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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Ergänzung der Angebotsaufforderung Ergänzung der Angebotsaufforderung
Ergänzung der Angebotsaufforderung
Sicherheitsbescheid und Sicherheitsüberprüfungen Sicherheitsbescheid und Sicherheitsüberprüfungen
Mit Abgabe eines Angebotes verpflichtet sich der Bieter, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen und für die Einhaltung aller Anforderungen zu sorgen, die für den Erhalt eines für die Auftragsausführung etwaig erforderlichen Sicherheitsbescheides (bei ausländischen Bietern: vergleichbare Bescheinigung) zum Zeitpunkt der Auftragsausführung vorausgesetzt werden.
Weiter verpflichtet sich der Bieter mit Abgabe eines Angebotes, für die rechtzeitige Beantragung erforderlicher Sicherheitsüberprüfungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) Sorge zu tragen.
Zustimmung des AN zu Sicherheitsüberprüfungen
Für die Auftragsausführung ist erforderlich, dass mindestens 3 einzusetzende Mitarbeitende des Auftragnehmers zum Umgang mit Verschlusssachen ermächtigt und sicherheitsüberprüft sind. Für die Auftragsausführung ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1) nach SÜG der einzusetzenden Mitarbeitenden mit positivem Ergebnis erforderlich und voraussichtlich ausreichend.
Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass eine entsprechende Anzahl seiner einzusetzenden Mitarbeitenden diese Voraussetzung (Ü1) erfüllt. Soweit dies noch nicht der Fall ist, sind die entsprechenden erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen zu beantragen; dies umgehend nach Zuschlagserteilung. Mit Abgabe eines Angebotes verpflichtet sich der Bieter hierzu (siehe oben).
Zur Beantragung erforderlicher Sicherheitsüberprüfungen im Einzelnen: siehe nachstehend.
Eine Sicherheitsüberprüfung nimmt in der Regel einen Zeitraum von mehreren Monaten in Anspruch (Dauer im Einzelnen nicht absehbar).
Voraussetzung für eine Auftragserteilung ist die vorherige Zustimmung des Auftragnehmers zu einer einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) von mindestens 3 seiner einzusetzenden Mitarbeitenden, es sei denn, es liegen seitens des Auftragnehmers bereits Nachweise über erfolgreiche einfache Sicherheitsüberprüfungen (Ü1) von einzusetzenden Mitarbeitenden in entsprechender Anzahl vor. Noch erforderliche entsprechende Sicherheitsüberprüfungen sind umgehend nach Zuschlagserteilung zu beantragen und einzuleiten.
Der Auftragnehmer wird nach Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber dazu aufgefordert, die Mitarbeitenden zu benennen, für die eine Überprüfung eingeleitet werden soll.
Unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach der vorgenannten Aufforderung hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber die zu überprüfenden Personen sowie eine Person, welche für die Überprüfungen bei ihm intern zuständig ist und diesbezüglich verbindlich als Ansprechpartner/-in dient, namentlich mitzuteilen (jeweils Vor- und Nachname). Der Auftragnehmer kann zunächst maximal 6 zu überprüfende Personen benennen. Der/die genannte Ansprechpartner-/in kann Teil der zu überprüfenden Personen sein.
Dem Auftragnehmer werden die notwendigen Antragsunterlagen direkt von der BImA zur Verfügung gestellt.
Die betreffenden Mitarbeitenden haben entsprechende Sicherheitserklärungen auszufüllen, in denen sie persönliche Angaben machen und sich mit der Überprüfung einverstanden erklären.
Hierfür sind die ausgefüllten Formulare für jeden Mitarbeitenden einzureichen.
Der Auftragnehmer kann die Überprüfung von zunächst maximal 6 Mitarbeitenden beantragen. Er verpflichtet sich, die Antragsunterlagen der BImA im Original und dem Auftraggeber in Kopie unverzüglich, spätestens 3 Wochen nach deren Erhalt vollständig ausgefüllt vorzulegen.
Die Überprüfung der benannten Mitarbeitenden wird einmalig eingeleitet. Unvollständig oder falsch ausgefüllte Unterlagen können nicht nachgebessert werden und vereiteln eine erfolgreiche Überprüfung.
Ist eine Überprüfung eines/einer der benannten Mitarbeitenden nicht erfolgreich, kann der Auftragnehmer für sie/ihn einen Ersatz benennen (Nachmeldung insoweit zulässig).
