abwicklung ca. 175mm. Befestigt an Befestigungsteil gemäß Leitdetail D-112.
Wasserleitfolie diffusionsoffen von Tropfblech bis auf Witterungsschutzbahn.
2x Quelllband gemäß Leitdetail D-112.
Oberfläche / Korrosionsschutz:
gemäß Farbkonzept 4.0
Größe:
ca. 24.265 x 3.170 mm
04.010
Holz-Lisenenkonstruktion E1 /
Ansicht Süd [01* / E* - F*]
1,00
St
04.020 Holz-Lisenenenkonstruktion E1 /
Ansicht Ost [F* / 01* - 02*] Konstruktion:
gemäß ATV
Holz-Lisenenkonstruktion gemäß Konstruktionsbeschreibung 10.0
4x vertikale Lisene
3x horizontale Lisene / Untersichtsbrett
Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
Größe:
ca. 3.650 x 3.170 mm
04.020
Holz-Lisenenenkonstruktion E1 /
Ansicht Ost [F* / 01* - 02*]
W
1,00
St
04.030 Holz-Lisenenkonstruktion E1 /
Ansicht Ost [F* / 02* - 03] Konstruktion:
gemäß ATV
Holz-Lisenenkonstruktion gemäß Konstruktionsbeschreibung 10.0
11x vertikale Lisene
10x horizontale Lisene / Untersichtsbrett
Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
Größe:
ca. 12.325 x 3.170 mm
04.030
Holz-Lisenenkonstruktion E1 /
Ansicht Ost [F* / 02* - 03]
W
1,00
St
04.040 Holz-Lisenenkonstruktion E1 /
Ansicht Ost [F* / 04 - 05] Konstruktion:
gemäß ATV
Holz-Lisenenkonstruktion gemäß Konstruktionsbeschreibung 10.0
12x vertikale Lisene
11x horizontale Lisene / Untersichtsbrett
Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
Größe:
ca. 13.350 x 3.170 mm
04.040
Holz-Lisenenkonstruktion E1 /
Ansicht Ost [F* / 04 - 05]
W
1,00
St
04.050 Holz-Lisenenkonstruktion E1 /
Ansicht Ost [F* / 06 - 07*] Konstruktion:
gemäß ATV
Holz-Lisenenkonstruktion gemäß Konstruktionsbeschreibung 10.0
11x vertikale Lisene
10x horizontale Lisene / Untersichtsbrett
Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
Größe:
ca. 12.325 x 3.170 mm
04.050
Holz-Lisenenkonstruktion E1 /
Ansicht Ost [F* / 06 - 07*]
W
1,00
St
04.060 Holz-Lisenenkonstruktion E1 /
Ansicht Ost [F* / 07* - 08*] Konstruktion:
gemäß ATV
Holz-Lisenenkonstruktion gemäß Konstruktionsbeschreibung 10.0
4x vertikale Lisene
3x horizontale Lisene / Untersichtsbrett
Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
Größe:
ca. 3.650 x 3.170 mm
04.060
Holz-Lisenenkonstruktion E1 /
Ansicht Ost [F* / 07* - 08*]
W
1,00
St
04.070 Holz-Lisenenkonstruktion E1 /
Ansicht Nord [08* / F* - E*] Konstruktion:
gemäß ATV
Holz-Lisenenkonstruktion gemäß Konstruktionsbeschreibung 10.0
21x vertikale Lisene
20x horizontale Lisene / Untersichtsbrett
Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
Größe:
ca. 24.250 x 3.170 mm
04.070
Holz-Lisenenkonstruktion E1 /
Ansicht Nord [08* / F* - E*]
W
1,00
St
04.080 Holz-Lisenenkonstruktion E1 /
Ansicht Nord [08* / E* - D*] Konstruktion:
gemäß ATV
Holz-Lisenenkonstruktion gemäß Konstruktionsbeschreibung 10.0
4x vertikale Lisene
3x horizontale Lisene / Untersichtsbrett
Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
Größe:
ca. 3.650 x 3.170 mm
04.080
Holz-Lisenenkonstruktion E1 /
Ansicht Nord [08* / E* - D*]
W
1,00
St
04.100 Holz-Lisenenknstruktion E1 /
Ansicht West [01* / E* - F*] Konstruktion:
gemäß ATV
Holz-Lisenenkonstruktion gemäß Konstruktionsbeschreibung 10.0
29x vertikale Lisene (ca. 60x130mm)
Aufteilung:
gemäß beigefügter Architektenplanung
Ansicht West
Grundriss E1
Ergänzende Fassadden-Leitdetails zur Ausführungsplanung:
unten: nach Leitdetail D-111
oben: nach Leitdetail D-112
seitlich: nach Leitdetail D-113
Besonderheiten:
Nah nebeneinanderliegende Holzlisenen
Reduzierte Lisenentiefe
ohne horizontale Lisenen.