Kann durch den Auftragnehmer auf das vorstehend beschriebene Prozedere hin nicht für mindestens 3 Mitarbeitende der Nachweis einer erfolgreichen Überprüfung (Ü1) erbracht werden, steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob er eine Überprüfung weiterer Mitarbeitenden des Auftragnehmers zulässt. Einen Anspruch auf Überprüfung weiterer Mitarbeitenden hat der Auftragnehmer in diesem Fall nicht.
Sofern für die Auftragsausführung eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) oder eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) nach SÜG der einzusetzenden Mitarbeitenden mit positivem Ergebnis erforderlich sein sollte, hätte der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass mindestens 3 seiner einzusetzenden Mitarbeitenden diese jeweilige Voraussetzung (Ü2 oder Ü3) erfüllt. Für bereits vorliegende erfolgreiche einfache Sicherheitsüberprüfungen (Ü1) wäre zu beantragen, dass diese auf eine Ü2 oder Ü3 erweitert werden, es sei denn, es liegen seitens des Auftragnehmers bereits Nachweise über erfolgreiche entsprechende Sicherheitsüberprüfungen (Ü2 oder Ü3) von einzusetzenden Mitarbeitenden in entsprechender Anzahl vor. Mit Abgabe eines Angebotes verpflichtet sich der Bieter ebenso hierzu (siehe oben).
Zur Beantragung dieser Sicherheitsüberprüfungen gilt das zur Beantragung der Ü1 oben Festgelegte entsprechend.
Sicherheitsbescheid und Sicherheitsüberprüfungen
Schutz von Verschlusssachen und Sicherheitsüberprüfung Schutz von Verschlusssachen und Sicherheitsüberprüfung
Die Leistungen sind in sicherheitsrelevanten Bereichen auszuführen, wobei
dem späteren Auftragnehmer Verschlusssachen zur Verfügung gestellt werden.
VS-NfD eingestufte Unterlagen
Eine Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen ist an die Abgabe einer
Verpflichtungserklärung für vertrauliche Unterlagen (VS-NfD) geknüpft.
Mit der Angebotsabgabe ist daher bereits eine entsprechende Verpflichtungserklärung
abzugeben. Einzelheiten können Sie dem Merkblatt für die
Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR
DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) (VS-NfD-Merkblatt) sowie
der Verpflichtungserklärung (Formblatt 125.H) entnehmen.
Die Vergabeunterlagen dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet
werden. Diese Beschränkung gilt für gegenüber dem Auftraggeber benannte
Unterauftragnehmer, unter der zwingenden Maßgabe, dass diese ihrerseits
entsprechend durch Vorlage einer Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen
durch Unterauftragnehmer (Formblatt 126.H) verpflichtet wurden. Eine
weitergehende anderweitige Nutzung - gleich welcher Art - ist an die schriftliche
Einwilligung des Auftraggebers gebunden.
Schutz von Verschlusssachen und Sicherheitsüberprüfung
Weitere Besondere/Zusätzliche Vertragsbedingungen Weitere Besondere/Zusätzliche Vertragsbedingungen
Weitere Besondere/Zusätzliche Vertragsbedingungen
Daten und Auskünfte über die Baumaßnahme Daten und Auskünfte über die Baumaßnahme darf der Auftragnehmer Dritten nur mit vorheriger
Zustimmung des Auftraggebers weitergeben.
Die Anfertigung von Skizzen, Plänen und Fotografieren am Auftragsort ist grundsätzlich verboten.
Daten und Auskünfte über die Baumaßnahme
Baustellenausweis Auswirkung der Sicherheitsüberprüfung auf die Erteilung der Baustellenausweise
Die für den Zutritt zur Baustelle erforderlichen Ausweise werden generell erst nach positivem Abschluss
der Sicherheitsüberprüfungen ausgegeben.
Als Voraussetzung für den Zugang zur Baustelle wird vom Sicherheitspersonal des dienstlichen Nutzers ein Baustellenausweis nach Vorlage eines amtlich bestätigten Identifikationsdokuments (Personalausweis, Reisepass, EU-Führerschein) ausgegeben.
Der Zutritt durch den AN ist 6 Werktage vor dem ersten Zutritt auf die Baustelle schriftlich zu beantragen.