Vertikale Lisenen unten mit Einfräsung als Tropfkante.
vertikale Lisenen oben mit Schrägschnitt in Abhängigkeit zu horizontaler Lisene / Untersichtsbrett.
Vertikales Lisenenprofil mit möglichst kleinen Ausfräsungen von unten für die in der Konstruktionsbeschreibung beschriebenen Befestigungskonsolen.
Befestigungsbolzen durch Holzlisene, ohne Kopf, Durchmesser ca. 10mm, abgestimmt auf Befestigungskonsolen.
Horizontale Querkräfte aus Windlasten sind bei der Dimensionierung der Edelstahlkonsolen zu berücksichtigen.
Oberfläche / Korrosionsschutz:
gemäß Farbkonzept 4.0
Größe:
ca. 24.265 x 3.070 mm
04.100
Holz-Lisenenknstruktion E1 /
Ansicht West [01* / E* - F*]
1,00
St
04.210 Holz-Lisenenkonstruktion E3 /
Ansicht Nord [02* / A* - E*] Konstruktion:
gemäß ATV
Holz-Lisenenkonstruktion gemäß Konstruktionsbeschreibung 10.0
23x vertikale Lisene (ca. 60x100mm)
22x horizontale Lisene / Untersichtsbrett (Trapezkontur ca. 40x100)
Aufteilung:
gemäß beigefügter Architektenplanung
Ansicht West
Grundriss E1
Ergänzende Fassadden-Leitdetails zur Ausführungsplanung:
unten: nach Leitdetail D-111
oben: nach Leitdetail D-112
seitlich: nach Leitdetail D-113
Besonderheiten:
Nah nebeneinanderliegende Holzlisenen
Reduzierte Lisenentiefe
Vertikale Lisenen unten mit Einfräsung als Tropfkante.
vertikale Lisenen oben mit Schrägschnitt in Abhängigkeit zu horizontaler Lisene / Untersichtsbrett.
Vertikales Lisenenprofil mit möglichst kleinen Ausfräsungen von unten für die in der Konstruktionsbeschreibung beschriebenen Befestigungskonsolen.
Befestigungsbolzen durch Holzlisene, ohne Kopf, Durchmesser ca. 10mm, abgestimmt auf Befestigungskonsolen.
Horizontale Querkräfte aus Windlasten sind bei der Dimensionierung der Edelstahlkonsolen zu berücksichtigen.