Der Baustellenausweis bleibt Eigentum des Sicherheitspersonals des dienstlichen Nutzers und ist nach täglicher Beendigung der Arbeiten durch den Auftragnehmer zurückzugeben. Der Baustellenausweis ist für die Dauer der Arbeiten auf der Liegenschaft permanent mit sich zu führen.
Hinweis: Prinzipiell dürfen die Liegenschaft nur Personen mit entsprechender Sicherheitsüberprüfung nach SÜG (mind Ü1 n. SicherheitsÜberprüfungsGesetzt des Bundes) betreten. Dies betrifft auch Nachunternehmer, Lieferanten und Transportunternehmen. Bei Lieferanten und Transportunternehmen kann eine Anmeldung ohne Überprüfung ausreichen, dies ist jedoch min. 5 Kalendertage vorher mit der Bauleitung abzuklären.
Baustellenausweis
Unterkünfte Einrichtung von Unterkünften
Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für
die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich
die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden.
Unterkünfte
Baustellenbespr. Baustellenbesprechungen
Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen,
die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen
geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden.
Die Besprechungen finden jeweils wöchentlichstatt.
Unabhängig davon ist sicherzustellen, dass auf der Baustelle
mit min. 1 Mitarbeiter des AN jederzeit problemlos eine
Verständigung in deutscher Sprache möglich ist.
Baustellenbespr.
Für Lieferanten gilt: Personen aus sicherheitsrelevanten Staaten
Personen mit der Herkunft aus einem Land mit besonderem Sicherheitsrisiko dürfen generell die
Liegenschaft nicht betreten. (Staatenliste siehe Anlage)
Es dürfen nur Arbeitskräfte eingesetzt werden, die nicht einem dieser Staaten angehören.
Es dürfen grundsätzlich nur Personen benannt werden, die ihren ständigen Wohnsitz seit mindestens
fünf Jahren innerhalb Deutschlands haben und Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen der
Europäischen Union zugehörigen Staates sind.
Für Lieferanten gilt:
Materialien aus Staaten mit besonderem Sicherheitsrisiko Materialien aus Staaten mit besonderem Sicherheitsrisiko dürfen nicht verwendet werden
(Staatenliste siehe Anlage)
Materialien aus Staaten mit besonderem Sicherheitsrisiko
Wartezeiten Beim Betreten und Verlassen der Liegenschaft können auf Grund der Sicherheitsbestimmungen Wartezeiten auftreten. Der Zeitverlust bis jeweils 30 Minuten pro Ein- oder Ausfahrtskontrolle wird
nicht gesondert vergütet.
Beschäftigte des Auftragnehmers, die an der Wache darüber hinaus aufgehalten werden, müssen
sich umgehend bei dem für sie zuständigen Ansprechpartner des Auftragnehmers melden. Eine
Behinderung ist dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
Berechtigte Forderungen aus Wartezeiten müssen vom Auftragnehmer innerhalb 1 Woche gegenüber
dem Auftraggeber nachgewiesen werden. Später geltend gemachte Forderungen können nicht mehr
berücksichtigt werden. Als Nachweis gilt die schriftliche Bestätigung des Wachpersonals.
Wartezeiten
Mängelbeseitigung Leistungen nach Abnahme/Inbetriebnahme des Gebäudes wie Mängelbeseitigung sind ausschließlich durch Beschäftigte des AN oder dessen Nachunternehmer durchzuführen, die einer erfolgreich abgeschlossenen Sicherheitsüberprüfung Ü3 nach SÜG unterzogen wurden. Die Ü3 n. SÜG kann nach erfolgreich abgeschlossener Ü 1 eingeleitet werden. Formulare hierfür werden im Auftragsfall zur Verfügung gestellt. Weiterhin verpflichtet sich der AN entsprechendes Personal mit abgeschlossener Sicherheitsüberprüfung Ü3 für die Dauer der Verjährungsfrist für Mängelansprüche in ausreichender Anzahl vorzuhalten.
Mängelbeseitigung
Aufsicht Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind zu melden und unterliegen während des Aufenthaltes im
Bereich des Auftragsortes in allen Sicherheitsfragen der Aufsicht und den Weisungen des
dienstlichen Nutzers. Das organisatorische und fachliche Weisungsrecht des Auftragnehmers bleibt
unberührt.
Aufsicht
Stillschweigen Der Auftragnehmer sowie von ihm beauftragte Unternehmen und Nachunternehmen verpflichten ihre
Mitarbeiter und sämtliches von ihnen beauftragtes Personal schriftlich, über alle im Zusammenhang
mit der Auftragserfüllung zugänglichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des dienstlichen
Nutzers - auch über das Ende der Vertragslaufzeit hinaus - Stillschweigen zu bewahren und diese
nicht an Dritte weiterzugeben.
Stillschweigen
Einsatz von IT-Geräten Mobiltelefone/Smartphones, mobile IT und sonst. Kommunikationsmittel auf der Baustelle
Fotografieren auf der Baustelle
Auf der Baustelle herrscht ein grundsätzliches Fotografierverbot. Die Mitnahme von Geräten zum Erstellen von Fotos oder Videos auf der Baustelle ist untersagt.
Mitnahme mobiler Informationstechnik
Die Mitnahme von Laptops, Handhelds und sonstigen Kommunikationsmitteln mit USB-, Internet-, Infrarot-, WLAN-, Bluetooth- und sonstigen Schnittstellen auf die Baustelle, ist ohne gesonderte Genehmigung nicht gestattet. Eine Genehmigung für die Mitnahme und Benutzung dieser Geräte auf der Baustelle ist schriftlich mit Gegenzeichnung der Geschäftsführung des AN bei dem Bedarfsträger (BT) zu beantragen. Die zu verwendenden Formulare sind beim AG abrufbar.
AG und BT behalten sich vor, Mitarbeitende des AN, die gegen die vorgenannten, insbesondere dem Fotografierverbot und dem Verbot des Mitführens von Mobiltelefonen/Smartphones verstoßen, ohne weitere Abmahnung von der Baustelle zu verweisen.
Mitgeführte Geräte und / oder Datenträger sind für die Zeit des Aufenthaltes in Wertfächern zu
verwahren, die zu diesem Zweck bereitstehen.
Bei fehlender Anzeige der mitgeführten IT - Geräte kann, vor Zutritt der Liegenschaft, das IT - Gerät vom dienstlichen Nutzer eingezogen und überprüft werden. Erst nach Abschluss dieser (ggf. mehrwöchigen) Prüfung wird das IT - Gerät an den Auftragnehmer zurückgegeben. Sofern sich die angezeigten Daten
des IT - Gerätes ändern, ist diese Änderung vom Auftragnehmer ihrem Ansprechpartner beim
dienstlichen Nutzer unverzüglich zu melden.
Einsatz von IT-Geräten
VS Kontrollen Das Sicherheitspersonal des dienstlichen Nutzers ist befugt, Personen und Fahrzeuge auf dem
Gelände des dienstlichen Nutzers zu kontrollieren (VS-Kontrolle). Die VS - Kontrolle umfasst auch
die inhaltliche Überprüfung mitgeführter IT - Geräte und elektronischer Datenträger. Der Auftragnehmer
sichert zu, dass sich das von ihm im Rahmen der Vertragserfüllung eingesetzte Personal etwaigen
VS - Kontrollen uneingeschränkt unterzieht und die Kontrolleure hierbei im erforderlichen Maße
unterstützt.
VS Kontrollen
Informationspflichten der am Bau beteiligten Firmen Informationspflichten der am Bau beteiligten Firmen gegenüber dem Sicherheitspersonal des dienstlichen Nutzers
Alle am Bau beteiligten Firmen sind verpflichtet, auf Verlangen Auskunft über stattfindende oder geplante Bauausführungen ihres Auftragsbereiches zu geben.
Befugnisse bei begründetem Verdacht eines sicherheitlichen Mangels
Bei begründetem Verdacht eines sicherheitlichen Mangels* werden die Objektüberwachung und der Verantwortliche der betroffenen Firma informiert. Anschließend wird eine gemeinsame Nachkontrolle durchgeführt. Behinderungsansprüche können durch den AN hieraus nicht geltend gemacht werden.
* Unter einem sicherheitlichen Mangel versteht man z.B. Abweichungen von der Werkplanung oder Abweichungen vom vertraglich geforderten Soll-Zustand bei Baumaßnahmen.