Oberfläche / Korrosionsschutz:
gemäß Farbkonzept 4.0
Größe:
ca. 24.265 x 3.070 mm
04.210
Holz-Lisenenkonstruktion E3 /
Ansicht Nord [02* / A* - E*]
1,00
St
04.220 Holz-Lisenenkonstruktion E3 /
Ansicht Ost [E* / 02* - 03] Konstruktion:
gemäß ATV
Holz-Lisenenkonstruktion gemäß Konstruktionsbeschreibung 10.0
2x vertikale Lisene
1x horizontale Lisene / Untersichtsbrett
Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
Größe:
ca. 1.140 x 3.070 mm
04.220
Holz-Lisenenkonstruktion E3 /
Ansicht Ost [E* / 02* - 03]
W
1,00
St
04.230 Holz-Lisenenkonstruktion E3 /
Ansicht Ost [E* / 01* - 02*] Konstruktion:
gemäß ATV
Holz-Lisenenkonstruktion gemäß Konstruktionsbeschreibung 10.0
4x vertikale Lisene
3x horizontale Lisene / Untersichtsbrett
Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
Größe:
ca. 3.140 x 3.070 mm
04.230
Holz-Lisenenkonstruktion E3 /
Ansicht Ost [E* / 01* - 02*]
W
1,00
St
04.240 Holz-Lisenenkonstruktion E3 /
Ansicht Süd [01* / D* - E*] Konstruktion:
gemäß ATV
Holz-Lisenenkonstruktion gemäß Konstruktionsbeschreibung 10.0
6x vertikale Lisene
5x horizontale Lisene / Untersichtsbrett
Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
Ergänzende Besonderheiten:
reduzierte Lisenenhöhe
Größe:
ca. 5.735 x 1.690 mm
04.240
Holz-Lisenenkonstruktion E3 /
Ansicht Süd [01* / D* - E*]
W
1,00
St
04.250 Holz-Lisenenkonstruktion E3 /
Ansicht Süd [01* / A* - B*] Konstruktion:
gemäß ATV
Holz-Lisenenkonstruktion gemäß Konstruktionsbeschreibung 10.0
4x vertikale Lisene
3x horizontale Lisene / Untersichtsbrett
Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
Ergänzende Besonderheiten:
reduzierte Lisenenhöhe
Größe:
ca. 3.720 x 1.690 mm
04.250
Holz-Lisenenkonstruktion E3 /
Ansicht Süd [01* / A* - B*]
W
1,00
St
04.260 Holz-Lisenenknstruktion E3 /
Ansicht West [A* / 01* - 02*] Konstruktion:
gemäß ATV
Holz-Lisenenkonstruktion gemäß Konstruktionsbeschreibung 10.0
6x vertikale Lisene (ca. 60x130mm)
Aufteilung:
gemäß beigefügter Architektenplanung
Ansicht West
Grundriss E3
Ergänzende Fassadden-Leitdetails zur Ausführungsplanung:
unten: sinngemäß Leitdetail D-124
oben: sinngemäß Leitdetail D-125
seitlich: sinngemäß Leitdetil D-113
horizontal: sinngemäß Leitdetail D-123
Besonderheiten:
Nah nebeneinanderliegende Holzlisenen
Reduzierte Lisenentiefe
ohne horizontale Lisenen.
Vertikale Lisenen unten mit Einfräsung als Tropfkante.
vertikale Lisenen oben mit Schrägschnitt in Abhängigkeit zu horizontaler Lisene / Untersichtsbrett.
Vertikales Lisenenprofil mit möglichst kleinen Ausfräsungen von unten für die in der Konstruktionsbeschreibung beschriebenen Befestigungskonsolen.
Befestigungsbolzen durch Holzlisene, ohne Kopf, Durchmesser ca. 10mm, abgestimmt auf Befestigungskonsolen.
Horizontale Querkräfte aus Windlasten sind bei der Dimensionierung der Edelstahlkonsolen zu berücksichtigen.
Oberfläche / Korrosionsschutz:
gemäß Farbkonzept 4.0
Größe:
ca. 5.570 x 2.730 mm
04.260
Holz-Lisenenknstruktion E3 /
Ansicht West [A* / 01* - 02*]
1,00
St
05 Holzkonstruktionen Innenbereich
05
Holzkonstruktionen Innenbereich
Hinweis: LV Nummerierung und Beschreibung Hinweis:LV Nummerierung und Beschreibung
Grundsätzlich sind die Hauptpositionen in 10er Schritten positioniert und die erforderlichen Zulagen in den folgenden 1er Schritten erfasst.
Die Größenangaben sind bezogen auf die Konstruktionsachsen. Die beschriebenen Anschlüsse sind in voller Breite bzw. Höhe, im Positionspreis zu berücksichtigen und werden nicht separat oder zusätzlich vergütet.
Die im folgenden genannten Planbezeichnungen z.B. D-100, sind Kurzbezeichnungen für die Fassaden-Leitdetails der Fassadenplanung (ohne Indexerweiterungen). Ggf. werden Architektenpläne gesondert erwähnt.