Informationspflichten der am Bau beteiligten Firmen
Sauberhaltung Sauberhaltung der Baustelle und Transportwege
Der Auftragnehmer darf für den Transport und die
Lagerung von Materialien und Geräten nur die dafür
freigegebenen Straßen und Plätze benutzen und hat
sie bei Verschmutzung unverzüglich, je nach
Erfordernis zu säubern. Dies hat, falls erforderlich,
mehrmals am Tag zu erfolgen. Die Baustelle, sowie
Lager- und Arbeitsplätze sind in einem ordentlichen
Zustand zu halten und am Ende der Arbeitsschicht
aufzuräumen.
Sauberhaltung
Lage von Leitunge Lage von Leitungen, Kabeln und dgl.
Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten
über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen
u. dgl.
beim Auftraggeber und bei den für die Ver- und
Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern
zu unterrichten.
Lage von Leitunge
Feuergefährliche Arbeiten Bei feuergefährlichen Arbeiten ist grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben zu informieren.
Feuergefährliche Arbeiten
Deaktivierung von Gefahrenmeldeanlagen In Bereichen, die bereits mit in Betrieb befindlichen Brandmeldeanlagen ausgerüstet sind, hat der AN
darauf zu achten, dass vor Beginn von rauch- und staubintensiven Arbeiten die entsprechenden
Melder deaktiviert werden müssen.
Dazu ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben rechtzeitig über den Beginn, Ort, Art und Dauer
der Arbeiten zu informieren.
Nach Beendigung der Arbeiten hat der AN die Meldezentrale wiederum zu informieren.
Deaktivierung von Gefahrenmeldeanlagen
Prüfung el. Anl. Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor der Abnahme
schriftlich zu bestätigen, dass die elektrischen An-
lagen und Betriebsmittel entsprechend den Bestimmungen
der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) der Berufs-
genossenschaft DGUV Vorschrift 3
beschaffen sind.
Prüfung el. Anl.
Übernahme betriebstechnischer Anlagen Betriebstechnische Anlagen sind auf ihre vertragsmäßige Herstellung und vereinbarte
Funktionstauglichkeit zu überprüfen. Der Auftragnehmer schuldet zur Fertigstellung des Werkes oder
gegebenenfalls von Teilen des Werks einen Funktionsnachweis, der entsprechend zu dokumentieren
ist.
Übernahme betriebstechnischer Anlagen
Gerätestunden für Kleingeräte z.B. Bohrer, Flex, usw. sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden auch für Stundenlohnarbeiten nicht gesondert vergütet.
Gerätestunden für Kleingeräte
Nachträge Nachträge
POSITIONSNUMMERN
Nachfolgende Positionen sind im REB Format gelistet.
AA.BB.CCCC
Hierbei bedeutet:
AA Los / Bauteil
BB Leistungsbereich
CCCC Positionsnummer
bei Nachträgen ist folgender Syntax zu verwenden:
AA immer 50
BB Nachtragsnummer
CCCC Positionsnummer
so bedeutet z.B.
50.03.0016
Nachtrag (50) - Nummer 03 - Position 0016
Nachträge sind elektronisch an Nachtrag@stbafs.bayern.de und bei der Bauleitung einzureichen.
Nachträge
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Das Gebäude soll mit dem SILBER-Niveau des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen zertifiziert werden. (BNB Silber)
Das „Bewertungssystem nachhaltiges Bauen BNB" ist ein staatliches Bewertungssystem für nachhaltig gebaute und betriebene Gebäude.
Voraussetzung für die Zertifizierung ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die technischen, funktionalen, ökologischen, soziokulturellen und ökonomischen Qualitäten des Gebäudes, sowie an die Qualitäten der Planungs- und Bauprozesse auf Grundlage einer unabhängigen Prüfung.
Zur Koordinierung des Zertifizierungsprozesses sowie zur Sicherstellung der Einhaltung der Anforderungen nach BNB wurde ein BNB-Koordinator beauftragt.
Die für die Zertifizierung benötigten Nachweise, Unterlagen wie Produktdatenblätter und Zertifikate, sowie Erklärungen sind auf Anforderung des BNB-Koordinators bei diesem einzureichen. Der BNB-Koordinator sammelt, prüft und bewertet die relevanten Planungsunterlagen und Dokumente unter den Aspekten der BNB- Anforderungen und erstellt die erforderlichen Unterlagen für die BNB-Zertifizierung.
Alle anfallenden Mehrkosten und anfallender Mehraufwand für die BNB-Zertifizierung sind in die entsprechende LV-Position mit einzukalkulieren.
Eine nicht abschließende Zusammenstellung der Anforderungen, Nachweise und Dokumentationsleistungen für diese Vergabeeinheit befinden sich in der Anlage.
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen
Ende der Weiteren Besonderen/Zusätzlichen Vertragsbedingungen Ende der Weiteren Besonderen/Zusätzlichen Vertragsbedingungen
Ende der Weiteren Besonderen/Zusätzlichen Vertragsbedingungen
Baubeschreibung Baubeschreibung
Baubeschreibung
A) Allgemeine Beschreibung der Bauaufgabe Zweck und Nutzung
Neubau eines Büro/Verwaltungsgebäudes mit Teilunterkellerung, EG, 1.OG und 2OG.
A) Allgemeine Beschreibung der Bauaufgabe
B) Angaben zur Baustelle Lage der Baustelle
Das Baugrundstück befindet sich im Großraum München (Postleitzahleneinzugsgebiet 82049)
Zugänge / Zufahrten zur Baustelle
Die Zufahrt in die Liegenschaft erfolgt über die Wache.
Das Gelände ist voll erschlossen und durch befestigte Wege (Asphaltdecke) bis zum Baufeld direkt anfahrbar.
Normaltransporte werden durch Höheneinschränkung / Unterquerung 3,5 m beschränkt.
Schwertransporte wie Tieflader und LKW Höhe >3,5 m können direkt von der öffentlichen Zuwegung einfahren. Die Zufahrt ist aufgrund Zufahrtsradien / Kloide beengt. Evtl. erforderliche Bordsteinabsenkungen usw. sind eigenverantwortlich nach Bedarf abzustimmen und zu veranlassen.
Transporte sind mind 8 Werktage vorab schriftlich anzuzeigen und bedürfen der Bestätigung des Hauptnutzers der Liegenschaft. Nicht angezeigte und genehmigte Transporte werden abgewiesen.
Lager- und Arbeitsplätze / Ablagerungsstellen
Platz für Baustelleneinrichtungsfläche und Lagerfläche ist beengt auf dem Baufeld vorhanden, siehe beil. Baustelleneinrichtungsplan.
Das Baufeld wird durch einen nicht befestigten Bauzaun von der Liegenschaft abgegrenzt.
Baustrom-/Wasser
Für Baustrom- und Bauwasser sind im Baufeld entsprechende Anschlusspunkte vorhanden.
Zuleitungen zur Verbrauchsstelle sind Sache des AN. Vergütung übernimmt der AG.
B) Angaben zur Baustelle
C) Auszuführende Leistungen Art und Umfang / Besonderheiten
Auszuführende Leistungen sind Bodenbelagsarbeiten für einen Neubau.
Baubeschreibung:
Neubau eines Büro-/Verwaltungsgebäudes mit Teilunterkellerung und 3 Vollgeschossen mit Flachgründung, Kellerwände und Bodenplatte in RC-Ortbeton in WU-Betonkonstruktion mit Betonaufkantung bis ca 30 cm ü. Gelände. Gebäude in Holztafelbauweise mit Brettstapeldecken und nichttragenden Leichtbauwänden z.T mit besonderen Anforderungen, Sicherheitsbelange betreffend. Holzfassade, Dämm- und Dichtebenen, hinterlüftete Boden-Deckelschalung bzw. Schalung aus Faserzementplatten und Holzfensterelementen mit horizontalem, außenliegenden Sonnenschutz und innenliegenden Blendschutzrollos. Fensterelemente erhalten Reedkontakt zur Öffnungsüberwachung und Sonderverglasungen nach Anforderung.
Flachdachkonstruktion als Warmdach mit extensiver Dachbegünung und aufgesetzter Photovoltaikanlage.
Bodenaufbau mit Ausgleichsschüttung, schwimmendem Zementestrich und Oberbelägen für Eingangs- und Sanitärbereich aus Naturstein und Flure, Räume mit Linoleum.
Horizontalerschließung mit Stahlwangentreppe mit Natursteinstufen und Stahlgeländer.
Gebäudezugangstüren und Treppenhausabschlußtüren als Metall-Glaskonstruktion mit Brandschutz- und besonderen Sicherheits-Anforderungen.
Raumtüren mit Stahlumfassungszarge und beschichtetem Holztürblatt, Türen zu Technikräumen aus Stahlblech. Alle Türen z. T mit Brandschutz- und besonderen Sicherheitsanforderungen gem. Türliste.