Die Beschreibung "vorzusehen" und "zu berücksichtigen" bedeutet, dass das im Zusammenhang beschriebene Bauteil im Angebot enthalten sein muss.
Bei Positionen, die sich auf eine vorstehende Position beziehen, erscheint der Text "Wie Position XX.XX jedoch:" im PDF-Ausdruck. Im AVA-Programm erscheint der Positionsbezug in einer gesonderten Spalte und im Eigenschaftsfenster der Position. Im Textmonitor erscheint der Text "Wie Position XX.XX jedoch:"nicht.
Hinweis: LV Nummerierung und Beschreibung
05.010 Stützenverkleidung Innenbereich
Ansicht West [01* / E* - F*] Konstruktion:
gemäß ATV
Stützenverkleidung als dreiseitige Holzkonstruktion um bauseitige Brandschutzertüchtigte Stahlstütze, als Holzverkleidung aus Fichte-BSH ca. 30mm, nachhaltige Forstwirtschaft gemäß PEFC/FSC-Zertifizierung, Sichtqualität mit möglichst gleichmäßiger Maserung, Feuchtegehalt 8-12%. Oberflächenbearbeitung in Abhängigkeit zur Oberfläche gemäß Ziffer 4.0
Aufteilung:
gemäß beigefügter Architektenplanung
Ergänzende Fassaden-Leitdetails zur Ausführungsplanung:
seitlich: nach Leitdetail D-123
ergänzende Beschreibung / Besonderheiten:
Zwei der drei Seiten erhalten eine eingearbeitete Kontur zur Aufnahme der Stirnbrettverkleidung.
Zur Befestigung an der Stahlstütze werden Alu-U-Profile ca. 20x80x20x2mm als Kurzstücke verwendet.
Zur Toleranzanpassung werden Alu-Winkel ca. 40x20x3 an vor beschriebenen Alu-U befestigt.
Abhängigkeiten zu den bauseitigen Sockelleisten ist zu berücksichtigen.
Abhängigkeit zur separat beschriebenen Holz-PR-Konstruktiion ist zu berücksichtigen.
Oberfläche / Korrosionsschutz:
gemäß Farbkonzept 4.0
Größe:
Stützenhöhe ca. 3.015 mm
05.010
Stützenverkleidung Innenbereich
Ansicht West [01* / E* - F*]
14,00
St
05.020 1/2_Stützenverkleidung Innenbereich
Ansicht West [01* / E* - F*] ergänzende Beschreibung / Besonderheiten:
lediglich einseitige Verkleidung in Abhängigkeit der Flankierenden PR-Fassade
Zur Befestigung an der Stahlstütze werden Alu-U-Profile ca. 20x80x20x2mm als Kurzstücke verwendet.
Zur Toleranzanpassung werden Alu-Winkel ca. 40x20x3 an vor beschriebenen Alu-U befestigt.
Abhängigkeiten zu den bauseitigen Sockelleisten ist zu berücksichtigen.
Abhängigkeit zur separat beschriebenen Holz-PR-Konstruktiion ist zu berücksichtigen.
05.020
1/2_Stützenverkleidung Innenbereich
Ansicht West [01* / E* - F*]
W
2,00
St
05.030 Holz-Fensterkonstruktion Pavillion Innenbereich /
Achsbereich bei 02* Konstruktion:
gemäß ATV
Einsatzelement gemäß Konstruktionsbeschreibung 8.0 bzw. 08.04
Aufteilung:
gemäß beigefügter Architektenplanung
Grundriss E3
Ausfachung:
prinzipiell als Festverglasung
Einsatzelemente und resultierende Aufteilungen werden im Nachgang gesondert beschrieben
Verglasung:
1x GT-06
Besonderheiten:
Höhenlage horizontaler Kämpfer in Abhängigkeit zu Flankierenden Fassaden der PR-Konstruktion.