Abhangdecken für Flure und z. T. Räume mit besonderer Schallschutzanforderung.
Innenwände mit GK-Verkleidung und Installationsebene.
Holzdecken in Büroräumen sichtbar mit Lasur und Sichtinstallation.
Das Gebäude wird an die Fernwärmeversorgung der Liegenschaft angeschlossen und mit z.T. sichtbaren Heizleitungen zu den Heizkörpern beheizt.
Lüftungs- und Kälteanlagen für Räume mit besonderen Anforderungen sind vorgesehen.
Elektroinstallation und Versorgung mit Schwach-Starkstrom, Melde- und Signalanlagen werden nach Anforderung gem. Liegenschaftsstandard errichtet.
Die Erschließung des Baufeldes erfolgt durch die Anbindung an vorhandene Installationsleitungen (Wasser, Abwasser, Stark-/Schwachstrom usw.) gem. festgelegter Anschlusspunkte.
Kalkulation/Mengen und Einheitspreise
Die angebotenen Einheitspreise gelten für die Ausführung der Leistungen in allen Teilmengen (Großflächen, Einzelräume, etc.) sowie bei zeit- und ebenenversetztem Arbeiten. Die Leistungen müssen für alle auf der Baustelle vorkommenden Montagen in Zentralen, Schächten, Gängen, großen und kleinen Räumen, Zwischendecken, etc. auskömmlich kalkuliert sein. Besondere Erschwernisse, welche über die für vorgenannte Örtlichkeiten üblichen Beeinträchtigungen hinaus gehen (z.B. Kriechgänge, große Montagehöhen), sind in gesonderten Positionen berücksichtigt.
Mit diesem LV werden die Bodenbelagsarbeiten ausgeschrieben.
C) Auszuführende Leistungen
D) Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator D) Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Der Auftraggeber hat für die Bauzeit einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach BaustellV bestellt.
Auf der Baustelle hat stets ein Mitarbeiter mit der erforderlichen Ersthelferausbildung anwesend zu sein, der dem SIGEKO namentlich zu benennen ist.
Gemeinsam mit anderen Auftragnehmern genutzte Sicherheitseinrichtungen sind stets nach Benutzung in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Entsprechen Sicherheitseinrichtungen nicht den individuellen Anforderungen, ist sofort die Bauleitung und der SIGEKO darüber zu informieren und vor Aufnahme der Arbeiten Abhilfe zu schaffen.
D) Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Abfallerzeugernummer Abfallerzeugernummer
Ergänzung zu Nr. 2.2 des Formblattes 241 - Abfall
Der AN hat beim zuständigen Landratsamt eine objektbezogene Abfallerzeugernummer zu beantragen.
Abfallerzeugernummer
Hinweis zur Verwertung/Entsorgung von Abfällen Hinweis zur Verwertung/Entsorgung von Abfällen
Bei den Arbeiten des AN anfallende Abfälle wie z.B. Metall, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle usw. gehen in das Eigentum des AN über und sind einer Verwertung/Entsorgung nach Wahl des AN zuzuführen. Sie sind getrennt nach Material zu sammeln und restlos nach den Vorschriften des Amtes für Abfallwirtschaft, den Vorgaben gemäß BayAbfG und dem Landesamtes für Umweltschutz zu verwerten bzw. zu entsorgen. Die Verwertung/Entsorgung solcher Abfälle wird nicht gesondert vergütet und ist in die Positionen des LV's mit einzukalkulieren.
Nebenkosten für die Verwertung/Entsorgung von Abfällen aller Art, wie z.B. Transport- und Kippkosten, Sortierkosten, Kosten für die Gewichtsermittlung und das Erstellen des Wiegescheines, Nachweis der Verwertung/Entsorgung und Verwertungs- bzw. Entsorgungsgebühren sind in die Einheitspreise einzurechnen (einschließlich evtl. Verkaufserlöse).
Hinweis zur Verwertung/Entsorgung von Abfällen
01 Bodenbelagsarbeiten
01
Bodenbelagsarbeiten
01.01 Vorbereitende Maßnahmen
01.01
Vorbereitende Maßnahmen
01.02 Bodenbelagsarbeiten
01.02
Bodenbelagsarbeiten
01.03 Stundenlohnarbeiten
01.03
Stundenlohnarbeiten
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