Oberfläche / Korrosionsschutz:
gemäß Farbkonzept 4.0
Größe:
ca. 1.360 x 2.750 mm
05.030
Holz-Fensterkonstruktion Pavillion Innenbereich /
Achsbereich bei 02*
1,00
St
05.040 Holz-Fensterkonstruktion Pavillion Innenbereich /
Achsbereich bei 01* Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
Größe:
ca. 1.100 x 3.015 mm
05.040
Holz-Fensterkonstruktion Pavillion Innenbereich /
Achsbereich bei 01*
W
1,00
St
05.050 Holz-Fensterkonstruktion Pavillion Innenbereich /
Achsbereich 02* Aufteilung:
andere Lage im Grundriss
Größe:
ca. 2.110 x 3.015 mm
05.050
Holz-Fensterkonstruktion Pavillion Innenbereich /
Achsbereich 02*
W
2,00
St
05.051 Zulage 2.-Flg Holz-Innentüre/
Pavillion Konstruktion:
gemäß ATV
Türen gemäß Konstruktionsbeschreibung 8.0 bzw. 08.04
Aufteilung:
gemäß beigefügter Architektenplanung
Grundriss E3
Ausfachung:
Einsatzelement
Verglasung:
2x GT-06
Beschlag:
TB-01 nach Ziffer 5.4.1
Besonderheiten:
Fluchttüre nach DIN 179 (mind. Lichte = 1.200mm)
Geänderte Glasaufteilung
Oberfläche / Korrosionsschutz:
gemäß Farbkonzept 4.0
Größe:
ca. 2.110 x 2.250 mm
05.051
Zulage 2.-Flg Holz-Innentüre/
Pavillion
2,00
St
06 Verschiedenes
06
Verschiedenes
Hinweis: LV Nummerierung und Beschreibung Hinweis:LV Nummerierung und Beschreibung
Grundsätzlich sind die Hauptpositionenen in 10er Schritten positioniert und die erforderlichen Zulagen in den folgenden 1er Schritten erfasst.
Die Beschreibung "vorzusehen" und "zu berücksichtigen" bedeutet, dass das im Zusammenhang beschriebene Bauteil im Angebot enthalten sein muss.
Hinweis: LV Nummerierung und Beschreibung
06.010 Handmuster Gemäß Ziffer 1.3.2
Die Kosten sind in dieser Position anzubieten
06.010
Handmuster
1,00
psch
06.020 Isothermenberechnung Gemäß Ziffer 1.4
Die Kosten sind in dieser Position anzubieten
06.020
Isothermenberechnung
1,00
St
06.030 Dokumentationsunterlagen Gemäß Ziffer 1.5 bzw. Ziffer 1.5.1 und Ziffer 1.5.3
Konstruktionsunterlagen den AN
Dokumentations- / Revisionsunterlagen für die Abnahme
Die Kosten sind in dieser Position anzubieten
06.030
Dokumentationsunterlagen
1,00
psch
Gewerkespezifische Vorbemerkungen DGNB / QNG Zertifizierung Gewerkespezifische Vorbemerkungen DGNB / QNG Zertifizierung:
Neu eingebaute Hölzer, Holzprodukte und Holzwerkstoffe müssen nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Anerkannt sind die Zertifikate PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) oder FSC (Forest Stewardship Council).
Für das Gewerk Fassade sind insbesonder folgende QNG-Anforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien von besonderer Relevanz:
4 (Kleb- und Dichtstoffe)
6 (Beschichtungen/ Lackierungen auf Metall, Holz und Kunststoff)
7 (Beschichtungen für die Korrosions- und Brandschutz)
8 (Imprägnierungen zum Zweck des chemischen Holzschutzes)
11 (Bauprodukte aus Kunststoffen oder Metallen)
12 (Dämmstoffe)
Für das Gewerk Fassade sind folgende DGNB-Anforderungen an die Schadstoffvermeidung von Baumaterialien von besonderer Relevanz:
1 (Dekorative flüssige Beschichtungsstoffe mit Grundbeschichtungen nicht mineralischer Untergründe innen und außen (Lacke und Lasuren)).
11, 12 und 13 (Kleb- und Dichtstoffe)
16, 17, 18 und 19 (Korrosionsschutz)
28, 29, 30a und 30b (Chemischer Holzschutz)
32, 33, 34 und 34.1 (Beschichtungen)
44 (Erzeugnisse aus Kunststoffen (PVC))
47a, 47b, 48 (Holzwerkstoffplatten)
Gewerkespezifische Vorbemerkungen DGNB / QNG Zertifizierung
06.040 Dokumentation DGNB-Zertifizierung Mehraufwand für die Zuarbeit zur DGNB/QNG-Zertifizierung. Die Leistungen umfassen die in den "ZTV DGNB-Zertifizierung" aufgeführten Aufgaben und sind vollumfänglich ohne Ausschlüsse zu kalkulieren.
Die spezifischen Anforderungen an die Materialien sind ebenfalls in den "ZTV DGNB-Zertifizierung" (Kriterienmatrix) formuliert.
Die Kosten sind in dieser Position anzubieten
06.040
Dokumentation DGNB-Zertifizierung
1,00
psch
06.045 Mehraufwand und Dokumentation PHI-Energiesparhaus Mehraufwand für die Durchführung und Dokumentation gemäß Ziffer 1.4.6
Die Kosten sind in dieser Position anzubieten
06.045
Mehraufwand und Dokumentation PHI-Energiesparhaus
1,00
psch
06.050 Statische Nachweise Gemäß Ziffer 2.3
Die Kosten sind in dieser Position anzubieten
06.050
Statische Nachweise
1,00
psch
06.060 Aufmaß Gemäß Ziffer 2.9
Die Kosten sind in dieser Position anzubieten.
06.060
Aufmaß
1,00
psch
06.070 Provisorische Holzfüllung - fest Beschreibung:
Tragfähige Holzwerkstoffplatte als temporeärer Verschluss in vorgesehene Öffnung der PR-Konstruktion
Nach Ablauf der Übergangsphase bzw. in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung ist die Holzplatte ordnungsgemäß zu demontieren, entsorgen und der Bauszustand für den Einbau der finalen Einsatztür vorzubereiten.
Die Kosten sind in dieser Position anzubieten.
06.070
Provisorische Holzfüllung - fest
4,00
St
06.080 Provisorische Holzfüllung mit Bautüre Beschreibung:
Tragfähige Holzwerkstoffplatte als temporeärer Verschluss in vorgesehene Öffnung der PR-Konstruktion
In die vorgenannte Holzplatte ist eine stabile Bautüre aus Metall inkl. Zarge, Drückergarnitur und Schloss fachgerecht einzubauen und zu befestigen.
Nach Ablauf der Übergangsphase bzw. in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung ist die Holzplatte einschließlich Bautüre ordnungsgemäß zu demontieren, entsorgen und der Bauszustand für den Einbau der finalen Einsatztür vorzubereiten.
Die Kosten sind in dieser Position anzubieten.
06.080
Provisorische Holzfüllung mit Bautüre
4,00
St
06.090 Zusätzlicher Schutz der Fußpunktriegel Gemäß Ziffer 2.10.3 einschl. Demontage und Entsorgung.
Die Kosten sind in dieser Position anzubieten.
06.090
Zusätzlicher Schutz der Fußpunktriegel
1,00
psch
06.100 Stundenlohn Monteur Für erforderliche Arbeiten, welche nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung des AG zu Ausführung kommen. Entsprechende Stunden-Nachweise für Monteure sind zu erbringen
06.100
Stundenlohn Monteur
10,00
h
06.110 Stundenlohn Facharbeiter Für erforderliche Arbeiten, welche nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung des AG zu Ausführung kommen. Entsprechende Stunden-Nachweise für Monteure sind zu erbringen
06.110
Stundenlohn Facharbeiter
10,00
h
06.120 Stundenlohn Hilfsarbeiter Für erforderliche Arbeiten, welche nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung des AG zu Ausführung kommen. Entsprechende Stunden-Nachweise für Monteure sind zu erbringen
06.120
Stundenlohn Hilfsarbeiter
10,00
h
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